BGR A3 - Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen ...
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<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />
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In Einzelfällen k<strong>an</strong>n es auch erforderlich sein, aktuelle Umstände,<br />
z.B. abweichende bauliche Besonderheiten, Schutz vor und von<br />
unbeteiligten Dritten, in einer ergänzenden Arbeits<strong>an</strong>weisung zu<br />
berücksichtigen.<br />
3.1.3 Auswahl der Ausführenden<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nur Personen übertragen werden, die für diese <strong>Arbeiten</strong> nach<br />
Abschnitt 3.2 befähigt worden sind. Diesen Personen ist schriftlich<br />
eine Berechtigung für die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu erteilen, die<br />
sie durchführen dürfen. Es wird empfohlen, dies in einem so gen<strong>an</strong>nten<br />
Pass festzuhalten (siehe Anh<strong>an</strong>g 3).<br />
Der Ausführende muss grundsätzlich die Qualifikation einer Elektrofachkraft<br />
besitzen.<br />
Der Ausführende muss die Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nach Abschnitt 3.1 kennen und über eine Berechtigung zur<br />
Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> verfügen.<br />
3.1.4 Berechtigung zur Anweisung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
nur von Vorgesetzten <strong>an</strong>gewiesen werden, die hierzu geeignet<br />
sind, d.h. sie müssen über Kenntnisse im <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />
verfügen.<br />
3.1.4.1 Anweisende Elektrofachkraft<br />
Die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft muss die Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> nach Abschnitt 3.1 und die Befähigung der Ausführenden<br />
der <strong>Arbeiten</strong> kennen. Vor der Übertragung von Aufgaben<br />
(§ 7 Arbeitsschutzgesetz) ist durch die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft<br />
der Grad der Befähigung des Ausführenden der <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu prüfen.