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Newsletter 08/2012 Personalorganisation und Formulare für ...

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<strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong> / <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong><br />

<strong>Personalorganisation</strong> JeKi Schuljahr <strong>2012</strong>/13 S. 1<br />

<strong>Formulare</strong> <strong>für</strong> Angestelltenverträge 3<br />

Formular Kooperationsvertrag 6<br />

Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

nun kommen endlich die Unterlagen zur vertraglichen Anbindung der JeKi-Instrumentallehrkräfte <strong>für</strong><br />

das nächste Schuljahr. Der Abstimmungsprozess dazu hat leider ungewöhnlich lange gedauert, die<br />

Neuerungen können sich aber sehen lassen:<br />

- Wer bereits seit zwei Jahren als angestellte Instrumentallehrkraft <strong>für</strong> JeKi gearbeitet hat, wird<br />

bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses unbefristet beschäftigt. Diese Änderung betrifft<br />

bis zu 33 Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen.<br />

- Die Vergütung <strong>für</strong> Unterricht über Kooperationsvertrag wird erhöht, so dass die Kooperationspartner<br />

den Lehrkräften künftig ein Honorar von € 31,<strong>08</strong> zahlen können (bisher € 29,70). Diese<br />

Änderung betrifft alle Kooperationskräfte.<br />

Im Übrigen bleibt das bisherige System bestehen: Wer als Angestellter der Freien <strong>und</strong> Hansestadt<br />

Hamburg arbeiten möchte, bekommt einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Wer keinen Arbeitsvertrag<br />

eingehen möchte, kann über einen Kooperationsvertrag mit einer Musikschule arbeiten.<br />

Die Arbeitsverträge sind wie bisher in der Regel <strong>für</strong> das Schuljahr<br />

befristet. Etwaige Änderungen des Arbeitsumfanges werden<br />

durch eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag geregelt. Wie<br />

eingangs angesprochen, erhalten aber JeKi-Lehrkräfte, die bereits<br />

seit zwei Jahren befristet beschäftigt sind <strong>und</strong> nun weiterbeschäftigt<br />

werden sollen oder die durch eine neue Befristung<br />

diese zwei Jahre überschreiten würden, einen unbefristeten<br />

Vertrag. Auch hier werden Änderungen der Arbeitszeit dann<br />

durch befristete Nebenabreden geregelt. Eine etwaige Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses erfolgt dann durch Kündigung. In<br />

allen Fällen einer befristeten oder unbefristeten Verlängerung<br />

des Angestelltenverhältnisses gilt: Die bisherigen Verträge laufen<br />

bis 31.07.<strong>2012</strong>, die Anschlussverträge beginnen am<br />

01.<strong>08</strong>.<strong>2012</strong>; es gibt keine unschöne „Ferienlücke“.<br />

Alle Arbeitsvertrags-Angelegenheiten werden von der Personalabteilung der BSB geregelt, die Schulen<br />

bringen die Vorgänge mit den beiliegenden <strong>Formulare</strong>n (a), (b) oder (c) in Gang. Die <strong>Formulare</strong> werden<br />

von der Schule ausgefüllt, von der Schulleitung unterschrieben <strong>und</strong> an die Leitung des JeKi-<br />

Programms gefaxt; hier wird die Plausibilität geprüft <strong>und</strong> die A-Zeit eingesetzt. Die Personalabteilung<br />

fertigt dann die Verträge aus <strong>und</strong> schickt sie den Lehrkräften zur Unterschrift. Gr<strong>und</strong>legende Informationen<br />

zu den Vertragsangelegenheiten <strong>für</strong> Lehrkräfte, die neu bei JeKi anfangen, finden sich in <strong>Newsletter</strong><br />

09/2011 auf S. 3 - 5. Weitere Hinweise <strong>für</strong> die Schulen zu den einzelnen <strong>Formulare</strong>n:<br />

(a) Verfügung <strong>für</strong> JeKi-Lehrkräfte, die bereits befristet beschäftigt sind<br />

Bestehende Fristverträge werden mit diesem Formular verlängert. In der Regel werden die Verlängerungsverträge<br />

wiederum befristet bis zum 31.07.2013 abgeschlossen. Nur, wenn die Lehrkraft bereits<br />

zwei Jahre befristet beschäftigt war oder durch einen neuen Fristvertrag diese zwei Jahre überschrei-<br />

Impressum: Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg, www.hamburg.de/jeki<br />

Felix-Dahn-Straße 3, 20357 Hamburg, Behördenpost: 745/5026, Fax: 42796 – 6390<br />

Leitung: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: 428 842 – 631<br />

Assistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: – 638<br />

Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: – 632


ten würde, wird er/sie unbefristet eingestellt; die Leitung des JeKi-Programms überprüft die Befristung<br />

<strong>und</strong> korrigiert ggf. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung des Schulpersonalrats, dazu gibt es ein<br />

Feld auf dem Formular. Es müssen keine zusätzlichen Unterlagen der Lehrkräfte mitgeliefert werden.<br />

Die Verlängerung bezieht sich auf den bisherigen Arbeitsumfang, wenn außerdem eine Änderung des<br />

Arbeitsumfanges erfolgen soll, bitte Formular (b) zusätzlich verwenden.<br />

(b) Verfügung Arbeitszeitveränderung JeKi-Lehrkräfte<br />

Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn sich <strong>für</strong> eine bereits beschäftigte JeKi-Lehrkraft (befristet<br />

oder unbefristet) der Arbeitsumfang ändert. Den Beschäftigungsumfang errechnen Sie so:<br />

In Klasse 3 <strong>und</strong> 4 entspricht 1 Wochenst<strong>und</strong>e (das ganze Schuljahr durchgehend) 2,90 % der regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit; bitte entsprechend multiplizieren.<br />

In Klasse 2 entsprechen 30 Wochen Unterricht verteilt auf das Schuljahr 2,29 % der regelmäßigen wöchentlichen<br />

Arbeitszeit; 15 St<strong>und</strong>en im Schuljahr entsprechen 1,14 %, 45 St<strong>und</strong>en entsprechen 3,43<br />

%. Änderungen des Arbeitsumfanges, die das ganze Schuljahr gelten, werden immer am 01.<strong>08</strong>. wirksam.<br />

Es müssen keine weiteren Unterlagen der Lehrkräfte eingereicht werden. Eine Zustimmung des<br />

Personalrats ist nicht erforderlich. Wenn die Lehrkraft bisher befristet beschäftigt ist, muss außerdem<br />

der Vertrag verlängert werden, dazu bitte zusätzlich Formular (a) verwenden.<br />

(c) Einstellungsverfügung Instrumentallehrkräfte<br />

Dieses Formular wird <strong>für</strong> die Einstellung ganz neuer Je-<br />

Ki-Lehrkräfte verwendet. In der Regel wird der Vertrag<br />

befristet, nur wenn die Lehrkraft bereits einen anderen<br />

unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Freien <strong>und</strong> Hansestadt<br />

Hamburg hat (z.B. JMS-Lehrkräfte), wird unbefristet<br />

eingestellt. Wenn die Schule die einzustellende Person<br />

ausgewählt hat (vgl. dazu auch den „Leitfaden Personalauswahl“<br />

im <strong>Newsletter</strong> 04/<strong>2012</strong>) nimmt sie die <strong>für</strong> den<br />

Vertragsabschluss erforderlichen Unterlagen entgegen<br />

(Lebenslauf, Geburtsurk<strong>und</strong>e, Schulzeugnis, Hochschulzeugnis,<br />

Familienstandsurk<strong>und</strong>e, Nachweis über Steuerklasse,<br />

ggf. Aufenthaltserlaubnis – jeweils Kopien, Schule<br />

kann bestätigen, dass Originale vorgelegen haben;<br />

außerdem Sozialversicherungsausweis; evtl. fehlende Unterlagen werden angefordert <strong>und</strong> können<br />

nachgereicht werden), füllt Formular (c) aus <strong>und</strong> holt die Zustimmung des PR ein; bezüglich des Beschäftigungsumfangs<br />

gelten die gleichen Werte wie oben <strong>für</strong> Formular (b) angegeben.<br />

(d) Kooperationsvertrag mit einer privaten Musikschule oder dem Konservatorium<br />

Wenn eine JeKi-Lehrkraft keinen Arbeitsvertrag eingehen will (z.B. aus Gründen ihrer Mitgliedschaft in<br />

der Künstlersozialversicherung), kann die Schule mit dem Hamburger Konservatorium oder mit einer<br />

privaten Musikschule (nicht JMS) einen Kooperationsvertrag abschließen, diese schließt dann<br />

ihrerseits einen Honorarvertrag mi der Lehrkraft <strong>und</strong> entsendet diese an die Schule. Die Lehrkraft stellt<br />

die erbrachten St<strong>und</strong>en dem Kooperationspartner in Rechnung, der Kooperationspartner stellt die<br />

gelieferten St<strong>und</strong>en der Schule in Rechnung. Falls der Bewerber oder die Schule bereits Kontakte zu<br />

einer Musikschule hat, kann diese als Kooperationspartner angefragt werden; bei Bedarf hilft die<br />

Leitung des JeKi-Programms bei der Suche.<br />

Das beiliegende Formular enthält in § 5 wichtige Änderungen gegenüber dem Vorjahr; <strong>für</strong> die Schulen<br />

ändert sich dadurch nichts, aber die Kooperationspartner müssen diese Punkte beachten, auch <strong>für</strong><br />

Lehrkräfte, die bereits im Vorjahr an JeKi-Schulen entsandt worden sind. Deshalb darf das Formular<br />

des Vorjahres nicht mehr verwendet werden.<br />

Bitte schließen Sie den Vertrag mit der kooperierenden Musikschule oder dem Konservatorium ab. Es<br />

werden keine Honorarverträge direkt zwischen Lehrkräften <strong>und</strong> Schulen abgeschlossen! In § 6 wird die<br />

Zahl € 36,50 eingetragen. Sie brauchen keine Kopie an die Projektleitung zu schicken. Der Vorgang<br />

unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen, Theo Huß<br />

Fotos: JeKi-Jahreskonzert am 24.04.<strong>2012</strong>, Markus Hertrich<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg <strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong>/ <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong> Seite 2/7


Schule: Kapitel: 3100 Gr<strong>und</strong>schule<br />

Schulnummer: 3110 Sonderschule<br />

3140 Stadtteilschule<br />

(a) Verfügung <strong>für</strong> JeKi-Lehrkräfte, die bereits befristet beschäftigt sind<br />

Beschäftigte/-r:<br />

Name geboren:<br />

Vorname<br />

JEKI-Einsatz ist künftig auch an anderer/-n allgemeinbildender/-n Schule/-n vorgesehen? ja / nein<br />

Welche Schule/-n:<br />

Verfügung:<br />

Die/der o.g. Beschäftigte wird <strong>für</strong> die Zeit vom<br />

01.<strong>08</strong>.<strong>2012</strong> bis 31.07.2013 befristet beschäftigt.<br />

Hinweis: Mit diesem Formular wird eine befristete oder unbefristete Verlängerung des<br />

Vertrags veranlasst. Eine unbefristete Verlängerung erfolgt, wenn die/der Beschäftigte<br />

bereits seit 2 Jahren befristet beschäftigt ist oder durch eine weitere Befristung diese 2<br />

Jahre überschreiten würde. Eine Änderung des Beschäftigungsumfanges ist ein separater<br />

Vorgang <strong>und</strong> wird mit Formular (b) veranlasst, ggf. beide <strong>Formulare</strong> verwenden.<br />

2. Personalrat<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg <strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong>/ <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong> Seite 3/7<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

bzw. löschen<br />

Die/der o.g. Beschäftigte wird ab 01.<strong>08</strong>.<strong>2012</strong><br />

auf unbestimmte Zeit beschäftigt.<br />

Datum/Schulleitung<br />

zugestimmt abgelehnt<br />

(mit schriftlicher Begründung) Datum/Personalrat<br />

Zustimmung liegt vor (siehe Anlage) Zustimmung wird nachgereicht<br />

3. Schulleitung an B 52-54/Herr Huß z. w. V.<br />

Per Fax an 427 971 - 176 senden.<br />

4. B 52-54 an BSB, Personalsachgebiet V 434 / V 437<br />

5. Personalsachgebiet<br />

Eingang am:<br />

Bisheriger Beschäftigungsumfang<br />

(wird ggf. später angepasst):<br />

6. An Stellenplan V222<br />

Nichtzutreffendes streichen bzw.<br />

löschen<br />

z. w. V.<br />

Datum/Schulleitung<br />

Datum/Schulleitung<br />

Datum/B52-54<br />

Datum/Personalsachbearbeiter/-in<br />

Datum/Stellenplan<br />

7. Zurück an Personalsachgebiet V 434 / V 437 a) Eintrag in Übersicht-Jeki<br />

Nichtzutreffendes streichen bzw.<br />

löschen b) z. A.<br />

c) Mitversteuerung/Mitversicherung:<br />

Datum/Handzeichen<br />

ja / nein<br />

Nichtzutreffendes streichen


Schule: Kapitel: 3100 Gr<strong>und</strong>schule<br />

Schulnummer: 3110 Sonderschule<br />

3140 Stadtteilschule<br />

(b) Verfügung Arbeitszeitveränderung JeKi-Lehrkräfte Schuljahr <strong>2012</strong>/2013:<br />

Beschäftigte/-r<br />

Name geboren:<br />

Vorname<br />

JEKI-Einsatz ist künftig auch an anderer/-n allgemeinbildender/-n Schule/-n vorgesehen? ja / nein<br />

Welche Schule/-n:<br />

Daten zum künftigen Beschäftigungsumfang (verfügende Schule)<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg <strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong>/ <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong> Seite 4/7<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

bzw. löschen<br />

Umfang 2. Klasse % Beginn: A-Zeiten ergänzt B 52-54/Herr Huß<br />

Umfang 3. Klasse %<br />

(Veränderung ab)<br />

Umfang 4. Klasse %<br />

Hinweis: Mit diesem Formular wird nur eine Veränderung des Beschäftigungsumfangs veranlasst. Eine Verlängerung des Vertrags ist ein<br />

davon getrennter Vorgang <strong>und</strong> wird mit Formular (a) veranlasst. Ggf. beide <strong>Formulare</strong> verwenden.<br />

Verfügung:<br />

1. An B 52-54/Herr Huß z. w. V.<br />

Beschäftigungsumfang:<br />

A-Zeit:<br />

Summe:<br />

Per Fax an 427 971 – 176 senden<br />

2. An die BSB, Personalsachgebiet V 434 / V 437 z. w. V.<br />

Nichtzutreffendes streichen bzw.<br />

löschen<br />

3. Personalsachgebiet<br />

Eingang am:<br />

4. An Stellenplan V222<br />

Datum/Schulleitung<br />

Datum/B 52-54<br />

Datum/Personalsachbearbeiter/-in<br />

Datum/Stellenplan<br />

5. Zurück an Personalsachgebiet V 434 / V 437 a) Eintrag in Übersicht-Jeki<br />

Nichtzutreffendes streichen bzw.<br />

löschen b) z. A.<br />

c) Mitversteuerung/Mitversicherung:<br />

Datum/Handzeichen<br />

ja / nein<br />

Nichtzutreffendes streichen


Schule: Kapitel: 3100 Gr<strong>und</strong>schule<br />

Schulnummer: 3110 Sonderschule<br />

3140 Stadtteilschule<br />

(c) Einstellungsverfügung Instrumentallehrkräfte JeKi Schuljahr <strong>2012</strong>/2013 ab 01.<strong>08</strong>.<strong>2012</strong>:<br />

Beschäftigte/-r<br />

Name geboren:<br />

Vorname schwerbehindert: ja / nein<br />

Straße, Nummer:<br />

PLZ, Ort:<br />

Telefon tagsüber:<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg <strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong>/ <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong> Seite 5/7<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

Qualifikation: Musikerzieher/-in mit Diplomgrad (Diplom-Musiker): ja / nein<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

Es bestand oder besteht bereits ein<br />

Beschäftigungsverhältnis mit der FHH? ja / nein<br />

JMS-Lehrkraft? ja / nein<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

JEKI-Einsatz auch an anderer/-n allgemeinbildender/-n Schule/-n vorgesehen? ja / nein<br />

Welche Schule/-n:<br />

Daten zum künftigen Beschäftigungsumfang<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

Umfang 2. Klasse % Beginn: 01.<strong>08</strong>.<strong>2012</strong> befristet bis:<br />

Umfang 3. Klasse %<br />

(fester Einstellungstermin)<br />

JMS-Kraft unbefristet<br />

Umfang 4. Klasse %<br />

Hinweise: Die A-Zeit wird von B 52-54 ergänzt. Die unbefristete Beschäftigung einer JeKi-<br />

Lehrkraft, die bisher befristet beschäftigt war, erfolgt mit Formular (a).<br />

Verfügung:<br />

1. An Personalrat der Schule m. d. B. u. Zustimmung<br />

(regelmäßig bis 31.07.2013)<br />

Datum/Schulleitung<br />

Datum/Schulleitung<br />

Hinweis: Die Eingruppierung erfolgt nach der „Eingruppierungs-Richtlinie-Lehrer“. Bei Vorliegen eines Diploms als Musikerzieher ist dies<br />

regelhaft E 10. Musiklehrer oder Musikerzieher mit sonstiger Ausbildung gem. genannter Richtlinie erhalten überwiegend E 9. Musiklehrer<br />

ohne entsprechende Ausbildung erhalten E 6.<br />

2. Personalrat<br />

zugestimmt abgelehnt<br />

(mit schriftlicher Begründung) Datum/Personalrat<br />

3. Schulleitung an B 52-54/Herr Huß z. w. V.<br />

Per Fax an Fax 427 971-176 senden.<br />

Beschäftigungsumfang: Datum/Schulleitung<br />

A-Zeit:<br />

Summe:<br />

4. An die BSB, Personalsachgebiet V 434 / V 437 z.w.V.<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

5. Personalsachgebiet<br />

Eingang am:<br />

Ent.Gr.: E<br />

6. An Stellenplan V222<br />

7. Zurück an Personalsachgebiet V 434 / V 437 a) Eintrag in Übersicht-Jeki<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

b) z. A.<br />

c) Mitversteuerung/Mitversicherung:<br />

Datum/B 52-54<br />

Datum/Personalsachbearbeiter/-in<br />

Datum/Stellenplan<br />

ja / nein<br />

Nichtzutreffendes streichen<br />

Datum/Handzeichen


Freie <strong>und</strong> Hansestadt Hamburg – Behörde <strong>für</strong> Schule <strong>und</strong> Berufsbildung<br />

Kooperationsvertrag „Jedem Kind ein Instrument“ <strong>2012</strong>/13<br />

Zwischen der Schule<br />

(im Folgenden „Schule“ genannt)<br />

vertreten durch die Schulleiterin / den Schulleiter<br />

Anschrift<br />

<strong>und</strong> dem Kooperationspartner (im Folgenden<br />

„Musikschule / Konservatorium“ genannt),<br />

vertreten durch die Leitung Herrn / Frau<br />

Anschrift<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Dieses Vertragsformular ersetzt die <strong>Formulare</strong> aus den Schuljahren 2009 bis <strong>2012</strong>. Bitte beachten Sie die Änderung in § 5, Sätze 3 <strong>und</strong> 4.<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg <strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong>/ <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong> Seite 6/7<br />

§ 1<br />

Die Musikschule / das Konservatorium bietet an der Schule im Rahmen des Projekts „Jedem Kind ein<br />

Instrument“ das folgende musikpädagogische Angebot an:<br />

Schuljahr <strong>2012</strong>/13<br />

2. Klasse<br />

Instrumentenvorstellung (i.d.R.<br />

15 Std. pro Klasse <strong>und</strong> Instrument)<br />

oder Tandem (i.d.R. 30<br />

falls schon bekannt: Lehrkraft<br />

St<strong>und</strong>en im Jahr)<br />

des Kooperationspartners<br />

Zahl der<br />

(Name, Vorname, falls noch<br />

nicht bekannt: NN) Instrument Klassen<br />

St<strong>und</strong>en<br />

im Jahr<br />

§ 2<br />

3. Klasse<br />

Instrumentalgruppe,<br />

(i.d.R. 38<br />

Wochen im Jahr)<br />

Zahl der<br />

Gruppen<br />

Zahl der<br />

St<strong>und</strong>en<br />

im Jahr<br />

4. Klasse<br />

Instrumentalgruppe,<br />

(i.d.R. 38<br />

Wochen im Jahr)<br />

Zahl der<br />

Gruppen<br />

Zahl der<br />

St<strong>und</strong>en<br />

im Jahr<br />

Die Musikschule / das Konservatorium <strong>und</strong> die Leiterin bzw. der Leiter der Schule vereinbaren einen<br />

St<strong>und</strong>enplan. Bei Krankheit der eingesetzten Fachkraft sorgt die Musikschule / das Konservatorium<br />

nach Möglichkeit <strong>für</strong> angemessenen Ersatz. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> bleibt von<br />

der genannten Dauer des Angebots unberührt.


Kooperationsvertrag „Jedem Kind ein Instrument“ S. 2<br />

§ 3<br />

Die Schule stellt die erforderlichen Räume <strong>und</strong> Instrumente zur Verfügung. Zur Durchführung gehört<br />

das Bereitlegen, Stimmen <strong>und</strong> das fachgerechte Aufräumen der Instrumente. In Ausnahmefällen kann<br />

das Angebot nach Absprache zwischen Schule <strong>und</strong> Musikschule / Konservatorium an außerschulischen<br />

Lernorten stattfinden.<br />

§ 4<br />

Das Angebot findet in der Verantwortung einer Lehrkraft der Schule statt. Der Inhalt des Angebots wird<br />

mit der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule bzw. mit einer von ihr / ihm beauftragten Person abgestimmt<br />

<strong>und</strong> erfolgt in Anlehnung an die „Ziele des JeKi-Unterrichts in Hamburger Schulen“. Die Kooperationspartner<br />

nehmen an den erforderlichen Besprechungen teil, sie informieren die Schule über<br />

den Fortgang der Arbeit, auch bezüglich einzelner Kinder, sie nehmen aber nicht an Zeugniskonferenzen<br />

teil. Der Kooperationspartner wird zu den Sitzungen der schulischen Gremien eingeladen, wenn<br />

Fragen des Arbeitsvorhabens „Jedem Kind ein Instrument“ behandelt werden.<br />

Die Musikschule / das Konservatorium erbringt ihre / seine Dienstleistung im Rahmen einer schulischen<br />

Veranstaltung. Insoweit obliegen der Schulleiterin / dem Schulleiter gegenüber der Musikschule /<br />

dem Konservatorium Weisungs- <strong>und</strong> Aufsichtsrechte.<br />

Gelegentliche Unterrichtsbesuche von Vertretern der Projektgruppe „Jedem Kind ein Instrument“ oder<br />

von Beauftragten der wissenschaftlichen Begleitung von „Jedem Kind ein Instrument“ sind möglich.<br />

Solche Besuche dienen nicht der Bewertung der eingesetzten Kraft, sondern der Beobachtung des<br />

gesamten Arbeitsvorhabens.<br />

§ 5<br />

Die Musikschule / das Konservatorium bestätigt, dass die eingesetzten Kräfte fachlich qualifiziert <strong>und</strong><br />

<strong>für</strong> den Einsatz in einer Schule persönlich geeignet sind. Die Musikschule setzt zur Wahrung der Kontinuität<br />

nach Möglichkeit innerhalb eines Angebotsblocks dieselbe Kraft ein. Sofern der Auftragnehmer<br />

Honorarkräfte beauftragt, hat er zu gewährleisten, dass diese weder in seinen Betrieb eingegliedert<br />

sind, noch seinen Weisungen unterliegen. Der Auftragnehmer trägt Sorge da<strong>für</strong>, dass ihm <strong>für</strong> die eingesetzten<br />

Personen bis zum Beginn der Tätigkeit erweiterte Führungszeugnisse vorliegen.<br />

§ 6<br />

Die Schule erstattet der Musikschule / dem Konservatorium die Kosten in Höhe von<br />

Euro ………….. pro St<strong>und</strong>e (45 Minuten), Teilabrechnungen sind möglich. Damit sind alle Unkosten<br />

des Kooperationspartners abgegolten. Die Musikschule / das Konservatorium verpflichtet sich, den<br />

eingesetzten Kräften ein Honorar von derzeit Euro 31,<strong>08</strong> pro St<strong>und</strong>e zu zahlen.<br />

Ort, Datum Unterschrift Schulleiterin / Schulleiter<br />

Ort, Datum Unterschrift Leiterin / Leiter Musikschule / Konservatorium<br />

Jedem Kind ein Instrument – BSB Hamburg <strong>Newsletter</strong> <strong>08</strong>/ <strong>2012</strong> vom 09.07.<strong>2012</strong> Seite 7/7

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