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Immissionsschutzgutachten zur geplanten Errichtung einer ...

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<strong>Immissionsschutzgutachten</strong> Biogasanlage Heinrichstal GmbH & Co KG MH | G<br />

6.2 Gelände<br />

Die TA-Luft verlangt die Berücksichtigung von Geländeunebenheiten, wenn innerhalb des<br />

Rechengebiets Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der<br />

Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Die Steigung ist dabei<br />

aus der Höhendifferenz über eine Strecke zu bestimmen, die dem 2fachen der Schorn-<br />

steinbauhöhe entspricht. Die Berücksichtigung mittels eines mesoskaligen diagnostischen<br />

Windfeldmodells ist möglich (TALdia), wenn die Steigung einen Wert von 1:5 nicht über-<br />

schreitet.<br />

Eine solche Situation ist am Anlagenstandort gegeben. Daher wird der Geländeverlauf<br />

mittels eines digitalen Geländemodells DGM 25 berücksichtigt.<br />

Michael Herdt<br />

vom Regierungspräsidium Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.<br />

Fachgebiete: 6. Umweltschutz in Land- und Forstwirtschaft einschließlich Garten- und Weinbau und<br />

6.1 Emissionen und Immissionen (Siedlungsabfälle, Klärschlamm /Biokompost, Abwässer, Staub,<br />

Geruch, Lärm, Umweltverträglichkeit u.a.)<br />

Seite 30 von 37<br />

Gutachten_Heinrichstal_201210.odt<br />

Geprüft: MH<br />

Erstelldatum 20.12.2010

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