Memorandum of Understanding (.pdf) - Bildungsklick
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Berlin International Forum for Excellence (Arbeitstitel)<br />
<strong>Memorandum</strong> <strong>of</strong> <strong>Understanding</strong><br />
Berlin als Standort der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu<br />
Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste<br />
Berlin, von ca. 60 außeruniversitären Forschungseinrichtungen (27<br />
Einrichtungen von MPG, HGF, FhG und Leibniz-Gemeinschaft) sowie 6<br />
Fachhochschulen ist mit München die stärkste Wissenschaftsregion<br />
Deutschlands. Angestoßen durch die Erfolge der Berliner Universitäten beim<br />
Exzellenzwettbewerb gibt es jetzt die einmalige Chance, das Pr<strong>of</strong>il und die<br />
Leistungsstärke des Forschungsstandortes Berlin und seine internationale<br />
Sichtbarkeit durch eine neue Qualität der Institutionen übergreifenden<br />
Zusammenarbeit zwischen den 4 Universitäten und der außeruniversitären<br />
Forschung sowie durch ein zusätzliches finanzielles Engagement des Landes<br />
Berlin in der Forschungsförderung nachhaltig zu stärken 1 . Dazu vereinbaren der<br />
Wissenschaftssenator, die 4 Berliner Universitäten und die in Berlin vertretenen<br />
außeruniversitären Forschungsorganisationen MPG, HGF, FhG und Leibniz-<br />
Gemeinschaft die Bildung eines Berlin International Forum for Excellence als<br />
Stiftung zur Förderung von Spitzenforschung und Steigerung der internationalen<br />
Sichtbarkeit des Forschungsstandortes Berlin durch Institutionen übergreifende<br />
Zusammenarbeit.<br />
1. Schwerpunkte der Aufgaben des International Forum for Excellence<br />
1.1 Entscheidung über die Förderung von<br />
1) Institutionen übergreifenden, zukunftsträchtigen<br />
Forschungsschwerpunkten am Standort Berlin<br />
2) Graduierten-Programmen und Master-Studiengängen an neuen<br />
Forschungsschwerpunkten; das Graduierungs- und das Promotionsrecht<br />
werden der Stiftung nicht verliehen; sie verbleiben bei den Universitäten<br />
3) Maßnahmen zum Wissenstransfer<br />
4) exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. ergänzende<br />
Berufungsmittel)<br />
5) Stiftungspr<strong>of</strong>essuren<br />
6) Stipendien in einem Internationalen Berlin Fellowship-Programm zur<br />
Förderung der internationalen Zusammenarbeit.<br />
1 Siehe gemeinsame Erklärung des Wissenschaftssenators und der Präsidenten der Berliner Universitäten.
1.2 Weitere Aufgaben:<br />
- Empfehlungen zur Institutionen übergreifenden Qualitätssicherung am<br />
Forschungsstandort Berlin im Kontext der Stiftungsarbeit. Die Umsetzung<br />
empfohlener Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen<br />
Institutionen.<br />
- Empfehlungen zu Entwicklungsperspektiven für den Forschungsstandort<br />
Berlin.<br />
2. Förderanträge<br />
Förderanträge an das Forum können von Berliner Universitäten, im Regelfall im<br />
universitären Verbund unter Einbeziehung außeruniversitärer<br />
Forschungseinrichtungen gestellt werden. Darüber hinaus können auch Fellows<br />
des Fellowship-Programms und Inhaber von Stiftungspr<strong>of</strong>essuren über die<br />
Universitäten der Stiftung Vorschläge im Sinne der Förderaufgaben der Stiftung<br />
einbringen.<br />
Für vom Forum geförderte Projekte und Wissenschaftler wird ein zusätzliches<br />
Label eingeführt.<br />
3. Struktur des Berlin International Forum<br />
Das Forum wird als Stiftung errichtet.<br />
3.1 Der Vorstand<br />
Entscheidungsgremium ist der Vorstand. Er besteht aus den<br />
Präsidenten/Präsidentinnen der Freien Universität Berlin, der Humboldt<br />
Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin, der Universität der<br />
Künste Berlin sowie je einem Vertreter der Max Planck Gesellschaft, der<br />
Helmholtz Gemeinschaft, der Leibniz Gemeinschaft und der Fraunh<strong>of</strong>er<br />
Gesellschaft mit Stimmrecht sowie dem Vorsitzenden, dem<br />
Wissenschaftssenator oder seinem Vertreter, ohne Stimmrecht 2 . Ein Vertreter<br />
der Charité wird zu Fragen, die die Medizin betreffen, beratend hinzugezogen.<br />
Entscheidungen des Vorstandes können nicht gegen die Mehrheit einer der<br />
Mitgliedergruppen „Universitäten“ bzw. „Außeruniversitäre Einrichtungen“<br />
erfolgen. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage von Voten der<br />
wissenschaftlichen Kommission zu eingereichten Anträgen.<br />
Der Vorstand beruft einen Generalsekretär als Leiter der Geschäftsführung.<br />
2 Zwei Jahre nach Gründung der Stiftung wird im Vorstand über den Vorsitz erneut beraten und ggf. eine<br />
Ergänzungsvereinbarung geschlossen.
3.2 Zusammensetzung und Aufgaben der Wissenschaftlichen Kommission<br />
Berlin<br />
Die Wissenschaftliche Kommission hat 11 stimmberechtigte externe<br />
wissenschaftliche Mitglieder aus dem In- und Ausland, die die Bereiche<br />
Mathematik und Naturwissenschaften, Medizin, Ingenieurwissenschaften,<br />
Geisteswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften sowie der Künste vertreten.<br />
Ihr gehören auch 5 beratende Mitglieder aus Berlin an.<br />
Die stimmberechtigten Mitglieder werden aufgrund eines gemeinsamen<br />
Vorschlages der 4 Universitäten und der außeruniversitären<br />
Forschungsorganisationen vom Wissenschaftssenator für 4 Jahre mit der<br />
Möglichkeit der einmaligen Wiederbestellung auf 2 bzw. 4 Jahre berufen. Die<br />
Universitäten und die außeruniversitären Forschungsorganisationen schlagen<br />
insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten vor.<br />
Die 5 beratenden Mitglieder werden im Einvernehmen zwischen dem<br />
Wissenschaftssenator, den Universitäten und den außeruniversitären<br />
Forschungseinrichtungen benannt und vom Wissenschaftssenator berufen.<br />
Die Aufgaben der Wissenschaftlichen Kommission sind:<br />
1. Erarbeitung von Empfehlungen zu Vorschlägen für die Förderung von<br />
Vorhaben nach 1.1<br />
2. Erarbeitung von Vorschlägen für Empfehlungen zu<br />
Entwicklungsperspektiven für den Forschungsstandort Berlin<br />
3. Erarbeitung von Empfehlungen zur Institutionen übergreifenden<br />
Qualitätssicherung am Forschungsstandort Berlin im Kontext der<br />
Stiftungsarbeit. Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen liegt in der<br />
Zuständigkeit der einzelnen Institutionen.<br />
Sie kann für ihre Arbeit Untergruppen bilden.<br />
Die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission werden dem Vorstand<br />
zur Entscheidung vorgelegt.<br />
Der Vorsitzende der Wissenschaftlichen Kommission hat das Recht, an den<br />
Sitzungen des Vorstandes beratend teilzunehmen.<br />
3.3 Kuratorium<br />
Das Kuratorium besteht aus 11 Mitgliedern. Der Regierende Bürgermeister<br />
beruft die Mitglieder des Kuratoriums auf der Grundlage eines gemeinsamen<br />
Vorschlages des für Wissenschaft zuständigen Mitgliedes des Senats von Berlin<br />
und der Mitglieder des Vorstandes auf 4 Jahre.<br />
Die Mitglieder des Kuratoriums werben in geeigneter Weise um Zustiftungen<br />
zur Erhöhung des Stiftungskapitals.<br />
Das Kuratorium entscheidet über die Ausschüttung aus der Stiftung aufgrund<br />
von Zustiftungen auf der Grundlage eines vom Vorstand erstellten<br />
Finanzbedarfsplanes.
Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht des Vorstandes über dessen<br />
Aktivitäten entgegen.<br />
Der Vorsitzende des Kuratoriums hat das Recht, an den Sitzungen des<br />
Vorstandes beratend teilzunehmen.