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Infoblatt - ADÜ Nord

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Seite 5 · 1/2000 · <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> <strong>Infoblatt</strong><br />

Nur noch wenige Tage<br />

Wie wir allen Mitgliedern mitgeteilt haben, wird die<br />

Grüne Liste wird ab der nächsten Ausgabe mit einem<br />

anderen Aufbau als bisher erscheinen. Hiermit reagiert<br />

der Vorstand auf Ihre Anregungen und Wünsche.<br />

Das neue Format macht es erforderlich, dass wir einige<br />

Angaben neu erfassen. Alle Mitglieder haben zu<br />

diesem Zweck im Januar drei Fragebögen erhalten:<br />

Vorhandene Vorhandene Angaben, Angaben, Fachgebiete Fachgebiete und und Spr Sprachen. Spr chen.<br />

Beachten Beachten Sie Sie bitte bitte insbesondere, insbesondere, dass dass wir wir bisher bisher ke kei- ke keii<br />

i<br />

ne ne Informationen Informationen über über die die Sprachkombinati<br />

Sprachkombinationen Sprachkombinati nen ha hat- ha t<br />

ten, ten, in in denen denen Sie Sie arbeiten! arbeiten! Wenn Sie uns diese<br />

Informationen nicht zur Verfügung stellen,<br />

können Sie leider in der neuen Grünen Liste<br />

nicht unter Ihren Sprachkombinationen<br />

erscheinen. Die bisherigen Angaben reichen<br />

für eine Einordnung nicht aus!<br />

Die Die Abgabefrist Abgabefrist für für diese diese Fragebögen Fragebögen rückt rü<br />

ckt schnell<br />

schnell<br />

näher. näher. Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit, indem Sie<br />

die Fragebögen allerspätestens spätestens bis bis zum<br />

zum<br />

25. Februar 2000 an die Geschäftsstelle des<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> zurückschicken.<br />

(Frank Petzold/Per N. Döhler)<br />

Tipp zum Scheckversand<br />

Zusammen mit den Anmeldungen zum Neujahrstreffen<br />

und zur Trados-Schulung wurde fast ein Drittel<br />

der beiliegenden Schecks ohne Sicherungsvermerk<br />

eingereicht. Sie sollten unbedingt darauf achten,<br />

Schecks vor dem Versand mit »Nur zur Verrechnung«<br />

zu kennzeichnen, was auch durch Kreuzen (zwei diagonale<br />

parallele Striche in der linken oberen Scheckecke)<br />

geschehen kann. Überbringerschecks, die auf<br />

dem Postweg verloren gehen und nicht diesen Sicherungsvermerk<br />

tragen, könnten von Unbefugten zum<br />

Schaden des Ausstellers bar kassiert werden.<br />

Beauftragte für<br />

Literaturübersetzen<br />

(Michael Friebel)<br />

Ab sofort steht unsere Kollegin Maralde Meyer-<br />

Minnemann den Mitgliedern des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> als Beauftragte<br />

für Literaturübersetzen zur Verfügung. Wer<br />

also als Literaturübersetzer(in) arbeitet oder arbeiten<br />

will und Fragen zu diesem Bereich hat, kann sich an<br />

Maralde Meyer-Minnemann wenden. Ihre Kontaktda-<br />

ten stehen in der Rubrik Ansprechpartner beim <strong>ADÜ</strong><br />

<strong>Nord</strong> auf der letzten Seite.<br />

Maralde Meyer-Minnemann ist selbst Literaturübersetzerin<br />

und hat schon mehrere Auszeichnungen für<br />

ihre Arbeit erhalten, zuletzt 1998 den Helmut-M.-<br />

Braem-Preis für ihre Übersetzung der Werke des portugiesischen<br />

Autors Antonio Lobo Antunes.<br />

(Frank Petzold)<br />

Patentschriften müssen auf<br />

Deutsch vorliegen<br />

Patentschriften, auf deren Grundlage ein europäisches<br />

Patent erteilt wurde, das auch in Deutschland<br />

gelten soll, sind vom Anmelder binnen drei Monaten<br />

nach der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung<br />

des europäischen Patents im Europäischen<br />

Patentblatt ins Deutsche zu übersetzen und dem<br />

Deutschen Patentamt einzureichen.<br />

Dies fordert Artikel II § 3 des Gesetzes über internationale<br />

Patentübereinkommen (BGBl. 1991 II S.<br />

1354), der bestimmt:<br />

»(1) Liegt die Fassung, in der das Europäische Patentamt<br />

mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ein europäisches<br />

Patent zu erteilen beabsichtigt, nicht in deutscher<br />

Sprache vor, so hat der Anmelder oder der Patentinhaber<br />

innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung des<br />

Hinweises auf die Erteilung des europäischen Patents im<br />

Europäischen Patentblatt beim deutschen Patentamt eine<br />

deutsche Übersetzung der Patentschrift einzureichen und<br />

eine Gebühr nach dem Tarif zu entrichten. ...<br />

(2) Wird die Übersetzung nicht fristgerecht oder in einer eine<br />

ordnungsgemäße Veröffentlichung nicht gestattenden<br />

Form eingereicht oder die Gebühr nicht fristgemäß entrichtet,<br />

so gelten die Wirkungen des europäischen Patents für<br />

die Bundesrepublik Deutschland als von Anfang an nicht<br />

eingetreten. ...«<br />

Dies ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />

vom 21. September 1999 (Aktenzeichen C-<br />

44/98) mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs<br />

(Artikel 30, 36 EG-Vertrag) vereinbar und somit<br />

Rechtens.<br />

(Per N. Döhler)<br />

Mahnverfahren in Frankreich<br />

Säumige oder gar nicht zahlende Kunden sind immer<br />

ein Problem, insbesondere wenn sie in einem anderen<br />

Land ansässig sind als der Übersetzer.<br />

Für Frankreich gibt es allerdings ein recht einfaches<br />

und angeblich auch wirksames Verfahren zum Beitreiben<br />

von Außenständen.

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