Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 32<br />
Auch der Bedarf an Löschwasser zur Sicherstellung des Brandschutzes im <strong>Gewerbegebiet</strong> kann aufgrund<br />
der frühen Planungsphase nicht abschließend quantifiziert werden. Im Rahmen der weiteren Erschließungsplanung<br />
gilt es daher die künftige Wasser- und Löschwasserversorgung für das Plangebiet fachtechnisch zu<br />
prüfen. Die Planung für die Erschließungsplanung ist bereits beauftragt.<br />
Deckungsnachweis:<br />
Derzeit wird für das geplante <strong>Gewerbegebiet</strong> ein entsprechendes Konzept für die Ver- und Entsorgung seitens<br />
eines Ingenieurbüros erarbeitet. Aufgrund der vorhandenen Leitungen des ZMW´s kann die Trinkwasserversorgung<br />
für das Plangebiet gesichert werden. Für die Löschwasserversorgung bestehen mehrer Optionen<br />
(Trinkwassernetz, Löschzisterne, Löschteich), die auch miteinander kombiniert werden können. Im<br />
Rahmen der weiteren Erschießungsplanung und in Anhängigkeit des abschließenden Löschwasserbedarfs<br />
erfolgen entsprechende Regelungen.<br />
Spar - und Substitutionsnachweis:<br />
Zur Schonung des Grundwassers sind verschiedene Maßnahmen im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es über<br />
die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen worden (insbesondere 2.2.1, 2.2.3.2, 2.2.3.3, 3.5.1). Überschüssiges<br />
unverschmutztes Niederschlagswasser im Plangebiet soll darüber hinaus auf den Grundstücksflächen<br />
selbst, dem Regenrückhaltebecken und den im östlichen Randbereich vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />
zugeleitet werden und dann auf der Fläche natürlich versickern oder gedrosselt dem Vorfluter im Süden<br />
zugeführt werden.<br />
Sicherstellung der Wasserqualität:<br />
Die Sicherstellung der Wasserqualität kann durch den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke gewährleistet<br />
werden.<br />
Versickerung und Entsiegelung:<br />
Neben den im <strong>Bebauungsplan</strong> vorgenommenen und schon genannten Festsetzungen ist im Plangebiet vorgesehen,<br />
das anfallende Niederschlagswasser im Trennsystem zu entsorgen. Sofern in Teilbereichen möglich,<br />
wird der Versickerung vor Ort jedoch Vorrang eingeräumt. Verwiesen wird auf § 55 WHG.<br />
Betriebliche Anlagen:<br />
Die künftige Leistungsfähigkeit der betrieblichen Anlagen für die Wasserversorgung des Plangebietes wird<br />
derzeit geprüft. Parallel zur Bauleitplanung wird das Erschließungskonzept zur Ver- und Entsorgung ausgearbeitet.<br />
Im Plangebiet selbst verläuft eine Hauptwasserleitung des ZMW, an die das Gebiet nicht unmittelbar angeschlossen<br />
werden kann. Für die Ausweisung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es ist es daher zwingend erforderlich, die<br />
Wasserversorgung wie auch die Löschwasserversorgung neu zu verlegen.<br />
Finanzierung:<br />
Wird von der Gemeinde bzw. dem ZMW geprüft.<br />
5.2 Abwasserbeseitigung<br />
Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen<br />
Die im geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong> anfallende Abwassermenge kann zum jetzigen Planungszeitpunkt (Entwurf)<br />
nicht abschließend quantifiziert werden. Aufgrund der Tatsache, dass bei zwei Betrieben, die in diesem<br />
<strong>Gewerbegebiet</strong> ansiedeln wollen, der Produktionsprozess bekannt ist, kann zum einen festgehalten werden,<br />
dass für einen Großteil der Fläche im GE 2 und 3 überwiegend Abwasser durch die Verwaltungsgebäude<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010