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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

Rückforderung von Leistungen<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

§ 50 Abs.1 SGB X Erstattung nach Aufhebung des bewilligenden VA<br />

§ 50 Abs.2 SGB X Erstattung bei Leistung ohne VA<br />

§ 45 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden VA<br />

Keine Rücknahme / Aufhebung bei gutgläubigem Verbrauch.<br />

Kein schutzwürdiges Vertrauen bei<br />

-Täuschung, Drohung, Bestechung<br />

-vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unrichtigen Angaben<br />

-Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der <strong>Recht</strong>swidrigkeit<br />

§ 48 SGB X Aufhebung eines VA mit Dauerwirkung bei Änderung der<br />

Verhältnisse<br />

Jahresentscheidungsfrist<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 39 www.raobermaier.de

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