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Infoblatt - ADÜ Nord

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Seite 3 · 1/2000 · <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> <strong>Infoblatt</strong><br />

Ordentliche Mitgliederjahresversammlung 2000<br />

Vorankündigung<br />

Die ordentliche Mitgliederjahresversammlung 2000<br />

des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> findet statt:<br />

Samstag, 15. April 2000<br />

09.30 bis ca. 17.00 Uhr<br />

Hamburg, Hotel Madison<br />

Genauere Angaben zum Tagungsort sowie die Tagesordnung<br />

erhalten Sie mit der Einladung zur Versammlung,<br />

die diesmal wieder separat (nicht innerhalb<br />

des <strong>Infoblatt</strong>es wie 1999) versandt wird.<br />

Auf dieser Mitgliederversammlung finden satzungsgemäß<br />

Wahlen für folgende Vorstandsämter statt:<br />

Mitgliedsbeiträge 2000<br />

Bitte denken Sie daran, dass der Mitgliedsbeitrag<br />

gemäß Satzung im ersten Quartal des Jahres zu zahlen<br />

ist. Der Einzug der Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren<br />

erfolgt in den nächsten Tagen.<br />

Mitglieder, die noch keine Einzugsermächtigung erteilt<br />

haben, werden um rechtzeitige Überweisung des<br />

Mitgliedsbeitrags gebeten, um Mahnungen und die<br />

damit verbundenen Mahnkosten zu vermeiden.<br />

Ihr Eintrag in die neue Grüne Liste setzt<br />

voraus, dass Sie den Mitgliedsbeitrag<br />

rechtzeitig gezahlt haben.<br />

Bei Zahlung per Überweisung ist zuzüglich zum Mitgliedsbeitrag<br />

von derzeit DEM 320 eine Verwal-<br />

• 2. Vorsitzende(r)<br />

Schriftführer(in)<br />

2 Referent(inn)en.<br />

Wenn Sie für eines der Ämter kandidieren möchten,<br />

senden Sie bitte ein formloses Schreiben mit Nennung<br />

des Amtes, für das Sie kandidieren, an die Geschäftsstelle.<br />

Beachten Sie bitte, dass Kandidaturen, schriftliche<br />

Anträge und die schriftliche Meldung von Tagesordnungspunkten<br />

für diese Versammlung bis zum<br />

Freitag, 18. März 2000<br />

in der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen,<br />

damit sie in die Einladung zur MJV aufgenommen<br />

werden können.<br />

Anträge und Tagesordnungspunkte, die nach dem<br />

18. März 2000 eingehen bzw. gemeldet werden und<br />

somit nicht in der Einladung zur MJV enthalten sind,<br />

müssen von der Mitgliederversammlung zur Behandlung<br />

zugelassen werden.<br />

Laut § 8 der Satzung kann das Stimmrecht persönlich<br />

oder per Vollmacht ausgeübt werden, wobei keinem<br />

vertretungsberechtigten Mitglied mehr als drei<br />

Vollmachten übertragen werden dürfen. Ein entsprechendes<br />

Vollmachtsformular wird mit der Einladung<br />

zur MJV verschickt.<br />

tungsgebühr von DEM 10 zu entrichten. Mitglieder,<br />

die die Verwaltungsgebühr vermeiden wollen, können<br />

dem <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> noch bis Ende März eine Einzugsermächtigung<br />

erteilen.<br />

Wichtig: Um Verwaltungsaufwand sowie unnötige<br />

Porto- und Materialkosten zu ersparen, werden wir<br />

von der Ausstellung von Rechnungen absehen. Deshalb<br />

bitten wir alle Mitglieder, den Kontoauszug mit<br />

der entsprechenden Belastung für steuerliche Zwecke<br />

aufzubewahren oder zu kopieren. Der Kontoauszug<br />

ist als Nachweis für das Finanzamt zugelassen.<br />

(Michael Friebel)

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