Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kammäcker / Biegen ...
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Gemeinde Fronhausen, <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>„Kammäcker</strong> / <strong>Biegen</strong>“ 15<br />
Fazit<br />
Blick von Osten auf den Standort 7, im Hintergrund die westlich angrenzende Wohnbebauung.<br />
Im vorangegangenen Kapitel wurden Standortalternativen hinsichtlich ihrer Eignung als zukünftiger Standort<br />
der Firma Schneider untersucht und bewertet. Dabei standen zunächst die seitens des Unternehmens gestellten<br />
Anforderungen an den Standort, insbesondere Flächenverfügbarkeit, überregionale Verkehrsanbindung,<br />
Lage zu den Zentren Marburg, Gießen und Wetzlar, Repräsentativität des Standortes und immissionsschutzrechtliche<br />
Aspekte im Vordergrund. 2<br />
Im Ergebnis dieser Prüfung sind von den sieben untersuchten Standorten bereits fünf zu verwerfen, da sie<br />
nur teilweise den Anforderungen entsprechen, die das Unternehmen an den neuen Standort stellt bzw. einzelne<br />
Restriktionen dem Vorhaben grundsätzlich entgegen stehen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Immissionsschutz).<br />
Die Standorte Carlshütte und Goßfelden fallen insbesondere wegen ihrer ungünstigen Lage zu den Städten<br />
Gießen und Wetzlar sowie wegen der eingeschränkten bzw. nicht vorhandenen Einsehbarkeit des Standortes<br />
von der überörtlichen Erschließungsstraße heraus. Beide Standorte verfügen darüber hinaus über einen<br />
nicht geeigneten Bahnanschluss in Richtung Frankfurt. Beim Standort Goßfelden kommt die eingeschränkte<br />
Flächenverfügbarkeit zur Expansion des Standortes hinzu, auch die Repräsentationswirkung des Standortes<br />
ist durch das Umfeld als mäßig zu bewerten.<br />
Die Standorte Wenkbach und Niederwalgern müssen vorwiegend aus immissionsschutzrechtlichen Bedenken<br />
verworfen werden, da der Regionalplan Mittelhessen unmittelbar angrenzend zu den Standorten Bereiche<br />
für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten ausweist. Der Abbau der Lagerstätten kann und wird aus<br />
planungsrechtlicher Sicht zeitnah erfolgen, die Abbaupläne liegen bereits vor. Die damit künftig einhergehende<br />
Staubentwicklung vereinbart sich grundsätzlich nicht mit der geplanten Produktion von hochsensiblen<br />
Maschinen für die Präzisionsoptik. Umgekehrt sind von dem Betrieb ausgehende Immissionen zu beachten,<br />
die bei der teilweise angrenzenden Wohnbebauung zu erhebliche Beeinträchtigungen führen können. Beim<br />
Standort östlich von Fronhausen sind ebenfalls immissionsschutzrechtliche Konflikte (Lärm) zu erwarten.<br />
2 Die naturschutzfachlichen und –rechtlichen Aspekte werden über eine separate Strategische Umweltprüfung (SUP) in<br />
Verbindung mit einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung behandelt.<br />
Planungsbüro Holger Fischer – 35440 Linden Entwurf 04/2010