Dienstanweisung zur Logbuchführung - DLRG - Bezirk Osnabrück eV
Dienstanweisung zur Logbuchführung - DLRG - Bezirk Osnabrück eV
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<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>Logbuchführung</strong><br />
<strong>DLRG</strong> Landesverband Baden e.V.
<strong>Dienstanweisung</strong><br />
<strong>Logbuchführung</strong><br />
Version 2.0<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Allgemeines...........................................................................................3<br />
Zweck......................................................................................................................... 3<br />
Verbindlichkeit .......................................................................................................... 3<br />
Geltungszeitraum...................................................................................................... 3<br />
Allgemeines .............................................................................................................. 3<br />
LV-Verantwortlicher.................................................................................................. 4<br />
Durchführung von TG nach GUV-R 2101.............................................5<br />
Was muss eingetragen werden? ............................................................................. 5<br />
Was sollte eingetragen werden? ............................................................................. 5<br />
GUV-TG ..................................................................................................................... 5<br />
Jahresabschluss........................................................................................................ 6<br />
Verlängerung der Einsatzberechtigung................................................................... 6<br />
<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />
<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc
Allgemeines<br />
Zweck<br />
Durch verschiedene Einblicke in die Logbücher diverser Taucher und <strong>Bezirk</strong>e hat sich herausgestellt,<br />
dass die Logbücher teilweise wirklich sehr unzulänglich geführt werden. Es<br />
gibt keine bundeseinheitliche Regelung was wo und wie im Logbuch vermerkt werden<br />
soll/muss, außer den Forderungen der GUV-R 2101. Da dies zu unterschiedlichen Bewertungen<br />
und Behandlungen führt, habe ich im folgenden die Punkte zusammengefaßt, die<br />
bereits vor einigen Jahren von den Tauchreferenten der <strong>Bezirk</strong>e beschlossen wurden und<br />
um einige Punkte, die aus der Erfahrung entstanden sind, ergänzt.<br />
Diese <strong>Dienstanweisung</strong> hat den Sinn, für die Rettungstaucher ein eindeutiger Leitfaden zu<br />
sein. Durch die LV-weite Einheitlichkeit wird die Verlängerung für den <strong>Bezirk</strong>stauchreferenten<br />
oder im Vertretungsfall durch den LV-Tauchreferenten erleichtert.<br />
Verbindlichkeit<br />
Diese Richtlinie ist für alle Taucher im Geltungsbereich des <strong>DLRG</strong> Landesverbandes Baden<br />
e.V verbindlich.<br />
Sie entbindet die an einem Taucheinsatz (Tauchübungen sind als Einsätze zu betrachten<br />
und genauso durchzuführen) beteiligten Personen nicht von der Einhaltung der hier ungenannten<br />
Regelungen der GUV-R 2101 und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Geltungszeitraum<br />
Diese <strong>Dienstanweisung</strong> gilt ab dem Datum der Erstellung. Die <strong>Dienstanweisung</strong> hat Gültigkeit<br />
bis auf Widerruf. Die Regelungen der GUV-R 2101 bleiben von dieser Richtlinie unberührt.<br />
Sämtliche anderen Versionen der „<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Logbuchführung</strong>“ werden<br />
durch die vorliegende ersetzt.<br />
Allgemeines<br />
Zur Erhaltung ihrer Taucheinsatzbefähigung müssen Rettungstaucher der <strong>DLRG</strong> innerhalb<br />
12 Monaten 10 Tauchgänge mit insgesamt 300 min Dauer nach den Sicherheitsregeln für<br />
das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen (GUV-R 2101) nachweisen. Der Zeitraum von 12<br />
Monaten sollte dem jeweiligen Kalenderjahr entsprechen.<br />
Nach einem Tauchunfall wird von den zuständigen Behörden zuerst die Einsatzberechtigung<br />
der beteiligten Taucher festgestellt. Sollte der Leiter des Referates Tauchen (i. d. R.<br />
der <strong>Bezirk</strong>stauchreferent) auf Grund ihm bekannter falscher Tatsachen eine Verlängerung<br />
der Einsatzberechtigung erteilt haben, so liegt die Haftung bei ihm. Um jeglichen rechtlichen<br />
Folgen aus einer Missachtung der einschlägigen Vorschriften vorzubeugen, wurde<br />
diese <strong>Dienstanweisung</strong> erstellt.<br />
<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />
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LV-Verantwortlicher<br />
Referatsleiter Tauchen<br />
Tessen von Glasow<br />
Schiffstraße 27<br />
78464 Konstanz<br />
Telefon (07531) 45 86 46<br />
Fax (07531) 69 42 59<br />
Email: lv.vonglasow@ba.dlrg.de<br />
<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />
<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc
Durchführung von TG nach GUV-R 2101<br />
Was muss eingetragen werden?<br />
Die Eintragungen müssen nach Jahren erkennbar getrennt sein. Das heißt, bei Jahreswechsel<br />
muß ein erkennbarer Abschluß erfolgen (siehe weiter unten).<br />
Sämtliche Tauchgänge, auch Urlaubs- und andere Privattauchgänge sind einzutragen;<br />
Sämtliche TG, die nach GUV R 2101 durchgeführt wurden (das sind: Einsätze, Übungen,<br />
Ausbildungs-TG mit RT-Azubis, Übungseinsätze), sind zu kennzeichnen. Dies kann<br />
durch eine Markierung am Rand (GUV-TG), farbliche Hervorhebung oder ähnlichem<br />
geschehen. Die Markierung der Privat-TG mit "P" ist un<strong>zur</strong>eichend und fällt nicht ausreichend<br />
ins Auge;<br />
Bei den GUV-TG im Bereich der Tätigkeitfelder vermerken, ob es ein Ausbildungs-TG,<br />
Übungs-TG oder Einsatz war;<br />
Jeder TG muß in der Spalte "Tauchpartner/Verantwortlicher Leiter" gegengezeichnet<br />
werden.<br />
Was sollte eingetragen werden?<br />
Übungen wie Tieftauchen, Geräteschnorcheln, Streckentauchen, Zeittauchen;<br />
Rettungsübungen;<br />
Einsätze (auch wenn man nicht im Wasser war).<br />
GUV-TG<br />
Für einen TG nach GUV R 2101 gibt es einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.<br />
Insbesondere sind dies:<br />
Ausreichende Anzahl an Tauchern, d.h. mindestens 1 RT, 1 Sicherungstaucher, und ein<br />
Ta-EF, wobei dieser auch Signalmann sein darf.<br />
Der TG muß bei einem Verantwortlichen angemeldet sein. Wer dies ist, wird örtlich<br />
entschieden. Sinnvoll ist es, mehrere Personen zu benennen um im Nichterrreichungsfall<br />
eines Verantwortlichen eine Übung trotzdem zu ermöglichen;<br />
Das entsprechende Notfallequipement muß am Tauchplatz vorhanden sein;<br />
Der Tauchgang muß protokolliert werden und in der Spalte "Verantwortlicher Leiter"<br />
im Logbuch unterschrieben werden;<br />
Ein gültiger GUV-TG muß nicht im Ortsgruppenbereich durchgeführt worden sein.<br />
Wenn sämtliche Begleitumstände konform <strong>zur</strong> GUV R 2101 sind, ist die Örtlichkeit uninteressant.<br />
<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />
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Jahresabschluss<br />
Es muss ein Jahresabschluss in tabellarischer Form erfolgen, der mindestens die folgenden<br />
Angaben beinhaltet:<br />
Tauchgänge 200x :<br />
davon nach GUV R 2101 :<br />
Gesamttauchgangsanzahl (des Taucherlebens):<br />
Tauchstunden 200X :<br />
davon nach GUV R 2101 :<br />
Gesamttauchstunden (des Taucherlebens) :<br />
Dieser Jahresabschluß muss vom OG-Tauchreferenten oder <strong>Bezirk</strong>s-Tauchreferenten abgezeichnet<br />
werden.<br />
Verlängerung der Einsatzberechtigung<br />
Die Verlängerung kann erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:<br />
10 TG nach GUV R2101 mit insgesamt 300 Minuten Tauchzeit. Die Aufteilung ist unerheblich;<br />
Für diese TG zählen sowohl Übungen, Einsätze als auch Ausbildungs-TG nach GUV R<br />
2101;<br />
Eine jährliche Unterweisung nach GUV R 2101;<br />
Eine positive ärztliche Untersuchung nach G31;<br />
Befürwortung seitens des Verantwortlichen Leiters, das sind der <strong>Bezirk</strong>s- oder LV-<br />
Tauchreferent.<br />
Konstanz, 02.12.2002<br />
gez. Tessen von Glasow<br />
Referatsleiter Tauchen<br />
<strong>DLRG</strong> LV Baden e.V.<br />
<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />
<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc