BGR A3 - Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen ...
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<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
16<br />
fährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu <strong>unter</strong>weisen. Der Inhalt der Unterweisung ist<br />
zu dokumentieren. Die Teilnahme <strong>an</strong> dieser Unterweisung k<strong>an</strong>n in<br />
dem Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ (siehe Anh<strong>an</strong>g 3) vermerkt<br />
werden.<br />
3.3 Durchführen von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> dürfen nur nach den vom Unternehmer<br />
festgelegten Arbeitsverfahren in Auftrag gegeben und von geeigneten<br />
Personen durchgeführt werden. Die Ver<strong>an</strong>twortung für die<br />
Personalauswahl hat die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft (siehe Abschnitt<br />
3.1.4.1). Die Festlegungen der zugehörigen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />
sind zu beachten.<br />
Vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong> hat sich der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />
(siehe Abschnitt 3.1.4.3) mit dem <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen<br />
(siehe Abschnitt 3.1.4.2) über Art, Ort, Zeit und mögliche Auswirkungen<br />
auf die Anlage abzustimmen. Diese Abstimmung k<strong>an</strong>n<br />
mündlich und hat bei komplexen <strong>Arbeiten</strong> schriftlich gemäß den<br />
Festlegungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung zu erfolgen. D<strong>an</strong>ach erteilt der<br />
<strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortliche die Erlaubnis zur Durchführung der vorgesehenen<br />
<strong>Arbeiten</strong>.<br />
Der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche hat vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>an</strong> der Arbeitsstelle den <strong>Anlagen</strong>zust<strong>an</strong>d und die Umgebungsbedingungen,<br />
z. B. räumliche Enge, Regen, Gewitter, zu bewerten.<br />
Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />
sicher durchführbar und die Anforderungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />
erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />
nach vorheriger Einweisung der beteiligten Personen erteilen.<br />
Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> ist verpflichtet, die Arbeit entsprechend<br />
der Arbeits<strong>an</strong>weisung durchzuführen. K<strong>an</strong>n er eine sichere<br />
Durchführung nicht oder nicht mehr gewährleisten, so sind die <strong>Arbeiten</strong><br />
einzustellen. In diesem Fall ist der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche<br />
über die Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu informieren. Nach erneuter<br />
Bewertung der Bedingungen <strong>an</strong> der Arbeitsstelle ist die weitere<br />
Vorgehensweise festzulegen. Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> darf<br />
nicht <strong>an</strong>gewiesen werden, die <strong>Arbeiten</strong> fortzusetzen, wenn die sichere<br />
Arbeitsdurchführung nicht gewährleistet werden k<strong>an</strong>n.