Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 4<br />
1 Vorbemerkungen<br />
1.1 Planziel und Planerfordernis<br />
In der Gemeinde Fronhausen sind die bisher ausgewiesenen Gewerbeflächen (z.B. im Bereich Firma Finger)<br />
fast vollständig bebaut oder für eine langfristige Entwicklung bevorratet (Fa. Seidel im Nordwesten der<br />
Ortslage). Ein weiteres in einer Abrundung befindliches kleineres <strong>Gewerbegebiet</strong> befindet sich ebenfalls im<br />
Norden der Ortslage und wird derzeit über ein aktuelles Bauleitplanverfahren primär für eine Sondergebietsnutzung<br />
(Lebensmittelmärkte) vorbereitet. Demnach stehen zum jetzigen Planungszeitpunkt keine gewerblichen<br />
Reserven und Entwicklungsflächen in der Gemeinde Fronhausen zur Verfügung. Um den ortsansässigen<br />
Unternehmen auch zukünftig Flächen anbieten zu können bzw. die Neuansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben<br />
in der Gemeinde Fronhausen zu ermöglichen und somit insgesamt eine positive wirtschaftliche<br />
Entwicklung im ländlichen Raum zu fördern, sollen neue Gewerbeflächen am nordöstlichen Ortsrand der<br />
Kerngemeinde Fronhausen ausgewiesen werden.<br />
Aus diesem städtebaulichen Erfordernis heraus sowie auf Grund einer konkreten Anfrage hat die Gemeinde<br />
Fronhausen im Juli bzw. September 2008 einen Abweichungsantrag zum Regionalplan Mittelhessen<br />
2001/2006Entwurf gestellt. Hierzu werden im Kapitel 1.5.1 (Regionalplan Mittelhessen 2001/2009) der Begründung<br />
weitere Informationen aufgeführt. Neben der einheimischen und vor Ort ansässigen Firma Finger, für<br />
die bereits im Flächennutzungsplan der Gemeinde Fronhausen das jetzige <strong>Gewerbegebiet</strong> mit der lfd. Nr.1<br />
als gewerbliche Baufläche dargestellt und genehmigt wurde, hat im Jahr 2008 ein mittelständiges Unternehmen<br />
aus dem LK Marburg-Biedenkopf sein Interesse für die Entwicklung eines Standortes in Fronhausen<br />
bekundet. Die Planungsabsicht wurde im Rahmen des o.a. Abweichungsantrages konkretisiert und<br />
durch Kriterien der Standortwahl seitens der Firma bzw. einer von der Gemeinde Fronhausen vorgenommenen<br />
Alternativflächendiskussion letztendlich der Standort Kammäcker / <strong>Biegen</strong> nordöstlich der Ortslage gewählt.<br />
Aufgrund der Abweichungsentscheidung durch die Regionalversammlung Mittelhessen am<br />
15.06.2009 konnte die Gemeinde Fronhausen nun die Planung weiter vorantreiben und den Vorentwurf erarbeiten<br />
und mit den betroffenen Firmen abstimmen.<br />
Planziel der vorliegenden Bauleitplanung ist die Ausweisung eines <strong>Gewerbegebiet</strong>es i.S.d. § 8 BauNVO, das<br />
in drei Teilbereiche unterteilt wird. Neben der Nachfrage des Betriebes Finger, der unmittelbar im Südwesten<br />
des Plangebietes angrenzt, sowie kleinerer Gewebebetriebe aus dem Ort, soll das Plangebiet nun auch für<br />
die Firma Schneider (Neuansiedlung) bauplanungsrechtlich vorbereitet werden. Neben der Beplanung der<br />
Fläche aufgrund der bestehenden Nachfragen stellt die Bauleitplanung aber auch grundsätzlich eine Angebotsplanung<br />
dar, die darauf ausgerichtet ist, produzierende und weiterverarbeitende Betriebe anzusiedeln<br />
und somit Impulse für die heimische Wirtschaft und die damit verbundenen positiven Auswirkungen für die<br />
Region zu erzielen (Sicherung und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen im LK Marburg-Biedenkopf). Aufgrund<br />
dieser Konstellation kann konstatiert werden, dass ein Planungserfordernis im Sinne des § 1 Abs.3<br />
BauGB für die vorliegende Planung gegeben ist.<br />
Neben der Ausweisung von <strong>Gewerbegebiet</strong>en ist auch die Einrichtung eines öffentlichen Parkplatzes geplant,<br />
um zusätzliche Stellplätze für den Pendelverkehr, aber auch für den Radtourismus und Erholungssuchende<br />
in der Lahnaue zur Verfügung zu stellen. Der überregionale Radweg R 7 verläuft unmittelbar am<br />
Plangebiet, so dass für Nutzer des Radweges noch zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann. Aber<br />
auch die örtliche Bevölkerung nutzt diesen Bereich für Spaziergänge, Inlinertouren und zum Ausführen von<br />
Hunden.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010