Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
§ 116 Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
- Cessio legis bei Sozialleistungen wegen Schadensereignissen<br />
- zeitliche und sachliche Kongruenz<br />
- Quotenvorrecht<br />
Bsp: 2000 € Erwerbsschaden; 1500 € Sozialleistung; 60% Haftung des<br />
Schädigers<br />
-> SozL: 1500 € x 60% = 900 €; Geschädigter: 500 € X 60 % = 300 €<br />
Im Ergebnis erhält der Geschädigte 1500 € + 300 € = 1.800 €<br />
- Befriedigungsvorrecht<br />
- bei bloßer Fahrlässigkeit Familienangehörigenprivileg; ehe- oder<br />
partnerschaftsähnliche Partner sind keine Familienangehörigen<br />
§ 117 Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger<br />
§ 118 Bindung der Gerichte<br />
- Bei unanfechtbaren Entscheidungen Bindung der Gerichte<br />
betreffend die Leistungspflicht<br />
§ 119 Übergang von Beitragsansprüchen<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 36 www.raobermaier.de