Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anwaltskanzlei Obermaier<br />
§ 49 Rücknahme und Widerruf im <strong>Recht</strong>sbehelfsverfahren<br />
§ 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen<br />
Abs.1 „Kondiktionsanspruch“ nach Aufhebung eines<br />
Verwaltungsaktes<br />
Abs. 2 „Kondiktionsanspruch“ soweit Leistungen ohne<br />
Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht wurden<br />
Abs. 2a Zinsanspruch bei Einrichtungsförderungen<br />
(5%-Punkte über dem Basiszinssatz)<br />
Abs. 3 Ermächtigungsgrundlage – VA-Befugnis<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
Abs. 4 4-jährige Verjährungsfrist ab Ablauf des Jahres, in dem der<br />
Erstattungsbescheid bestandskräftig geworden ist<br />
§ 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 26 www.raobermaier.de