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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...

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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 15<br />

Fazit<br />

Blick von Osten auf den Standort 7, im Hintergrund die westlich angrenzende Wohnbebauung.<br />

Im vorangegangenen Kapitel wurden Standortalternativen hinsichtlich ihrer Eignung als zukünftiger Standort<br />

der Firma Schneider untersucht und bewertet. Dabei standen zunächst die seitens des Unternehmens gestellten<br />

Anforderungen an den Standort, insbesondere Flächenverfügbarkeit, überregionale Verkehrsanbindung,<br />

Lage zu den Zentren Marburg, Gießen und Wetzlar, Repräsentativität des Standortes und immissionsschutzrechtliche<br />

Aspekte im Vordergrund. 2<br />

Im Ergebnis dieser Prüfung sind von den sieben untersuchten Standorten bereits fünf zu verwerfen, da sie<br />

nur teilweise den Anforderungen entsprechen, die das Unternehmen an den neuen Standort stellt bzw. einzelne<br />

Restriktionen dem Vorhaben grundsätzlich entgegen stehen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Immissionsschutz).<br />

Die Standorte Carlshütte und Goßfelden fallen insbesondere wegen ihrer ungünstigen Lage zu den Städten<br />

Gießen und Wetzlar sowie wegen der eingeschränkten bzw. nicht vorhandenen Einsehbarkeit des Standortes<br />

von der überörtlichen Erschließungsstraße heraus. Beide Standorte verfügen darüber hinaus über einen<br />

nicht geeigneten Bahnanschluss in Richtung Frankfurt. Beim Standort Goßfelden kommt die eingeschränkte<br />

Flächenverfügbarkeit zur Expansion des Standortes hinzu, auch die Repräsentationswirkung des Standortes<br />

ist durch das Umfeld als mäßig zu bewerten.<br />

Die Standorte Wenkbach und Niederwalgern müssen vorwiegend aus immissionsschutzrechtlichen Bedenken<br />

verworfen werden, da der Regionalplan Mittelhessen unmittelbar angrenzend zu den Standorten Bereiche<br />

für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten ausweist. Der Abbau der Lagerstätten kann und wird aus<br />

planungsrechtlicher Sicht zeitnah erfolgen, die Abbaupläne liegen bereits vor. Die damit künftig einhergehende<br />

Staubentwicklung vereinbart sich grundsätzlich nicht mit der geplanten Produktion von hochsensiblen<br />

Maschinen für die Präzisionsoptik. Umgekehrt sind von dem Betrieb ausgehende Immissionen zu beachten,<br />

die bei der teilweise angrenzenden Wohnbebauung zu erhebliche Beeinträchtigungen führen können. Beim<br />

Standort östlich von Fronhausen sind ebenfalls immissionsschutzrechtliche Konflikte (Lärm) zu erwarten.<br />

2 Die naturschutzfachlichen und –rechtlichen Aspekte werden über eine separate Strategische Umweltprüfung (SUP) in<br />

Verbindung mit einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung behandelt.<br />

Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010

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