Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 34<br />
führt werden soll. Diese Vorfluter selber entwässern zum einen in die Ausgleichsfläche und zum anderen in<br />
das im Südosten geplante Regenrückhaltebecken, und dann über Gräben und Vorfluter in die Lahn.<br />
Nachrichtliche Übernahme (gemäß § 9 Abs. 6 BauGB), Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />
Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet werden<br />
müssen.<br />
Naturschutzbund Deutschland<br />
Anfallendes Niederschlagswasser muss grundsätzlich über offene, naturnahe Gräben den Gewässern in der Aus-<br />
gleichsfläche zugeführt werden.<br />
5.3 Abflussregelung<br />
Vorflutverhältnisse<br />
Im Plangebiet befinden sich Vorfluter i.S.d. Hess. Wassergesetzes. Hierbei handelt es sich um Wegeseitengräben<br />
(Flst. 126, 134, 135, 137, 138/1). Verwiesen wird auf die o.a. Ausführungen unter Nachweis der Gewässerbenutzung.<br />
Nachweis der Gewässerbenutzung.<br />
Im Plangebiet befinden sich Entwässerungsgräben, die als eingeständige Gewässerparzelle ausgewiesen<br />
sind. Aufgrund der Ausweisung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es und der baulichen Flächen die in Anspruch genommen<br />
werden sollen, kommt es zu einer Verlegung der Parzellen in der Art, dass die Entwässerungsgräben<br />
nach Osten in die Ausgleichsfläche und in die zu verlegende Grabenparzelle 134 umgeleitet werden. Darüber<br />
hinaus soll ein entsprechender Überlauf in die bestehende Grabenparzelle 126, die von West nach<br />
Südost verläuft, vorgesehen werden. Somit kann gewährleistet werden, dass das überschüssige, unverschmutzte<br />
Niederschlagswasser über diese Vorflutgräben in die Ausgleichsflächen und die dort vorgesehenen<br />
Teiche und Blänken sowie in das südöstliche Regenrückhaltebecken gelenkt und über die weiteren Vorfluter<br />
in Richtung Lahn eingeleitet wird.<br />
Dezentraler Hochwasserschutz<br />
Für den Geltungsbereich ist ein Regenrückhaltebecken zur Drosselung des Abflusses vorgesehen. Das<br />
Plangebiet liegt nicht im Überschwemmungsbereich. Der dezentrale Hochwasserschutz wird im Rahmen der<br />
Bauleitplanung durch die vorgesehene Versickerung im Plangebiet selbst sowie durch die Ableitung des<br />
anfallenden Niederschlagswassers im Trennsystem in die Ausgleichsfläche und in das Regenrückhaltebecken<br />
beachtet.<br />
Erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind entsprechende Festsetzungen und zeichnerische Darstellungen<br />
aufgenommen, die als indirekte Hochwasserschutzmaßnahmen zu verstehen sind (Regenrückhaltung,<br />
Versickerung).<br />
Die gemäß § 14 HWG einzuhaltenden Abstände von Bauflächen zum Uferbereich der vorhandenen und<br />
geplanten Gräben werden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010