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Immissionsschutzgutachten zur geplanten Errichtung einer ...

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<strong>Immissionsschutzgutachten</strong> Biogasanlage Heinrichstal GmbH & Co KG MH | G<br />

7.3 Zusatzbelastung der <strong>geplanten</strong> Anlage<br />

Die Biogasanlage verursacht nach der <strong>geplanten</strong> <strong>Errichtung</strong> auf Beurteilungsflächen in der<br />

Ortslage von Großseelheim, auf denen sich relevante Wohngebäude befinden, und an der<br />

Wohnbebauung im Außenbereich Geruchsimmisionen in kl<strong>einer</strong> oder gleich 2 % der<br />

Jahresstunden (vergl. Protokoll und Grafik im Anhang).<br />

Damit sind die zu erwartenden Immissionen irrelevant (max. 2% der Jahresstunden) im<br />

Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL).<br />

Michael Herdt<br />

vom Regierungspräsidium Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.<br />

Fachgebiete: 6. Umweltschutz in Land- und Forstwirtschaft einschließlich Garten- und Weinbau und<br />

6.1 Emissionen und Immissionen (Siedlungsabfälle, Klärschlamm /Biokompost, Abwässer, Staub,<br />

Geruch, Lärm, Umweltverträglichkeit u.a.)<br />

Seite 32 von 37<br />

Gutachten_Heinrichstal_201210.odt<br />

Geprüft: MH<br />

Erstelldatum 20.12.2010

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