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AGBF NRW

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ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />

DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN<br />

in Nordrhein-Westfalen<br />

Arbeitskreis Vorbeugender Brandschutz<br />

Der Vorsitzende<br />

AKVB, Lievelingsweg 112, 53119 Bonn<br />

Empfehlung zu Wandhydranten und Steigleitungen<br />

Arbeitspapier für die Brandschutzdienststellen<br />

Stand: 02.05.2012<br />

<strong>AGBF</strong><br />

- <strong>NRW</strong> -<br />

Erstellt von Dr. Jürgen Langenberg, Feuerwehr Münster<br />

Abgestimmt mit den Mitgliedstädten im Oktober 2011; mit redaktionellen Änderungen Mai 2012<br />

Die nachfolgende Empfehlung gibt Hinweise zur Erfordernis von Wandhydranten und<br />

Steigleitungen als brandschutztechnische Infrastruktur von Gebäuden.<br />

Dabei wird das Ziel verfolgt, bei den Brandschutzdienststellen eine möglichst einheitliche<br />

Vorgehensweise zu erzielen. Für den Einsatzdienst ergibt sich insbesondere der Vorteil, bei<br />

bestimmten Gebäudestrukturen zukünftig weitgehend einheitlich trockene Steigleitungen<br />

vorzufinden. Dies ermöglicht eine Standort-übergreifend vereinheitlichte Ausbildung hinsichtlich<br />

der Erkundung und Nutzung von Steigleitungen im Löscheinsatz. Einsatztaktisch werden<br />

trockene Steigleitungen ab einer Gebäudehöhe von fünf Vollgeschossen für erforderlich<br />

gehalten.<br />

Neben der Akzeptanz bei den Einsatzkräften erleichtert diese Vereinheitlichung die Abstimmung<br />

zwischen Bauaufsichtsbehörden, Fachplanern und Brandschutzdienststellen.<br />

Trockene Steigleitungen müssen geschützt verlegt werden, oder dürfen sich ungeschützt nur in<br />

mit Löschanlagen versehenen oder brandlastfreien Bereichen befinden.<br />

1. Gebäude mit ≥ 5 Vollgeschossen<br />

Trockene Steigleitungen in den Treppenräumen notwendiger Treppen.<br />

Die Einspeisestelle liegt zentral am Aufstellort des 1. Löschfahrzeugs bzw. Ausgang des<br />

Treppenraumes. Bei mehreren Steigleitungen ist eine zentrale Einspeisung zu empfehlen.<br />

Die Einspeisestelle und die Abgänge werden gekennzeichnet. Nummerierung der Treppenräume<br />

erfolgt im Feuerwehrplan (falls vorhanden) und an der Einspeisestelle.


2. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser<br />

Wandhydranten (Typ F) nach SBauVO.<br />

Trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1, Steigleitungen für Hochhäuser nach SBauVO.<br />

3. Garagen<br />

Bei Mittelgaragen werden Wandhydranten (Typ S) oder Feuerlöscher grundsätzlich als<br />

ausreichend erachtet.<br />

Bei Großgaragen sind Wandhydranten (Typ F) vorzusehen, sofern Versammlungsstätten,<br />

Verkaufsstätten oder Hochhäuser mit den Großgaragen in Verbindung stehen oder eine<br />

besondere Größe der Großgarage vorliegt. Ansonsten werden auch für Großgaragen<br />

Wandhydranten (Typ S) oder Feuerlöscher als ausreichend erachtet.<br />

4. Industriebauten (nach Industriebaurichtlinie)<br />

Wandhydranten (Typ F) entsprechend IndBauRL.<br />

Auch für Industriebauten mit Grundflächen < 1600 qm können Wandhydranten erforderlich<br />

werden, sofern z.B. durch breite oder hohe Lagerungen oder durch Material mit hohem<br />

Brandausbreitungspotenzial bei der Erstbrandbekämpfung eine erhöhte Wurfweite benötigt wird<br />

(dann Wandhydranten Typ S).<br />

Trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1 (sinngemäß).<br />

5. Schulen und Verwaltungsgebäude<br />

Trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1.<br />

Bestehende Wandhydranten sind nach heutigem Baurecht nicht erforderlich und können auf<br />

Antrag des Betreibers im Einzelfall durch Feuerlöscher und ggf. trockene Steigleitungen<br />

kompensiert werden, sofern keine Versammlungsstätten vorliegen (vgl. Ziffer 2).<br />

6. Betreuungseinrichtungen<br />

Trockene Steigleitungen bei Objekten mit mehr als zwei Obergeschossen.<br />

7. Krankenhäuser<br />

Trockene Steigleitungen bei Objekten mit mehr als zwei Obergeschossen.<br />

Bestehende Wandhydranten können auf Antrag des Betreibers im Einzelfall durch Feuerlöscher<br />

und trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1 kompensiert werden, sofern eine klare<br />

Gebäudestruktur mit direkten Zugängen zu den Treppenräumen (Steigleitungen) möglich ist.

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