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Deutsche Altertumskunde

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454 II. Historischer Zeitraum. A. Westgermanen und Ostgermanen.<br />

§ 78. Markgenossenschaft. Wie alle halbkultivierten Völker so waren<br />

auch die <strong>Deutsche</strong>n unlustig zu geregelter Arbeit, i) bevorzugten als Erwerbs-<br />

quelle das Räuber- und Soldatenleben, konnten aber ihrer Landwirtschaft<br />

sich doch nicht ganz entziehen. 2) Der Betrieb von Ackerbau und Viehzucht<br />

mag noch nicht gründlich genug gewesen sein; namentlich blieb die Acker-<br />

bestellung fast ganz dem schwächeren Geschlecht überlassen, fiel nicht<br />

rationell und intensiv genug aus 3) und hat darum noch nicht viel ein-<br />

gebracht.*) Aber die Viehzucht, bei der man allerdings mehr auf Quantität als<br />

auf Qualität Bedacht nahm (S. 258), forderte die andauernde Aufmerksam-<br />

keit des Hausherrn; dazu kam die Aufgabe, die für den Hof und seinen<br />

Betrieb erforderlichen gewerblichen und technischen Maßnahmen zu treffen. •'^)<br />

Das Wichtigste war, daß der Wirtschaftsbetrieb genossenschaftlich<br />

organisiert blieb, daß die Genossenschaft auch den Widerwilligen disziplinierte<br />

und an den Dienst und die Arbeit fürs Gemeinwohl gewöhnte.

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