Immissionsschutzgutachten zur geplanten Errichtung einer ...

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01.07.2013 Aufrufe

Immissionsschutzgutachten Biogasanlage Heinrichstal GmbH & Co KG MH | G 1.6 Beurteilungsmethoden Für Blockheizkraftwerke und Biogasanlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen und Mist und Gülle als Substrat betrieben werden, existieren keine verbindlichen Abstandre- gelungen in der TA-Luft. Ebenfalls fehlen Regelungen, wie sie zum Beispiel über die An- wendung der VDI 3471 bis VDI 3473 in der Tierhaltung bekannt sind. Die Beurteilung der zu erwartenden Immissionen ist nur über eine Ausbreitungsberechnung mittels Rechen- modellen, wie z.B. AUSTAL2000 möglich. Hierzu sind auf ihre Übertragbarkeit für den jeweiligen Standort geprüfte Ausbreitungs- klassenstatistiken oder Ausbreitungsklassenzeitreihen des Wetterdienstes zu den örtli- chen Windverhältnissen erforderlich. Das Programm nimmt eine Immissionszeitbewertung über die sog. Geruchsstunde vor. Nach aktueller Fassung der GIRL werden die nachfolgenden Richtwerte für zulässige Ge- ruchswahrnehmungen in Abhängigkeit des Gebietscharakters definiert: Wohn- und Mischgebiete 10 % der Jahresstunden mit 1 GE/m³ Gewerbe- und Industriegebiete 15 % der Jahresstunden mit 1 GE/m³ Dorfgebiete 15 % der Jahresstunden mit 1 GE/m³ Außenbereich, Dorfgebiete 25% bis 50% in der Rechtssprechung Für Emissionen aus Anlagen der Tierhaltung sind Gewichtungsfaktoren für unterschiedli- che Tierarten definiert. Diese betragen für Rinder 0.5, für Schweine 0.75 und für Mastge- flügel 1.50. Alle anderen Tierarten werden mit 1.0 bewertet. Michael Herdt vom Regierungspräsidium Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Fachgebiete: 6. Umweltschutz in Land- und Forstwirtschaft einschließlich Garten- und Weinbau und 6.1 Emissionen und Immissionen (Siedlungsabfälle, Klärschlamm /Biokompost, Abwässer, Staub, Geruch, Lärm, Umweltverträglichkeit u.a.) Seite 10 von 37 Gutachten_Heinrichstal_201210.odt Geprüft: MH Erstelldatum 20.12.2010

Immissionsschutzgutachten Biogasanlage Heinrichstal GmbH & Co KG MH | G 1.7 Notwendigkeiten für eine Ausbreitungsberechnung Die Notwendigkeit einer Ausbreitungsrechnung ergibt sich aus den topografischen Ver- hältnissen des geplanten Anlagenstandorts. 2 Schornsteinhöhenberechnung Gemäß Ziffer 5.5 TA Luft sind Abgase über Schornsteine abzuleiten. Der Schornstein soll in diesem Fall mindestens eine Höhe von 10 m über Grund und 3 m über First haben. Bei Dachneigungen von weniger als 20° ist die Höhe des Dachfirstes unter Zugrundelegung ei- ner Neigung von 20° zu berechnen; die Schornsteinhöhe soll jedoch das 2-fache der Ge- bäudehöhe nicht überschreiten. Im Umfeld der geplanten Verbrennungsmotoranlage befinden sich keine hohen Gebäude (max. Höhe der Anlagengebäude 5,00m). Die Fermenter und Lagerbehälter der Biogasanlage werden teilweise im Erdreich einge- bunden. Insofern wird für die Kamine der BHKW eine Höhe von 3m über First und 10m über Grund ohne weiteren Nachweis gewählt. Michael Herdt vom Regierungspräsidium Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Fachgebiete: 6. Umweltschutz in Land- und Forstwirtschaft einschließlich Garten- und Weinbau und 6.1 Emissionen und Immissionen (Siedlungsabfälle, Klärschlamm /Biokompost, Abwässer, Staub, Ge- ruch, Lärm, Umweltverträglichkeit u.a.) Seite 11 von 37 Gutachten_Heinrichstal_201210.odt Geprüft: MH Erstelldatum 20.12.2010

<strong>Immissionsschutzgutachten</strong> Biogasanlage Heinrichstal GmbH & Co KG MH | G<br />

1.7 Notwendigkeiten für eine Ausbreitungsberechnung<br />

Die Notwendigkeit <strong>einer</strong> Ausbreitungsrechnung ergibt sich aus den topografischen Ver-<br />

hältnissen des <strong>geplanten</strong> Anlagenstandorts.<br />

2 Schornsteinhöhenberechnung<br />

Gemäß Ziffer 5.5 TA Luft sind Abgase über Schornsteine abzuleiten. Der Schornstein soll<br />

in diesem Fall mindestens eine Höhe von 10 m über Grund und 3 m über First haben. Bei<br />

Dachneigungen von weniger als 20° ist die Höhe des Dachfirstes unter Zugrundelegung ei-<br />

ner Neigung von 20° zu berechnen; die Schornsteinhöhe soll jedoch das 2-fache der Ge-<br />

bäudehöhe nicht überschreiten.<br />

Im Umfeld der <strong>geplanten</strong> Verbrennungsmotoranlage befinden sich keine hohen Gebäude<br />

(max. Höhe der Anlagengebäude 5,00m).<br />

Die Fermenter und Lagerbehälter der Biogasanlage werden teilweise im Erdreich einge-<br />

bunden.<br />

Insofern wird für die Kamine der BHKW eine Höhe von 3m über First und 10m über Grund<br />

ohne weiteren Nachweis gewählt.<br />

Michael Herdt<br />

vom Regierungspräsidium Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.<br />

Fachgebiete: 6. Umweltschutz in Land- und Forstwirtschaft einschließlich Garten- und Weinbau und<br />

6.1 Emissionen und Immissionen (Siedlungsabfälle, Klärschlamm /Biokompost, Abwässer, Staub, Ge-<br />

ruch, Lärm, Umweltverträglichkeit u.a.)<br />

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Geprüft: MH<br />

Erstelldatum 20.12.2010

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