Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 18<br />
7. Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens im Südosten angrenzend zum <strong>Gewerbegebiet</strong>, um eine getrennte<br />
Ableitung des Abwassers (Trennsystem) aus dem Plangebiet zu ermöglichen.<br />
Ausgehend von der erschließungstechnischen Vorgabe, der Anbindung des Gebietes an die Landesstraße L<br />
3048 am vorhandenen Knotenpunkt, wird die Erschließungsstraße zur Erschließung der <strong>Gewerbegebiet</strong>e 1-<br />
3 südöstlich des Plangebietes platziert. Aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Tatsache,<br />
dass im südlichen Bereich für mehrere Grundstückseigentümer Gewerbeflächen vorgehalten werden müssen,<br />
erwies sich zunächst die mittige Erschließungsstraße mit einer Straßenraumbreite von 11,50m als städtebaulich<br />
und erschließungstechnisch sinnvoll. Da im weiteren Planverfahren primär zwei größere Firmen an<br />
der Entwicklung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es Interesse besitzen, konnte die ursprüngliche Trassenlänge deutlich<br />
zurückgenommen (um ca. 130m) werden. Die Reduzierung der Länge geht auch mit der Reduzierung der<br />
Straßenraumbreite einher. Die Verkürzung und Verlagerung der Erschließungsstraße wurde auch mit den<br />
Naturschutzbehörden abgestimmt, gleichzeitig wurde die Lage des Sichtschutzwalles mit der Grabenparzelle<br />
getauscht und der naturnah herzustellende Gabenverlauf verbreitert.<br />
Ausgehend vom Knotenpunkt an der Landesstraße, der in Teilbereichen geringfügig ausgebaut und dem<br />
zukünftigen Verkehrsaufkommen in der Dimensionierung der Linksabbiegerspur angepasst werden muss, ist<br />
der Trassenverlauf der Erschließungsstraße so gewählt, dass das bestehende Bauwerk des ZMW umfahren<br />
und gleichzeitig der Eingriff in das östlich angrenzende Vogelschutzgebiet auf ein Minimum reduziert werden<br />
kann. Gleichzeitig wird der Trassenverlauf der von Nord nach Süd verlaufenden Leitung des ZMW´s durch<br />
die Trasse der Erschließungsstraße genutzt, zumal weitere Steuerungskabel und Stromkabel in diesem Bereich<br />
verlegt sind bzw. verlegt werden sollen. Die Trassenwahl ist so gelegt worden, dass sowohl im <strong>Gewerbegebiet</strong><br />
1 wie auch im <strong>Gewerbegebiet</strong> 2 eine überbaubare Fläche parzelliert werden kann, die aus städtebaulichen<br />
Gründen für eine gewerbliche Nutzung sinnvoll ist. Im Bereich des <strong>Gewerbegebiet</strong>es 2 ist somit<br />
eine Mindestüberbauung im Norden der Fläche von 90m bzw. im Süden von 80m für gewerbliche Bauten<br />
und Nutzungen vorgesehen. Die im Süden bisher angrenzende Freihaltezone zur Hauptwasserleitung des<br />
ZMW kann durch eine Verlegung der Leitung entfallen, so dass Überbauung der Gewerbeflächen im Südosten<br />
des Plangebietes optimiert werden konnte. Aber auch das <strong>Gewerbegebiet</strong> Nr.1 weist eine Bautiefe von<br />
130m bis 150m auf, so dass auch hier für die Firma Finger ausreichende Möglichkeiten bestehen, Lagerflächen<br />
und Produktionshallen zu errichten.<br />
Die Ausnutzung der gewerblichen Bauflächen wird über die Grund- und Geschossflächenzahl sowie über die<br />
Zahl der Vollgeschosse und maßgeblich über die Oberkante der Gebäude geregelt. Städtebauliches Ziel ist<br />
es, eine Abstufung der Höhenentwicklung und Verdichtung nach Norden bzw. Osten zu erzielen, um mögliche<br />
Beeinträchtigungen des unmittelbar angrenzenden Vogelschutzgebietes bzgl. der Höhe künftiger Gebäude<br />
und Nutzungsintensität zu vermeiden. Zum Entwurf wurden aufgrund der Anregungen und Hinweise<br />
zum Verfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs1. BauGB die Höhen um rd. 10% zurückgenommen. Im großen<br />
GE 3 wurde darüber hinaus die GRZ von 0,8 auf 0,6 reduziert, so dass der Eingriff in Natur und Landschaft<br />
deutlich minimiert werden kann. Dies wirkt sich aus landschaftspflegerischer Sicht deutlich positiv zum angrenzenden<br />
Auenbereich aus. Während im <strong>Gewerbegebiet</strong> lfd. Nr.1 eine verdichtete Bauweise mit einer<br />
Grundflächenzahl von 0,8 (Obergrenze gemäß § 17 BauNVO) sowie eine Oberkante der Gebäude von 13m<br />
ermöglicht wird, erfolgt hier im östlichen Bereich im <strong>Gewerbegebiet</strong> 2 eine deutliche Senkung der Gebäudehöhe<br />
auf 11,0m bei gleichzeitiger Festsetzung einer Grundflächenzahl bei 0,6, so dass die bauliche Verdichtung<br />
hier nach Osten hin deutlich abnimmt.<br />
Im nördlich angrenzenden <strong>Gewerbegebiet</strong> Nr.3 wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt, zusätzlich ist<br />
der Abstand der baulichen Anlagen nach Norden und Osten durch die Festsetzung einer Baugrenze sowie<br />
von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft bzw. einer Grünfläche<br />
Zweckbestimmung Sukzession abgestuft. Auch die Höhenentwicklung ist gegenüber dem Gewerbege-<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010