Infoblatt - ADÜ Nord

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28.06.2013 Aufrufe

einen Namen für die Suchmaschine, ihre Internetadresse, eine Bilddatei für das Icon und ähnliches anzugeben. Den Suchmaschinennamen ändern Vor allem automatisch angebotene Such-Plugins haben manchmal eine wenig aussagekräftige Beschreibung. Dieser Suchmaschinenname lässt sich nachträglich ändern. Dazu muss die xml-Datei der betreffenden Suchmaschine geöffnet werden – sie liegt standardmäßig im oben angegebenen Ordner (bei Anzeigeproblemen ist zunächst im Windows-Explorer unter Extras → Ordneroptionen auf der Registerkarte Ansicht die Option Alle Dateien und Ordner anzeigen unter Versteckte Dateien und Ordner auszuwählen). Zum Öffnen reicht ein einfacher Texteditor wie der »Editor« im Zubehör des Microsoft-Betriebssystems. In der Datei muss nun die Zeile Bisheriger Suchmaschinenname bzw. Bisheriger Suchmaschinenname so verändert werden, dass an die Stelle von Bisheriger Suchmaschinenname der gewünschte neue Name geschrieben wird. Der Name darf maximal 60 alphanumerische Zeichen umfassen. Danach ist die Datei im ursprünglichen Format zu speichern. Ab dem nächsten Öffnen von Firefox ist die Suchmaschine dann unter dem geänderten Namen in der Suchleiste verfügbar. Was ist beim Internet Explorer anders? Im Internet Explorer wird die Suchleiste als »Schnellsuche« bezeichnet. Die Tatsache, dass eine Website ein Such- Plugin anbietet, wird durch die rötliche Verfärbung des Dropdown-Pfeils neben der Suchlupe kenntlich gemacht. Wird ein Suchausdruck durch gleichzeitiges Drücken der Alt- und der Return-Taste abgeschickt, so wird für die Anzeige der Suchergebnisse eine neue Registerkarte geöffnet. Die eingebundenen Suchmaschinen (»Suchanbieter«) werden nicht mit Icons kenntlich gemacht. Auf die integrierten Such-Plugins kann nicht als xml-Datei zugegriffen werden, so dass sie auch nicht nachträglich umbe- Tipps und Tricks nannt werden können. Sie können lediglich gelöscht werden (über den Dropdown-Pfeil → Suchstandard ändern). Wenn eine Suchseite kein Such-Plugin anbietet, lässt sie sich in vielen Fällen trotzdem in den Internet Explorer integrieren (leider nicht bei Suchmaschinen, die die POST- Methode benötigen wie beispielsweise die IATE-Suche). Hierzu bietet Microsoft eine Seite für die Konfiguration von eigenen Suchanbietern an (http://www.microsoft.com/ windows/ie/searchguide/de-de/default.msp). Der Benutzer muss zunächst die gewünschte Suchmaschine in einem anderen Fenster oder auf einer anderen Registerkarte aufrufen und dort eine Suche nach dem Suchausdruck TEST (in Großbuchstaben) durchführen. Die URL (Internetadresse) der Seite mit den Suchergebnissen ist dann in ein Feld auf der genannten Microsoft-Seite einzugeben. Der Suchanbieter wird zur Schnellsuche hinzugefügt, indem nach der Angabe eines Namens für die Suchmaschine der Installations-Button auf der Microsoft- Seite geklickt wird. Alternativ können diese Schritte auch über http://www.enhanceie.com/IE/SearchBuilder.asp durchgeführt werden. Fertige Plugins für verschiedene Suchmaschinen Auf der Seite www.webjohn.de/suchleistenerweiterung.htm #fixundfertigplugins finden sich Links zu fertigen Plugins für die IATE-Suche EN→DE, DE→EN, FR→DE und DE→FR (nicht für den Internet Explorer) sowie zu benutzerdefinierten Google-Suchmaschinen (wie EU-Suche EN und DE). Weiterführende Links zu Such-Plugins Wer tiefer in die Materie der Open-Search-Spezifikationen u. Ä. eindringen möchte (beispielweise zur manuellen Erstellung eigener Such-Plugins), sei auf die folgenden Seiten verwiesen: opensearch.org http://www.opensearch.org/Specifications/Open- Search/1.1/Draft_3 mozilla develper center http://developer.mozilla.org/en/docs/ Creating_OpenSearch_plugins_for_Firefox Microsoft Developer Network http://msdn2.microsoft.com/en-us/library/ bb891764.aspx Weitere Links sind unter www.webjohn.de/ suchleistenerweiterung.htm#opensearch zu finden. Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. 12 ADÜ Nord · Infoblatt 4/2008

Künstlersozialkasse (KSK) Abgabe für Übersetzungsaufträge? Wie steht es mit der Abgabepflicht an die KSK für Honorare an Künstler und Publizisten? Jutta Witzel führte ein Interview mit Werner Kühn von der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Artikel erschien ursprünglich im MDÜ 3/2008 (www.bdue.de → Fachzeitschrift MDÜ); der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des MDÜ. In der Öffentlichkeit wird seit einiger Zeit die Abgabepflicht von Unternehmern in Höhe von zurzeit 4,9 Prozent für Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten kontrovers diskutiert. Im Künstlerkatalog der KSK werden u. A. auch Lektoren, Lehrer für künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Übersetzer aufgeführt. Wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg nachgefragt. Muss ein Unternehmen, das einen selbständigen Übersetzer mit der Übersetzung eines Textes beauftragt, eine Abgabe an die KSK nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) leisten? Oder wird hier nach Art des Auftrags unterschieden? Die erste Frage wird bejaht, sofern auch die anderen Voraussetzungen nach dem KSVG gegeben sind. Publizistisch tätig sind Übersetzer, die Übersetzungen für die Veröffentlichung in Massenkommunikationsmitteln fertigen. Dazu zählen auch Übersetzer von belletristischen und wissenschaftlichen Texten. Nach der Rechtsprechung werden auch Vorarbeiten (z. B. die Rohübersetzung eines Romans) erfasst, sofern sie zur Vorbereitung einer Veröffentlichung erstellt wurden.Bei Texten, die nicht der Literatur im weitesten Sinne zuzurechnen sind, die aber dennoch veröffentlicht werden sollen, ist zu prüfen, ob es um eine wörtliche oder wortgetreue Übersetzung geht oder ob dem Übersetzer ausnahmsweise ein Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Das Übersetzen von Broschüren und Bedienungsanleitungen ist in der Regel keine publizistische Tätigkeit. Es handelt sich hier um handwerkliche und rein technische Übersetzungen, die im Ergebnis nur eine »Kopie« des Originaltextes darstellen. Ferner liegt keine publizistische Tätigkeit vor, wenn die Übersetzungen nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind, z. B. Gutachten, Geschäftsbriefe, Urkunden, sonstige Geschäftsunterlagen und dergleichen. Sind auch nicht gewinnorientierte Vereine, Verbände etc. grundsätzlich abgabepflichtig? Für die Künstlersozialabgabe spielt es keine Rolle, ob ein (anerkannter) gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Entscheidend sind allein Art und Umfang, in dem Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilt werden. Abgabepflichtig sind Vereine, die nicht nur gelegentlich solche Aufträge vergeben, wenn im Zusammenhang damit Einnahmen erzielt werden. Fällt die Abgabe bei der Beauftragung von selbständigen Einzelpersonen, GbRs und Partnerschaftsgesellschaften an, nicht aber bei der Beauftragung von GmbHs? Die Abgabepflicht kann nur im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe an selbständig tätige Künstler oder Publizisten entstehen. Als selbständige Künstler oder Publizisten sind neben natürlichen Personen auch Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) anzusehen. Juristische Personen (z. B. GmbH, AG), die Aufträge von einem Unternehmer erhalten, können für diesen Unternehmer hingegen keine Abgabepflicht begründen, weil sie nicht als »selbständige Künstler oder Publizisten« im Sinne der Vorschrift gelten. Viele Übersetzer arbeiten auch als Lektoren und lesen Übersetzungen Korrektur. Auf der Website von KSKontra ist eine Antwort der KSK vom Februar 2008 veröffentlicht, in der es heißt, dass Leistungen von Korrektoren nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, sofern es sich nur um die Korrektur von Satzbau, Grammatik und Rechtschreibfehlern handelt. Wo genau setzten die Kriterien an, ab wann die Arbeit der Abgabepflicht unterliegt? Die Lektorentätigkeit ist ein nach dem KSVG anerkannter publizistischer Beruf. Das Korrekturlesen erfüllt in der Regel nicht das erforderliche Merkmal der freien Sicherheit übersetzt man so mg-denzer.de Telefon +49 (0) 7052 - 92 47-12 Anzeige Die besten Lösungen. Die günstigsten Tarife. Die erste Adresse für den beruflichen und privaten Versicherungsschutz qualifizierter Übersetzer. ADÜ Nord · Infoblatt 4/2008 13

einen Namen für die Suchmaschine, ihre Internetadresse,<br />

eine Bilddatei für das Icon und ähnliches anzugeben.<br />

Den Suchmaschinennamen ändern<br />

Vor allem automatisch angebotene Such-Plugins haben<br />

manchmal eine wenig aussagekräftige Beschreibung.<br />

Dieser Suchmaschinenname lässt sich nachträglich<br />

ändern. Dazu muss die xml-Datei der betreffenden Suchmaschine<br />

geöffnet werden – sie liegt standardmäßig im<br />

oben angegebenen Ordner (bei Anzeigeproblemen ist<br />

zunächst im Windows-Explorer unter Extras → Ordneroptionen<br />

auf der Registerkarte Ansicht die Option Alle<br />

Dateien und Ordner anzeigen unter Versteckte Dateien<br />

und Ordner auszuwählen). Zum Öffnen reicht ein einfacher<br />

Texteditor wie der »Editor« im Zubehör des Microsoft-Betriebssystems.<br />

In der Datei muss nun die Zeile<br />

Bisheriger Suchmaschinenname<br />

bzw.<br />

Bisheriger Suchmaschinenname<br />

so verändert werden, dass an die Stelle von Bisheriger<br />

Suchmaschinenname der gewünschte neue Name<br />

geschrieben wird. Der Name darf maximal 60 alphanumerische<br />

Zeichen umfassen. Danach ist die Datei im<br />

ursprünglichen Format zu speichern. Ab dem nächsten<br />

Öffnen von Firefox ist die Suchmaschine dann unter dem<br />

geänderten Namen in der Suchleiste verfügbar.<br />

Was ist beim Internet Explorer anders?<br />

Im Internet Explorer wird die Suchleiste als »Schnellsuche«<br />

bezeichnet. Die Tatsache, dass eine Website ein Such-<br />

Plugin anbietet, wird durch die rötliche Verfärbung des<br />

Dropdown-Pfeils neben der Suchlupe kenntlich gemacht.<br />

Wird ein Suchausdruck durch gleichzeitiges Drücken der<br />

Alt- und der Return-Taste abgeschickt, so wird für die<br />

Anzeige der Suchergebnisse eine neue Registerkarte<br />

geöffnet.<br />

Die eingebundenen Suchmaschinen (»Suchanbieter«)<br />

werden nicht mit Icons kenntlich gemacht. Auf die integrierten<br />

Such-Plugins kann nicht als xml-Datei zugegriffen<br />

werden, so dass sie auch nicht nachträglich umbe-<br />

Tipps und Tricks<br />

nannt werden können. Sie können lediglich gelöscht<br />

werden (über den Dropdown-Pfeil → Suchstandard<br />

ändern).<br />

Wenn eine Suchseite kein Such-Plugin anbietet, lässt sie<br />

sich in vielen Fällen trotzdem in den Internet Explorer integrieren<br />

(leider nicht bei Suchmaschinen, die die POST-<br />

Methode benötigen wie beispielsweise die IATE-Suche).<br />

Hierzu bietet Microsoft eine Seite für die Konfiguration<br />

von eigenen Suchanbietern an (http://www.microsoft.com/<br />

windows/ie/searchguide/de-de/default.msp). Der Benutzer<br />

muss zunächst die gewünschte Suchmaschine in einem<br />

anderen Fenster oder auf einer anderen Registerkarte<br />

aufrufen und dort eine Suche nach dem Suchausdruck<br />

TEST (in Großbuchstaben) durchführen.<br />

Die URL (Internetadresse) der Seite mit den Suchergebnissen<br />

ist dann in ein Feld auf der genannten Microsoft-Seite<br />

einzugeben. Der Suchanbieter wird zur Schnellsuche hinzugefügt,<br />

indem nach der Angabe eines Namens für die<br />

Suchmaschine der Installations-Button auf der Microsoft-<br />

Seite geklickt wird. Alternativ können diese Schritte auch<br />

über http://www.enhanceie.com/IE/SearchBuilder.asp<br />

durchgeführt werden.<br />

Fertige Plugins für verschiedene<br />

Suchmaschinen<br />

Auf der Seite www.webjohn.de/suchleistenerweiterung.htm<br />

#fixundfertigplugins finden sich Links zu fertigen Plugins<br />

für die IATE-Suche EN→DE, DE→EN, FR→DE und<br />

DE→FR (nicht für den Internet Explorer) sowie zu benutzerdefinierten<br />

Google-Suchmaschinen (wie EU-Suche EN<br />

und DE).<br />

Weiterführende Links zu Such-Plugins<br />

Wer tiefer in die Materie der Open-Search-Spezifikationen<br />

u. Ä. eindringen möchte (beispielweise zur manuellen<br />

Erstellung eigener Such-Plugins), sei auf die folgenden<br />

Seiten verwiesen:<br />

opensearch.org<br />

http://www.opensearch.org/Specifications/Open-<br />

Search/1.1/Draft_3<br />

mozilla develper center<br />

http://developer.mozilla.org/en/docs/<br />

Creating_OpenSearch_plugins_for_Firefox<br />

Microsoft Developer Network<br />

http://msdn2.microsoft.com/en-us/library/<br />

bb891764.aspx<br />

Weitere Links sind unter www.webjohn.de/<br />

suchleistenerweiterung.htm#opensearch zu finden.<br />

Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne<br />

Gewähr. <br />

12 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008

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