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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 28<br />

eigneten Fällen vor Ort versickert oder der östlich angrenzenden Ausgleichsfläche zugeführt werden. Die<br />

Ableitung des übrigen anfallenden Niederschlagswassers ist im Trennsystem vorgesehen, vgl. hierzu weitere<br />

Ausführungen unter Kapitel 5. und 6ff. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist über ein geohydrologisches<br />

Gutachten geprüft worden, die Versickerung ist nur eingeschränkt möglich. Aus diesen Gründen werden<br />

für die einzelnen Bauvorhaben auch separate Baugrundgutachten empfohlen, um die örtlichen Verhältnisse<br />

vor und nach dem Bau sowie nach der Freiflächenplanung zu überprüfen.<br />

Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />

Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet werden<br />

müssen.<br />

Kreisausschuss LK Marburg-Biedenkopf, FB Wasser- und Bodenschutz<br />

Der Geltungsbereich liegt außerhalb des (sich im Festsetzungsverfahren befindenden) Überschwemmungsgebietes der<br />

„Lahn“. Dieses Überschwemmungsgebiet wird rechtsseitig der Lahn durch einen Hochwasserschutzdamm begrenzt.<br />

3.7 Sonstige Festsetzungen<br />

Festsetzungen (1.2.4.4.2) von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrten im Bereich des Knotenpunktes Erschließungsstraße/Landesstraße<br />

(Vorgabe des ASV Marburg).<br />

Festsetzung (1.2.4.3.3) eines öffentlichen Parkplatzes, um zusätzliche Stellplätze im Bereich des Lahnradwanderweges<br />

zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf eines öffentlichen Parkplatzes, der von Erholungssuchenden<br />

und Touristen genutzt werden soll, ist im Bereich Fronhausen gegeben, zumal der überregionale<br />

Radwanderweg eine sehr starke Frequentierung aufweist.<br />

Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />

Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet<br />

werden müssen.<br />

Die Leitungsschutzstreifen im Bereich der Wasser- und Abwasserleitungen gemäß Plankarte sind von baulichen Anlagen<br />

(Hochbauten) gemäß den Schutzbestimmungen des ZMW und ZMA freizuhalten (siehe Kapitel 6ff.).<br />

4 Landschaftspflege und Naturschutz<br />

Die in die Abwägung einzustellenden umweltschützenden Belange (§ 1a BauGB) wird durch den im Anhang<br />

beigefügten Umweltbericht Rechnung getragen. Verwiesen wird auf den Anhang, der Bestandteil der Begründung<br />

ist.<br />

4.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />

Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist i.d.R. nach § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung für<br />

die Belange des Umweltschutzes durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen,<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einen Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Dabei legt die Kommune für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermitt-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

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