AGBF NRW
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ARBEITSGEMEINSCHAFT<br />
DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN<br />
in Nordrhein-Westfalen<br />
Arbeitskreis Vorbeugender Brandschutz<br />
Der Vorsitzende<br />
AKVB, Lievelingsweg 112, 53119 Bonn<br />
Empfehlung zu Wandhydranten und Steigleitungen<br />
Arbeitspapier für die Brandschutzdienststellen<br />
Stand: 02.05.2012<br />
<strong>AGBF</strong><br />
- <strong>NRW</strong> -<br />
Erstellt von Dr. Jürgen Langenberg, Feuerwehr Münster<br />
Abgestimmt mit den Mitgliedstädten im Oktober 2011; mit redaktionellen Änderungen Mai 2012<br />
Die nachfolgende Empfehlung gibt Hinweise zur Erfordernis von Wandhydranten und<br />
Steigleitungen als brandschutztechnische Infrastruktur von Gebäuden.<br />
Dabei wird das Ziel verfolgt, bei den Brandschutzdienststellen eine möglichst einheitliche<br />
Vorgehensweise zu erzielen. Für den Einsatzdienst ergibt sich insbesondere der Vorteil, bei<br />
bestimmten Gebäudestrukturen zukünftig weitgehend einheitlich trockene Steigleitungen<br />
vorzufinden. Dies ermöglicht eine Standort-übergreifend vereinheitlichte Ausbildung hinsichtlich<br />
der Erkundung und Nutzung von Steigleitungen im Löscheinsatz. Einsatztaktisch werden<br />
trockene Steigleitungen ab einer Gebäudehöhe von fünf Vollgeschossen für erforderlich<br />
gehalten.<br />
Neben der Akzeptanz bei den Einsatzkräften erleichtert diese Vereinheitlichung die Abstimmung<br />
zwischen Bauaufsichtsbehörden, Fachplanern und Brandschutzdienststellen.<br />
Trockene Steigleitungen müssen geschützt verlegt werden, oder dürfen sich ungeschützt nur in<br />
mit Löschanlagen versehenen oder brandlastfreien Bereichen befinden.<br />
1. Gebäude mit ≥ 5 Vollgeschossen<br />
Trockene Steigleitungen in den Treppenräumen notwendiger Treppen.<br />
Die Einspeisestelle liegt zentral am Aufstellort des 1. Löschfahrzeugs bzw. Ausgang des<br />
Treppenraumes. Bei mehreren Steigleitungen ist eine zentrale Einspeisung zu empfehlen.<br />
Die Einspeisestelle und die Abgänge werden gekennzeichnet. Nummerierung der Treppenräume<br />
erfolgt im Feuerwehrplan (falls vorhanden) und an der Einspeisestelle.
2. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser<br />
Wandhydranten (Typ F) nach SBauVO.<br />
Trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1, Steigleitungen für Hochhäuser nach SBauVO.<br />
3. Garagen<br />
Bei Mittelgaragen werden Wandhydranten (Typ S) oder Feuerlöscher grundsätzlich als<br />
ausreichend erachtet.<br />
Bei Großgaragen sind Wandhydranten (Typ F) vorzusehen, sofern Versammlungsstätten,<br />
Verkaufsstätten oder Hochhäuser mit den Großgaragen in Verbindung stehen oder eine<br />
besondere Größe der Großgarage vorliegt. Ansonsten werden auch für Großgaragen<br />
Wandhydranten (Typ S) oder Feuerlöscher als ausreichend erachtet.<br />
4. Industriebauten (nach Industriebaurichtlinie)<br />
Wandhydranten (Typ F) entsprechend IndBauRL.<br />
Auch für Industriebauten mit Grundflächen < 1600 qm können Wandhydranten erforderlich<br />
werden, sofern z.B. durch breite oder hohe Lagerungen oder durch Material mit hohem<br />
Brandausbreitungspotenzial bei der Erstbrandbekämpfung eine erhöhte Wurfweite benötigt wird<br />
(dann Wandhydranten Typ S).<br />
Trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1 (sinngemäß).<br />
5. Schulen und Verwaltungsgebäude<br />
Trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1.<br />
Bestehende Wandhydranten sind nach heutigem Baurecht nicht erforderlich und können auf<br />
Antrag des Betreibers im Einzelfall durch Feuerlöscher und ggf. trockene Steigleitungen<br />
kompensiert werden, sofern keine Versammlungsstätten vorliegen (vgl. Ziffer 2).<br />
6. Betreuungseinrichtungen<br />
Trockene Steigleitungen bei Objekten mit mehr als zwei Obergeschossen.<br />
7. Krankenhäuser<br />
Trockene Steigleitungen bei Objekten mit mehr als zwei Obergeschossen.<br />
Bestehende Wandhydranten können auf Antrag des Betreibers im Einzelfall durch Feuerlöscher<br />
und trockene Steigleitungen gemäß Ziffer 1 kompensiert werden, sofern eine klare<br />
Gebäudestruktur mit direkten Zugängen zu den Treppenräumen (Steigleitungen) möglich ist.