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EU-Richtlinie 2006/126/EG - Archiv - IAA

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<strong>EU</strong>-<strong>Richtlinie</strong> <strong>2006</strong>/<strong>126</strong>/<strong>EG</strong><br />

Drei Grundsätze zum Verständnis<br />

2. Das <strong>EU</strong>-Führerscheinrecht mit den neuen Fahrzeugklassen betrachtet bei<br />

Zugkombinationen grundsätzlich Zugfahrzeug und Anhänger getrennt<br />

voneinander.<br />

Zur Ermittlung, welche Fahrerlaubnisklasse für die Zugkombination erforderlich<br />

ist, sind somit weder zulässige Anhängelasten, Stütz- oder Aufliegelasten noch<br />

Hinweise auf die (technisch) zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination<br />

heranzuziehen, sondern ausschließlich die zulässigen Gesamtmassen der<br />

Einzelfahrzeuge, unter Berücksichtigung der in der Fahrerlaubnisverordnung<br />

genannten jeweiligen Rahmenbedingungen.<br />

Das fahrerlaubnisrelevante zulässige Gesamtgewicht einer<br />

Fahrzeugkombination ermittelt sich also ausschließlich durch Addition der<br />

zulässigen Gesamtmassen, gleichgültig, ob ein herkömmlicher Anhänger, ein<br />

Starrdeichselanhänger oder ein Sattelanhänger verwendet wird.<br />

Stützlasten, Aufliegelasten usw. kommen nicht zum Abzug.<br />

<strong>IAA</strong> - Symposium 2010 27.09.2010<br />

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