Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
Rückforderung von Leistungen<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
§ 50 Abs.1 SGB X Erstattung nach Aufhebung des bewilligenden VA<br />
§ 50 Abs.2 SGB X Erstattung bei Leistung ohne VA<br />
§ 45 SGB X Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden VA<br />
Keine Rücknahme / Aufhebung bei gutgläubigem Verbrauch.<br />
Kein schutzwürdiges Vertrauen bei<br />
-Täuschung, Drohung, Bestechung<br />
-vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unrichtigen Angaben<br />
-Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der <strong>Recht</strong>swidrigkeit<br />
§ 48 SGB X Aufhebung eines VA mit Dauerwirkung bei Änderung der<br />
Verhältnisse<br />
Jahresentscheidungsfrist<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 39 www.raobermaier.de