02.07.2013 Aufrufe

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

Sozialverwaltungsrecht 2011 - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anwaltskanzlei Obermaier<br />

§ 24 Anhörung Beteiligter<br />

Sebastian E. Obermaier<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

Abs. 1<br />

Grundsätzlich vor jedem eingreifenden Verwaltungsakt ist Gelegenheit<br />

zur Äußerung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu geben<br />

Abs. 2<br />

Ausnahmen<br />

- Pflicht der Behörde, vor Erlass des Verwaltungsaktes, nach<br />

Abschluss der Ermittlungen aktiv zu werden.<br />

- Unterrichtungspflicht der Behörde betreffend die Haupttatsachen<br />

- angemessene Äußerungsfrist<br />

- Berücksichtigung bei der Entscheidung<br />

§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte<br />

<strong>Sozialverwaltungsrecht</strong> 11 www.raobermaier.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!