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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden<br />

Verwaltungsaktes<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Ggf. auch mit Ex-tunc-Wirkung -> <strong>für</strong> bis fast 5 Jahre rückwirkende<br />

Sozialleistungen<br />

Der Überprüfungsanspruch ist „Wunderwaffe“ des<br />

Sozialrechtlers !<br />

Einschränkungen jedoch z.B. durch § 100 Abs.4 SGB VI<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 22 www.raobermaier.de

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