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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 18<br />

7. Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens im Südosten angrenzend zum <strong>Gewerbegebiet</strong>, um eine getrennte<br />

Ableitung des Abwassers (Trennsystem) aus dem Plangebiet zu ermöglichen.<br />

Ausgehend von der erschließungstechnischen Vorgabe, der Anbindung des Gebietes an die Landesstraße L<br />

3048 am vorhandenen Knotenpunkt, wird die Erschließungsstraße zur Erschließung der <strong>Gewerbegebiet</strong>e 1-<br />

3 südöstlich des Plangebietes platziert. Aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Tatsache,<br />

dass im südlichen Bereich für mehrere Grundstückseigentümer Gewerbeflächen vorgehalten werden müssen,<br />

erwies sich zunächst die mittige Erschließungsstraße mit einer Straßenraumbreite von 11,50m als städtebaulich<br />

und erschließungstechnisch sinnvoll. Da im weiteren Planverfahren primär zwei größere Firmen an<br />

der Entwicklung des <strong>Gewerbegebiet</strong>es Interesse besitzen, konnte die ursprüngliche Trassenlänge deutlich<br />

zurückgenommen (um ca. 130m) werden. Die Reduzierung der Länge geht auch mit der Reduzierung der<br />

Straßenraumbreite einher. Die Verkürzung und Verlagerung der Erschließungsstraße wurde auch mit den<br />

Naturschutzbehörden abgestimmt, gleichzeitig wurde die Lage des Sichtschutzwalles mit der Grabenparzelle<br />

getauscht und der naturnah herzustellende Gabenverlauf verbreitert.<br />

Ausgehend vom Knotenpunkt an der Landesstraße, der in Teilbereichen geringfügig ausgebaut und dem<br />

zukünftigen Verkehrsaufkommen in der Dimensionierung der Linksabbiegerspur angepasst werden muss, ist<br />

der Trassenverlauf der Erschließungsstraße so gewählt, dass das bestehende Bauwerk des ZMW umfahren<br />

und gleichzeitig der Eingriff in das östlich angrenzende Vogelschutzgebiet auf ein Minimum reduziert werden<br />

kann. Gleichzeitig wird der Trassenverlauf der von Nord nach Süd verlaufenden Leitung des ZMW´s durch<br />

die Trasse der Erschließungsstraße genutzt, zumal weitere Steuerungskabel und Stromkabel in diesem Bereich<br />

verlegt sind bzw. verlegt werden sollen. Die Trassenwahl ist so gelegt worden, dass sowohl im <strong>Gewerbegebiet</strong><br />

1 wie auch im <strong>Gewerbegebiet</strong> 2 eine überbaubare Fläche parzelliert werden kann, die aus städtebaulichen<br />

Gründen für eine gewerbliche Nutzung sinnvoll ist. Im Bereich des <strong>Gewerbegebiet</strong>es 2 ist somit<br />

eine Mindestüberbauung im Norden der Fläche von 90m bzw. im Süden von 80m für gewerbliche Bauten<br />

und Nutzungen vorgesehen. Die im Süden bisher angrenzende Freihaltezone zur Hauptwasserleitung des<br />

ZMW kann durch eine Verlegung der Leitung entfallen, so dass Überbauung der Gewerbeflächen im Südosten<br />

des Plangebietes optimiert werden konnte. Aber auch das <strong>Gewerbegebiet</strong> Nr.1 weist eine Bautiefe von<br />

130m bis 150m auf, so dass auch hier für die Firma Finger ausreichende Möglichkeiten bestehen, Lagerflächen<br />

und Produktionshallen zu errichten.<br />

Die Ausnutzung der gewerblichen Bauflächen wird über die Grund- und Geschossflächenzahl sowie über die<br />

Zahl der Vollgeschosse und maßgeblich über die Oberkante der Gebäude geregelt. Städtebauliches Ziel ist<br />

es, eine Abstufung der Höhenentwicklung und Verdichtung nach Norden bzw. Osten zu erzielen, um mögliche<br />

Beeinträchtigungen des unmittelbar angrenzenden Vogelschutzgebietes bzgl. der Höhe künftiger Gebäude<br />

und Nutzungsintensität zu vermeiden. Zum Entwurf wurden aufgrund der Anregungen und Hinweise<br />

zum Verfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs1. BauGB die Höhen um rd. 10% zurückgenommen. Im großen<br />

GE 3 wurde darüber hinaus die GRZ von 0,8 auf 0,6 reduziert, so dass der Eingriff in Natur und Landschaft<br />

deutlich minimiert werden kann. Dies wirkt sich aus landschaftspflegerischer Sicht deutlich positiv zum angrenzenden<br />

Auenbereich aus. Während im <strong>Gewerbegebiet</strong> lfd. Nr.1 eine verdichtete Bauweise mit einer<br />

Grundflächenzahl von 0,8 (Obergrenze gemäß § 17 BauNVO) sowie eine Oberkante der Gebäude von 13m<br />

ermöglicht wird, erfolgt hier im östlichen Bereich im <strong>Gewerbegebiet</strong> 2 eine deutliche Senkung der Gebäudehöhe<br />

auf 11,0m bei gleichzeitiger Festsetzung einer Grundflächenzahl bei 0,6, so dass die bauliche Verdichtung<br />

hier nach Osten hin deutlich abnimmt.<br />

Im nördlich angrenzenden <strong>Gewerbegebiet</strong> Nr.3 wird eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt, zusätzlich ist<br />

der Abstand der baulichen Anlagen nach Norden und Osten durch die Festsetzung einer Baugrenze sowie<br />

von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft bzw. einer Grünfläche<br />

Zweckbestimmung Sukzession abgestuft. Auch die Höhenentwicklung ist gegenüber dem Gewerbege-<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

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