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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

§§ 53 - 61<br />

-Öffentlich-rechtliche Verträge sind grundsätzlich zulässig, jedoch<br />

nicht bei Sozialleistungen, auf die ein <strong>Recht</strong>sanspruch besteht, also<br />

nur bei Ermessensleistungen (§ 53 Abs.2) bzw. nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen als Vergleichsvertrag (§ 54).<br />

- Austauschverträge sind eingeschränkt möglich (§ 55).<br />

- Schriftformerfordernis (§ 56)<br />

- Zustimmung von Dritten und anderen Behörden (§ 57)<br />

- Nichtigkeit (§ 58)<br />

- Anpassung und Kündigung (§ 59)<br />

-Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung (§ 60)<br />

- Ergänzende Anwendung von Vorschriften (§ 61)<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 28 www.raobermaier.de

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