Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 16<br />
Zusätzlich stellen die im Gebiet vorhandenen Infrastrukturleitungen eine weitere Restriktion der Nutzung der<br />
Flächen dar.<br />
Für den zukünftigen Firmensitz verbleiben daher für die weitere Diskussion nur die Standorte 5 und 7 (nordöstlich<br />
und südöstlich von Fronhausen). Der Standort 7 ist zwar in der Einsehbarkeit von der L 3048 sehr<br />
stark eingeschränkt, erfüllt jedoch insbesondere die Anforderungen hinsichtlich einer überörtlichen Erreichbarkeit<br />
über das Straßen- und das Bahnnetz. Auch die Flächengröße ist ausreichend für die geplante Ansiedelung.<br />
Als deutlich einschränkender Faktor erweist sich jedoch die erforderliche Erschließung und die Nähe<br />
zur westlich und nördlich angrenzenden Wohnbebauung. Da sich im Umfeld des Standortes keine gewerblichen<br />
Nutzungen befinden, müsste das <strong>Gewerbegebiet</strong> aus immissionsschutzrechtlichen Gründen abgesetzt<br />
von der Wohnbebauung (Allg. Wohngebiet) platziert werden und würde somit städtebaulich isoliert südöstlich<br />
der Ortslage liegen (Splittersiedlung). Für die Ausweisung zusätzlicher Mischgebietsflächen als Puffer<br />
(zwischen bestehender Wohnbebauung und geplanten <strong>Gewerbegebiet</strong>) besteht aktuell kein Bedarf und keine<br />
Nachfrage. Je weiter jedoch der Standort aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nach Süden bzw. Südosten<br />
verschoben wird, umso unwirtschaftlicher wird der Aufwand der Erschließung, der bereits unverhältnismäßig<br />
hoch ist. Auch die gegen den Standort 6 sprechenden Infrastrukturleitungen würden bei einer Verschiebung<br />
der Fläche Standort 7 nach Südosten zusätzlich einschränkend wirken.<br />
Der Standort 5 ist wie der Standort 7 bzgl. der Anbindung an überörtliche Hauptverkehrsachsen (Straße/Bahn)<br />
gegenüber den übrigen Standorten als optimal zu bewerten. Die Fläche nordöstlich von Fronhausen<br />
ist zwar zunächst durch die südlich verlaufende L 3048 von der Ortslage getrennt, jedoch werden über<br />
den Flächennutzungsplan der Gemeinde schon Lagerflächen für die Fa. Finger nördlich und südlich der<br />
Landesstraße dargestellt. Westlich angrenzend zum Standort 5 befindet sich auch bereits ein gewerbliches<br />
Unternehmen (Fa. Seidel), für das weitere größere Flächenoptionen im nördlichen Anschluss bauplanungsrechtlich<br />
vorbereitet sind. Bei einer Gesamtbetrachtung der Ortslage Fronhausen kann daher festgestellt<br />
werden, dass sich die <strong>Gewerbegebiet</strong>e ausschließlich nördlich der Ortslage befinden, so dass der geplante<br />
Standort 5 eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen Gewerbeflächenentwicklung und des nördlichen Siedlungsbandes<br />
darstellt. Als vorteilhaft erweist sich die Lage der Fläche, die eine siedlungsstrukturelle Ergänzung<br />
und Stärkung des Siedlungsbandes ermöglicht, auch deshalb, weil an diesem Standort keine immissionsschutzrechtlichen<br />
Konflikte auftreten und die Erschließung in einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand<br />
gesichert werden kann, was bei Standort 7 definitiv nicht der Fall ist. Durch den westlich angrenzenden modernen<br />
Gewerbe- und Industriebetrieb (Fa. Seidel) weist der Standort 5 auch einen hohen Grad an Vorbelastung<br />
in Bezug auf den Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild auf, gleichzeitig aber auch an Repräsentation<br />
eines modernen <strong>Gewerbegebiet</strong>es. Nicht zuletzt kann und soll der Standort 7 für mind. zwei große Gewerbebetriebe<br />
vor Ort entwickelt werden, so dass auch Synergieeffekte bei der Erschließung erzielt werden<br />
können. Die letztgenannten Argumente (Vorbelastung durch vorhandene Gewerbebetriebe, Immissionsschutz,<br />
Erschließung, zwei Ansiedlungswünsche großer Betriebe auf dieser Fläche) favorisieren den Standort<br />
5 deutlich gegenüber dem Standort 7.<br />
Als Nachteil für die Standorte 5-7 muss die Entfernung bzw. Fahrtzeit zum Stammsitz in Quotshausen aufgeführt<br />
werden, die gegenüber den Standorten 1-4 mit ca. 36 Minuten am längsten ist. Unter den Aspekten der<br />
Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region Marburg-Biedenkopf und der Möglichkeit der Bildung von Fahrgemeinschaften<br />
erscheint die Gewichtung dieses Standortfaktors jedoch als nicht ausschlaggebend.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010