01.07.2013 Aufrufe

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 20<br />

bäudehöhen derart gestaltet, dass ein verträglicher Übergang der künftig bebauten Gewerbefläche in den<br />

Außenbereich entsteht. Ergänzend hierzu wurden Anpflanzungen im Bereich der Landesstraße und entlang<br />

des landwirtschaftlichen Weges vorgesehen und als lineare gliedernde Grünstruktur im <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzt.<br />

Darüber hinaus werden über die textlichen Festsetzungen eingriffsminimierende Maßnahmen bzgl.<br />

der Versiegelung und weiterer Anpflanzungen mit aufgeführt.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> bereitet durch die Größe des <strong>Gewerbegebiet</strong>es und der dort zulässigen Versiegelung<br />

einen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Primäres Ziel der Planung ist es, den Eingriff im Plangebiet zu<br />

vermeiden bzw. zu minimieren. Um den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft und in das Orts- und<br />

Landschaftsbild sowohl in der Fläche wie auch in der Höhe zu minimieren, sind über die textlichen Festsetzungen<br />

Maßnahmen zur Minimierung festgesetzt worden. Neben der wasserdurchlässigen Befestigung einiger<br />

Teilbereiche, der Mindestbegrünung der Grundstücksfreiflächen sowie der gestalterischen Festsetzung<br />

der einzelnen Dächer sind im Randbereich des Plangebietes Eingrünungs- und Gestaltungsmaßnahmen<br />

vorgesehen, die primär den Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild bzw. in den Boden- uns Wasserhaushalt<br />

reduzieren sollen. Zusätzliche Festsetzungen sind in den Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es aufgenommen<br />

worden: Fassadengestaltung der nördlichen und östlichen Außenfassaden der künftigen Produktions- und<br />

Fertigungshallen sowie Verwaltungsgebäude, Erhöhung des Anteils der Dachbegrünung im Bereich der<br />

Gebäude, Herausnahme der Festsetzung von Solar- und Photovoltaikflächen sowie gestalterische Festsetzungen<br />

für die Beleuchtung. Durch eine ansprechende und dem Orts- und Landschaftsbild angepasste Architektur<br />

und Gestaltung kann der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild weiter deutlich minimiert werden.<br />

Die Planung der Erschließung (Ver- und Entsorgung) für das Gebiet wird im Zuge der weiteren Planung erarbeitet<br />

und die Ergebnisse werden in den nachfolgenden Kapiteln in der Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

zum Entwurf hin aufgeführt.<br />

Aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich bzw. Naturraum der Lahnaue sind gemäß den Vorgaben<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hess. Naturschutzgesetzes sowie den Maßgaben in der Abweichungsentscheidung<br />

vom 15.06.2009 umfangreiche Maßnahmen und Flächen zur Kompensation des<br />

Eingriffes erforderlich. Zu diesem Themenkomplex werden verschiedene Maßnahmen in räumlicher Nähe<br />

zum Plangebiet mit aufgenommen (Vorgabe der Abweichungsentscheidung) und im lfd. Verfahren mit den<br />

betroffenen Fachbehörden (Naturschutz, Landwirtschaft, Wasser- und Bodenschutz) weiter abgestimmt. Die<br />

für das Bauleitplanverfahren feststehenden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft werden unter den Ausführungen des Kapitels 4 näher beschrieben.<br />

Als weitere Anlagen zur Begründung werden u.a, beigefügt: Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher<br />

Fachbeitrag und eine NATURA 2000 Verträglichkeits-Untersuchung.<br />

Zum Entwurf wurde eine immissionsschutzrechtliche Begutachtung durchgeführt, deren Ergebnisse durch<br />

die Aufnahme von textlichen Festsetzungen in der weiteren Planung berücksichtigt wurden. Neben der Festsetzung<br />

von Emissionskontingenten für die <strong>Gewerbegebiet</strong>e 1-3 sind auch Festsetzungen für Büro- und<br />

Wohnräume in Teilbereichen des Plangebietes mit aufgenommen worden, siehe auch Kapitel 11.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!