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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 8<br />

Die Zulassung erging unter folgenden Maßgaben:<br />

1. Das Ausgleichskonzept des Ingenieurbüros für Umweltplanung (Stand 27.02.2009) ist vor Baubeginn<br />

im Bereich der Gewerbefläche umzusetzen (vgl. Karte 2 der Abweichungsentscheidung).<br />

2. Im Bereich der Gewerbefläche ist im <strong>Bebauungsplan</strong> der Einzelhandel gemäß RPM 2001, Ziel B 5.3-<br />

10 auszuschließen. Diese Maßgabe ist als textliche Festsetzung in den <strong>Bebauungsplan</strong> mit aufzunehmen.<br />

Die Gemeinde Fronhausen hat in dem nun vorliegenden Vorentwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es beide Maßgaben<br />

berücksichtigt. Über die textliche Festsetzung 2.1.3 wird nur die Errichtung von Verkaufsflächen für die<br />

Selbstvermarktung der in diesem Gebiet produzierenden und weiterverarbeitenden Betriebe für zulässig<br />

erklärt, wenn die Verkaufsfläche einen untergeordneten Teil der durch das Betriebsgebäude überbauten<br />

Fläche einnimmt. Somit ist im Umkehrschluss der reine Einzelhandel ausgeschlossen. Darüber hinaus hat<br />

die Gemeinde Fronhausen die Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 92/1 komplett in den Geltungsbereich mit<br />

aufgenommen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen mit dem Eigentümer und künftigen Pächter und<br />

Nutzer der Fläche abgestimmt. Aufgrund dieser Abweichungsentscheidung und der nun vorgenommenen<br />

Ausweisung des <strong>Bebauungsplan</strong>es geht die Gemeinde Fronhausen davon aus, dass der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

gemäß § 1 Abs.4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.<br />

1.6.2 Flächennutzungsplan<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Fronhausen stellt den Bereich des <strong>Gewerbegebiet</strong>es mit<br />

der lfd. Nr.1 derzeit als gewerbliche Baufläche dar. Die Gewerbeflächen mit der lfd. Nr.2 und 3 sind derzeit<br />

im Flächennutzungsplan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, so dass im Rahmen des vorliegenden<br />

Bauleitplanverfahrens im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauNVO die Flächennutzungsplanänderung<br />

durchgeführt wird.<br />

1.7 Alternativendiskussion für die Ausweisung eines <strong>Gewerbegebiet</strong>es in der Kerngemeinde<br />

Fronhausen<br />

Wie bereits unter Kapitel 1.5.1 aufgeführt, wurde bereits im Rahmen des Abweichungsverfahrens neben der<br />

Strategischen Umweltprüfung auch eine Alternativendiskussion für mögliche Standortanforderungen des<br />

Gewerbebetriebes Schneider durchgeführt. Diese umfangreiche Alternativendiskussion ist auch im Grundsatz<br />

in die raumordnerische Bewertung mit eingeflossen und Bestandteil der Abweichungsentscheidung, so<br />

dass auf eine erneute Alternativendiskussion außerhalb des Gemeindegebietes Fronhausen an dieser Stelle<br />

verzichtet werden soll (gemäß Abschichtungsregelung der Umweltprüfung).<br />

Für die verbleibenden drei Standorte in der Gemarkung von Fronhausen wird nachfolgend noch einmal die<br />

Alternativendiskussion zum Abweichungsantrag aufgegriffen und aufgeführt.<br />

.........................<br />

In der SUP (Anlage 2), der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Anlage 3) sowie in der ebenfalls in der Anlage<br />

befindlichen Standort- und Alternativenprüfung (Anlage 1) werden die städtebaulichen, umwelt-, naturschutzrechtlichen<br />

und naturschutzfachlichen Belange gegenüber gestellt. Im Vorfeld der Planung wurde das<br />

Gemeindegebiet bereits auf mögliche Alternativflächen überprüft. Im Rahmen dessen haben sich im Grundsatz<br />

drei Standorte angeboten, die alle östlich der Kerngemeinde liegen. Bei ersten Gesprächen mit den<br />

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange musste jedoch ein Standort verworfen werden, da die<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

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