Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 20<br />
bäudehöhen derart gestaltet, dass ein verträglicher Übergang der künftig bebauten Gewerbefläche in den<br />
Außenbereich entsteht. Ergänzend hierzu wurden Anpflanzungen im Bereich der Landesstraße und entlang<br />
des landwirtschaftlichen Weges vorgesehen und als lineare gliedernde Grünstruktur im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt.<br />
Darüber hinaus werden über die textlichen Festsetzungen eingriffsminimierende Maßnahmen bzgl.<br />
der Versiegelung und weiterer Anpflanzungen mit aufgeführt.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> bereitet durch die Größe des <strong>Gewerbegebiet</strong>es und der dort zulässigen Versiegelung<br />
einen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Primäres Ziel der Planung ist es, den Eingriff im Plangebiet zu<br />
vermeiden bzw. zu minimieren. Um den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft und in das Orts- und<br />
Landschaftsbild sowohl in der Fläche wie auch in der Höhe zu minimieren, sind über die textlichen Festsetzungen<br />
Maßnahmen zur Minimierung festgesetzt worden. Neben der wasserdurchlässigen Befestigung einiger<br />
Teilbereiche, der Mindestbegrünung der Grundstücksfreiflächen sowie der gestalterischen Festsetzung<br />
der einzelnen Dächer sind im Randbereich des Plangebietes Eingrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen<br />
vorgesehen, die primär den Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild bzw. in den Boden- uns Wasserhaushalt<br />
reduzieren sollen. Zusätzliche Festsetzungen sind in den Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es aufgenommen<br />
worden: Fassadengestaltung der nördlichen und östlichen Außenfassaden der künftigen Produktions- und<br />
Fertigungshallen sowie Verwaltungsgebäude, Erhöhung des Anteils der Dachbegrünung im Bereich der<br />
Gebäude, Herausnahme der Festsetzung von Solar- und Photovoltaikflächen sowie gestalterische Festsetzungen<br />
für die Beleuchtung. Durch eine ansprechende und dem Orts- und Landschaftsbild angepasste Architektur<br />
und Gestaltung kann der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild weiter deutlich minimiert werden.<br />
Die Planung der Erschließung (Ver- und Entsorgung) für das Gebiet wird im Zuge der weiteren Planung erarbeitet<br />
und die Ergebnisse werden in den nachfolgenden Kapiteln in der Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
zum Entwurf hin aufgeführt.<br />
Aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich bzw. Naturraum der Lahnaue sind gemäß den Vorgaben<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hess. Naturschutzgesetzes sowie den Maßgaben in der Abweichungsentscheidung<br />
vom 15.06.2009 umfangreiche Maßnahmen und Flächen zur Kompensation des<br />
Eingriffes erforderlich. Zu diesem Themenkomplex werden verschiedene Maßnahmen in räumlicher Nähe<br />
zum Plangebiet mit aufgenommen (Vorgabe der Abweichungsentscheidung) und im lfd. Verfahren mit den<br />
betroffenen Fachbehörden (Naturschutz, Landwirtschaft, Wasser- und Bodenschutz) weiter abgestimmt. Die<br />
für das Bauleitplanverfahren feststehenden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft werden unter den Ausführungen des Kapitels 4 näher beschrieben.<br />
Als weitere Anlagen zur Begründung werden u.a, beigefügt: Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag und eine NATURA 2000 Verträglichkeits-Untersuchung.<br />
Zum Entwurf wurde eine immissionsschutzrechtliche Begutachtung durchgeführt, deren Ergebnisse durch<br />
die Aufnahme von textlichen Festsetzungen in der weiteren Planung berücksichtigt wurden. Neben der Festsetzung<br />
von Emissionskontingenten für die <strong>Gewerbegebiet</strong>e 1-3 sind auch Festsetzungen für Büro- und<br />
Wohnräume in Teilbereichen des Plangebietes mit aufgenommen worden, siehe auch Kapitel 11.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010