Infoblatt - ADÜ Nord
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Seite 5 · 1/2000 · <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> <strong>Infoblatt</strong><br />
Nur noch wenige Tage<br />
Wie wir allen Mitgliedern mitgeteilt haben, wird die<br />
Grüne Liste wird ab der nächsten Ausgabe mit einem<br />
anderen Aufbau als bisher erscheinen. Hiermit reagiert<br />
der Vorstand auf Ihre Anregungen und Wünsche.<br />
Das neue Format macht es erforderlich, dass wir einige<br />
Angaben neu erfassen. Alle Mitglieder haben zu<br />
diesem Zweck im Januar drei Fragebögen erhalten:<br />
Vorhandene Vorhandene Angaben, Angaben, Fachgebiete Fachgebiete und und Spr Sprachen. Spr chen.<br />
Beachten Beachten Sie Sie bitte bitte insbesondere, insbesondere, dass dass wir wir bisher bisher ke kei- ke keii<br />
i<br />
ne ne Informationen Informationen über über die die Sprachkombinati<br />
Sprachkombinationen Sprachkombinati nen ha hat- ha t<br />
ten, ten, in in denen denen Sie Sie arbeiten! arbeiten! Wenn Sie uns diese<br />
Informationen nicht zur Verfügung stellen,<br />
können Sie leider in der neuen Grünen Liste<br />
nicht unter Ihren Sprachkombinationen<br />
erscheinen. Die bisherigen Angaben reichen<br />
für eine Einordnung nicht aus!<br />
Die Die Abgabefrist Abgabefrist für für diese diese Fragebögen Fragebögen rückt rü<br />
ckt schnell<br />
schnell<br />
näher. näher. Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit, indem Sie<br />
die Fragebögen allerspätestens spätestens bis bis zum<br />
zum<br />
25. Februar 2000 an die Geschäftsstelle des<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> zurückschicken.<br />
(Frank Petzold/Per N. Döhler)<br />
Tipp zum Scheckversand<br />
Zusammen mit den Anmeldungen zum Neujahrstreffen<br />
und zur Trados-Schulung wurde fast ein Drittel<br />
der beiliegenden Schecks ohne Sicherungsvermerk<br />
eingereicht. Sie sollten unbedingt darauf achten,<br />
Schecks vor dem Versand mit »Nur zur Verrechnung«<br />
zu kennzeichnen, was auch durch Kreuzen (zwei diagonale<br />
parallele Striche in der linken oberen Scheckecke)<br />
geschehen kann. Überbringerschecks, die auf<br />
dem Postweg verloren gehen und nicht diesen Sicherungsvermerk<br />
tragen, könnten von Unbefugten zum<br />
Schaden des Ausstellers bar kassiert werden.<br />
Beauftragte für<br />
Literaturübersetzen<br />
(Michael Friebel)<br />
Ab sofort steht unsere Kollegin Maralde Meyer-<br />
Minnemann den Mitgliedern des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> als Beauftragte<br />
für Literaturübersetzen zur Verfügung. Wer<br />
also als Literaturübersetzer(in) arbeitet oder arbeiten<br />
will und Fragen zu diesem Bereich hat, kann sich an<br />
Maralde Meyer-Minnemann wenden. Ihre Kontaktda-<br />
ten stehen in der Rubrik Ansprechpartner beim <strong>ADÜ</strong><br />
<strong>Nord</strong> auf der letzten Seite.<br />
Maralde Meyer-Minnemann ist selbst Literaturübersetzerin<br />
und hat schon mehrere Auszeichnungen für<br />
ihre Arbeit erhalten, zuletzt 1998 den Helmut-M.-<br />
Braem-Preis für ihre Übersetzung der Werke des portugiesischen<br />
Autors Antonio Lobo Antunes.<br />
(Frank Petzold)<br />
Patentschriften müssen auf<br />
Deutsch vorliegen<br />
Patentschriften, auf deren Grundlage ein europäisches<br />
Patent erteilt wurde, das auch in Deutschland<br />
gelten soll, sind vom Anmelder binnen drei Monaten<br />
nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung<br />
des europäischen Patents im Europäischen<br />
Patentblatt ins Deutsche zu übersetzen und dem<br />
Deutschen Patentamt einzureichen.<br />
Dies fordert Artikel II § 3 des Gesetzes über internationale<br />
Patentübereinkommen (BGBl. 1991 II S.<br />
1354), der bestimmt:<br />
»(1) Liegt die Fassung, in der das Europäische Patentamt<br />
mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches<br />
Patent zu erteilen beabsichtigt, nicht in deutscher<br />
Sprache vor, so hat der Anmelder oder der Patentinhaber<br />
innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des<br />
Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im<br />
Europäischen Patentblatt beim deutschen Patentamt eine<br />
deutsche Übersetzung der Patentschrift einzureichen und<br />
eine Gebühr nach dem Tarif zu entrichten. ...<br />
(2) Wird die Übersetzung nicht fristgerecht oder in einer eine<br />
ordnungsgemäße Veröffentlichung nicht gestattenden<br />
Form eingereicht oder die Gebühr nicht fristgemäß entrichtet,<br />
so gelten die Wirkungen des europäischen Patents für<br />
die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht<br />
eingetreten. ...«<br />
Dies ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />
vom 21. September 1999 (Aktenzeichen C-<br />
44/98) mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs<br />
(Artikel 30, 36 EG-Vertrag) vereinbar und somit<br />
Rechtens.<br />
(Per N. Döhler)<br />
Mahnverfahren in Frankreich<br />
Säumige oder gar nicht zahlende Kunden sind immer<br />
ein Problem, insbesondere wenn sie in einem anderen<br />
Land ansässig sind als der Übersetzer.<br />
Für Frankreich gibt es allerdings ein recht einfaches<br />
und angeblich auch wirksames Verfahren zum Beitreiben<br />
von Außenständen.