Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 8<br />
Die Zulassung erging unter folgenden Maßgaben:<br />
1. Das Ausgleichskonzept des Ingenieurbüros für Umweltplanung (Stand 27.02.2009) ist vor Baubeginn<br />
im Bereich der Gewerbefläche umzusetzen (vgl. Karte 2 der Abweichungsentscheidung).<br />
2. Im Bereich der Gewerbefläche ist im <strong>Bebauungsplan</strong> der Einzelhandel gemäß RPM 2001, Ziel B 5.3-<br />
10 auszuschließen. Diese Maßgabe ist als textliche Festsetzung in den <strong>Bebauungsplan</strong> mit aufzunehmen.<br />
Die Gemeinde Fronhausen hat in dem nun vorliegenden Vorentwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es beide Maßgaben<br />
berücksichtigt. Über die textliche Festsetzung 2.1.3 wird nur die Errichtung von Verkaufsflächen für die<br />
Selbstvermarktung der in diesem Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe für zulässig<br />
erklärt, wenn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten<br />
Fläche einnimmt. Somit ist im Umkehrschluss der reine Einzelhandel ausgeschlossen. Darüber hinaus hat<br />
die Gemeinde Fronhausen die Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 92/1 komplett in den Geltungsbereich mit<br />
aufgenommen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen mit dem Eigentümer und künftigen Pächter und<br />
Nutzer der Fläche abgestimmt. Aufgrund dieser Abweichungsentscheidung und der nun vorgenommenen<br />
Ausweisung des <strong>Bebauungsplan</strong>es geht die Gemeinde Fronhausen davon aus, dass der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
gemäß § 1 Abs.4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.<br />
1.6.2 Flächennutzungsplan<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Fronhausen stellt den Bereich des <strong>Gewerbegebiet</strong>es mit<br />
der lfd. Nr.1 derzeit als gewerbliche Baufläche dar. Die Gewerbeflächen mit der lfd. Nr.2 und 3 sind derzeit<br />
im Flächennutzungsplan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, so dass im Rahmen des vorliegenden<br />
Bauleitplanverfahrens im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauNVO die Flächennutzungsplanänderung<br />
durchgeführt wird.<br />
1.7 Alternativendiskussion für die Ausweisung eines <strong>Gewerbegebiet</strong>es in der Kerngemeinde<br />
Fronhausen<br />
Wie bereits unter Kapitel 1.5.1 aufgeführt, wurde bereits im Rahmen des Abweichungsverfahrens neben der<br />
Strategischen Umweltprüfung auch eine Alternativendiskussion für mögliche Standortanforderungen des<br />
Gewerbebetriebes Schneider durchgeführt. Diese umfangreiche Alternativendiskussion ist auch im Grundsatz<br />
in die raumordnerische Bewertung mit eingeflossen und Bestandteil der Abweichungsentscheidung, so<br />
dass auf eine erneute Alternativendiskussion außerhalb des Gemeindegebietes Fronhausen an dieser Stelle<br />
verzichtet werden soll (gemäß Abschichtungsregelung der Umweltprüfung).<br />
Für die verbleibenden drei Standorte in der Gemarkung von Fronhausen wird nachfolgend noch einmal die<br />
Alternativendiskussion zum Abweichungsantrag aufgegriffen und aufgeführt.<br />
.........................<br />
In der SUP (Anlage 2), der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Anlage 3) sowie in der ebenfalls in der Anlage<br />
befindlichen Standort- und Alternativenprüfung (Anlage 1) werden die städtebaulichen, umwelt-, naturschutzrechtlichen<br />
und naturschutzfachlichen Belange gegenüber gestellt. Im Vorfeld der Planung wurde das<br />
Gemeindegebiet bereits auf mögliche Alternativflächen überprüft. Im Rahmen dessen haben sich im Grundsatz<br />
drei Standorte angeboten, die alle östlich der Kerngemeinde liegen. Bei ersten Gesprächen mit den<br />
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange musste jedoch ein Standort verworfen werden, da die<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010