Informationen für Instrumentallehrkräfte, die im Schuljahr 2011/12

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Informationen für Instrumentallehrkräfte, die im Schuljahr 2011/12 bei JeKi mitarbeiten wollen Text identisch mit Newsletter 09/2011 vom 23.05.2011 Liebe Kolleginnen und Kollegen, im kommenden Schuljahr geht das JeKi-Projekt der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB) in die nächste Ausbaustufe. In ca. 500 neuen Gruppen der 3. Klasse beginnt der Instrumentalunterricht, in den ca. 500 Gruppen der 4. Klassen geht der bisherige Unterricht weiter. Die Vertragsgrundlagen für die Lehrkräfte, die den Unterricht erteilen, werden sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht grundlegend verändern. 1 Arbeitsverträge Die JeKi-Lehrkräfte werden von der Freien und Hansestadt Hamburg als Angestellte auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich befristet abgeschlossen (§ 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). Für neue Lehrkräfte beginnt es zum 08.08.2011 und ist in der Regel vorerst bis zum 31.07.2012 befristet. Für Lehrkräfte, die bereits jetzt als Angestellte für JeKi arbeiten, kann der Vertrag verlängert werden und ist ebenfalls in der Regel vorerst bis zum 31.07.2012 befristet; diese Verlängerungen beginnen am 01.08.2011, es gibt also keine Ferienlücke. Der Arbeitsumfang und die Bezahlung richten sich vor allem nach der Zahl der erteilten Stunden, nach der Qualifikation und nach der Vorerfahrung. Näheres s.u. unter Details. Lehrkräfte, die bereits an der JMS angestellt sind, erhalten zusätzlich zu ihrem bestehenden Arbeitsvertrag (Entgeltgruppe E9) einen zweiten unbefristeten Arbeitsvertrag, bei entsprechender Qualifikation (Studienabschluss) nach Entgeltgruppe E 10 TV-L. Die Erfahrungsstufe wird individuell ermittelt. Die Gehaltsberechnung wird für beide Verträge auf getrennten Gehaltszetteln vorgenommen, das Entgelt wird dann aber zu einer Zahlung mit nur einer Steuerkarte (abzüglich Sozialversicherung) zusammengezogen. Die Schule trifft die Personalauswahl. Achtung: Der JMS-Vertrag und der JeKi-Vertrag dürfen zusammen nicht mehr als 100% ergeben. JMS-Kräfte informieren die Leitung der JMS, wenn Sie in JeKi mitarbeiten. Bei Lehrkräften, die bereits jetzt für JeKi arbeiten, kann sich der Arbeitsumfang gemäß dem Bedarf der Schule ändern. 2 Kooperationsverträge mit dem Hamburger Konservatorium oder privaten Musikschulen Daneben wird es wie bisher auch die Möglichkeit geben, dass JeKi-Schulen ihren Personalbedarf für den Instrumentalunterricht durch eine vertraglich geregelte Kooperation mit dem Hamburger Konservatorium oder einer privaten Musikschule decken. Dabei verpflichtet sich der Kooperationspartner, geeignete Lehrkräfte für den JeKi-Unterricht in die Schule zu schicken, Impressum: Newsletter der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg Moorkamp 3, 20357 Hamburg, Behördenpost: 745 / 5026, Tel: 42 88 42 – 638; Fax: 42 88 42 – 609; E-Fax: 42796 – 6390, Internet: www.li-hamburg.de/jeki Projektleiter: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: -631 Projektassistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: -638 Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: -632

<strong>Informationen</strong> <strong>für</strong> <strong>Instrumentallehrkräfte</strong>,<br />

<strong>die</strong> <strong>im</strong> <strong>Schuljahr</strong> <strong>2011</strong>/<strong>12</strong> bei JeKi mitarbeiten wollen<br />

Text identisch mit Newsletter 09/<strong>2011</strong> vom 23.05.<strong>2011</strong><br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

<strong>im</strong> kommenden <strong>Schuljahr</strong> geht das JeKi-Projekt der Behörde <strong>für</strong> Schule und Berufsbildung<br />

Hamburg (BSB) in <strong>die</strong> nächste Ausbaustufe. In ca. 500 neuen Gruppen der 3. Klasse beginnt<br />

der Instrumentalunterricht, in den ca. 500 Gruppen der 4. Klassen geht der bisherige Unterricht<br />

weiter. Die Vertragsgrundlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrkräfte, <strong>die</strong> den Unterricht erteilen, werden sich<br />

gegenüber dem vergangenen Jahr nicht grundlegend verändern.<br />

1 Arbeitsverträge<br />

Die JeKi-Lehrkräfte werden von der Freien und Hansestadt Hamburg als Angestellte auf<br />

Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich<br />

befristet abgeschlossen (§ 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge).<br />

Für neue Lehrkräfte beginnt es zum 08.08.<strong>2011</strong> und ist in der Regel vorerst bis zum<br />

31.07.20<strong>12</strong> befristet. Für Lehrkräfte, <strong>die</strong> bereits jetzt als Angestellte <strong>für</strong> JeKi arbeiten, kann der<br />

Vertrag verlängert werden und ist ebenfalls in der Regel vorerst bis zum 31.07.20<strong>12</strong> befristet;<br />

<strong>die</strong>se Verlängerungen beginnen am 01.08.<strong>2011</strong>, es gibt also keine Ferienlücke. Der Arbeitsumfang<br />

und <strong>die</strong> Bezahlung richten sich vor allem nach der Zahl der erteilten Stunden, nach der<br />

Qualifikation und nach der Vorerfahrung. Näheres s.u. unter Details.<br />

Lehrkräfte, <strong>die</strong> bereits an der JMS angestellt sind, erhalten zusätzlich zu ihrem bestehenden<br />

Arbeitsvertrag (Entgeltgruppe E9) einen zweiten unbefristeten Arbeitsvertrag, bei entsprechender<br />

Qualifikation (Stu<strong>die</strong>nabschluss) nach Entgeltgruppe E 10 TV-L. Die Erfahrungsstufe wird<br />

individuell ermittelt. Die Gehaltsberechnung wird <strong>für</strong> beide Verträge auf getrennten Gehaltszetteln<br />

vorgenommen, das Entgelt wird dann aber zu einer Zahlung mit nur einer Steuerkarte<br />

(abzüglich Sozialversicherung) zusammengezogen. Die Schule trifft <strong>die</strong> Personalauswahl.<br />

Achtung: Der JMS-Vertrag und der JeKi-Vertrag dürfen zusammen nicht mehr als 100% ergeben.<br />

JMS-Kräfte informieren <strong>die</strong> Leitung der JMS, wenn Sie in JeKi mitarbeiten.<br />

Bei Lehrkräften, <strong>die</strong> bereits jetzt <strong>für</strong> JeKi arbeiten, kann sich der Arbeitsumfang gemäß dem<br />

Bedarf der Schule ändern.<br />

2 Kooperationsverträge mit dem Hamburger Konservatorium oder privaten<br />

Musikschulen<br />

Daneben wird es wie bisher auch <strong>die</strong> Möglichkeit geben, dass JeKi-Schulen ihren Personalbedarf<br />

<strong>für</strong> den Instrumentalunterricht durch eine vertraglich geregelte Kooperation mit dem<br />

Hamburger Konservatorium oder einer privaten Musikschule decken. Dabei verpflichtet sich der<br />

Kooperationspartner, geeignete Lehrkräfte <strong>für</strong> den JeKi-Unterricht in <strong>die</strong> Schule zu schicken,<br />

Impressum: Newsletter der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg<br />

Moorkamp 3, 20357 Hamburg, Behördenpost: 745 / 5026, Tel: 42 88 42 – 638; Fax: 42 88 42 – 609;<br />

E-Fax: 42796 – 6390, Internet: www.li-hamburg.de/jeki<br />

Projektleiter: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: -631<br />

Projektassistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: -638<br />

Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: -632


und beschäftigt <strong>die</strong>se Lehrkräfte mit dem bekannten Honorarsatz von € 29,70 pro tatsächlich<br />

gehaltener Unterrichtsstunde. Die entsprechenden Vertragsmuster gehen den Schulen Anfang<br />

Juni zu.<br />

Die Arbeit in <strong>die</strong>sem Kooperations-Modell ist auch <strong>für</strong> <strong>Instrumentallehrkräfte</strong> interessant, <strong>die</strong><br />

kein Interesse an einem Arbeitsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg haben. Ein<br />

Wechsel von einem (befristeten) Arbeitsvertrag in eine Arbeit über Kooperationsvertrag oder<br />

umgekehrt ist möglich. Die Zeit in einem Kooperationsvertrag ist aber nicht auf <strong>die</strong> Erfahrungszeit<br />

bei einem Arbeitsvertrag anrechenbar (vgl. unten Abschnitt f).<br />

Was ist <strong>für</strong> neue <strong>Instrumentallehrkräfte</strong> jetzt zu tun?<br />

1 Instrumentallehrkraft erklärt gegenüber Schule,<br />

ob sie in einem Arbeitsvertrag <strong>für</strong> JeKi arbeiten will (weiter bei 2) oder<br />

ob sie über einen Kooperationsvertrag <strong>für</strong> JeKi arbeiten will (weiter bei 7)<br />

wenn Arbeitsvertrag:<br />

2 Schule führt Einstellungsgespräch, n<strong>im</strong>mt Einstellungsunterlagen, soweit schon vorhanden,<br />

entgegen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Hochschulzeugnisse,<br />

Familienstandsurkunde, ggf. Aufenthaltserlaubnis – jeweils Kopien, Schule kann bestätigen, dass<br />

Originale vorgelegen haben, außerdem Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis), Lehrkraft<br />

informiert Schule über JeKi-Tätigkeit auch an anderen Schulen<br />

3 Schule leitet innerbehördliche Verwaltungsvorgänge ein<br />

4 Vertrag wird von Schulleitung ausgehändigt (incl. Erklärung über Vorstrafen und Niederschrift<br />

Nachweisgesetz, soweit noch nicht erfolgt)<br />

5 Arbeitsbeginn 08.08.<strong>2011</strong><br />

6 Auszahlung der ersten Vergütung ca. 3 Wochen nach Ablieferung aller erforderlicher Unterlagen<br />

durch Bewerber/-in<br />

wenn JeKi-Lehrkraft (oder Schule) über Kooperationsvertrag mit Musikschule arbeiten will:<br />

7 Schule schließt Kooperationsvertrag mit Konservatorium oder Musikschule; falls Lehrkraft bereits mit<br />

einer Musikschule in Verbindung steht, kann <strong>die</strong>se als Kooperationspartner angefragt werden<br />

8 Arbeitsbeginn nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages<br />

9 erste Zahlung an Lehrkraft gemäß Verabredung mit der kooperierenden Musikschule<br />

Detailinformationen zu den Arbeitsverträgen<br />

a) Die geplanten Arbeitsverträge beziehen sich auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L),<br />

nach dem alle Arbeitsverträge der Freien und Hansestadt abgeschlossen werden (nachzulesen<br />

unter www.tdl-online.de). Die Arbeitnehmer unterliegen damit allen Rechten und Pflichten, <strong>die</strong><br />

sich aus einem solchen Arbeitsvertrag ergeben. Die Entgeltgruppe wird durch <strong>die</strong> Eingruppierungsrichtlinien<br />

<strong>für</strong> Lehrkräfte festgelegt. Best<strong>im</strong>mende Größen sind dabei <strong>die</strong> Qualifikation<br />

(vgl. e) und <strong>die</strong> Unterrichtserfahrung (vgl. f).<br />

b) Das Entgelt wird nicht <strong>für</strong> einzelne Unterrichtsstunden gezahlt, sondern in einheitlichen<br />

Monatsbeträgen, auch in den Schulferien, wenn kein Unterricht stattfindet. Es ändert sich auch<br />

nicht, wenn eine Stunde wegen Krankheit oder aus organisatorischen Gründen ausfällt. Angebrochene<br />

Monate (z.B. der August) werden anteilig bezahlt. Unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen<br />

gibt es <strong>im</strong> November zusätzlich eine Sonderzahlung nach § 20 TV-L. Vom Entgelt werden dann<br />

<strong>die</strong> Steuer und ggf. <strong>die</strong> Sozialversicherungsbeiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und<br />

Pflegeversicherung abgeführt. Über Details der Auswirkungen auf ihre bestehende Krankenversicherung<br />

informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse oder -versicherung.<br />

c) Mit dem Entgelt sind alle Tätigkeiten abgegolten, <strong>die</strong> <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />

Unterricht stehen, z.B. <strong>die</strong> Zeiten <strong>für</strong> Unterrichtsvorbereitung, Vorbereiten und Aufräumen des<br />

Raums, gerissene Saiten austauschen und ähnliches, Elternabende, Besprechungen, Präsentationen<br />

etc. Die JeKi-Lehrkräfte geben der Schule eine Rückmeldung über den Leistungsstand<br />

der Kinder, sie sind aber nicht verpflichtet, an Lehrerkonferenzen oder Zeugniskonferenzen<br />

teilzunehmen oder Vertretungsunterricht zu erteilen.<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg Info <strong>für</strong> <strong>Instrumentallehrkräfte</strong> vom 23.05.2010 Seite 2/3


d) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beruht auf den Regelungen <strong>für</strong> alle schulischen<br />

Lehrkräfte. Die Arbeitszeit einer JeKi-Stunde wird so verrechnet, dass mit der Ableistung<br />

einer 45-Minuten-Unterrichtsstunde 1,35 Zeitstunden (= 81 Minuten) Arbeitzeit angerechnet<br />

werden. In Klasse 3 und 4 findet der Unterricht das ganze <strong>Schuljahr</strong> durchgehend statt (ca.<br />

38 Unterrichtswochen), 1 Wochenstunde entspricht 2,90% der regelmäßigen Arbeitszeit von 40<br />

Stunden. In Klasse 2 findet der Unterricht nur in 30 Unterrichtswochen statt, das <strong>Schuljahr</strong> hat<br />

in der Regel 38 Wochen, der Prozentsatz ist proportional geringer. Außerdem wird jeder Person<br />

unabhängig von der Wochenstundenzahl und den unterrichteten Klassen eine zusätzliche<br />

wöchentliche pauschale Arbeitszeit von 0,54 % <strong>für</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an Fortbildungen zugebilligt<br />

(A-Zeit). Eine Lehrkraft kann auch an mehreren Schulen tätig sein, sie erhält einen Vertrag <strong>für</strong><br />

alles zusammen.<br />

e) Qualifikation<br />

Regelfall <strong>für</strong> <strong>die</strong> Beschäftigung bei JeKi ist ein Diplom <strong>für</strong> den Unterricht auf dem entsprechenden<br />

Instrument. In <strong>die</strong> Tarifgruppe E 10 kommt, wer einen solchen Hochschulabschluss hat<br />

und als Musikerzieherin bzw. Musikerzieher tatsächlich unterrichtet. In Einzelfällen kann es<br />

sinnvoll sein, Lehrkräfte zu beschäftigen, <strong>die</strong> auf andere Weise <strong>die</strong> Qualifikation zum JeKi-<br />

Unterricht erworben haben. Die Eignung muss dann bei der Einstellung und ggf. in der<br />

Probezeit ermittelt werden. Solche Lehrkräfte werden überwiegend nach E 9, in Einzelfällen<br />

auch darunter, eingruppiert.<br />

f) Entwicklungsstufe<br />

Da sich <strong>die</strong> Qualität der Arbeit auch mit der Erfahrung steigert, steigert sich mit den Jahren<br />

auch das Gehalt. Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem und bis zu drei Jahren<br />

kann <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stufenzuordnung angerechnet werden (§ 16 Abs. 2 TV-L). Lehrkräfte, <strong>die</strong> bereits<br />

<strong>für</strong> JeKi als Angestellte gearbeitet haben, rücken nach der entsprechenden Zeit in <strong>die</strong> nächst<br />

höhere Stufe auf (beachten Sie aber Punkt 2, letzter Satz).<br />

g) Berechnung des Entgelts<br />

Die folgende Tabelle gibt das Monatsentgelt <strong>für</strong> eine Vollzeitkraft an (Entgelttabelle nach dem<br />

TV-L, Stand 01.04.<strong>2011</strong> unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Minderungsbeträge<br />

nach § 20 TVÜ-L); <strong>die</strong> Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) kommt dazu. Das Monatsentgelt <strong>für</strong><br />

JeKi wird errechnet, in dem der Prozentsatz der individuellen Arbeitszeit (vgl. d) auf den in der<br />

Tabelle maßgeblichen Monatsbetrag angewendet wird.<br />

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6<br />

Zeitdauer<br />

der Stufen 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre<br />

E 10 2.548,89 2.834,55 3.051,43 3.268,33 3.680,95<br />

E 9 2.247,36 2.495,98 2.622,95 2.972,09 3.247,17<br />

E 6 1.929,47 2.141,07 2.246,87 2.352,67 2.421,44 2.495,50<br />

Beispiel:<br />

Eine Lehrkraft unterrichtet 3 Wochenstunden in Klasse 3 oder 4 (3 x 2,90%), außerdem erhält<br />

sie <strong>die</strong> A-Zeit von 0,54%; Summe: Die Arbeitszeit beträgt 9,24%; bezogen auf E 10, Stufe 2<br />

sind das monatlich 261,91 € brutto.<br />

Ich freue mich, wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit bei JeKi haben. Fortbildungsangebote<br />

und weitere <strong>Informationen</strong> finden Sie auf unserer Website unter www.li-hamburg.de/jeki. Das<br />

Projektbüro JeKi erreichen Sie telefonisch unter 428 842 – 638.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Theo Huß<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg Info <strong>für</strong> <strong>Instrumentallehrkräfte</strong> vom 23.05.2010 Seite 3/3

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