01.07.2013 Aufrufe

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 32<br />

Auch der Bedarf an Löschwasser zur Sicherstellung des Brandschutzes im <strong>Gewerbegebiet</strong> kann aufgrund<br />

der frühen Planungsphase nicht abschließend quantifiziert werden. Im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung<br />

gilt es daher die künftige Wasser- und Löschwasserversorgung für das Plangebiet fachtechnisch zu<br />

prüfen. Die Planung für die Erschließungsplanung ist bereits beauftragt.<br />

Deckungsnachweis:<br />

Derzeit wird für das geplante <strong>Gewerbegebiet</strong> ein entsprechendes Konzept für die Ver- und Entsorgung seitens<br />

eines Ingenieurbüros erarbeitet. Aufgrund der vorhandenen Leitungen des ZMW´s kann die Trinkwasserversorgung<br />

für das Plangebiet gesichert werden. Für die Löschwasserversorgung bestehen mehrer Optionen<br />

(Trinkwassernetz, Löschzisterne, Löschteich), die auch miteinander kombiniert werden können. Im<br />

Rahmen der weiteren Erschießungsplanung und in Anhängigkeit des abschließenden Löschwasserbedarfs<br />

erfolgen entsprechende Regelungen.<br />

Spar - und Substitutionsnachweis:<br />

Zur Schonung des Grundwassers sind verschiedene Maßnahmen im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es über<br />

die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen worden (insbesondere 2.2.1, 2.2.3.2, 2.2.3.3, 3.5.1). Überschüssiges<br />

unverschmutztes Niederschlagswasser im Plangebiet soll darüber hinaus auf den Grundstücksflächen<br />

selbst, dem Regenrückhaltebecken und den im östlichen Randbereich vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />

zugeleitet werden und dann auf der Fläche natürlich versickern oder gedrosselt dem Vorfluter im Süden<br />

zugeführt werden.<br />

Sicherstellung der Wasserqualität:<br />

Die Sicherstellung der Wasserqualität kann durch den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke gewährleistet<br />

werden.<br />

Versickerung und Entsiegelung:<br />

Neben den im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgenommenen und schon genannten Festsetzungen ist im Plangebiet vorgesehen,<br />

das anfallende Niederschlagswasser im Trennsystem zu entsorgen. Sofern in Teilbereichen möglich,<br />

wird der Versickerung vor Ort jedoch Vorrang eingeräumt. Verwiesen wird auf § 55 WHG.<br />

Betriebliche Anlagen:<br />

Die künftige Leistungsfähigkeit der betrieblichen Anlagen für die Wasserversorgung des Plangebietes wird<br />

derzeit geprüft. Parallel zur Bauleitplanung wird das Erschließungskonzept zur Ver- und Entsorgung ausgearbeitet.<br />

Im Plangebiet selbst verläuft eine Hauptwasserleitung des ZMW, an die das Gebiet nicht unmittelbar angeschlossen<br />

werden kann. Für die Ausweisung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist es daher zwingend erforderlich, die<br />

Wasserversorgung wie auch die Löschwasserversorgung neu zu verlegen.<br />

Finanzierung:<br />

Wird von der Gemeinde bzw. dem ZMW geprüft.<br />

5.2 Abwasserbeseitigung<br />

Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen<br />

Die im geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong> anfallende Abwassermenge kann zum jetzigen Planungszeitpunkt (Entwurf)<br />

nicht abschließend quantifiziert werden. Aufgrund der Tatsache, dass bei zwei Betrieben, die in diesem<br />

<strong>Gewerbegebiet</strong> ansiedeln wollen, der Produktionsprozess bekannt ist, kann zum einen festgehalten werden,<br />

dass für einen Großteil der Fläche im GE 2 und 3 überwiegend Abwasser durch die Verwaltungsgebäude<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!