Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 46<br />
triellen Anteil im Bereich der Firmen Seidel und Finger sieht die Gemeinde Fronhausen aber von der Ausweisung<br />
zusätzlicher Industriegebiete ab. Im westlich angrenzenden <strong>Bebauungsplan</strong> wurden bereits flächenbezogene<br />
Schallleistungspegel festgesetzt, die auch die Ausweisung eines eingeschränkten <strong>Gewerbegebiet</strong>es<br />
zur Landesstraße bewirkt haben. Auch im <strong>Bebauungsplan</strong> Marburger Straße / Haydnstraße (3.<br />
Offenlage) sind Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum festgesetzt.<br />
Der jetzige geplante gewerbliche Bereich liegt räumlich noch näher an der Wohnbebauung im Bereich Bellnhäuser<br />
Straße, so dass die Gemeinde zum Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es ein Immissionsschutzgutachten<br />
beauftragt hat, das diese städtebauliche Situation näher betrachtet 15 .<br />
GI / GEe<br />
GE / SO<br />
BP Kammäcker / <strong>Biegen</strong><br />
5<br />
GI / GE<br />
Abb. 5: Übersichtskarte (Luftbild) Flächenausweisungen durch Bebauungspläne<br />
Im Ergebnis des Gutachtens lässt sich für die planerische Bewertung der geplanten Nutzung konstatieren,<br />
das die Vorbelastung aus den dem Plangebiet benachbarten rechtskräftigen Bebauungsplänen hohe Werte<br />
liefert, so dass nur wenig Spielraum für die Nutzung des Plangebietes verbleibt. Es zeigt sich, dass die geplante<br />
Ausweisung des Plangebietes als <strong>Gewerbegebiet</strong> bereits an der Grenze des möglichen liegt. Der<br />
Gutachter empfiehlt darüber hinaus, die angesetzten Standartwerte der flächenbezogenen Schalleistungspegel<br />
für <strong>Gewerbegebiet</strong>e aus Gründen der Berechnungsunsicherheit um ∆L = 2 dB zu mindern. Auch die<br />
Berechnung der Verkehrsgeräusche ergibt insbesondere bei der Bahnstrecke hohe Beurteilungspegel.<br />
In Hinblick auf die geplante Ausweisung werden daher Schallschutzmaßnahmen des Gutachtens mit in den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen und festgesetzt. Dies sind:<br />
15 Immissionsgutachten Nr.1959, Schalltechnisches Büro A. Pfeiffer, Ehringshausen, März/April 2010<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010