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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> ist ein besonderes Verwaltungsrecht.<br />

Regelmäßig kein Gleichordnungsverhältnis,<br />

sondern besonderes hoheitlich geregeltes <strong>Recht</strong>sverhältnis<br />

zwischen<br />

Individuum Gruppe<br />

Bürger Staat<br />

Leistungsempfänger Behörde<br />

Antragsteller Leistungsträger<br />

Gleichordnungsverhältnis zwischen verschiedenen Behörden<br />

Das <strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> ermöglicht den Behörden zu handeln,<br />

schützt jedoch auch die Betroffenen in vielerlei Hinsicht.<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Das <strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> ist die Kernkompetenz des Sozialrechtlers !<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 1 www.raobermaier.de

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