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Arbeitshilfe KJS 4 bis Dezember 2009 - DLRG-Jugend Bayern

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Seminarunterlagen<br />

Kinder und <strong>Jugend</strong>gerechte Schwimmausbildung 4 — Rettungsschwimmen<br />

3.3 Haftpflichtversicherung<br />

10<br />

• Automatisch durch das Präsidium abgeschlossen (für Einzelnen<br />

beitragsfrei)<br />

• Versichert sind Personen (nur <strong>DLRG</strong>-Mitglieder), Gliederungen und<br />

<strong>DLRG</strong>-Motorboote bei Tätigkeiten im Rahmen §2 der Satzung<br />

• Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden<br />

• Nur gegenüber Dritten (Ausnahmeregelung: auch <strong>DLRG</strong>-Mitglieder<br />

untereinander)<br />

• 150€ Selbstbeteiligung<br />

• Die Meldung von Unfällen und Haftpflichtschäden erfolgt auf<br />

entsprechendem Formblatt der Versicherung (siehe Seiten 23 und 24).<br />

Weitere Versicherungen<br />

• es existieren verschiedene Rahmenverträge zwischen <strong>DLRG</strong>-Präsidium<br />

und einzelnen Versicherungen zu günstigen Konditionen<br />

• Muss vom Halter, also der Gliederung abgeschlossen werden: z.B. Kfz-<br />

Versicherung<br />

Bei einem Unfall muss die örtliche Gliederung als Kfz-Halter die Versicherung<br />

verständigen.

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