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Dienstanweisung zur Logbuchführung - DLRG - Bezirk Osnabrück eV

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<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>Logbuchführung</strong><br />

<strong>DLRG</strong> Landesverband Baden e.V.


<strong>Dienstanweisung</strong><br />

<strong>Logbuchführung</strong><br />

Version 2.0<br />

Seite 2 von 6<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Allgemeines...........................................................................................3<br />

Zweck......................................................................................................................... 3<br />

Verbindlichkeit .......................................................................................................... 3<br />

Geltungszeitraum...................................................................................................... 3<br />

Allgemeines .............................................................................................................. 3<br />

LV-Verantwortlicher.................................................................................................. 4<br />

Durchführung von TG nach GUV-R 2101.............................................5<br />

Was muss eingetragen werden? ............................................................................. 5<br />

Was sollte eingetragen werden? ............................................................................. 5<br />

GUV-TG ..................................................................................................................... 5<br />

Jahresabschluss........................................................................................................ 6<br />

Verlängerung der Einsatzberechtigung................................................................... 6<br />

<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />

<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc


Allgemeines<br />

Zweck<br />

Durch verschiedene Einblicke in die Logbücher diverser Taucher und <strong>Bezirk</strong>e hat sich herausgestellt,<br />

dass die Logbücher teilweise wirklich sehr unzulänglich geführt werden. Es<br />

gibt keine bundeseinheitliche Regelung was wo und wie im Logbuch vermerkt werden<br />

soll/muss, außer den Forderungen der GUV-R 2101. Da dies zu unterschiedlichen Bewertungen<br />

und Behandlungen führt, habe ich im folgenden die Punkte zusammengefaßt, die<br />

bereits vor einigen Jahren von den Tauchreferenten der <strong>Bezirk</strong>e beschlossen wurden und<br />

um einige Punkte, die aus der Erfahrung entstanden sind, ergänzt.<br />

Diese <strong>Dienstanweisung</strong> hat den Sinn, für die Rettungstaucher ein eindeutiger Leitfaden zu<br />

sein. Durch die LV-weite Einheitlichkeit wird die Verlängerung für den <strong>Bezirk</strong>stauchreferenten<br />

oder im Vertretungsfall durch den LV-Tauchreferenten erleichtert.<br />

Verbindlichkeit<br />

Diese Richtlinie ist für alle Taucher im Geltungsbereich des <strong>DLRG</strong> Landesverbandes Baden<br />

e.V verbindlich.<br />

Sie entbindet die an einem Taucheinsatz (Tauchübungen sind als Einsätze zu betrachten<br />

und genauso durchzuführen) beteiligten Personen nicht von der Einhaltung der hier ungenannten<br />

Regelungen der GUV-R 2101 und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Geltungszeitraum<br />

Diese <strong>Dienstanweisung</strong> gilt ab dem Datum der Erstellung. Die <strong>Dienstanweisung</strong> hat Gültigkeit<br />

bis auf Widerruf. Die Regelungen der GUV-R 2101 bleiben von dieser Richtlinie unberührt.<br />

Sämtliche anderen Versionen der „<strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Logbuchführung</strong>“ werden<br />

durch die vorliegende ersetzt.<br />

Allgemeines<br />

Zur Erhaltung ihrer Taucheinsatzbefähigung müssen Rettungstaucher der <strong>DLRG</strong> innerhalb<br />

12 Monaten 10 Tauchgänge mit insgesamt 300 min Dauer nach den Sicherheitsregeln für<br />

das Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen (GUV-R 2101) nachweisen. Der Zeitraum von 12<br />

Monaten sollte dem jeweiligen Kalenderjahr entsprechen.<br />

Nach einem Tauchunfall wird von den zuständigen Behörden zuerst die Einsatzberechtigung<br />

der beteiligten Taucher festgestellt. Sollte der Leiter des Referates Tauchen (i. d. R.<br />

der <strong>Bezirk</strong>stauchreferent) auf Grund ihm bekannter falscher Tatsachen eine Verlängerung<br />

der Einsatzberechtigung erteilt haben, so liegt die Haftung bei ihm. Um jeglichen rechtlichen<br />

Folgen aus einer Missachtung der einschlägigen Vorschriften vorzubeugen, wurde<br />

diese <strong>Dienstanweisung</strong> erstellt.<br />

<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />

<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc<br />

<strong>Dienstanweisung</strong><br />

<strong>Logbuchführung</strong><br />

Version 2.0<br />

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<strong>Dienstanweisung</strong><br />

<strong>Logbuchführung</strong><br />

Version 2.0<br />

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LV-Verantwortlicher<br />

Referatsleiter Tauchen<br />

Tessen von Glasow<br />

Schiffstraße 27<br />

78464 Konstanz<br />

Telefon (07531) 45 86 46<br />

Fax (07531) 69 42 59<br />

Email: lv.vonglasow@ba.dlrg.de<br />

<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />

<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc


Durchführung von TG nach GUV-R 2101<br />

Was muss eingetragen werden?<br />

Die Eintragungen müssen nach Jahren erkennbar getrennt sein. Das heißt, bei Jahreswechsel<br />

muß ein erkennbarer Abschluß erfolgen (siehe weiter unten).<br />

Sämtliche Tauchgänge, auch Urlaubs- und andere Privattauchgänge sind einzutragen;<br />

Sämtliche TG, die nach GUV R 2101 durchgeführt wurden (das sind: Einsätze, Übungen,<br />

Ausbildungs-TG mit RT-Azubis, Übungseinsätze), sind zu kennzeichnen. Dies kann<br />

durch eine Markierung am Rand (GUV-TG), farbliche Hervorhebung oder ähnlichem<br />

geschehen. Die Markierung der Privat-TG mit "P" ist un<strong>zur</strong>eichend und fällt nicht ausreichend<br />

ins Auge;<br />

Bei den GUV-TG im Bereich der Tätigkeitfelder vermerken, ob es ein Ausbildungs-TG,<br />

Übungs-TG oder Einsatz war;<br />

Jeder TG muß in der Spalte "Tauchpartner/Verantwortlicher Leiter" gegengezeichnet<br />

werden.<br />

Was sollte eingetragen werden?<br />

Übungen wie Tieftauchen, Geräteschnorcheln, Streckentauchen, Zeittauchen;<br />

Rettungsübungen;<br />

Einsätze (auch wenn man nicht im Wasser war).<br />

GUV-TG<br />

Für einen TG nach GUV R 2101 gibt es einige Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.<br />

Insbesondere sind dies:<br />

Ausreichende Anzahl an Tauchern, d.h. mindestens 1 RT, 1 Sicherungstaucher, und ein<br />

Ta-EF, wobei dieser auch Signalmann sein darf.<br />

Der TG muß bei einem Verantwortlichen angemeldet sein. Wer dies ist, wird örtlich<br />

entschieden. Sinnvoll ist es, mehrere Personen zu benennen um im Nichterrreichungsfall<br />

eines Verantwortlichen eine Übung trotzdem zu ermöglichen;<br />

Das entsprechende Notfallequipement muß am Tauchplatz vorhanden sein;<br />

Der Tauchgang muß protokolliert werden und in der Spalte "Verantwortlicher Leiter"<br />

im Logbuch unterschrieben werden;<br />

Ein gültiger GUV-TG muß nicht im Ortsgruppenbereich durchgeführt worden sein.<br />

Wenn sämtliche Begleitumstände konform <strong>zur</strong> GUV R 2101 sind, ist die Örtlichkeit uninteressant.<br />

<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />

<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc<br />

<strong>Dienstanweisung</strong><br />

<strong>Logbuchführung</strong><br />

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<strong>Dienstanweisung</strong><br />

<strong>Logbuchführung</strong><br />

Version 2.0<br />

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Jahresabschluss<br />

Es muss ein Jahresabschluss in tabellarischer Form erfolgen, der mindestens die folgenden<br />

Angaben beinhaltet:<br />

Tauchgänge 200x :<br />

davon nach GUV R 2101 :<br />

Gesamttauchgangsanzahl (des Taucherlebens):<br />

Tauchstunden 200X :<br />

davon nach GUV R 2101 :<br />

Gesamttauchstunden (des Taucherlebens) :<br />

Dieser Jahresabschluß muss vom OG-Tauchreferenten oder <strong>Bezirk</strong>s-Tauchreferenten abgezeichnet<br />

werden.<br />

Verlängerung der Einsatzberechtigung<br />

Die Verlängerung kann erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind:<br />

10 TG nach GUV R2101 mit insgesamt 300 Minuten Tauchzeit. Die Aufteilung ist unerheblich;<br />

Für diese TG zählen sowohl Übungen, Einsätze als auch Ausbildungs-TG nach GUV R<br />

2101;<br />

Eine jährliche Unterweisung nach GUV R 2101;<br />

Eine positive ärztliche Untersuchung nach G31;<br />

Befürwortung seitens des Verantwortlichen Leiters, das sind der <strong>Bezirk</strong>s- oder LV-<br />

Tauchreferent.<br />

Konstanz, 02.12.2002<br />

gez. Tessen von Glasow<br />

Referatsleiter Tauchen<br />

<strong>DLRG</strong> LV Baden e.V.<br />

<strong>DLRG</strong>-LV Baden- Referatsleiter Tauchen Tessen von Glasow, 02.12.2002<br />

<strong>Dienstanweisung</strong>_<strong>Logbuchführung</strong>_V2.0.doc

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