Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
Vierter Abschnitt Öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
§§ 53 - 61<br />
-Öffentlich-rechtliche Verträge sind grundsätzlich zulässig, jedoch<br />
nicht bei Sozialleistungen, auf die ein <strong>Recht</strong>sanspruch besteht, also<br />
nur bei Ermessensleistungen (§ 53 Abs.2) bzw. nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen als Vergleichsvertrag (§ 54).<br />
- Austauschverträge sind eingeschränkt möglich (§ 55).<br />
- Schriftformerfordernis (§ 56)<br />
- Zustimmung von Dritten und anderen Behörden (§ 57)<br />
- Nichtigkeit (§ 58)<br />
- Anpassung und Kündigung (§ 59)<br />
-Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung (§ 60)<br />
- Ergänzende Anwendung von Vorschriften (§ 61)<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 28 www.raobermaier.de