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Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

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Anwaltskanzlei Obermaier<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

§ 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes<br />

- gegenüber dem, <strong>für</strong> den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist<br />

- Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach der Aufgabe; im Zweifel hat<br />

die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt nachzuweisen<br />

- öffentliche Bekanntgabe<br />

§ 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt<br />

- können jederzeit berichtigt werden<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 16 www.raobermaier.de

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