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BGR A3 - Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen ...

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<strong>BGR</strong> <strong>A3</strong><br />

10<br />

In Einzelfällen k<strong>an</strong>n es auch erforderlich sein, aktuelle Umstände,<br />

z.B. abweichende bauliche Besonderheiten, Schutz vor und von<br />

unbeteiligten Dritten, in einer ergänzenden Arbeits<strong>an</strong>weisung zu<br />

berücksichtigen.<br />

3.1.3 Auswahl der Ausführenden<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

nur Personen übertragen werden, die für diese <strong>Arbeiten</strong> nach<br />

Abschnitt 3.2 befähigt worden sind. Diesen Personen ist schriftlich<br />

eine Berechtigung für die <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu erteilen, die<br />

sie durchführen dürfen. Es wird empfohlen, dies in einem so gen<strong>an</strong>nten<br />

Pass festzuhalten (siehe Anh<strong>an</strong>g 3).<br />

Der Ausführende muss grundsätzlich die Qualifikation einer Elektrofachkraft<br />

besitzen.<br />

Der Ausführende muss die Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

nach Abschnitt 3.1 kennen und über eine Berechtigung zur<br />

Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> verfügen.<br />

3.1.4 Berechtigung zur Anweisung von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

nur von Vorgesetzten <strong>an</strong>gewiesen werden, die hierzu geeignet<br />

sind, d.h. sie müssen über Kenntnisse im <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

verfügen.<br />

3.1.4.1 Anweisende Elektrofachkraft<br />

Die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft muss die Grundsätze für <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> nach Abschnitt 3.1 und die Befähigung der Ausführenden<br />

der <strong>Arbeiten</strong> kennen. Vor der Übertragung von Aufgaben<br />

(§ 7 Arbeitsschutzgesetz) ist durch die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft<br />

der Grad der Befähigung des Ausführenden der <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> zu prüfen.

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