Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
Fünfter Abschnitt <strong>Recht</strong>sbehelfsverfahren<br />
§ 62 <strong>Recht</strong>sbehelfe gegen Verwaltungsakte<br />
§ 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren<br />
- Im Ausgangs- und Überprüfungsverfahren nach § 44 keine<br />
Kostenerstattung –<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
Abs. 1 Kostengrundentscheidung grds. nach Obsiegensquote<br />
ggf. Rückgriff auf das Veranlassungsprinzip<br />
Abs. 2 Erstattung von <strong>Recht</strong>sanwaltsgebühren, wenn Zuziehung<br />
notwendig war; Vernunfts- und Schutzargumente<br />
Abs. 3 Kostenfestsetzung auf Antrag<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 29 www.raobermaier.de