Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...
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Anwaltskanzlei Obermaier<br />
Sebastian E. Obermaier<br />
<strong>Recht</strong>sanwalt<br />
Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
§ 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes<br />
- gegenüber dem, <strong>für</strong> den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist<br />
- Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach der Aufgabe; im Zweifel hat<br />
die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt nachzuweisen<br />
- öffentliche Bekanntgabe<br />
§ 38 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt<br />
- können jederzeit berichtigt werden<br />
<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 16 www.raobermaier.de