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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 44<br />

8 Bodenordnung, Bergrecht, Baugrund, Geologie<br />

Ein Bodenordnungsverfahren gemäß §§ 45 ff oder § 80ff. BauGB ist für das Plangebiet erforderlich und bereits<br />

eingeleitet.<br />

Zum jetzigen Planungszeitpunkt liegen über evtl. Bergwerksfelder keine Erkenntnisse vor.<br />

Die Gemeinde hat zum Entwurf eine geo-/baugrundtechnische Untersuchung mit Begutachtung für das<br />

Plangebiet durchführen lassen. Die Ergebnisse sind bei der Erschließung des Gebietes sowie der Bebauung<br />

der einzelnen Grundstücke zu berücksichtigen. Die Untersuchungsergebnisse können auch für das geplante<br />

Entwässerungs- und Ausgleichskonzept herangezogen werden. Für die Planung selbst ist aufgrund der Versickerungsfähigkeit<br />

des Bodens neben den textlichen Festsetzungen auch das Regenrückhaltebecken sowie<br />

das Ausgleichskonzept mit in die Planung aufgenommen worden. Auf eine Wiederholung der Ergebnisse<br />

wird an dieser Stelle verzichtet, verwiesen wird auf das Gutachten 13 , das auch als umweltrelevante Stellungnahme<br />

mit öffentlich ausgelegt wird.<br />

9 Denkmalschutz, Altlasten, Landwirtschaft<br />

Bodendenkmäler im Plangebiet sind der Gemeinde Fronhausen nicht bekannt.<br />

Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzung, Bodenverfärbung und andere<br />

Funde, wie z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden. Diese sind nach § 20 Denkmalschutzgesetz<br />

unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden;<br />

Funde und Fundstellen sind im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer<br />

Entscheidung zu schützen (§ 20, 3 DSchG). Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht mit einer Verzögerung<br />

der Bauarbeiten zu rechnen.<br />

Altlasten oder Altstandorte sind der Gemeinde Fronhausen im Plangebiet ebenfalls nicht bekannt.<br />

Das Plangebiet wird derzeit durch intensive lw. Bearbeitung der Flächen geprägt. Im Rahmen der Bodenordnung<br />

wird seitens der Gemeinde Fronhausen geprüft, inwieweit den lw. Betrieben Ersatzflächen zur Bewirtschaftung<br />

zur Verfügung gestellt werden können. Grundsätzlich ist eine abschnittsweise Erschließung<br />

des Gebietes vorgesehen, so dass langfristig den Eigentümern und Pächtern bei Bedarf Ersatzland zur Verfügung<br />

gestellt werden soll. Hier gab es bereits schon im Vorfeld des <strong>Bebauungsplan</strong>es Gespräche mit den<br />

betroffenen Landwirten. Für ein Großteil der Flächen sind bereits Städtebauliche Verträge in Vorbereitung<br />

oder schon abgeschlossen, in dem entsprechend Regelungen verankert sind. Auch im Rahmen des bereits<br />

eingeleiteten Umlegungsverfahrens wird diese Fragestellung behandelt.<br />

Im Bereich der Ausgleichsfläche ist in Zukunft auch eine lw. Nutzung (Grünland) vorgesehen und mit dem<br />

Eigentümer und Pächter abgestimmt. Die Abtlg. Landwirtschaft (RP Gießen) regt darüber hinaus an, im Zuge<br />

des Flurneuordnungsverfahrens Fronhausen geeignete Flächen auszuweisen, um somit dem Flächenverbrauch<br />

sinnvoll entgegenwirken zu können. Diese Anregung wird die Verwaltung Fronhausen an das Amt<br />

für Bodenmanagement weiterleiten.<br />

13 Orientierende geo-/baugrundtechnische Untersuchung mit Begutachtung, Projekt-Nr. 2010-01-300 vom 24.03.2010,<br />

IBU Hofmann, Hohenahr<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

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