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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 25<br />

Zugleich soll auch der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild sowie in den Boden- und Naturhaushalt minimiert<br />

werden.<br />

Festsetzung (1.2.6.2) zur Pflege des Grünstreifens entlang des lw. Weges. In diesem Bereich befindet<br />

sich eine Hauptwasserleitung, die nicht bepflanzt oder überbaut werden darf. Die Fläche ist daher der Sukzession<br />

zu überlassen, aufkommende Gehölze sind regelmäßig zu entfernen.<br />

Festsetzung (1.2.9.3 und 2.4.1) eines Sichtschutzwalles östlich des landwirtschaftlichen Hauptwirtschaftsweges.<br />

Der Wall dient primär zur Beruhigung der östlich angrenzenden Kompensationsfläche, die eine wichtige<br />

Bedeutung für den Vogelzug besitzen. Somit sollen direkte Störungen und Beeinträchtigungen, die<br />

durch Fahrradfahrer, Inliner, Spaziergänger und Hunde verursacht werden, auf die Tierwelt im Bereich der<br />

Ausgleichsflächen verhindert werden. Die Absorbierung von Lärm spielt nur eine untergeordnete Rolle. Im<br />

nördlichen Bereich des Sichtschutzwalles ist ein Beobachtungsturm integriert, der in Absprache mit der Naturschutzbehörde<br />

dazu dienen soll, dass die Erholungssuchenden die Tierwelt im Auenbereich beobachten<br />

können. Eine vergleichbare Einrichtung im LK Marburg-Biedenkopf ist auf eine große Resonanz gestoßen.<br />

Festsetzung (1.2.8.1 und 2.2ff.) von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs.1 Nr.20 BauGB, die den Eingriffen im Rahmen der<br />

öffentlichen Erschließungsplanung sowie im Bereich der <strong>Gewerbegebiet</strong>e kompensieren sollen (siehe Kapitel<br />

4).<br />

Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentli-<br />

cher Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet<br />

werden müssen.<br />

DB Service Immobilien GmbH<br />

Bei der Bepflanzung des Grundstücks zur Bahnseite hin dürfen keine windbruchgefährdeten Hölzer (z.B. Pappeln) sowie<br />

stark rankende und kriechende Gewächse (z.B. Brombeeren) verwendet werden. Der Pflanzabstand zum Bahnbetrie-<br />

besgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen.<br />

3.5 Orts- und Gestaltungssatzung (BauGB/HBO)<br />

Auf Grundlage der Ermächtigung des § 9 Abs.4 BauGB i.V.m. § 81 HBO wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> eine<br />

Orts- und Gestaltungssatzung integriert, die wie folgt begründet wird.<br />

Festsetzungen (3.1ff.) zur Gestaltung der Dachlandschaft, um den Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild<br />

zu minimieren und eine einheitliche Gestaltung im Plangebiet zu gewährleisten. Somit soll die bisherige kontinuierliche<br />

Siedlungsstruktur und Gestaltung fortgesetzt werden.<br />

Für das <strong>Gewerbegebiet</strong> 1 gilt:<br />

- Die Dachneigung bei Gewerbebauten sowie sonstigen baulichen Anlagen darf 15° nicht überschreiten.<br />

- Als Dachform werden Flach-, Sattel- und Pultdächer festgesetzt. Diese Festsetzung gilt nur für die<br />

Hauptdächer der Gebäude, so dass bei Nebendächern Abweichungen zulässig sind.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

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