01.07.2013 Aufrufe

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 47<br />

1. Flächenbezogene Schallleistungspegel in den <strong>Gewerbegebiet</strong>en<br />

2. Schallschutz von Büroräumen im Bereich der Bahnstrecke<br />

3. Schallschutz von Wohnräumen im Plangebiet.<br />

Gemäß Festsetzung 2.4ff sind in den <strong>Gewerbegebiet</strong>en Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche<br />

das nachfolgend angegebene Emissionskontingent (LEK) nach DIN 45691 weder tags (06.00 bis 22.00 Uhr)<br />

noch nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) überschreiten, zulässig:<br />

Flächen GE 1/2:<br />

-Emissionskontingent LEK nach DIN 45691<br />

LEK tags/nachts = 58 / 43 dB(A) / m²<br />

Flächen GE 3:<br />

-Emissionskontingent LEK nach DIN 45691<br />

LEK tags/nachts = 58 / 43 dB(A) / m²<br />

Die Emissionskontingente im Sinne der DIN 45691 (ehemals immissionswirksame flächenbezogene Schall-<br />

leistungspegel) beschreiben die Schallabstrahlung in den oberen Halbraum. Die Emissionshöhe der Quelle<br />

beträgt 1 m relativ über Gelände. Sofern eine Immissionsermittlung außerhalb oder innerhalb des Plangebie-<br />

tes mit den Emissionskontingenten erfolgt, ist die Ausbreitungsberechnung ausschließlich unter Berücksich-<br />

tigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung zu verwenden. Die außerhalb oder innerhalb des Gel-<br />

tungsbereiches des <strong>Bebauungsplan</strong>es ermittelten Schallimmissionen sind bei freier Schallausbreitung im<br />

Plangebiet, das heißt ohne Berücksichtigung von Bebauung im Plangebiet zu ermitteln. Die Prüfung der<br />

Einhaltung der Emissionskontingente tags und nachts erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5.<br />

Für Büronutzungen im Plangebiet ist in einem 55m breiten Streifen entlang der Bahnstrecke sowie direkt an<br />

der Baugrenze an der Landesstraße 3048 ein resultierendes bewertetes Schalldämmaß nach DIN 4109 von<br />

R´w,res = 35 dB für die den Lärmquellen zugewandten Fassaden sicherzustellen. Der Nachweis erfolgt auf<br />

Ebene des Baugenehmigungsverfahrens. Die Kennzeichnung der Fläche erfolgte im <strong>Bebauungsplan</strong> in der<br />

Legende unter 1.2.10.12 und wird über die Festsetzung 2.4.3 fixiert.<br />

Da über die Festsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>es Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen etc.<br />

zulässig sind, bedarf es einer weiteren Festsetzung zum Schallschutz von Wohnräumen im Plangebiet (siehe<br />

2.4.4). Demnach ist auch für Wohnnutzungen im Plangebiet in einem 55m breiten Streifen entlang der<br />

Bahnstrecke sowie direkt an der Baugrenze an der Landesstraße 3048 ein resultierendes bewertetes<br />

Schalldämmaß nach DIN 4109 von R´w,res = 40 dB für die den Lärmquellen zugewandten Fassaden sicherzustellen.<br />

Im übrigen Bereich des Plangebietes ist ein resultierendes bewertetes Schalldämmaß nach DIN<br />

4109 von R´w,res = 35 dB erforderlich. Der Nachweis erfolgt ebenfalls auf Ebene des Baugenehmigungsverfahrens.<br />

Die Kennzeichnung der Fläche erfolgte im <strong>Bebauungsplan</strong> in der Legende unter 1.2.10.13.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!