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Infoblatt - ADÜ Nord

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3. Verpflichtung zur Übernahme<br />

Die Mitglieder von CEN und CENELEC (in Deutschland<br />

DIN und DKE) sind nach diesem neuen Konzept verpflichtet,<br />

eine europäische Norm sowohl hinsichtlich des<br />

Sachinhaltes als auch der Gestaltung unverändert als<br />

nationale Norm zu übernehmen und widersprechende<br />

nationale Normen zurückzuziehen. Damit ist sichergestellt,<br />

dass insbesondere für die sicherheitstechnischen<br />

Aspekte der Produkte europäisch einheitliche Anforderungen<br />

in der EG und EFTA bestehen.<br />

4. Konformitätsvermutung<br />

Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter<br />

Anwendung harmonisierter Normen von den Behörden<br />

vermutet wird, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

der entsprechenden EG-Richtlinie erfüllt sind<br />

und dass der freie Warenverkehr im Gebiet der europäischen<br />

Union nicht behindert wird. Es ist aber zu beachten,<br />

dass nicht alle europäischen Normen als harmonisierte<br />

Normen gelten, die eine Vermutungswirkung<br />

auslösen.<br />

5. Voraussetzung für Konformitätsvermutung<br />

Damit die Vermutungswirkung einer EN gilt, müssen folgende<br />

Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Die EN muss im Amtsblatt der EG als harmonisierte<br />

Norm gelistet sein und<br />

mindestens ein Mitgliedstaat muss die Norm in sein<br />

nationales Normenwerk übernommen haben.<br />

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Fundstellen der<br />

harmonisierten Normen bekannt zu machen.<br />

Abb. 2: Europäische Normen mit und ohne Vermutungswirkung<br />

6. Normenanwendung ist freiwillig<br />

Die Anwendung der europäischen Normen bleibt freiwillig.<br />

Der Hersteller kann auch von den Normen abweichen.<br />

In diesem Fall liegt aber die Beweislast für die Einhaltung<br />

der grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />

bei ihm.<br />

Grundwissen Normung<br />

Erarbeiten einer europäischen Norm<br />

Das Initiieren einer europäischen Norm erfolgt entweder<br />

durch eine nationale Normungsorganisation oder – zur<br />

Konkretisierung von EG-Richtlinien – durch die europäische<br />

Kommission mittels eines Normungsmandates.<br />

Wenn ausreichend viele nationale Normungsorganisationen<br />

zur Mitarbeit bereit sind und Mittel für die Sekretariatsführung<br />

zur Verfügung stehen, wird im CEN unter der<br />

Federführung eines technischen Komitees (TC) die Arbeit<br />

in einer bestehenden Arbeitsgruppe (WG) dieses TC<br />

begonnen oder an eine neue Arbeitsgruppe von Experten<br />

vergeben.<br />

In der Arbeitsgruppe wird ein Entwurf der Norm unter der<br />

Leitung eines Convenors erarbeitet. Dabei wird die Arbeit<br />

der Arbeitsgruppe und ihres Convenors von einer der nationalen<br />

Normungsorganisationen unterstützt. Das Sekretariat<br />

des Technischen Komitees wird ebenfalls von einer<br />

der nationalen Normungsorganisationen übernommen.<br />

Wenn die Arbeitsgruppe einen europäischen Norm-Entwurf<br />

(prEN) erarbeitet hat, wird die öffentliche Umfrage<br />

eingeleitet. Dann haben die nationalen Normungsorganisationen<br />

fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme<br />

zu erarbeiten und abzugeben. In Deutschland<br />

wird dazu ein DIN-EN-Entwurf in deutscher Sprache veröffentlicht,<br />

zu dem innerhalb einer Frist von etwa acht<br />

Wochen jedermann gegenüber dem DIN Stellung nehmen<br />

kann. Als Vorlage zur Stellungnahme sollte die Einspruchstabelle<br />

des DIN verwendet werden. Konkrete Formulierungsvorschläge<br />

sollen möglichst zusätzlich auch in<br />

englischer Sprache eingereicht werden. Das nationale<br />

Spiegelgremium berät in einer Einspruchssitzung über die<br />

eingegangenen Stellungnahmen, wobei die Einsprechenden<br />

die Gelegenheit erhalten, ihre Position zu erläutern.<br />

Anschließend gibt das Spiegelgremium die zusammengefasste<br />

nationale Stellungnahme ab. Bei mandatierten<br />

Norm-Entwürfen werden zusätzlich auf europäischer<br />

Ebene die Empfehlungen von Consultants eingeholt.<br />

Deren Aufgabe ist es zu überprüfen, ob die grundlegenden<br />

Anforderungen der EG-Richtlinien durch den Normentwurf<br />

erfüllt werden.<br />

Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen verfasst<br />

die Arbeitsgruppe den Schlussentwurf. Die nationalen<br />

Normungsorganisationen entscheiden anschließend in<br />

einer gewichteten Schlussabstimmung, bei der keine<br />

inhaltlichen Änderungen mehr möglich sind, über die<br />

Annahme des Schlussentwurfs der europäischen Norm<br />

(EN). Zur Annahme muss der Entwurf mindestens 71 Prozent<br />

der gewichteten Stimmen erhalten.<br />

Die Ratifizierung einer Norm erfolgt automatisch einen<br />

Monat nach dem positiven Endergebnis der Schlussabstimmung.<br />

Nach der Ratifizierung muss eine europäische<br />

Norm von den Normenorganisationen der Mitgliedsstaaten<br />

als nationale Norm übernommen werden. Abweichende<br />

nationale Normen müssen die Staaten zurückziehen.<br />

8 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008

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