02.07.2013 Aufrufe

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anwaltskanzlei Obermaier<br />

Fünfter Abschnitt <strong>Recht</strong>sbehelfsverfahren<br />

§ 62 <strong>Recht</strong>sbehelfe gegen Verwaltungsakte<br />

§ 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren<br />

- Im Ausgangs- und Überprüfungsverfahren nach § 44 keine<br />

Kostenerstattung –<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Abs. 1 Kostengrundentscheidung grds. nach Obsiegensquote<br />

ggf. Rückgriff auf das Veranlassungsprinzip<br />

Abs. 2 Erstattung von <strong>Recht</strong>sanwaltsgebühren, wenn Zuziehung<br />

notwendig war; Vernunfts- und Schutzargumente<br />

Abs. 3 Kostenfestsetzung auf Antrag<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 29 www.raobermaier.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!