02.07.2013 Aufrufe

Memorandum of Understanding (.pdf) - Bildungsklick

Memorandum of Understanding (.pdf) - Bildungsklick

Memorandum of Understanding (.pdf) - Bildungsklick

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Berlin International Forum for Excellence (Arbeitstitel)<br />

<strong>Memorandum</strong> <strong>of</strong> <strong>Understanding</strong><br />

Berlin als Standort der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu<br />

Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste<br />

Berlin, von ca. 60 außeruniversitären Forschungseinrichtungen (27<br />

Einrichtungen von MPG, HGF, FhG und Leibniz-Gemeinschaft) sowie 6<br />

Fachhochschulen ist mit München die stärkste Wissenschaftsregion<br />

Deutschlands. Angestoßen durch die Erfolge der Berliner Universitäten beim<br />

Exzellenzwettbewerb gibt es jetzt die einmalige Chance, das Pr<strong>of</strong>il und die<br />

Leistungsstärke des Forschungsstandortes Berlin und seine internationale<br />

Sichtbarkeit durch eine neue Qualität der Institutionen übergreifenden<br />

Zusammenarbeit zwischen den 4 Universitäten und der außeruniversitären<br />

Forschung sowie durch ein zusätzliches finanzielles Engagement des Landes<br />

Berlin in der Forschungsförderung nachhaltig zu stärken 1 . Dazu vereinbaren der<br />

Wissenschaftssenator, die 4 Berliner Universitäten und die in Berlin vertretenen<br />

außeruniversitären Forschungsorganisationen MPG, HGF, FhG und Leibniz-<br />

Gemeinschaft die Bildung eines Berlin International Forum for Excellence als<br />

Stiftung zur Förderung von Spitzenforschung und Steigerung der internationalen<br />

Sichtbarkeit des Forschungsstandortes Berlin durch Institutionen übergreifende<br />

Zusammenarbeit.<br />

1. Schwerpunkte der Aufgaben des International Forum for Excellence<br />

1.1 Entscheidung über die Förderung von<br />

1) Institutionen übergreifenden, zukunftsträchtigen<br />

Forschungsschwerpunkten am Standort Berlin<br />

2) Graduierten-Programmen und Master-Studiengängen an neuen<br />

Forschungsschwerpunkten; das Graduierungs- und das Promotionsrecht<br />

werden der Stiftung nicht verliehen; sie verbleiben bei den Universitäten<br />

3) Maßnahmen zum Wissenstransfer<br />

4) exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. ergänzende<br />

Berufungsmittel)<br />

5) Stiftungspr<strong>of</strong>essuren<br />

6) Stipendien in einem Internationalen Berlin Fellowship-Programm zur<br />

Förderung der internationalen Zusammenarbeit.<br />

1 Siehe gemeinsame Erklärung des Wissenschaftssenators und der Präsidenten der Berliner Universitäten.


1.2 Weitere Aufgaben:<br />

- Empfehlungen zur Institutionen übergreifenden Qualitätssicherung am<br />

Forschungsstandort Berlin im Kontext der Stiftungsarbeit. Die Umsetzung<br />

empfohlener Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit der einzelnen<br />

Institutionen.<br />

- Empfehlungen zu Entwicklungsperspektiven für den Forschungsstandort<br />

Berlin.<br />

2. Förderanträge<br />

Förderanträge an das Forum können von Berliner Universitäten, im Regelfall im<br />

universitären Verbund unter Einbeziehung außeruniversitärer<br />

Forschungseinrichtungen gestellt werden. Darüber hinaus können auch Fellows<br />

des Fellowship-Programms und Inhaber von Stiftungspr<strong>of</strong>essuren über die<br />

Universitäten der Stiftung Vorschläge im Sinne der Förderaufgaben der Stiftung<br />

einbringen.<br />

Für vom Forum geförderte Projekte und Wissenschaftler wird ein zusätzliches<br />

Label eingeführt.<br />

3. Struktur des Berlin International Forum<br />

Das Forum wird als Stiftung errichtet.<br />

3.1 Der Vorstand<br />

Entscheidungsgremium ist der Vorstand. Er besteht aus den<br />

Präsidenten/Präsidentinnen der Freien Universität Berlin, der Humboldt<br />

Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin, der Universität der<br />

Künste Berlin sowie je einem Vertreter der Max Planck Gesellschaft, der<br />

Helmholtz Gemeinschaft, der Leibniz Gemeinschaft und der Fraunh<strong>of</strong>er<br />

Gesellschaft mit Stimmrecht sowie dem Vorsitzenden, dem<br />

Wissenschaftssenator oder seinem Vertreter, ohne Stimmrecht 2 . Ein Vertreter<br />

der Charité wird zu Fragen, die die Medizin betreffen, beratend hinzugezogen.<br />

Entscheidungen des Vorstandes können nicht gegen die Mehrheit einer der<br />

Mitgliedergruppen „Universitäten“ bzw. „Außeruniversitäre Einrichtungen“<br />

erfolgen. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage von Voten der<br />

wissenschaftlichen Kommission zu eingereichten Anträgen.<br />

Der Vorstand beruft einen Generalsekretär als Leiter der Geschäftsführung.<br />

2 Zwei Jahre nach Gründung der Stiftung wird im Vorstand über den Vorsitz erneut beraten und ggf. eine<br />

Ergänzungsvereinbarung geschlossen.


3.2 Zusammensetzung und Aufgaben der Wissenschaftlichen Kommission<br />

Berlin<br />

Die Wissenschaftliche Kommission hat 11 stimmberechtigte externe<br />

wissenschaftliche Mitglieder aus dem In- und Ausland, die die Bereiche<br />

Mathematik und Naturwissenschaften, Medizin, Ingenieurwissenschaften,<br />

Geisteswissenschaften, Gesellschaftswissenschaften sowie der Künste vertreten.<br />

Ihr gehören auch 5 beratende Mitglieder aus Berlin an.<br />

Die stimmberechtigten Mitglieder werden aufgrund eines gemeinsamen<br />

Vorschlages der 4 Universitäten und der außeruniversitären<br />

Forschungsorganisationen vom Wissenschaftssenator für 4 Jahre mit der<br />

Möglichkeit der einmaligen Wiederbestellung auf 2 bzw. 4 Jahre berufen. Die<br />

Universitäten und die außeruniversitären Forschungsorganisationen schlagen<br />

insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten vor.<br />

Die 5 beratenden Mitglieder werden im Einvernehmen zwischen dem<br />

Wissenschaftssenator, den Universitäten und den außeruniversitären<br />

Forschungseinrichtungen benannt und vom Wissenschaftssenator berufen.<br />

Die Aufgaben der Wissenschaftlichen Kommission sind:<br />

1. Erarbeitung von Empfehlungen zu Vorschlägen für die Förderung von<br />

Vorhaben nach 1.1<br />

2. Erarbeitung von Vorschlägen für Empfehlungen zu<br />

Entwicklungsperspektiven für den Forschungsstandort Berlin<br />

3. Erarbeitung von Empfehlungen zur Institutionen übergreifenden<br />

Qualitätssicherung am Forschungsstandort Berlin im Kontext der<br />

Stiftungsarbeit. Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen liegt in der<br />

Zuständigkeit der einzelnen Institutionen.<br />

Sie kann für ihre Arbeit Untergruppen bilden.<br />

Die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission werden dem Vorstand<br />

zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Der Vorsitzende der Wissenschaftlichen Kommission hat das Recht, an den<br />

Sitzungen des Vorstandes beratend teilzunehmen.<br />

3.3 Kuratorium<br />

Das Kuratorium besteht aus 11 Mitgliedern. Der Regierende Bürgermeister<br />

beruft die Mitglieder des Kuratoriums auf der Grundlage eines gemeinsamen<br />

Vorschlages des für Wissenschaft zuständigen Mitgliedes des Senats von Berlin<br />

und der Mitglieder des Vorstandes auf 4 Jahre.<br />

Die Mitglieder des Kuratoriums werben in geeigneter Weise um Zustiftungen<br />

zur Erhöhung des Stiftungskapitals.<br />

Das Kuratorium entscheidet über die Ausschüttung aus der Stiftung aufgrund<br />

von Zustiftungen auf der Grundlage eines vom Vorstand erstellten<br />

Finanzbedarfsplanes.


Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht des Vorstandes über dessen<br />

Aktivitäten entgegen.<br />

Der Vorsitzende des Kuratoriums hat das Recht, an den Sitzungen des<br />

Vorstandes beratend teilzunehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!