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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

§ 49 Rücknahme und Widerruf im <strong>Recht</strong>sbehelfsverfahren<br />

§ 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen<br />

Abs.1 „Kondiktionsanspruch“ nach Aufhebung eines<br />

Verwaltungsaktes<br />

Abs. 2 „Kondiktionsanspruch“ soweit Leistungen ohne<br />

Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht wurden<br />

Abs. 2a Zinsanspruch bei Einrichtungsförderungen<br />

(5%-Punkte über dem Basiszinssatz)<br />

Abs. 3 Ermächtigungsgrundlage – VA-Befugnis<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Abs. 4 4-jährige Verjährungsfrist ab Ablauf des Jahres, in dem der<br />

Erstattungsbescheid bestandskräftig geworden ist<br />

§ 51 Rückgabe von Urkunden und Sachen<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 26 www.raobermaier.de

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