Infoblatt - ADÜ Nord
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3. Verpflichtung zur Übernahme<br />
Die Mitglieder von CEN und CENELEC (in Deutschland<br />
DIN und DKE) sind nach diesem neuen Konzept verpflichtet,<br />
eine europäische Norm sowohl hinsichtlich des<br />
Sachinhaltes als auch der Gestaltung unverändert als<br />
nationale Norm zu übernehmen und widersprechende<br />
nationale Normen zurückzuziehen. Damit ist sichergestellt,<br />
dass insbesondere für die sicherheitstechnischen<br />
Aspekte der Produkte europäisch einheitliche Anforderungen<br />
in der EG und EFTA bestehen.<br />
4. Konformitätsvermutung<br />
Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter<br />
Anwendung harmonisierter Normen von den Behörden<br />
vermutet wird, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
der entsprechenden EG-Richtlinie erfüllt sind<br />
und dass der freie Warenverkehr im Gebiet der europäischen<br />
Union nicht behindert wird. Es ist aber zu beachten,<br />
dass nicht alle europäischen Normen als harmonisierte<br />
Normen gelten, die eine Vermutungswirkung<br />
auslösen.<br />
5. Voraussetzung für Konformitätsvermutung<br />
Damit die Vermutungswirkung einer EN gilt, müssen folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Die EN muss im Amtsblatt der EG als harmonisierte<br />
Norm gelistet sein und<br />
mindestens ein Mitgliedstaat muss die Norm in sein<br />
nationales Normenwerk übernommen haben.<br />
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Fundstellen der<br />
harmonisierten Normen bekannt zu machen.<br />
Abb. 2: Europäische Normen mit und ohne Vermutungswirkung<br />
6. Normenanwendung ist freiwillig<br />
Die Anwendung der europäischen Normen bleibt freiwillig.<br />
Der Hersteller kann auch von den Normen abweichen.<br />
In diesem Fall liegt aber die Beweislast für die Einhaltung<br />
der grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
bei ihm.<br />
Grundwissen Normung<br />
Erarbeiten einer europäischen Norm<br />
Das Initiieren einer europäischen Norm erfolgt entweder<br />
durch eine nationale Normungsorganisation oder – zur<br />
Konkretisierung von EG-Richtlinien – durch die europäische<br />
Kommission mittels eines Normungsmandates.<br />
Wenn ausreichend viele nationale Normungsorganisationen<br />
zur Mitarbeit bereit sind und Mittel für die Sekretariatsführung<br />
zur Verfügung stehen, wird im CEN unter der<br />
Federführung eines technischen Komitees (TC) die Arbeit<br />
in einer bestehenden Arbeitsgruppe (WG) dieses TC<br />
begonnen oder an eine neue Arbeitsgruppe von Experten<br />
vergeben.<br />
In der Arbeitsgruppe wird ein Entwurf der Norm unter der<br />
Leitung eines Convenors erarbeitet. Dabei wird die Arbeit<br />
der Arbeitsgruppe und ihres Convenors von einer der nationalen<br />
Normungsorganisationen unterstützt. Das Sekretariat<br />
des Technischen Komitees wird ebenfalls von einer<br />
der nationalen Normungsorganisationen übernommen.<br />
Wenn die Arbeitsgruppe einen europäischen Norm-Entwurf<br />
(prEN) erarbeitet hat, wird die öffentliche Umfrage<br />
eingeleitet. Dann haben die nationalen Normungsorganisationen<br />
fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme<br />
zu erarbeiten und abzugeben. In Deutschland<br />
wird dazu ein DIN-EN-Entwurf in deutscher Sprache veröffentlicht,<br />
zu dem innerhalb einer Frist von etwa acht<br />
Wochen jedermann gegenüber dem DIN Stellung nehmen<br />
kann. Als Vorlage zur Stellungnahme sollte die Einspruchstabelle<br />
des DIN verwendet werden. Konkrete Formulierungsvorschläge<br />
sollen möglichst zusätzlich auch in<br />
englischer Sprache eingereicht werden. Das nationale<br />
Spiegelgremium berät in einer Einspruchssitzung über die<br />
eingegangenen Stellungnahmen, wobei die Einsprechenden<br />
die Gelegenheit erhalten, ihre Position zu erläutern.<br />
Anschließend gibt das Spiegelgremium die zusammengefasste<br />
nationale Stellungnahme ab. Bei mandatierten<br />
Norm-Entwürfen werden zusätzlich auf europäischer<br />
Ebene die Empfehlungen von Consultants eingeholt.<br />
Deren Aufgabe ist es zu überprüfen, ob die grundlegenden<br />
Anforderungen der EG-Richtlinien durch den Normentwurf<br />
erfüllt werden.<br />
Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen verfasst<br />
die Arbeitsgruppe den Schlussentwurf. Die nationalen<br />
Normungsorganisationen entscheiden anschließend in<br />
einer gewichteten Schlussabstimmung, bei der keine<br />
inhaltlichen Änderungen mehr möglich sind, über die<br />
Annahme des Schlussentwurfs der europäischen Norm<br />
(EN). Zur Annahme muss der Entwurf mindestens 71 Prozent<br />
der gewichteten Stimmen erhalten.<br />
Die Ratifizierung einer Norm erfolgt automatisch einen<br />
Monat nach dem positiven Endergebnis der Schlussabstimmung.<br />
Nach der Ratifizierung muss eine europäische<br />
Norm von den Normenorganisationen der Mitgliedsstaaten<br />
als nationale Norm übernommen werden. Abweichende<br />
nationale Normen müssen die Staaten zurückziehen.<br />
8 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008