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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

§ 116 Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

- Cessio legis bei Sozialleistungen wegen Schadensereignissen<br />

- zeitliche und sachliche Kongruenz<br />

- Quotenvorrecht<br />

Bsp: 2000 € Erwerbsschaden; 1500 € Sozialleistung; 60% Haftung des<br />

Schädigers<br />

-> SozL: 1500 € x 60% = 900 €; Geschädigter: 500 € X 60 % = 300 €<br />

Im Ergebnis erhält der Geschädigte 1500 € + 300 € = 1.800 €<br />

- Befriedigungsvorrecht<br />

- bei bloßer Fahrlässigkeit Familienangehörigenprivileg; ehe- oder<br />

partnerschaftsähnliche Partner sind keine Familienangehörigen<br />

§ 117 Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger<br />

§ 118 Bindung der Gerichte<br />

- Bei unanfechtbaren Entscheidungen Bindung der Gerichte<br />

betreffend die Leistungspflicht<br />

§ 119 Übergang von Beitragsansprüchen<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 36 www.raobermaier.de

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