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Infoblatt - ADÜ Nord

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Grundwissen Normung<br />

Von Deutschland nach Europa<br />

Immer wieder sehen sich auch Übersetzer mit Normen verschiedener Institutionen konfrontiert. Um das Verständnis für den<br />

Umgang mit Normen zu vereinfachen, drucken wir seit dem letzten <strong>Infoblatt</strong> (3/2008 vom Juni) eine Artikelreihe unter dem<br />

Schlagwort »Grundwissen Normen« aus den tekom nachrichten 05/07 bis 02/08 nach, die wesentliche Aspekte der Normung<br />

vorstellt. Autor Carl-Heinz Gabriel (carl-heinz.gabriel@t-online.de), Dipl.-Ing. der Fachrichtung Elektrotechnik, ist<br />

ausgewiesener Fachmann für Normen. Er hat für die tekom die DIN 2345, den ISO Guide 37, den IEEE 1063, die<br />

DIN EN 62079 sowie die VDI-Richtlinie 4500 mitgestaltet. Im tekom-Gesamtvorstand war er lange Jahre für das Ressort<br />

»Gesetze, Normen, Richtlinien« verantwortlich. Der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors, der<br />

tekom und des Verlags Schmidt-Römhild in Lübeck.<br />

Normen spielen eine zentrale Rolle für die Gestaltung<br />

und Sicherheit von Produkten. Europäische Normen sind<br />

ein unverzichtbares Instrument zur Umsetzung der Anforderungen<br />

von EG-Richtlinien und dienen dazu, die Ziele<br />

des europäischen Binnenmarktes zu verwirklichen.<br />

Ende 1988 lagen 20.500 DIN-Normen mit einem<br />

Gesamtvolumen von 110.000 Druckseiten vor. Die Normenwerke<br />

von Briten und Franzosen hatten etwa den<br />

gleichen Umfang. Durch die zunehmenden internationalen<br />

Handelsbeziehungen entwickelten sich die unterschiedlichen<br />

nationalen Normen zu Hemmnissen. Das<br />

Bestreben der Nationen zum Vereinheitlichen von Normen<br />

auf europäischer und internationaler Ebene wuchs.<br />

Die europäische Gemeinschaft hatte in der "Einheitlichen<br />

europäischen Akte" festgelegt, bis zum 31. Dezember<br />

1992 den europäischen Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen.<br />

Neues Konzept – New Approach<br />

Als die europäischen Staaten 1985 feststellten, dass sich<br />

die ursprüngliche Absicht, die Rechtsvorschriften im Einzelnen<br />

zu harmonisieren, nicht rechtzeitig verwirklichen<br />

ließ, entstand ein neues Vorhaben: New Approach. Die<br />

Grundlagen dazu wurden in der Ratsentschließung vom<br />

7. Mai 1985 über ein neues Konzept auf dem Gebiet der<br />

technischen Harmonisierung und der Normung getroffen<br />

und im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften,<br />

ABI. EG, 1985, Nr. C 136/01 veröffentlicht.<br />

Das neue Konzept stützt sich auf folgende Grundprinzipien:<br />

1. Beschränkung der EG-Richtlinien auf grundlegende<br />

Sicherheitsanforderungen<br />

2. Konkretisierung der EG-Richtlinien durch harmonisierte<br />

Normen<br />

3. Verpflichtung zur Übernahme<br />

4. Konformitätsvermutung<br />

5. Voraussetzung für die Konformitätsvermutung<br />

6. Normenanwendung ist freiwillig<br />

Die folgenden Abschnitte erläutern diese Prinzipien.<br />

1. Beschränkung auf Sicherheitsanforderungen<br />

Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften beschränkt<br />

sich auf die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen.<br />

Die neue Richtlinienpolitik für das<br />

Angleichen technischer Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

sieht vor, dass in den EG-Richtlinien nur noch<br />

grundlegende Anforderungen (Sicherheitsziele oder<br />

andere Anforderungen im Interesse des Gemeinwohls)<br />

verbindlich festgelegt werden. Zu technischen Einzelheiten<br />

wird auf die harmonisierten europäischen Normen<br />

verwiesen.<br />

2. Konkretisierung durch harmonisierte<br />

Normen<br />

Den europäischen Normungsorganisationen<br />

CEN (Comité Européen de Normalisation),<br />

CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />

ETSI (European Telecommunications Standards<br />

Institut)<br />

wird vom Rat der europäischen Gemeinschaften die Aufgabe<br />

übertragen, europäische Normen (EN) zu erstellen,<br />

die die nötigen technischen Festlegungen enthalten, bei<br />

deren Befolgung die Erzeugnisse den grundlegenden<br />

Sicherheitsanforderungen entsprechen. Durch harmonisierte<br />

europäische Normen werden die grundlegenden<br />

Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien näher konkretisiert.<br />

Abb. 1: Der Zusammenhang von europäischem Recht<br />

und europäischen Normen<br />

<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 7

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