Infoblatt - ADÜ Nord
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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in <strong>Nord</strong>deutschland e.V.<br />
<strong>Infoblatt</strong><br />
August 2008 (4/2008)<br />
Professionelle Auftragsabwicklung<br />
Joachim Manzin über die verschlungenen Pfade zwischen Auftragsannahme und -abgabe<br />
Grundwissen Normen<br />
Teil 2 der vierteiligen Serie über DIN, EN, ISO usw. von Carl-Heinz Gabriel (tekom)<br />
18. FIT-Weltkongress in Schanghai<br />
Bericht unseres FIT-Beauftragten Terence Oliver<br />
Suchleistenanpassung im Browser<br />
Tipps und Tricks von Elisabeth John
In diesem Heft<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis · Editorial · Aus dem Vorstand ..................................................................... 2<br />
Fallstricke bei der Auftragsabwicklung ..................................................................................... 3<br />
Neue Mitglieder · Adressänderungen ....................................................................................... 6<br />
Grundwissen Normung, Teil 2: Von Deutschland nach Europa ................................................. 7<br />
Computer und Internet: Suchleistenanpassung im Browser ...................................................... 11<br />
KSK: Abgabe für Übersetzungsaufträge? ............................................................................... 13<br />
18. FIT-Weltkongress in Schanghai ...................................................................................... 15<br />
Bericht über das Treffen der Normengruppe ISO TC37/SC2/WG6 ......................................... 16<br />
Aktuelles aus der Rechtsecke ............................................................................................... 17<br />
Kurzmeldungen · Seminare und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> .............................................. 18<br />
Weitere Termine ................................................................................................................. 21<br />
Rezensionsangebote ............................................................................................................ 22<br />
Impressum · Mediadaten .................................................................................................... 23<br />
Kontaktpersonen beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> ........................................................................................ 24<br />
Bilder: Titelbild: iStockphoto; Bilder aus Schanghai: Terry Oliver; alle anderen Bilder, Grafiken und Screenshots<br />
sind dem <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> zum Druck überlassen worden.<br />
Editorial<br />
Erst sah es so aus, als würde die August-Ausgabe unter dem üblichen Sommerloch leiden und sehr dünn ausfallen. Aber<br />
dann traf ein interessanter Artikel nach dem anderen ein, sodass wir Ihnen wieder aktuelle Informationen aus vielen verschiedenen<br />
Bereichen bieten können: Joachim Manzin warnt vor Fallstricken bei der Auftragsabwicklung,<br />
Carl-Heinz Gabriel setzt seine Serie Grundwissen Normung fort, Elisabeth John gibt Tipps zur Suchleistenanpassung<br />
im Browser, Jutta Witzel führte ein Interview über die Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse KSK, Terry<br />
Oliver berichtet vom FIT-Weltkongress in Schanghai sowie dem Treffen des ISO TC37 in Moskau und Giannina<br />
Gindlers Rechtsecke enthält Neuigkeiten für vereidigte Sprachmittler. Und natürlich stellen wir Ihnen auch wieder<br />
Seminare und weiteren Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> und anderer Anbieter vor. Viel Spaß bei der Lektüre und guten<br />
Einstieg in den Alltag nach einer hoffentlich erholsamen Sommerpause! (hh)<br />
Aus dem Vorstand<br />
... gäbe es viel zu berichten (Bremer Runde, BA-und MA-Abschlüsse, JVEG-Umfrage, Berufs- und Ehrenordnung etc.),<br />
aber das muss angesichts der vielen anderen Artikel bis zur nächsten Ausgabe warten, ebenso wie die weitere Auswertung<br />
der Mitgliederumfrage vom Februar diese Jahres. Nur so viel: Auf dem letzten Kollegentreffen hat sich eine Arbeitsgruppe<br />
zur Überarbeitung der Berufs- und Ehrenordnung (AG BEO) gegründet, die von Ragna Möller organisiert wird. Und<br />
die Gemeinschaftsanzeige in den »Hamburger Branchen« unter dem Dach des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> ist in Druck gegangen;<br />
das Verzeichnis wird dieser Tage in Hamburg verteilt. Auch die Web-Visitenkarte des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> in der Internet-Ausgabe<br />
der »Hamburger Branchen« ist seit Anfang Juli geschaltet – gucken Sie mal rein: www.hamburger-branchen.de,<br />
Suchwort »Sprache«, »Übersetzer«, »Französisch« o. Ä. (wir haben fast 100 Suchwörter hinterlegt, darunter alle Sprachen<br />
der <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder), und dann beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> auf »Mehr Infos« klicken. (hh)<br />
Kollegentreffen Donnerstag, 11. September 2008<br />
Auf diesem Kollegentreffen geht es um die Reformen im Gesundheitswesen und die Folgen für die Krankenversicherung.<br />
Petra Vortkort von der privaten Krankenversicherung DKV (Anbieter des Rahmenvertrags für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-<br />
Mitglieder) wird über den Reform-Dschungel in der Gesundheitspolitik referieren, über die Einführung eines Gesundheitsfonds,<br />
Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, über Basis- und Wahltarife, über Wechselfristen für<br />
freiwillig Versicherte etc. Dies sind nur einige der zahlreichen Veränderungen, die spätestens zum 01.01.2009 auf die<br />
Versicherten zukommen. Gerne steht Frau Vortkort auch für Fragen rund um Gesundheitsreform und Krankenversicherung<br />
zur Verfügung.<br />
Das Kollegentreffen findet Donnerstag, am 11. September 2008 ab 19.30 Uhr in der Rudergesellschaft Hansa,<br />
Schöne Aussicht 39 in 22085 Hamburg statt. Nach Vortrag und Diskussion ist immer noch Zeit für Kontaktaufnahme und<br />
Gespräche mit Kollegen. Gäste sind uns herzlich willkommen! (mf)<br />
2 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Auftragsabwicklung<br />
Vom Auftrag bis zur Abgabe (1) –<br />
Fallstricke und rechtliche Probleme<br />
Dies ist der erste Teil der schriftlichen Fassung eines Vortrags von Joachim Manzin, Fachübersetzer in Düsseldorf<br />
(www.manzin.de), den er im Juni dieses Jahres auf einem Wochenendseminar gehalten hat. Da die behandelten Themen<br />
zum täglichen Geschäft jedes Übersetzers gehören, freuen wir uns, diese interessanten Ausführungen hiermit einem breiteren<br />
Publikum zur Verfügung stellen zu können, und danken dem Autor für die Überarbeitung und der Seminar-Organisatorin<br />
für die Genehmigung.<br />
Bitte beachten: Die folgenden Ausführungen beziehen<br />
sich auf die deutsche Rechtsordnung. Aber auch wenn<br />
andere Staaten manches anders regeln, lohnt es allemal,<br />
sich über den einen oder anderen grundlegenden Aspekt<br />
Gedanken zu machen.<br />
Fallstricke lauern überall<br />
Wie schnell man bei der Auftragsannahme über Fallstricke<br />
stolpern kann, beweist die Vorgeschichte meines<br />
Vortrags.<br />
Als das Treffen der Mailingliste pt_ in Regensburg geplant<br />
wurde, erhielt ich einen Anruf der Organisatorin mit der<br />
Frage, ob ich etwas Rechtliches für Anfänger vortragen<br />
könne. Spontan sagte ich zu und ebenso spontan fiel mir<br />
obiges Thema ein. Und dann verging die Zeit ...<br />
Als ich dann mit den Vorbereitungen anfing, stellte ich<br />
schnell fest, dass ich das Thema gewaltig unterschätzt<br />
hatte: Es war so weit gefasst, dass ich in der kurzen, für<br />
meinen Vortrag zur Verfügung stehenden Zeit mehr oder<br />
weniger die Regelungen des halben BGB unterbringen<br />
müsste. Außerdem hatte ich als »alter Hase« die Bodenhaftung<br />
verloren und kein Gefühl mehr dafür, welche Probleme<br />
Anfänger hauptsächlich beschäftigen. Als mir dann<br />
eine Anfängerin erzählte, sie habe einen Auftrag bearbeitet,<br />
den sie gar nicht erhalten hatte, geriet ich in Panik –<br />
denn auf so eine Idee wäre ich gar nicht gekommen.<br />
Hätte ich in diesem Fall den Vortrag absagen können?<br />
Wohl kaum, denn abgesehen davon, dass dies ein<br />
höchst unprofessionelles Verhalten wäre, gilt »pacta sunt<br />
servandea« (Verträge sind zu erfüllen). Auch der Aspekt<br />
der ehrenamtlichen Tätigkeit ohne Honorar ändert daran<br />
nichts – die Organisatorin des pt_-Treffens hat mein<br />
Erscheinen eingeplant, vielleicht kommt der eine oder<br />
andere sogar wegen meines Vortrags ... kurzum: Ich war<br />
eine Verpflichtung eingegangen, die ich im Nachhinein<br />
nicht ohne Weiteres ändern kann.<br />
So bin ich über einen der häufigsten Fallstricke gestolpert:<br />
Hat man sich erst mal auf etwas geeinigt, ist man<br />
daran gebunden.<br />
Wie einigt man sich?<br />
Für Juristen ist das, was ich bisher »sich einigen« nannte,<br />
ein Vertrag. Der Laie versteht darunter häufig eine schriftliche,<br />
unterschriebene Vereinbarung. Das greift jedoch zu<br />
kurz, denn Verträge können auch mündlich abgeschlossen<br />
werden – ein Vorgang, den jeder von uns, oftmals<br />
ohne sich dessen bewusst zu sein, hundertfach am Tag<br />
erlebt. Jeder simple Kauf ist ein Vertrag, das Blumengießversprechen<br />
gegenüber dem Nachbarn während dessen<br />
Ferien ebenfalls, genauso wie das Fahren mit Nahverkehrsmitteln,<br />
das Parken im Parkhaus und viele andere<br />
alltägliche Vorgänge.<br />
Wie aber entsteht ein Vertrag? Erforderlich hierfür<br />
sind Angebot und Annahme, durch die zwei übereinstimmende<br />
Willenserklärungen zustande<br />
kommen.<br />
Man muss diese drei Aspekte (Angebot und Annahme,<br />
zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Vertrag)<br />
begreifen, um zu verstehen, an welcher Stelle die Fallstricke<br />
auf einen lauern. Ins Umgangssprachliche übersetzt<br />
kann man auch vom Verhandeln, Einigen und<br />
Durchführen sprechen.<br />
Beispiele aus der Praxis<br />
Aber bevor wir uns diesen drei Phasen widmen, hier erst<br />
einmal ein paar Beispiele zur Veranschaulichung.<br />
Ich erwähnte schon den Fall der erledigten Übersetzung,<br />
von der der Kunde behauptete, der Auftrag sei nie erteilt<br />
worden. Nachdem ich mir dies nicht vorstellen konnte,<br />
habe ich herumgefragt und verschiedene Varianten dieses<br />
Themas gefunden. Und man mag sich wundern:<br />
Selbst in der Industrie kommt dies vor. Es handelt sich<br />
also um ein weit verbreitetes Phänomen. Zwei Fälle<br />
möchte ich schildern:<br />
1. Eine Agentur, mit der die Übersetzerin lange zusammengearbeitet<br />
hat, fragt am Freitagmittag nach, ob es<br />
möglich sei, über das Wochenende bis Montagmorgen<br />
einen umfangreichen Text zu übersetzen. Die Übersetzerin<br />
sagt zu und macht sich an die Arbeit. Als sie am Montag<br />
abliefert, ist die Agentur verwundert und sagt, sie<br />
habe vom Kunden doch gar keine Bestätigung bekommen<br />
und auch die Übersetzerin gar nicht beauftragt.<br />
2. Eine Übersetzerin erhält eine Anfrage zur Übersetzung<br />
eines Lebenslaufs und eines Anschreibens. Nach Nennung<br />
von Preis und Abgabetermin beginnt sie mit der Übersetzung<br />
und sendet an den Kunden verschiedene Rückfragen,<br />
die sie wiederholt, als sie keine Antwort erhält. Nachdem<br />
sie dem Kunden die Übersetzung zusammen mit der Rech-<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 3
nung geschickt hat, bestreitet dieser, einen Auftrag erteilt<br />
zu haben, und verweigert die Zahlung.<br />
Was ist in beiden Fällen schief gelaufen? Und hat die<br />
jeweilige Übersetzerin Anspruch auf ihr Honorar?<br />
Erläuterungen zu Beispiel 2<br />
Beginnen wir mit Beispiel 2, denn diesbezüglich ist die<br />
Frage leicht zu beantworten: Nein.<br />
Betrachten wir den Vorgang von Anfang an: Nur wenn<br />
ein Vertrag zustande gekommen ist, haben die beteiligten<br />
Parteien Anspruch auf das Vereinbarte, also im einfachen<br />
Fall der Kunde auf rechtzeitige Lieferung der Übersetzung<br />
und der Übersetzer auf fristgerechte Bezahlung des<br />
Honorars.<br />
Der Vertrag kommt seinerseits zustande, wenn zwei übereinstimmende<br />
Willenserklärungen zusammenkommen:<br />
in unserem einfachen Fall also der erklärte Wille des<br />
Kunden, rechtzeitig seine Übersetzung zu bekommen und<br />
dafür fristgerecht einen bestimmten Betrag zu bezahlen,<br />
und der erklärte Wille des Übersetzers, rechtzeitig die<br />
Übersetzung zu fertigen und mit der fristgerechten Zahlung<br />
einverstanden zu sein.<br />
Um zu diesen Willenserklärungen zu kommen, gibt es<br />
eine Phase von Angebot und Annahme. (Um<br />
Missverständnissen vorzubeugen, sei hier gleich darauf<br />
hingewiesen, dass der juristische Begriff des »Angebots«<br />
nicht den umgangssprachlichen Sinn hat, nach dem ein<br />
Angebot eine Warenlieferungs- und Leistungsandienung<br />
ist, sondern zu verstehen ist als der ausgedrückte Wille,<br />
unter welchen Bedingungen man einen Vertrag abzuschließen<br />
bereit ist.) Durch Verhandeln muss eine der<br />
Parteien die Bedingungen formulieren, die Bestandteil<br />
des Vertrags werden sollen, und die andere stimmt dem<br />
einfach nur zu.<br />
So ist gleichgültig, ob der Kunde sagt, wann, was, wie zu<br />
welchem Preis zu liefern ist, oder ob der Übersetzer dies<br />
äußert. Wichtig ist, dass der jeweils andere einverstanden<br />
ist.<br />
Dieses Einverständnis hat im zweiten Beispiel der Kunde<br />
aber nicht geäußert. Daher ist gar kein Vertrag zustande<br />
gekommen.<br />
Praxistipp 1<br />
Was hätte die Übersetzerin tun können, um die Situation<br />
zu retten?<br />
Spätestens als der Kunde auf die Rückfragen nicht reagierte,<br />
wären Zweifel angebracht gewesen, und sie hätte<br />
den Kunden vor Lieferung der Übersetzung kontaktieren<br />
sollen. Hätte dieser dann bestätigt, die Übersetzung zu<br />
benötigen, wäre ein Anspruch auf Honorierung entstanden.<br />
Natürlich kann sich dabei herausstellen, dass die<br />
Übersetzung tatsächlich nicht benötigt wird. Dann war<br />
die Übersetzung zwar vergeblich, die Übersetzerin kann<br />
aber sicher sein, dass der Kunde sich die Übersetzung<br />
nicht erschlichen hat.<br />
Auftragsabwicklung<br />
Aber wie sieht es im ersten Beispiel aus? Hier könnte ein<br />
Vertrag zustande gekommen sein.<br />
Die rechtliche Bewertung ist sehr kompliziert, und ich<br />
kann nur auf die wichtigsten Aspekte eingehen. Zuvor<br />
aber wieder etwas Grundlagenwissen:<br />
Grundlagen: Angebot – Annahme<br />
Zuerst einmal muss ich zurückkommen auf die beiden<br />
Begriffe Angebot und Annahme. Um nicht zu abstrakt zu<br />
werden, illustriere ich dieses Thema durch Beschreibung<br />
üblicher Geschäftsvorgänge.<br />
Eine Privatperson möchte vom Übersetzer ein Dokument<br />
übersetzt bekommen und erkundigt sich, was das koste<br />
und wie lange die Übersetzung dauere.<br />
Diese Anfrage beinhaltet nur eine einzige feststehende<br />
Angabe: die Art und den Umfang der erwarteten Leistung.<br />
Da Preis und Liefertermin noch nicht feststehen,<br />
kann es sich also nicht um ein Angebot handeln. Juristen<br />
sprechen in diesem Fall von der Aufforderung zur<br />
Abgabe eines Angebots.<br />
Der Übersetzer wird das Dokument nun prüfen, einen Liefertermin<br />
angeben und seine Honorarforderung nennen.<br />
Er gibt damit ein Angebot ab. Dies kann die Privatperson<br />
nun annehmen, wodurch ein Vertrag zustande käme.<br />
Im Alltag sagt man: Der Auftrag ist erteilt.<br />
Empfindet die Privatperson die Honorarvorstellung als zu<br />
hoch, hat sie die Möglichkeit, ein neues Angebot zu erbitten<br />
oder durch Nennung eines Preises, den sie zu zahlen<br />
bereit ist, selbst ein Angebot zu machen, das wiederum<br />
der Übersetzer annehmen oder ablehnen kann.<br />
Was wir im Volksmund »Handeln« nennen, ist unter juristischen<br />
Gesichtspunkten ein ständiger Wechsel von<br />
Angeboten. Erst wenn durch diesen ständigen Austausch<br />
von Angeboten ein Vorschlag entsteht, der<br />
durch einfache Zustimmung angenommen werden kann,<br />
kommt der Vertrag zustande.<br />
Was aber muss unbedingt in einem solchen Angebot enthalten<br />
sein, um überhaupt zustimmungsfähig zu sein?<br />
1. Art der Leistung Welche Leistung ist zu erbringen?<br />
Also beispielsweise welche Stellen eines Textes zu übersetzen<br />
sind, welche Terminologie zu benutzen ist usw.<br />
2. Fälligkeit der Leistung Wann ist zu liefern?<br />
3. Art und Weg der Lieferung Wie ist zu liefern?<br />
4. Honorar und Fälligkeit Wie viel und wann ist zu<br />
bezahlen?<br />
5. Rand-/Zusatzvereinbarungen bei Bedarf<br />
Je genauer alle diese Punkte geklärt werden, desto weniger<br />
Probleme gibt es später. Denn wenn ein Punkt im<br />
Angebot nicht enthalten ist und der Geschäftspartner<br />
zustimmt, kann der Anbieter diese »Lücke« nach eigenem<br />
Ermessen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen füllen.<br />
Im Alltag sind die Verhältnisse jedoch oftmals nicht so<br />
klar, wie unser erstes Beispiel lehrt.<br />
4 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Erläuterungen zu Beispiel 1<br />
Noch mal zur Erinnerung: Eine Agentur, mit der die Übersetzerin<br />
lange zusammengearbeitet hat, fragt am Freitagmittag<br />
nach, ob es möglich sei, über das Wochenende<br />
einen umfangreichen Text zu übersetzen.<br />
Es handelt sich also nicht um die Anfrage eines unbekannten<br />
Kunden, sondern es bestehen schon langfristige<br />
Geschäftsbeziehungen. Daher stellt sich die Frage, ob<br />
die Agentur mit der vorstehenden Mitteilung eine »Aufforderung<br />
zur Abgabe eines Angebots« ausgesprochen hat<br />
oder bereits ein Angebot gemacht hat.<br />
Wie kann das sein, wo doch wesentliche der fünf Elemente<br />
für ein Angebot fehlen?<br />
Hier gilt, dass durch Gewohnheit bei langfristigen<br />
Geschäftsbeziehungen eine Art Rahmenvereinbarung<br />
durch immer wieder gleichartiges<br />
Handeln entstehen kann.<br />
Ein wohl allen bekanntes Beispiel ist, dass man mit alten<br />
Kunden nicht über das Honorar redet, weil sowohl diese<br />
als auch der Übersetzer voraussetzen, dass die Übersetzung<br />
zum gleichen Honorar durchgeführt wird wie die<br />
bisherigen Aufträge. Je länger eine Geschäftsbeziehung<br />
dauert, desto mehr solcher stillschweigenden Elemente<br />
werden unausgesprochen Bestandteil des Angebots und<br />
gehen mit dessen Annahme in den Vertrag über.<br />
Widmen wir uns also mit diesem Wissen wieder unserem<br />
Beispiel und prüfen die fünf Punkte:<br />
1. Art der Leistung<br />
Textumfang und Sprache sind klar definiert.<br />
2. Fälligkeit der Leistung<br />
Die Angabe lautet klar: Montagmorgen.<br />
3. Art und Weg der Lieferung<br />
Da nichts anderes vereinbart ist, können beide Parteien<br />
davon ausgehen, dass der übliche Weg (vermutlich<br />
E-Mail) gemeint ist.<br />
4. Honorar und Fälligkeit<br />
Auch hier gilt das bisher Übliche als stillschweigend vereinbart.<br />
5. Rand-/Zusatzvereinbarungen bei Bedarf<br />
sind hier nach der Beschreibung nicht nötig, und wenn es<br />
sie gab, sind sie nicht strittig.<br />
Es liegen also alle Elemente für ein Angebot vor, sodass<br />
die Agentur ein Angebot ausgesprochen haben könnte,<br />
zu dem die Übersetzerin ja gesagt hat: Dann wäre ein<br />
Vertrag zustande gekommen.<br />
Wenn wir davon ausgehen, dass beide Parteien ehrlich<br />
gehandelt haben: Was ist schief gelaufen?<br />
Offensichtlich ist es nicht zu übereinstimmenden Willenserklärungen<br />
gekommen, da die Agentur ihre Äußerung als<br />
»Aufforderung zur Abgabe eines Angebots« verstanden<br />
hat, während die Übersetzerin sie als Angebot auffasste.<br />
Auftragsabwicklung<br />
Wer von beiden nun die richtige Auffassung hat, müsste<br />
ein Richter klären. Anhaltspunkt könnte beispielsweise<br />
sein, wie die Auftragsvergabe normalerweise abläuft.<br />
Sofern eine hier nicht erfolgte schriftliche Bestätigung<br />
normalerweise üblich ist, muss geprüft werden, ob diese<br />
schon häufiger nach Erledigung oder Beginn der Übersetzung<br />
erfolgte; in diesem Fall hat die Übersetzerin gute<br />
Chancen. Wurde immer erst ein schriftlicher Auftrag<br />
erteilt, bevor mit der Übersetzung begonnen werden<br />
sollte, kann das mündliche Angebot als unter Vorbehalt<br />
erteilt zu verstehen sein, und die Agentur hätte bessere<br />
Chancen.<br />
An dieser Stelle ist das nicht zu klären. Es bleibt jedoch<br />
festzuhalten: Vor Beginn der Arbeit sollte man sich immer<br />
vergewissern, ob der Kunde wirklich beabsichtigt hat,<br />
einen Auftrag zu vergeben, oder nur angefragt hat.<br />
Nachfragen erspart manchen Ärger.<br />
Grundlage: Langfristige Geschäftsbeziehung<br />
Wir sprachen über die durch die langfristige Geschäftsbeziehung<br />
stillschweigend in den Vertrag eingezogenen<br />
Elemente. Hierzu zwei Beispiele:<br />
Triacom Unternehmensberatung<br />
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Sich richtig zu positionieren, ist genauso eine Kunst, wie einen<br />
Text zu übersetzen. Professionelle Übersetzer wissen, wie Stil,<br />
Wortwahl, Satzstruktur und -länge zu variieren sind.<br />
Marketing-Spezialisten wie Triacom wissen, wie man Ihre<br />
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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 5
Auftragsabwicklung Mitgliederdaten<br />
Weitere Beispiele aus der Praxis<br />
3. Der Übersetzer bekommt von einer Anwaltskanzlei<br />
regelmäßig relativ gleichlautende Schriftsätze auf Papier,<br />
die er übersetzen soll. Da er diese per OCR einscannt<br />
und per TM verarbeiten kann, hat er der Kanzlei einen<br />
Sonderpreis eingeräumt. Die Kanzlei weiß aber nichts<br />
von seiner Scan-Arbeit. Als der Übersetzer einen umfangreichen<br />
Schriftsatz erhält, der aus verschiedenen Gründen<br />
nicht per OCR verarbeitet werden kann, möchte er<br />
nach Angebotsannahme eine Honorarerhöhung, die die<br />
Kanzlei ablehnt, da sie den Unterschied dieses Schriftsatzes<br />
zu den anderen nicht zu erkennen vermag.<br />
4. Ein Kunde liefert dem Übersetzer häufig schlecht formatierte<br />
Texte, die dieser umformatiert, damit er selbst besser<br />
damit zurechtkommt. Der Kunde freut sich über die »Verschönerung«.<br />
Auf einmal kommt ein Text der berüchtigten<br />
Sekretärin, die den PC als Schreibmaschine benutzt: Zeilenumbrüche<br />
nach jeder Zeile, und statt des Tabulators<br />
wurden Leerzeichen verwendet. Diese Datei verwertbar zu<br />
machen, ist ein erheblicher Mehraufwand. Als der Übersetzer<br />
den Kunden darauf hinweist, hat der dafür kein Verständnis.<br />
»Sie haben meine Texte doch immer verschönert.<br />
Ich ging davon aus, das ist im Preis mit drin«.<br />
Erläuterungen zu den Beispielen 3 und 4<br />
In Beispiel 4 kann strittig sein, ob das Umformatieren wirklich<br />
Bestandteil der Leistung geworden ist oder erkennbar<br />
ein »Service« war. Doch wird der Übersetzer den Text nach<br />
Annahme des Auftrags übersetzen müssen – und sei es,<br />
dass er ihn ausdruckt und von Papier übersetzt. Natürlich<br />
kann er versuchen zu verhandeln, aber rechtlich hat er den<br />
Auftrag zum Übersetzen angenommen.<br />
In Beispiel 3 hingegen hat der Übersetzer den Fehler<br />
gemacht, sein Honorarangebot nicht von der Bedingung<br />
abhängig zu machen, eine elektronisch verwertbare<br />
Datei herstellen zu können. Für den Kunden sind alle<br />
gelieferten Vorlagen identisch, den für den Übersetzer<br />
maßgeblichen Unterschied, nämlich die Unmöglichkeit<br />
einer OCR-Verarbeitung, kann der Kunde nicht erkennen.<br />
Daher wäre es Aufgabe des Übersetzers gewesen,<br />
den Kunden vor Annahme des Angebots auf diesen<br />
Unterschied hinzuweisen.<br />
Praxistipp Nr. 2<br />
Wie lassen sich solche Missverständnisse vermeiden? Am<br />
besten natürlich, indem man sie von vorneherein nicht<br />
entstehen lässt und offen über alle Leistungen des Auftrags<br />
spricht.<br />
Ist dies versäumt worden und der Übersetzer scheut ein<br />
Gespräch über zusätzlichen Aufwand, kann er sich behelfen,<br />
indem er diese Zusatzleistungen in der Rechnung<br />
ausdrücklich aufführt. Er könnte in unseren Beispielen<br />
schreiben: »Geringfügige Formatierungsarbeiten wurden<br />
nicht berechnet«, um bei notwendigen komplizierten<br />
Umformatierungen über eine Honorierung verhandeln zu<br />
können. Für das Beispiel der OCR-Verarbeitung böte<br />
sich an: »Die Umwandlung der Papiervorlage in ein elek-<br />
tronisch verarbeitbares Dokument wurde nicht berechnet«,<br />
um dem Kunden gegenüber kenntlich zu machen,<br />
dass die Umwandlung Voraussetzung für die Arbeit ist<br />
und nicht vom angebotenen Honorar abgedeckt wird.<br />
Das Beste wäre natürlich, mit dem Kunden offen über<br />
diese Punkte zu sprechen und diese in einer Rahmenvereinbarung<br />
festzuhalten. Nur bietet die Hektik des alltäglichen<br />
Geschäfts dazu oftmals keine Gelegenheit, sodass<br />
man sich mit vorstehendem Hinweis behelfen kann. Zwar<br />
sichert dieses Vorgehen die Ansprüche juristisch nicht<br />
einwandfrei, verbessert bei möglichen Auseinandersetzungen<br />
aber die Position des Übersetzers. (sf) <br />
Lesen Sie im nächsten <strong>Infoblatt</strong> den zweiten Teil von<br />
Joachim Manzins Vortrag. Darin finden Sie eine Checkliste<br />
für Angebote, Erläuterungen zur Abnahme und<br />
Nacherfüllung sowie noch mehr Beispiele aus der Praxis<br />
und Praxistipps.<br />
Neue Mitglieder<br />
Wir freuen uns, die folgenden neuen Mitglieder begrüßen<br />
zu dürfen. Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> hat jetzt 342 Mitglieder.<br />
Judit Fazekas, vereidigte Übers./Dolm., de, hu*<br />
Weidendamm 7 in 21109 Hamburg<br />
040 7544879 040 75279822 0172 4575383<br />
fazekas@walczak-fazekas.de<br />
Ursula-Marina Jasper, Staatl. geprüfte Ü für Italienisch,<br />
de*, it Ulzburger Straße 35 in 22399 Hamburg<br />
+ 040 22929955 0171 4068345<br />
ullajasper@t-online.de www.ciao-hamburg.de<br />
Daniela Thelen, Diplom-Übersetzerin, de*, en, pt, ru<br />
Breidingstraße 2a in 29614 Soltau 05191 927887<br />
01212 548645234 daniela.thelen@t-online.de<br />
und kontakt@uebersetzungsbuero-reintges.de<br />
www.uebersetzungsbuero-reintges.de<br />
* = Muttersprache<br />
Adressänderungen<br />
Bitte beachten Sie folgende Adressänderungen von Mitgliedern.<br />
Nicht aufgeführte Daten haben sich nicht geändert.<br />
Michael Chevalier Münzweg 8 in 20097 Hamburg<br />
040 63671160<br />
Yvonne Lantsch 04381 902837<br />
Helle Laskowski Seewartenstraße 10, Haus 2, 3. OG<br />
in 20459 Hamburg<br />
Anne-Marie Lemarié Steinstoß 6 in 32756 Detmold<br />
05231 3024418 05231 3024419<br />
www.scriba-online.de<br />
Alexandro Moreira Gerichtstr. 1 in 22765 Hamburg<br />
Angelika Neuhoff angelikaneuhoff@t-online.de<br />
Andrea Ströh-Rohowski Köhlerstr. 2 in 22587 Hamburg<br />
6 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Grundwissen Normung<br />
Von Deutschland nach Europa<br />
Immer wieder sehen sich auch Übersetzer mit Normen verschiedener Institutionen konfrontiert. Um das Verständnis für den<br />
Umgang mit Normen zu vereinfachen, drucken wir seit dem letzten <strong>Infoblatt</strong> (3/2008 vom Juni) eine Artikelreihe unter dem<br />
Schlagwort »Grundwissen Normen« aus den tekom nachrichten 05/07 bis 02/08 nach, die wesentliche Aspekte der Normung<br />
vorstellt. Autor Carl-Heinz Gabriel (carl-heinz.gabriel@t-online.de), Dipl.-Ing. der Fachrichtung Elektrotechnik, ist<br />
ausgewiesener Fachmann für Normen. Er hat für die tekom die DIN 2345, den ISO Guide 37, den IEEE 1063, die<br />
DIN EN 62079 sowie die VDI-Richtlinie 4500 mitgestaltet. Im tekom-Gesamtvorstand war er lange Jahre für das Ressort<br />
»Gesetze, Normen, Richtlinien« verantwortlich. Der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors, der<br />
tekom und des Verlags Schmidt-Römhild in Lübeck.<br />
Normen spielen eine zentrale Rolle für die Gestaltung<br />
und Sicherheit von Produkten. Europäische Normen sind<br />
ein unverzichtbares Instrument zur Umsetzung der Anforderungen<br />
von EG-Richtlinien und dienen dazu, die Ziele<br />
des europäischen Binnenmarktes zu verwirklichen.<br />
Ende 1988 lagen 20.500 DIN-Normen mit einem<br />
Gesamtvolumen von 110.000 Druckseiten vor. Die Normenwerke<br />
von Briten und Franzosen hatten etwa den<br />
gleichen Umfang. Durch die zunehmenden internationalen<br />
Handelsbeziehungen entwickelten sich die unterschiedlichen<br />
nationalen Normen zu Hemmnissen. Das<br />
Bestreben der Nationen zum Vereinheitlichen von Normen<br />
auf europäischer und internationaler Ebene wuchs.<br />
Die europäische Gemeinschaft hatte in der "Einheitlichen<br />
europäischen Akte" festgelegt, bis zum 31. Dezember<br />
1992 den europäischen Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen.<br />
Neues Konzept – New Approach<br />
Als die europäischen Staaten 1985 feststellten, dass sich<br />
die ursprüngliche Absicht, die Rechtsvorschriften im Einzelnen<br />
zu harmonisieren, nicht rechtzeitig verwirklichen<br />
ließ, entstand ein neues Vorhaben: New Approach. Die<br />
Grundlagen dazu wurden in der Ratsentschließung vom<br />
7. Mai 1985 über ein neues Konzept auf dem Gebiet der<br />
technischen Harmonisierung und der Normung getroffen<br />
und im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften,<br />
ABI. EG, 1985, Nr. C 136/01 veröffentlicht.<br />
Das neue Konzept stützt sich auf folgende Grundprinzipien:<br />
1. Beschränkung der EG-Richtlinien auf grundlegende<br />
Sicherheitsanforderungen<br />
2. Konkretisierung der EG-Richtlinien durch harmonisierte<br />
Normen<br />
3. Verpflichtung zur Übernahme<br />
4. Konformitätsvermutung<br />
5. Voraussetzung für die Konformitätsvermutung<br />
6. Normenanwendung ist freiwillig<br />
Die folgenden Abschnitte erläutern diese Prinzipien.<br />
1. Beschränkung auf Sicherheitsanforderungen<br />
Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften beschränkt<br />
sich auf die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen.<br />
Die neue Richtlinienpolitik für das<br />
Angleichen technischer Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
sieht vor, dass in den EG-Richtlinien nur noch<br />
grundlegende Anforderungen (Sicherheitsziele oder<br />
andere Anforderungen im Interesse des Gemeinwohls)<br />
verbindlich festgelegt werden. Zu technischen Einzelheiten<br />
wird auf die harmonisierten europäischen Normen<br />
verwiesen.<br />
2. Konkretisierung durch harmonisierte<br />
Normen<br />
Den europäischen Normungsorganisationen<br />
CEN (Comité Européen de Normalisation),<br />
CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)<br />
ETSI (European Telecommunications Standards<br />
Institut)<br />
wird vom Rat der europäischen Gemeinschaften die Aufgabe<br />
übertragen, europäische Normen (EN) zu erstellen,<br />
die die nötigen technischen Festlegungen enthalten, bei<br />
deren Befolgung die Erzeugnisse den grundlegenden<br />
Sicherheitsanforderungen entsprechen. Durch harmonisierte<br />
europäische Normen werden die grundlegenden<br />
Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien näher konkretisiert.<br />
Abb. 1: Der Zusammenhang von europäischem Recht<br />
und europäischen Normen<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 7
3. Verpflichtung zur Übernahme<br />
Die Mitglieder von CEN und CENELEC (in Deutschland<br />
DIN und DKE) sind nach diesem neuen Konzept verpflichtet,<br />
eine europäische Norm sowohl hinsichtlich des<br />
Sachinhaltes als auch der Gestaltung unverändert als<br />
nationale Norm zu übernehmen und widersprechende<br />
nationale Normen zurückzuziehen. Damit ist sichergestellt,<br />
dass insbesondere für die sicherheitstechnischen<br />
Aspekte der Produkte europäisch einheitliche Anforderungen<br />
in der EG und EFTA bestehen.<br />
4. Konformitätsvermutung<br />
Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter<br />
Anwendung harmonisierter Normen von den Behörden<br />
vermutet wird, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
der entsprechenden EG-Richtlinie erfüllt sind<br />
und dass der freie Warenverkehr im Gebiet der europäischen<br />
Union nicht behindert wird. Es ist aber zu beachten,<br />
dass nicht alle europäischen Normen als harmonisierte<br />
Normen gelten, die eine Vermutungswirkung<br />
auslösen.<br />
5. Voraussetzung für Konformitätsvermutung<br />
Damit die Vermutungswirkung einer EN gilt, müssen folgende<br />
Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Die EN muss im Amtsblatt der EG als harmonisierte<br />
Norm gelistet sein und<br />
mindestens ein Mitgliedstaat muss die Norm in sein<br />
nationales Normenwerk übernommen haben.<br />
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Fundstellen der<br />
harmonisierten Normen bekannt zu machen.<br />
Abb. 2: Europäische Normen mit und ohne Vermutungswirkung<br />
6. Normenanwendung ist freiwillig<br />
Die Anwendung der europäischen Normen bleibt freiwillig.<br />
Der Hersteller kann auch von den Normen abweichen.<br />
In diesem Fall liegt aber die Beweislast für die Einhaltung<br />
der grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
bei ihm.<br />
Grundwissen Normung<br />
Erarbeiten einer europäischen Norm<br />
Das Initiieren einer europäischen Norm erfolgt entweder<br />
durch eine nationale Normungsorganisation oder – zur<br />
Konkretisierung von EG-Richtlinien – durch die europäische<br />
Kommission mittels eines Normungsmandates.<br />
Wenn ausreichend viele nationale Normungsorganisationen<br />
zur Mitarbeit bereit sind und Mittel für die Sekretariatsführung<br />
zur Verfügung stehen, wird im CEN unter der<br />
Federführung eines technischen Komitees (TC) die Arbeit<br />
in einer bestehenden Arbeitsgruppe (WG) dieses TC<br />
begonnen oder an eine neue Arbeitsgruppe von Experten<br />
vergeben.<br />
In der Arbeitsgruppe wird ein Entwurf der Norm unter der<br />
Leitung eines Convenors erarbeitet. Dabei wird die Arbeit<br />
der Arbeitsgruppe und ihres Convenors von einer der nationalen<br />
Normungsorganisationen unterstützt. Das Sekretariat<br />
des Technischen Komitees wird ebenfalls von einer<br />
der nationalen Normungsorganisationen übernommen.<br />
Wenn die Arbeitsgruppe einen europäischen Norm-Entwurf<br />
(prEN) erarbeitet hat, wird die öffentliche Umfrage<br />
eingeleitet. Dann haben die nationalen Normungsorganisationen<br />
fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme<br />
zu erarbeiten und abzugeben. In Deutschland<br />
wird dazu ein DIN-EN-Entwurf in deutscher Sprache veröffentlicht,<br />
zu dem innerhalb einer Frist von etwa acht<br />
Wochen jedermann gegenüber dem DIN Stellung nehmen<br />
kann. Als Vorlage zur Stellungnahme sollte die Einspruchstabelle<br />
des DIN verwendet werden. Konkrete Formulierungsvorschläge<br />
sollen möglichst zusätzlich auch in<br />
englischer Sprache eingereicht werden. Das nationale<br />
Spiegelgremium berät in einer Einspruchssitzung über die<br />
eingegangenen Stellungnahmen, wobei die Einsprechenden<br />
die Gelegenheit erhalten, ihre Position zu erläutern.<br />
Anschließend gibt das Spiegelgremium die zusammengefasste<br />
nationale Stellungnahme ab. Bei mandatierten<br />
Norm-Entwürfen werden zusätzlich auf europäischer<br />
Ebene die Empfehlungen von Consultants eingeholt.<br />
Deren Aufgabe ist es zu überprüfen, ob die grundlegenden<br />
Anforderungen der EG-Richtlinien durch den Normentwurf<br />
erfüllt werden.<br />
Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen verfasst<br />
die Arbeitsgruppe den Schlussentwurf. Die nationalen<br />
Normungsorganisationen entscheiden anschließend in<br />
einer gewichteten Schlussabstimmung, bei der keine<br />
inhaltlichen Änderungen mehr möglich sind, über die<br />
Annahme des Schlussentwurfs der europäischen Norm<br />
(EN). Zur Annahme muss der Entwurf mindestens 71 Prozent<br />
der gewichteten Stimmen erhalten.<br />
Die Ratifizierung einer Norm erfolgt automatisch einen<br />
Monat nach dem positiven Endergebnis der Schlussabstimmung.<br />
Nach der Ratifizierung muss eine europäische<br />
Norm von den Normenorganisationen der Mitgliedsstaaten<br />
als nationale Norm übernommen werden. Abweichende<br />
nationale Normen müssen die Staaten zurückziehen.<br />
8 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Bei mandatierten Normen beantragen die europäischen<br />
Normungsorganisationen bei der europäischen Kommission<br />
die Veröffentlichung der Fundstelle der EN im Amtsblatt<br />
der EU. Spätestens nach fünf Jahren überprüfen die<br />
Normungsorganisationen, ob eine Revision einer EN<br />
erforderlich ist. Dies erfolgt meist durch eine Abfrage in<br />
den nationalen Spiegelgremien.<br />
A-, B- und C-Normen<br />
Um dem Erfordernis nach grundlegenden Sicherheitsanforderungen<br />
nachzukommen, sind für die EG-Richtlinien<br />
in erster Linie Maschinensicherheitsnormen notwendig.<br />
Zur Vermeidung von Wiederholungen in den Normen<br />
sowie zur Vereinfachung von Querverweisen definierten<br />
CEN und CENELEC drei Normentypen der Sicherheitstechnik.<br />
Diese Definition ermöglicht eine hierarchische<br />
Gliederung der harmonisierten Normen der Sicherheitstechnik<br />
und ist in der EN 414 festgelegt. Die EN unterscheidet<br />
drei Normentypen:<br />
Typ-A-Normen = Sicherheitsgrundnormen<br />
Typ-B-Normen = Sicherheitsfachgrundnormen<br />
Typ-C-Normen =Maschinensicherheitsnormen<br />
Abb. 3: Normenhierarchie nach EN 414<br />
Typ-A-Norm = Sicherheitsgrundnorm<br />
Eine Typ-A-Norm ist eine Norm, die Grundbegriffe,<br />
Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte enthält und<br />
die für alle Maschinen, Geräte und Anlagen angewandt<br />
werden kann.<br />
Beispiele:<br />
EN ISO 12100-1 und -2, Sicherheit von Maschinen -<br />
Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze<br />
Teil 1 Grundsätzliche Terminologie, Methodik<br />
Teil 2 Technische Leitsätze und Spezifikationen<br />
Typ-B-Norm = Sicherheitsfachgrundnorm<br />
Eine Typ-B-Norm ist eine Norm, die einen Sicherheitsaspekt<br />
oder eine Art von Schutzeinrichtung behandelt<br />
und für eine Reihe verschiedener Maschinen, Geräte und<br />
Anlagen verwendet werden kann.<br />
Grundwissen Normung<br />
Unterschieden werden hier Typ B1- und B2-Normen:<br />
Eine Typ-B1-Norm behandelt bestimmte Sicherheitsaspekte,<br />
zum Beispiel Sicherheitsabstände, Oberflächentemperatur<br />
und Geräusch.<br />
Eine Typ-B2-Norm behandelt Schutzeinrichtungen,<br />
zum Beispiel Zweihandschaltungen, Verriegelungen,<br />
Kontaktmatten und trennende Schutzeinrichtungen.<br />
Beispiele:<br />
EN 294 Sicherheitsabstände gegen das Erreichen der<br />
Gefahrenstellen<br />
EN 349 Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens<br />
EN 574 Zweihandschaltungen<br />
Typ-C-Norm = Maschinensicherheitsnorm<br />
Eine Typ-C-Norm ist eine Norm, die detaillierte Sicherheitsanforderungen<br />
für eine bestimmte Maschine oder<br />
Gruppe von Maschinen behandelt. Typ C-Normen sollen<br />
alle für eine Maschinenart oder eine Gruppe von Maschinen<br />
signifikanten Gefährdungen in einer Norm behandeln<br />
durch Verweis auf<br />
Typ B-Normen oder andere Typ C-Normen<br />
Festlegung spezifischer Sicherheitsanforderungen<br />
Zielvorgaben ohne konstruktive Einzelheiten<br />
Aus der Sicht der Hersteller kommt den C-Normen die<br />
größte Bedeutung zu.<br />
Beispiele:<br />
EN 201 Spritzgießmaschinen<br />
EN 422 Blasformmaschinen<br />
EN 692 Mechanische Pressen<br />
EN 775 Industrieroboter<br />
EN 12417 Bearbeitungszentren<br />
EN 12478 Drehmaschinen und Drehzentren<br />
Harmonisierte Normen finden<br />
Die Mitgliedstaaten der europäischen Union haben nach<br />
dem neuen Konzept von 1985 die Aufgabe, die Fundstellen<br />
nationaler Normen, die harmonisierte Normen<br />
umsetzen, zu veröffentlichen. Bei Produkten, die nach<br />
diesen Normen gestaltetet sind, sollen die Behörden<br />
davon ausgehen, dass die Produkte den grundlegenden<br />
Anforderungen der betreffenden Richtlinien entsprechen<br />
– Konformitätsvermutung.<br />
Diese Normentitel sind wie folgt zu finden:<br />
im Amtsblatt der EU oder<br />
auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin<br />
Unter www.newapproach.org finden Sie jeweils zu den<br />
einzelnen EG-Richtlinien die Seiten des Amtsblatts der EU<br />
mit entsprechender Auflistung der harmonisierten Normen.<br />
Unter www.baua.de veröffentlicht die Bundesanstalt<br />
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Normenlisten<br />
geordnet nach den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 9
Diese Normenlisten enthalten jeweils einen Abschnitt 1<br />
mit Titeln von harmonisierten Normen mit Vermutungswirkung,<br />
die die grundlegenden Anforderungen der<br />
jeweiligen EG-Richtlinien an Geräte und Produkte zur<br />
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit konkretisieren.<br />
Ohne Vermutungswirkung – aber wichtig und<br />
hilfreich<br />
Die nach den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />
(GPSG) geordneten Listen der Bundesanstalt<br />
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin enthalten<br />
zusätzlich den Abschnitt 2, da es eine weitere Aufgabe<br />
der Mitgliedstaaten ist, diejenigen bestehenden nationalen<br />
Normen und technischen Spezifikationen den Betroffenen<br />
zur Kenntnis zu geben, für die es (noch) keine harmonisierten<br />
Normen gibt. Diese Normen lösen zwar<br />
keine Konformitätsvermutung aus, werden aber für die<br />
sachgerechte Umsetzung der Anforderungen der einzelnen<br />
Richtlinien als wichtig und hilfreich erachtet.<br />
Normenliste nach GPSG<br />
Eine weitere Liste der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsmedizin enthält Titel von Normen und Spezifikationen,<br />
die der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und<br />
Verbraucherprodukte ermittelt hat und die die Vermutungswirkung<br />
nach dem GPSG auslösen. Diese Liste enthält<br />
neben europäischen Normen zahlreiche nationale<br />
Normen. Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und<br />
Verbraucherprodukte (AtAV) hat seine Grundlage im<br />
Paragraf 13 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel<br />
und Verbraucherprodukte (GPSG) und berät das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales hinsichtlich der<br />
Durchführung dieses Gesetzes.<br />
Das GPSG enthält folgende Festlegung: »Entspricht eine<br />
Norm oder sonstige technische Spezifikation, die vom<br />
Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte<br />
ermittelt und von der beauftragten Stelle im<br />
Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, einer oder<br />
mehreren Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit,<br />
wird bei einem nach dieser Norm oder sonstigen Spezifikation<br />
hergestellten Produkt vermutet, dass es den betreffenden<br />
Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit<br />
genügt.«<br />
Bei entsprechend den aufgeführten Normen gestalteten<br />
Produkten kann deshalb davon ausgegangen werden,<br />
dass sie die vom Gesetzgeber vorgesehenen wesentlichen<br />
Anforderungen erfüllen. In der Liste der Normen,<br />
die eine Konformitätsvermutung auslösen, ist unter anderem<br />
die DIN EN 62079 aufgeführt.<br />
Harmonisierte Normen einheitlich definiert<br />
Harmonisierte Normen sind in verschiedenen EG-Richtlinien<br />
ähnlich, aber nicht einheitlich definiert. Die europäische<br />
Kommission beabsichtigt, die Grundsätze der europäischen<br />
Normung im harmonisierten Bereich auch<br />
weiterhin beizubehalten. Im Rahmen der Überarbeitung<br />
Grundwissen Normung<br />
des neuen Konzepts will die Kommission eine einheitliche<br />
Definition für die Begriffe »Harmonisierte Norm« und<br />
»Konformitätsvermutung« festlegen. Dazu hat die europäische<br />
Kommission in einem Arbeitsdokument eine<br />
Definition für die »harmonisierte Norm« und der mit ihr<br />
verbundenen »Konformitätsvermutung« vorgeschlagen,<br />
die frei übersetzt so lautet: »Eine harmonisierte<br />
Norm ist eine europäische Norm, die von einem der in<br />
Anhang 1 der Richtlinie 98/34/EG anerkannten europäischen<br />
Normungsgremien im Auftrag der europäischen<br />
Kommission gemäß dem Verfahren nach Artikel 6 Absatz<br />
3 der Richtlinie 98/34/EG erstellt wurde und die alleine<br />
oder gemeinsam mit anderen Normen Lösungen für die<br />
Einhaltung einer Rechtsvorschrift anbietet. Die Einhaltung<br />
einer harmonisierten Norm ist nicht zwingend vorgeschrieben.«<br />
Konformitätsvermutung gemäß<br />
Definitionsentwurf<br />
»Sind Produkte nach harmonisierten Normen (…) hergestellt<br />
worden, deren Fundstellen im EU-Amtsblatt veröffentlicht<br />
worden sind, (…) so wird davon ausgegangen,<br />
dass sie den von diesen harmonisierten Normen (…)<br />
erfassten grundlegenden Anforderungen entsprechen.«<br />
Diese Definitionsentwürfe sind Ergebnisse der begonnenen<br />
Überarbeitung des neuen Konzepts. Dabei sollen gleichartige<br />
in allen EG-Richtlinien wiederkehrende Elemente<br />
zusammengefasst und gestützt auf die bisher gemachten<br />
Erfahrungen vereinheitlicht und verbessert werden.<br />
Fazit<br />
EG-Richtlinien nach dem neuen Konzept dienen der<br />
Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Produktanwender<br />
und Verbraucher in einem großen europäischen<br />
Binnenmarkt. Die Richtlinien fordern von allen Herstellern<br />
bestimmter Produkte, dass sie alle für ihre Produkte relevanten<br />
Anforderungen der Richtlinien bei der Konstruktion<br />
berücksichtigen und dokumentieren. Jeder Hersteller<br />
muss durch eine Konformitätserklärung die Übereinstimmung<br />
seines Produktes mit den relevanten Anforderungen<br />
bestätigen und zur Überprüfung durch die Behörden eine<br />
bestimmte Dokumentation bereithalten. Bei Anwendung<br />
harmonisierter europäischer Normen kann der Hersteller<br />
von der Vermutungswirkung profitieren. Sie bewirkt, dass<br />
die Marktaufsichtbehörden der EG-Mitgliedstaaten das<br />
Inverkehrbringen des Produktes nicht behindern dürfen.<br />
Für die Technische Dokumentation ist es wichtig, solche<br />
harmonisierten europäischen Normen mit Vermutungswirkung<br />
zu kennen und zu beachten, die Anforderungen<br />
an Betriebsanleitungen konkretisieren. <br />
In der vorigen Ausgabe des <strong>Infoblatt</strong>s (3/2008)<br />
lasen Sie den ersten Artikel dieser Reihe von<br />
Carl-Heinz Gabriel »Von der Idee bis zur<br />
Norm«; in den nächsten Ausgaben folgen die<br />
Artikel »Von Europa in die Welt« und »Häufig<br />
gestellte Fragen zur Normung«.<br />
10 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Tipps und Tricks<br />
Suchleistenanpassung im Browser<br />
Tipps und Tricks von Elisabeth John, Übersetzerin und Dozentin für Wordfast-Schulungen aus Schleiden (www.webjohn.de),<br />
die ursprünglich in der Juni-Ausgabe des FORUM – Periodikum von ATICOM – Fachverband der Berufsübersetzer und<br />
Berufsdolmetscher e. V. erschienen sind. Wir danken der Autorin und der Aticom für die Nachdruckgenehmigung!<br />
Das FORUM der Aticom steht auch als PDF zum Herunterladen bereit (www.aticom.de → Neuigkeiten).<br />
Die aktuellen Versionen der weit verbreiteten Internetbrowser<br />
Firefox und Internet Explorer bieten eine<br />
Suchleiste zum schnellen Aufruf von Suchmaschinen.<br />
Unabhängig von der gerade angezeigten Seite kann der<br />
Benutzer hier die gewünschte Suchmaschine auswählen<br />
und gelangt dann durch die Eingabe eines Suchausdrucks<br />
und Drücken der Return-Taste direkt zu den Suchergebnissen.<br />
Was viele nicht wissen: Die Suchleiste<br />
(Schnellaufruf in Firefox mit Strg+K oder Strg+E) ist<br />
erweiterbar und der Nutzer kann praktisch jede Webseite,<br />
die ein Suchfeld enthält, als Suchmaschine aufnehmen.<br />
Wie das geht, soll der folgende Text für Mozilla Firefox<br />
erläutern (spezielle Hinweise zum Internet Explorer finden<br />
sich weiter unten).<br />
Technischer Hintergrund<br />
Suchmaschinen werden mit sogenannten »Such-Plugins«<br />
in den jeweiligen Browser integriert. Diese Plugins (Einfügungen)<br />
sind im Grunde kleine Textdateien im xml-Format,<br />
die dem Browser mitteilen, wo er die Suchmaschine<br />
findet, welche Informationen er an die Suchmaschine<br />
weitergeben soll und wie die Suchergebnisse dargestellt<br />
werden sollen. Ergänzt wird das Such-Plugin durch eine<br />
kleine Bilddatei, die in der Suchleiste angezeigt wird,<br />
damit die gewünschte Suchmaschine einfacher ausgewählt<br />
werden kann.<br />
Firefox speichert die entsprechende xml-Datei standardmäßig<br />
im Ordner C:\Dokumente und Einstellungen\[Benutzername]\Anwendungsdaten\Mozilla\Firefox\Profiles\[Zahlen-Buchstaben-Folge].default\<br />
searchplugins<br />
Suchmaschinen mit dem angebotenen<br />
Such-Plugin hinzufügen<br />
Viele Suchmaschinenseiten bieten dem Browser von sich<br />
aus ein Such-Plugin – meist im OpenSearch-Format – für<br />
die Aufnahme der jeweiligen Suchmaschine in die Suchleiste<br />
an. Der Nutzer bemerkt dies an der eher unscheinbaren<br />
Verfärbung des Symbols der derzeit eingestellten<br />
Suchmaschine.<br />
Hier muss der Nutzer nur das Suchmaschinensymbol<br />
anklicken und die Integration des Plugins durch einen<br />
Klick auf »Suchmaschine hinzufügen« bestätigen.<br />
Suchmaschinen manuell in die Suchleiste<br />
aufnehmen<br />
Wenn Suchmaschinenseiten von sich aus kein Such-Plugin<br />
anbieten, kann der Benutzer ein Plugin erstellen lassen.<br />
Dazu gibt es bei Firefox zwei Möglichkeiten: entweder<br />
über eine Firefox-Erweiterung (wie »Add to Search<br />
Bar«) oder über eine Internetseite zur Erzeugung eines<br />
Such-Plugins.<br />
Als Firefox-Erweiterung bietet sich »Add to Search Bar« zur<br />
Erweiterung des Kontextmenüs von Firefox an. »Add to<br />
Search Bar« ist auf addons.mozilla.org zu finden und kann<br />
vor dort aus direkt installiert werden. Dieses Add-on<br />
erweitert das Kontextmenü von Firefox so, dass der Benutzer<br />
mit einem Rechtsklick in das Suchfeld der Suchmaschinenseite<br />
diesen Suchanbieter mit dem Befehl »Zur Suchleiste<br />
hinzufügen« in seine Suchleiste integrieren kann.<br />
Zusätzlich lassen sich noch Name und Icon der Suchmaschine<br />
anpassen. Dieselbe Funktion erfüllt übrigens<br />
OpenSearchFox, zu finden unter addons.mozilla.org (mit<br />
dem Kontextmenüeintrag »Suchmaschine hinzufügen«).<br />
Die Nutzung einer Internetseite zur Erzeugung eines<br />
Such-Plugins ist etwas weniger komfortabel, dafür hat der<br />
Nutzer hier mehr Möglichkeiten zur individuellen Anpassung.<br />
Zwei solche Seiten sind http://ready.to/search/en/<br />
(mit einer ausführlichen englischen Erläuterung) und<br />
http://www.searchplugins.net/generate.aspx (ebenfalls<br />
mit Erläuterung). Der Benutzer wird dabei aufgefordert,<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 11
einen Namen für die Suchmaschine, ihre Internetadresse,<br />
eine Bilddatei für das Icon und ähnliches anzugeben.<br />
Den Suchmaschinennamen ändern<br />
Vor allem automatisch angebotene Such-Plugins haben<br />
manchmal eine wenig aussagekräftige Beschreibung.<br />
Dieser Suchmaschinenname lässt sich nachträglich<br />
ändern. Dazu muss die xml-Datei der betreffenden Suchmaschine<br />
geöffnet werden – sie liegt standardmäßig im<br />
oben angegebenen Ordner (bei Anzeigeproblemen ist<br />
zunächst im Windows-Explorer unter Extras → Ordneroptionen<br />
auf der Registerkarte Ansicht die Option Alle<br />
Dateien und Ordner anzeigen unter Versteckte Dateien<br />
und Ordner auszuwählen). Zum Öffnen reicht ein einfacher<br />
Texteditor wie der »Editor« im Zubehör des Microsoft-Betriebssystems.<br />
In der Datei muss nun die Zeile<br />
Bisheriger Suchmaschinenname<br />
bzw.<br />
Bisheriger Suchmaschinenname<br />
so verändert werden, dass an die Stelle von Bisheriger<br />
Suchmaschinenname der gewünschte neue Name<br />
geschrieben wird. Der Name darf maximal 60 alphanumerische<br />
Zeichen umfassen. Danach ist die Datei im<br />
ursprünglichen Format zu speichern. Ab dem nächsten<br />
Öffnen von Firefox ist die Suchmaschine dann unter dem<br />
geänderten Namen in der Suchleiste verfügbar.<br />
Was ist beim Internet Explorer anders?<br />
Im Internet Explorer wird die Suchleiste als »Schnellsuche«<br />
bezeichnet. Die Tatsache, dass eine Website ein Such-<br />
Plugin anbietet, wird durch die rötliche Verfärbung des<br />
Dropdown-Pfeils neben der Suchlupe kenntlich gemacht.<br />
Wird ein Suchausdruck durch gleichzeitiges Drücken der<br />
Alt- und der Return-Taste abgeschickt, so wird für die<br />
Anzeige der Suchergebnisse eine neue Registerkarte<br />
geöffnet.<br />
Die eingebundenen Suchmaschinen (»Suchanbieter«)<br />
werden nicht mit Icons kenntlich gemacht. Auf die integrierten<br />
Such-Plugins kann nicht als xml-Datei zugegriffen<br />
werden, so dass sie auch nicht nachträglich umbe-<br />
Tipps und Tricks<br />
nannt werden können. Sie können lediglich gelöscht<br />
werden (über den Dropdown-Pfeil → Suchstandard<br />
ändern).<br />
Wenn eine Suchseite kein Such-Plugin anbietet, lässt sie<br />
sich in vielen Fällen trotzdem in den Internet Explorer integrieren<br />
(leider nicht bei Suchmaschinen, die die POST-<br />
Methode benötigen wie beispielsweise die IATE-Suche).<br />
Hierzu bietet Microsoft eine Seite für die Konfiguration<br />
von eigenen Suchanbietern an (http://www.microsoft.com/<br />
windows/ie/searchguide/de-de/default.msp). Der Benutzer<br />
muss zunächst die gewünschte Suchmaschine in einem<br />
anderen Fenster oder auf einer anderen Registerkarte<br />
aufrufen und dort eine Suche nach dem Suchausdruck<br />
TEST (in Großbuchstaben) durchführen.<br />
Die URL (Internetadresse) der Seite mit den Suchergebnissen<br />
ist dann in ein Feld auf der genannten Microsoft-Seite<br />
einzugeben. Der Suchanbieter wird zur Schnellsuche hinzugefügt,<br />
indem nach der Angabe eines Namens für die<br />
Suchmaschine der Installations-Button auf der Microsoft-<br />
Seite geklickt wird. Alternativ können diese Schritte auch<br />
über http://www.enhanceie.com/IE/SearchBuilder.asp<br />
durchgeführt werden.<br />
Fertige Plugins für verschiedene<br />
Suchmaschinen<br />
Auf der Seite www.webjohn.de/suchleistenerweiterung.htm<br />
#fixundfertigplugins finden sich Links zu fertigen Plugins<br />
für die IATE-Suche EN→DE, DE→EN, FR→DE und<br />
DE→FR (nicht für den Internet Explorer) sowie zu benutzerdefinierten<br />
Google-Suchmaschinen (wie EU-Suche EN<br />
und DE).<br />
Weiterführende Links zu Such-Plugins<br />
Wer tiefer in die Materie der Open-Search-Spezifikationen<br />
u. Ä. eindringen möchte (beispielweise zur manuellen<br />
Erstellung eigener Such-Plugins), sei auf die folgenden<br />
Seiten verwiesen:<br />
opensearch.org<br />
http://www.opensearch.org/Specifications/Open-<br />
Search/1.1/Draft_3<br />
mozilla develper center<br />
http://developer.mozilla.org/en/docs/<br />
Creating_OpenSearch_plugins_for_Firefox<br />
Microsoft Developer Network<br />
http://msdn2.microsoft.com/en-us/library/<br />
bb891764.aspx<br />
Weitere Links sind unter www.webjohn.de/<br />
suchleistenerweiterung.htm#opensearch zu finden.<br />
Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne<br />
Gewähr. <br />
12 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Künstlersozialkasse (KSK)<br />
Abgabe für Übersetzungsaufträge?<br />
Wie steht es mit der Abgabepflicht an die KSK für Honorare an Künstler und Publizisten? Jutta Witzel führte ein Interview<br />
mit Werner Kühn von der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Artikel erschien ursprünglich im MDÜ 3/2008<br />
(www.bdue.de → Fachzeitschrift MDÜ); der Nachdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des MDÜ.<br />
In der Öffentlichkeit wird seit einiger Zeit die Abgabepflicht<br />
von Unternehmern in Höhe von zurzeit 4,9 Prozent<br />
für Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten<br />
kontrovers diskutiert. Im Künstlerkatalog der KSK werden<br />
u. A. auch Lektoren, Lehrer für künstlerische/publizistische<br />
Tätigkeiten und Übersetzer aufgeführt. Wir haben<br />
bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg<br />
nachgefragt.<br />
Muss ein Unternehmen, das einen selbständigen Übersetzer<br />
mit der Übersetzung eines Textes beauftragt, eine<br />
Abgabe an die KSK nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz<br />
(KSVG) leisten? Oder wird hier nach Art des<br />
Auftrags unterschieden?<br />
Die erste Frage wird bejaht, sofern auch die anderen Voraussetzungen<br />
nach dem KSVG gegeben sind. Publizistisch<br />
tätig sind Übersetzer, die Übersetzungen für die Veröffentlichung<br />
in Massenkommunikationsmitteln fertigen. Dazu<br />
zählen auch Übersetzer von belletristischen und wissenschaftlichen<br />
Texten. Nach der Rechtsprechung werden auch<br />
Vorarbeiten (z. B. die Rohübersetzung eines Romans)<br />
erfasst, sofern sie zur Vorbereitung einer Veröffentlichung<br />
erstellt wurden.Bei Texten, die nicht der Literatur im weitesten<br />
Sinne zuzurechnen sind, die aber dennoch veröffentlicht<br />
werden sollen, ist zu prüfen, ob es um eine wörtliche<br />
oder wortgetreue Übersetzung geht oder ob dem Übersetzer<br />
ausnahmsweise ein Gestaltungsspielraum eingeräumt<br />
wird. Das Übersetzen von Broschüren und Bedienungsanleitungen<br />
ist in der Regel keine publizistische Tätigkeit. Es<br />
handelt sich hier um handwerkliche und rein technische<br />
Übersetzungen, die im Ergebnis nur eine »Kopie« des Originaltextes<br />
darstellen. Ferner liegt keine publizistische Tätigkeit<br />
vor, wenn die Übersetzungen nicht für die Veröffentlichung<br />
bestimmt sind, z. B. Gutachten, Geschäftsbriefe,<br />
Urkunden, sonstige Geschäftsunterlagen und dergleichen.<br />
Sind auch nicht gewinnorientierte Vereine, Verbände etc.<br />
grundsätzlich abgabepflichtig?<br />
Für die Künstlersozialabgabe spielt es keine Rolle, ob ein<br />
(anerkannter) gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Entscheidend<br />
sind allein Art und Umfang, in dem Aufträge<br />
an selbständige Künstler und Publizisten erteilt werden.<br />
Abgabepflichtig sind Vereine, die nicht nur gelegentlich<br />
solche Aufträge vergeben, wenn im Zusammenhang<br />
damit Einnahmen erzielt werden.<br />
Fällt die Abgabe bei der Beauftragung von selbständigen<br />
Einzelpersonen, GbRs und Partnerschaftsgesellschaften<br />
an, nicht aber bei der Beauftragung von GmbHs?<br />
Die Abgabepflicht kann nur im Zusammenhang mit der<br />
Auftragsvergabe an selbständig tätige Künstler oder<br />
Publizisten entstehen.<br />
Als selbständige Künstler oder Publizisten sind neben<br />
natürlichen Personen auch Personengesellschaften (z. B.<br />
OHG, KG) anzusehen. Juristische Personen (z. B. GmbH,<br />
AG), die Aufträge von einem Unternehmer erhalten, können<br />
für diesen Unternehmer hingegen keine Abgabepflicht<br />
begründen, weil sie nicht als »selbständige Künstler<br />
oder Publizisten« im Sinne der Vorschrift gelten.<br />
Viele Übersetzer arbeiten auch als Lektoren und lesen<br />
Übersetzungen Korrektur. Auf der Website von KSKontra<br />
ist eine Antwort der KSK vom Februar 2008 veröffentlicht,<br />
in der es heißt, dass Leistungen von Korrektoren nicht in<br />
die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, sofern es<br />
sich nur um die Korrektur von Satzbau, Grammatik und<br />
Rechtschreibfehlern handelt. Wo genau setzten die Kriterien<br />
an, ab wann die Arbeit der Abgabepflicht unterliegt?<br />
Die Lektorentätigkeit ist ein nach dem KSVG anerkannter<br />
publizistischer Beruf. Das Korrekturlesen erfüllt<br />
in der Regel nicht das erforderliche Merkmal der freien<br />
Sicherheit<br />
übersetzt man so<br />
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<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 13
eigenschöpferischen Leistung eines Publizisten. Für die<br />
Beurteilung des Einzelfalls ist somit das Gesamtbild der<br />
Tätigkeit maßgebend.<br />
Ein weiteres Betätigungsfeld von Übersetzern ist das<br />
Unterrichten von Fremdsprachen. Fällt diese Tätigkeit<br />
unter den von der KSK-Abgabepflicht definierten Lehrerbegriff<br />
für künstlerische/publizistische Tätigkeiten?<br />
Von einer publizistischen Lehrtätigkeit ist auszugehen,<br />
wenn Kenntnisse und Fähigkeiten für eine publizistische<br />
Tätigkeit vermittelt werden. Dies ist z. B. bei der Ausbildung<br />
von Journalisten, Redakteuren und Schriftstellern<br />
an entsprechenden Schulen und Fortbildungsinstitutionen<br />
der Fall. Eine konkrete Aussage ist jedoch nur im Einzelfall<br />
und aufgrund des genauen Tätigkeitsinhaltes möglich.<br />
Der Fremdsprachenlehrer ist grundsätzlich nicht<br />
dem publizistischen Bereich zuzuordnen.<br />
Allerdings unterliegen selbständige Fremdsprachenlehrer<br />
unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeinen Rentenversicherungspflicht<br />
als selbständige Lehrer.<br />
Wenn der selbständige Übersetzer Kollegen (keine<br />
GmbHs) mit der Übersetzung, dem Lektorat oder mit<br />
Lehrtätigkeiten im Fremdsprachenbereich beauftragt,<br />
unterläge er hier auch der Abgabepflicht nach dem<br />
KSVG? Wie verhält sich der Fall bei der Beauftragung<br />
einer Werbeagentur, z. B. für einen Internetauftritt?<br />
Die Abgabepflicht entsteht mit der Auftragsvergabe an selbständig<br />
tätige Künstler oder Publizisten, soweit auch die<br />
übrigen Voraussetzungen nach dem KSVG vorliegen, d. h.<br />
auch ein Auftrag an einen Kollegen sowie an eine Werbeagentur<br />
kann Abgabepflicht nach dem KSVG auslösen.<br />
Gibt es eine Mindestumsatzgrenze, ab der die Abgabe<br />
fällig wird, oder reicht schon ein kleiner Auftrag von<br />
300 Euro? Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe<br />
sind die Entgelte, die an selbständige Künstler oder<br />
Publizisten gezahlt werden. Hier gibt es keine Mindestbetragsgrenze.<br />
Bei den typischen Verwertern reicht schon<br />
ein »kleiner Auftrag« an selbständige Künstler/Publizisten.<br />
Bei den Unternehmern, die Eigenwerbung betreiben, ist<br />
Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass Aufträge an<br />
selbständige Künstler/Publizisten nicht nur gelegentlich<br />
erteilt werden. Gleiches gilt bei Anwendung der sogenannten<br />
Generalklausel.<br />
Nicht zu den Bemessungsgrundlagen gehören insbesondere<br />
Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH) und<br />
Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), die gesondert<br />
ausgewiesene Umsatzsteuer sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen.<br />
Sind Mehrfachabgaben für den gleichen Auftrag möglich?<br />
Ist das statthaft oder erwünscht?<br />
Nach der Systematik des KSVG soll es stets nur zu einer<br />
einmaligen Zahlung der Künstlersozialabgabe kommen.<br />
Bei einem mehrstufigen (Kunst)Handel wird die Abgabepflicht<br />
daher auf die erste Stufe beschränkt. Soweit es zu<br />
einem späteren Zeitpunkt zu einer erneuten Veräußerung<br />
Künstlersozialkasse (KSK)<br />
des künstlerischen/publizistischen Werkes kommt, entsteht<br />
keine erneute Abgabeschuld.<br />
Wird jemand als Künstler/Publizist und zugleich als Verwerter<br />
künstlerischer/publizistischer Leistungen tätig,<br />
unterliegen die an ihn für künstlerische/publizistische Leistungen<br />
gezahlten Entgelte bei seinem Verwerter der<br />
Abgabeschuld. Für Entgelte, die der Künstler/Publizist<br />
selbst an künstlerisch/publizistisch tätige freie Mitarbeiter<br />
zahlt, unterliegt er als Verwerter der Abgabeschuld. Eine<br />
vom Gesetz nicht beabsichtigte Doppelerhebung liegt in<br />
diesen Fällen nicht vor. Nach der Rechtsprechung wird<br />
nicht wegen der gleichen Leistung zweimal die Künstlersozialabgabe<br />
erhoben, vielmehr werden zwei verschiedene<br />
Leistungen der Beitragspflicht unterworfen.<br />
In welchen Fällen müssen sich Lektoren und Fremdsprachenlehrer<br />
bei der KSK pflichtversichern?<br />
Nach dem KSVG werden neben selbständigen Künstlern<br />
auch selbständige Publizisten in der Renten, Kranken und<br />
Pflegeversicherung versichert. Voraussetzung hierfür ist,<br />
dass sie die publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und<br />
nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang<br />
mit dieser Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer<br />
beschäftigen. Es sei denn, die Beschäftigung des<br />
Arbeitnehmers erfolgt zur Berufsausbildung oder ist<br />
geringfügig.<br />
Außerdem muss das voraussichtliche Arbeitseinkommen<br />
aus der künstlerischen/publizistischen Tätigkeit die in der<br />
Künstlersozialversicherung geltende Geringfügigkeitsgrenze<br />
überschreiten. Diese liegt zurzeit bei 3.900 Euro<br />
im Kalenderjahr. Für den versicherten Personenkreis<br />
besteht eine Meldepflicht bei der Künstlersozialkasse.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Deutsche<br />
Rentenversicherung nur im Rahmen einer Betriebsprüfung<br />
bei den Unternehmen, die als Verwerter und<br />
Eigenwerber sowie aufgrund der Generalklausel nach<br />
dem KSVG abgabepflichtig sind, verbindliche Entscheidungen<br />
treffen kann. Außerhalb der Betriebsprüfung<br />
sowie hinsichtlich der Versicherungspflicht der selbständigen<br />
Künstler/Publizisten ist allein die Künstlersozialkasse<br />
für eine verbindliche Entscheidung zuständig.<br />
Weitere Informationen<br />
www.kuenstlersozialkasse.de; www.kskontra.de<br />
Gutachten des BDÜ zur Frage, ob Übersetzer als Publizisten<br />
der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz<br />
unterliegen (Beilage zum <strong>Infoblatt</strong><br />
6/2005 oder als PDF bei der <strong>Infoblatt</strong>-Redaktion<br />
abzurufen: infoblatt@adue-nord.de) <br />
Aktuelle Meldung vom 25.07.2008: Im Entwurf<br />
der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 heißt es:<br />
»Die Künstlersozialabgabe wird zum Jahr 2009 um einen<br />
halben Prozentpunkt auf 4,4 Prozent sinken.«<br />
(Quelle: www.bmas.de/coremedia/generator/27044)<br />
14 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
FIT<br />
FIT-Weltkongress 2008<br />
Bericht über den 18. Weltkongress des internationalen Sprachmittlerverbands FIT (Fédération Internationale des<br />
Traducteurs) von Terence Oliver, FIT-Beauftragter des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> und Schriftführer von FIT Europe<br />
1. August 2008. Schanghai. 20-Millionen-Metropole.<br />
Weltoffene Hafenstadt. Partnerstadt Hamburgs. Und<br />
beeindruckende Kulisse des diesjährigen FIT-Weltkongresses.<br />
Die Entscheidung war 2005 auf dem letzten Weltkongress<br />
in Tampere, Finnland gefallen. Der nächste der alle<br />
drei Jahre Anfang August stattfindenden Kongresse sollte<br />
in der Woche vor den 29. Olympischen Spielen in China<br />
abgehalten werden. Und zwar der zweitägige Statutory<br />
Congress mit den Delegierten aus allen Mitgliedsverbänden,<br />
sowie der viertägige Open Congress, der von Kollegen<br />
aus aller Welt gern als Treffpunkt zur Kontaktpflege<br />
und zum Gedankenaustausch besucht wird.<br />
Die Hinreise stand allerdings unter keinem guten Stern.<br />
Beim Buchen der Flüge im Frühjahr konnten wir natürlich<br />
nicht wissen, dass die Lufthansa ausgerechnet ab dem<br />
28. Juli mit einem Streik aufwarten würde. Die letzten<br />
Tage also Gewehr bei Fuß, ständige Bereitschaft, in letzter<br />
Minute auf Plan B, C, D usw. auszuweichen. Am Ende<br />
hat es aber doch geklappt, und wir landeten fast auf die<br />
Minute genau auf dem Flughafen Pudong International.<br />
Und so konnten wir am nächsten Tag einigermaßen ausgeruht<br />
am Statutory Congress teilnehmen. »Wir« – das<br />
sind Natascha Dalügge-Momme, 1. Vorsitzende des<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>, und Terry Oliver, Schriftführer der FIT Europe.<br />
Wer Mitgliederversammlungen kennt, weiß, dass große<br />
Teile der Tagesordnung zwar notwendig, aber nicht<br />
unbedingt aufregend sind. Und so kam es hier auch: Aufnahme<br />
von neuen Mitgliedsverbänden (darunter einer<br />
mit nur 11 Mitgliedern), Diskussion von Berichten, Vorschläge<br />
zur Änderung der Statuten, Finanzplanung.<br />
Spannend wurde es eigentlich erst bei der Wahl des<br />
neuen 17-köpfigen Rats (es werden 14 Personen<br />
gewählt, die dann weitere 3 Personen kooptieren, was<br />
einen gewissen Ausgleich ermöglicht, wenn bestimmte<br />
Regionen nicht vertreten sind oder erforderlichen Kompetenzen<br />
fehlen). Aus der Mitte des Rats wird schließlich das<br />
6-köpfige Executive Committee gewählt, das zwischen<br />
den jährlichen Sitzungen des Rats die Geschäfte führt.<br />
Zur neuen Präsidentin wurde Marion Boers vom südafrikanischen<br />
Sprachmittlerverband SATI gewählt. Ihr stehen<br />
drei Vizepräsidenten zur Seite: Jiri Stejskal (USA),<br />
dessen Verband ATA den nächsten Weltkongress 2011<br />
voraussichtlich in San Francisco ausrichten wird; Huang<br />
Youyi von der veranstaltenden Translators Association of<br />
China (TAC) und Miriam Lee (ITIA, Irland). Das Executive<br />
Committee wird von Frans de Laet (CBTIP, Belgien)<br />
als Generalsekretär und Andrew Evans (ITI,<br />
Großbritannien) als Schatzmeister komplettiert.<br />
Blick aus dem Hotelfenster: Vielschichtiges Schanghai<br />
Eine äußerst knappe Wahl führte zu einer Pattsituation<br />
mit drei Kandidaten für den 14. gewählten Platz. An dieser<br />
Stelle hat Terry Oliver seine Kandidatur zurückgezogen,<br />
um weiterhin auf europäischer Ebene eine aktive<br />
Rolle spielen zu können. Die endgültige Besetzung der<br />
Gremien kann auf jeden Fall als ausgewogen und vielversprechend<br />
bezeichnet werden, was die Zukunftsperspektiven<br />
der FIT betrifft.<br />
Als Highlight wurden alle Delegierten zu einem Abendessen<br />
im Gästehaus des Bürgermeisters von Schanghai eingeladen,<br />
was ein besonderes VIP-Gefühl aufkommen ließ,<br />
da die beiden Busse mit Polizeieskorte vorn und hinten<br />
durch fast menschenleere Straßen fuhren: An jeder Kreuzung<br />
standen Polizisten und riegelten den Querverkehr ab.<br />
Der dann folgende Open Congress sprengte erwartungsgemäß<br />
alle bisherigen Maßstäbe: Statt der üblichen 400<br />
bis 600 Teilnehmer waren es diesmal um die 1800,<br />
davon gut und gerne 1200 aus dem Gastgeberland.<br />
Einige Vortragsblöcke des Kongresses zum Thema<br />
»Übersetzung und kulturelle Vielfalt« fanden nur auf Chinesisch<br />
statt, die meisten wurden allerdings auf Englisch<br />
abgehalten. Man hatte ständig die Qual der Wahl: Meistens<br />
sechs, zuweilen zehn Parallelblöcke mit Themen,<br />
die das ganze Spektrum der Übersetzer- und Dolmetschertätigkeit<br />
abdeckten. Literarische Übersetzungen,<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 15
Verbandsorganisation, Normen und Zertifizierung, technische<br />
Fortschritte, Ausbildung und vieles mehr waren in<br />
sämtlichen Schattierungen vertreten.<br />
Erwähnenswert sind weiterhin die Leistungen der Konferenzdolmetscher,<br />
die es allen Referenten ermöglichten,<br />
sich in den FIT-Sprachen Französisch und Englisch, auszudrücken:<br />
Bernard Ponette, Belgier aus Mexiko City und<br />
vor allem für UN-Dienste tätig, und Anne-Marie Arbaji,<br />
Französin aus Paris, Mitglied der AIIC, die mit Sohn<br />
angereist war. Wer, wenn nicht wir, könnte diese kontinuierlich<br />
sehr guten Leistungen über sechs Tage besser<br />
beurteilen?<br />
Zum Rahmenprogramm gehörten ein Abendessen mit<br />
kulturellen und zum Teil höchst akrobatischen Darbietungen,<br />
eine Flussfahrt mit Buffet und nächtlichem Blick auf<br />
die atemberaubende Architektur des modernen Schanghai<br />
und eine halbtägige Stadtrundfahrt mit Besuch im<br />
alten Chinatown.<br />
Chinatown: Wer bestaunt hier wen?<br />
Nachdem die Abschlussveranstaltung (auf der der deutsche<br />
BDÜ übrigens den Preis für die beste Internetpräsenz<br />
gewann) vorbei war, haben wir uns zur Abrundung für die<br />
Rückreise zum Flughafen eine beeindruckend schnelle<br />
und ruhige Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel<br />
gegönnt, das man hierzulande vergeblich sucht: dem<br />
»Maglev«, alias Transrapid. Und da die Lufthansa uns<br />
trotz neuerlicher Streikandrohung nicht im Stich gelassen<br />
hat, sind wir mit hanseatischer Pünktlichkeit wieder in<br />
Fuhlsbüttel (sorry: Hamburg Airport) gelandet. <br />
Tagesaktuelle Berichte vom 3. bis 7. August 2008 von<br />
Natascha Dalügge-Momme über den FIT-Kongress können<br />
Sie unter www.uepo.de nachlesen.<br />
FIT Normen<br />
Jährliche Sitzung der ISO<br />
TC37/SC2/WG6 in Moskau<br />
Die meisten Kollegen wissen natürlich, dass ISO für die<br />
Internationale Organisation für Normung steht. Aber was<br />
verbirgt sich hinter dem Kürzel TC37/SC2/WG6? Und<br />
warum ist das für unseren Beruf von Interesse?<br />
Nun, die ISO hat eine ganze Reihe von TCs (Technical<br />
Committees), und das TC37 befasst sich mit »Terminology<br />
and other language and content resources«. Einer<br />
der Ausschüsse nennt sich SC2 »Terminographical and<br />
lexicographical working methods« und ist wiederum in<br />
diverse Arbeitsgruppen unterteilt, wovon sich die WG6<br />
mit »Translation and interpretation« beschäftigt. Während<br />
des Jahres findet zwar ein gewisser elektronischer Austausch<br />
statt, das kann jedoch eine physische Präsenz und<br />
Diskussion nicht ersetzen, sodass die Mitglieder der<br />
Arbeitsgruppe sich einmal im Jahr für drei bis vier Tage<br />
persönlich irgendwo auf der Welt treffen.<br />
Und so kam die TC37/SC2/WG6 dieses Jahr in der<br />
zweiten Augustwoche in der russischen Hauptstadt<br />
zusammen. Als »unabhängiger Experte« im DIN Normungsausschuss<br />
für den Bereich Übersetzung nehme ich<br />
seit knapp drei Jahren an diesen Sitzungen teil, allerdings<br />
war ich diesmal aus verwaltungstechnischen Gründen<br />
Mitglied der österreichischen Delegation (wie bei Olympia:<br />
Dabei sein ist alles!).<br />
Auf der Tagesordnung standen neben der angestrebten<br />
internationalen Norm für das Dolmetschen<br />
(an diesen Arbeiten bin ich nicht beteiligt, da ein entsprechender<br />
deutscher Ausschuss nicht zustande gekommen<br />
ist und ich mich auf diesem Gebiet ohnehin nicht kompetent<br />
fühle) diverse Punkte wie Parameter, die zu Beginn<br />
eines Übersetzungsprojektes zu berücksichtigen sind,<br />
Schaffung einer terminologischen Datenbank zur Koordination<br />
der in Übersetzungsnormen verwendeten Begriffe<br />
(das hat übrigens Auswirkungen weit über den Übersetzungsbereich<br />
hinaus) und Möglichkeiten zur Qualitätsbewertung<br />
von Übersetzungen.<br />
Es wurden Berichte präsentiert, Arbeitspläne für das kommende<br />
Jahr aufgestellt und Vorgehensweisen zum Teil<br />
recht kontrovers diskutiert. Noch hat die europäische<br />
Norm EN 15038 eine gewisse Zeit, um sich in der Praxis<br />
zu bewähren, aber spätestens bei der in drei Jahren<br />
anstehenden Überprüfung wird sich die Frage wieder<br />
stellen: Soll sie durch eine weltweite Norm ersetzt werden?<br />
Und wie soll diese eventuell aussehen? Da die Meinungen<br />
hierzu sehr weit auseinandergehen, steht für die<br />
nächsten Jahre viel Arbeit an, wobei sich die Konsensfindung<br />
weitaus schwieriger gestalten dürfte als unter den<br />
immerhin 29 europäischen Staaten der CEN-Norm.<br />
Die nächste Sitzung der TC37/SC2/WG6 findet im<br />
August 2009 in Bogotá, Kolumbien, statt. (to)<br />
16 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Rechtsecke<br />
Aktuelles aus der Rechtsecke<br />
Giannina Gindler, Referentin des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> für Dolmetschen und Übersetzen bei Gericht, Polizei und Behörden, berichtet<br />
in dieser Rubrik regelmäßig über Entwicklungen rund um Vereidigungen, JVEG, HmbDolmG etc.<br />
Neue Dolmetscher- und<br />
Übersetzergesetze:<br />
Schleswig-Holstein<br />
Nach Verlesung des Gesetzentwurfs im Innen- und<br />
Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags<br />
haben die Landtagsparteien im Juli eine zweite schriftliche<br />
Anhörung der interessierten Verbände und Institutionen<br />
beschlossen. Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> hat daraufhin die<br />
bereits Ende 2007 formulierte Stellungnahme erneut zur<br />
Verfügung gestellt, denn leider ist kein einziger Änderungsvorschlag<br />
in die erste Gesetzesüberarbeitung eingeflossen.<br />
Ergänzt wurde unsere Stellungnahme durch<br />
die allgemeine Verfügung des Justizministeriums in NRW<br />
zum Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer vom<br />
13. März 2008, die eine Ladung bzw. Beauftragung ausschließlich<br />
solcher vereidigter Dolmetscher und Übersetzer<br />
vorgibt, die im gesetzlich geforderten Verzeichnis aufgeführt<br />
sind: unserer Auffassung nach eine begrüßenswerte<br />
Auslegung des neuen Gesetzes, die zu einem<br />
gesetzlich verankerten Ausschluss der Beauftragung bzw.<br />
Ladung von Übersetzungs- und Dolmetscheragenturen<br />
führen soll. (gg)<br />
Bundesweite Anerkennung<br />
Inzwischen hat der Bundestag eine Änderung von § 189<br />
Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes des Bundes verabschiedet.<br />
Der Passus hat nun folgenden Wortlaut: »Ist<br />
der Dolmetscher für Übertragungen der betreffenden Art<br />
in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften<br />
allgemein beeidigt, so genügt vor allen Gerichten des<br />
Bundes und der Länder die Berufung auf diesen Eid.« Für<br />
die Praxis heißt dies, dass ein von einem Gericht in einem<br />
Bundesland beeidigter Dolmetscher bei einem Gericht in<br />
einem anderen Bundesland tätig werden kann, ohne dort<br />
neu beeidigt werden zu müssen. Die Verabschiedung der<br />
Gesetzesänderung durch den Bundesrat steht allerdings<br />
noch aus.<br />
Darüber hinaus soll § 142 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung<br />
(ZPO) mit Blick auf die bis Ende 2009 umzusetzende<br />
EG-Dienstleistungsrichtlinie dahingehend geändert<br />
werden, dass für Übersetzer künftig eine bundesweite<br />
Berufung auf die nach Landesrecht erfolgte allgemeine<br />
Ermächtigung möglich ist.<br />
(Quelle: TransRelations 2/2008 des BDÜ Bremen/SH;<br />
danke für die freundliche Nachdruckgenehmigung!)<br />
Mal nachgefragt …<br />
Die zum Teil bereits verabschiedeten neuen Dolmetscherund<br />
Übersetzergesetze sehen eine Abschaffung der befristeten<br />
Erteilung der Beeidigung/Vereidigung/Ermächtigung<br />
vor. Der <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> setzt sich für eine Bestandwahrung<br />
aller heute ermächtigten Übersetzer und beeidigten<br />
Dolmetscher ein. Dies bedeutet, dass keine Neuantragerfordernis<br />
besteht und eine in der Vergangenheit erteilte<br />
Vereidigung nicht durch Einführung der neuen Vereidigungsgesetze<br />
erlischt.<br />
Wir wollten aber genau wissen, ob eine eventuelle<br />
Aberkennung – und somit eine gewisse Schlechterstellung<br />
– überhaupt rechtmäßig wäre, insbesondere, wenn<br />
die Erteilung ursprünglich zeitlich unbegrenzt vorgenommen<br />
wurde. Diese Frage lassen wir derzeit anwaltlich<br />
prüfen und werden Sie in den kommenden <strong>Infoblatt</strong>-Ausgaben<br />
auf dem Laufenden halten. (gg)<br />
Weiterbildung an der Uni HH<br />
Der erste Durchgang des weiterbildenden, berufsbegleitenden<br />
Studiums »Dolmetschen und Übersetzen<br />
an Gerichten und Behörden« wurde sehr erfolgreich<br />
abgeschlossen und die Prüfung in den Sprachen<br />
Türkisch, Arabisch, Farsi, Polnisch, Spanisch, Russisch<br />
und Rumänisch abgehalten. Dank der hervorragenden<br />
Vorbereitung haben 75 Prozent der Kandidaten, die sich<br />
der nach wie vor sehr schwierigen Prüfung (Niveau Eignungsfeststellungsverfahren)<br />
gestellt haben, diese im<br />
ersten Anlauf bestanden.<br />
Der nächste Durchgang dieser berufsbegleitenden zehnmonatigen<br />
Weiterbildung beginnt am 10. Oktober,<br />
Bewerbungsschluss ist der 1. September 2008<br />
(siehe auch <strong>Infoblatt</strong> 3/2008). Voraussetzungen sind ein<br />
abgeschlossenes Studium an einer deutschen oder ausländischen<br />
Hoch- oder Fachhochschule (idealerweise ein<br />
Übersetzer-, Sprach- oder Rechtsstudium) sowie gute<br />
Deutschkenntnisse auf dem Niveau des Großen Sprachdiploms<br />
des Goethe-Instituts.<br />
Weitere Informationen: www.aww.uni-hamburg.de<br />
Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW)<br />
an der Universität Hamburg; Information und Fachberatung:<br />
Marlis Adjanor, Tel. 040 42883-2641/-2499,<br />
E-Mail wb@aww.uni-hamburg.de (ndm)<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 17
Kurzmeldungen Seminare des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
Wussten Sie eigentlich, ...<br />
... dass Richard Schneider sein »Übersetzerportal«<br />
wieder zum Leben erweckt hat? Unter www.uepo.de<br />
können Sie Nachrichten aller Art aus der Sprachmittlerbranche<br />
lesen. Wir haben dieses hochaktuelle Medium<br />
genutzt und vom 3. bis 7. August 2008 sozusagen live<br />
vom FIT-Kongress in Schanghai berichtet. Sehr interessant<br />
auch die Geschichte über das Google Translation<br />
Center vom 6. August 2008 – sollten Sie mal<br />
nachlesen!<br />
Uepo.de ist für jedermann kostenlos und ohne Registrierung<br />
zugänglich. Man kann die Nachrichten auch als<br />
RSS-Newsfeed abonnieren (unten links im Menü). Die<br />
neuesten Nachrichten werden dann unmittelbar nach<br />
dem Erscheinen einschließlich eventuell vorhandener<br />
Bilder an den RSS-Reader übermittelt.<br />
... dass die Internetpräsenz des BDÜ auf dem diesjährigen<br />
FIT-Weltkongress zur besten Website gekürt<br />
wurde? Herzlichen Glückwunsch! Gucken Sie doch mal<br />
vorbei: www.bdue.de<br />
... dass gerade das neue MDÜ 3/08 erschienen ist?<br />
Themen: Übersetzen und Dolmetschen für die Medien,<br />
Reise zur chinesischen Sprache, internationale Unterschiede<br />
beim Lokalisieren von Webseiten, Untersuchung<br />
des Marktes für Dolmetscher. Nähere Informationen und<br />
Bestellmöglichkeit unter www.bdue.de<br />
... dass für die geplante BDÜ-Konferenz »Übersetzen<br />
in die Zukunft – Interpreting the Future« vom 11. bis<br />
13. September 2009 (!) in Berlin noch Experten aus<br />
den Bereichen Übersetzen und Dolmetschen für Vorträge<br />
oder Workshops zu folgenden Themenfeldern<br />
gesucht werden? Auswirkungen der Globalisierung auf<br />
den Sprachmittlermarkt, neue Berufsprofile und neue<br />
Perspektiven, neue Herausforderungen beim Übersetzen/<br />
Dolmetschen, neue Technologien, Ausbildung heute,<br />
neue Anforderungen an die Berufsverbände. Einsendeschluss<br />
für Vorschläge ist der 15. November 2008.<br />
Weitere Infos: www.uebersetzen-in-die-zukunft.de<br />
... dass die Aticom Auditoren für die EN 15038<br />
ausbilden lassen hat, die ihr Wissen jetzt an interessierte<br />
Übersetzer weitergeben? Es handelt sich hierbei nicht um<br />
eine Selbsterklärung oder Registrierung, sondern um eine<br />
echte Zertifizierung im Sinne der Norm. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie auf dem Tagesseminar »Vorstellung<br />
EN 15038«, das am 13. und 17. September<br />
angeboten wird (siehe »Weitere Termine« auf Seite 21<br />
dieses <strong>Infoblatt</strong>s oder www.aticom.de/a-seminf.htm).<br />
Seminarangebot <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
Informationen über alle Seminare und Referenten finden<br />
Sie auch im Internet unter www.adue-nord.de → Weiterbildung,<br />
wo ebenfalls das Seminarprogramm 2008 als<br />
PDF bereit steht.<br />
Bitte beachten Sie die Anmeldeformalitäten: Rücktritte<br />
sind bis 1 Woche vor dem Seminartermin gegen eine<br />
Gebühr von 10 € möglich; eine rechtzeitige Anmeldung<br />
und Bezahlung bis zum Frühbuchertermin wird mit einem<br />
Frühbucherrabatt belohnt.<br />
Die Mitgliederkonditionen gelten außer für <strong>ADÜ</strong>-<br />
<strong>Nord</strong>-Mitglieder auch für Mitglieder in Mitgliedsverbänden<br />
der FIT (wie ATA, Aticom, BDÜ, SFÖ, Universitas<br />
...) sowie für Mitglieder des DTT, des QSD, der<br />
Staatlichen Fremdsprachenschule Hamburg (SFS) der<br />
tekom, des VdÜ und der WKÖ.<br />
Anmeldung für alle Seminare unter<br />
www.adue-nord.de → Weiterbildung → Anmeldung<br />
Einsteigerseminar 2008-E1<br />
Mit Erfolg in die<br />
Selbstständigkeit<br />
Referentin: Dr. Thea Döhler<br />
Betriebswirtin, Diplom-Pädagogin<br />
und Dip.Trans (IoLET). Seit 1997<br />
selbstständige Trainerin und Beraterin<br />
für Sprachmittler und deren Berufsverbände.<br />
Themen: Marketing, Kommunikation<br />
sowie Existenzgründung und<br />
-sicherung.<br />
Datum und Ort<br />
Freitag, 19.09. und Samstag, 20.09.2008,<br />
(Freitag 14 bis 18 Uhr, Samstag 9.30 bis 17.30 Uhr)<br />
in der Staatlichen Fremdsprachenschule Hamburg<br />
Lerninhalte<br />
Selbstständig als Übersetzer und Dolmetscher arbeiten<br />
– ja. Aber wie geht das? Was ist zu beachten,<br />
wenn der Einstieg in den Markt nicht gleich der Ausstieg<br />
werden soll? Eins ist klar: Arbeit auf eigene<br />
Rechnung und Verantwortung erfordert mehr als<br />
Sprachkenntnisse und Kreativität.<br />
Dieses Seminar vermittelt in komprimierter Form alles,<br />
was Sie im Geschäftsalltag als Freiberufler wissen<br />
müssen:<br />
Unternehmensform u. a. rechtliche Grundlagen<br />
Die Steuern und das Finanzamt<br />
Versicherungsschutz<br />
Kosten der Selbstständigkeit<br />
18 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Seminare und Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
Finanzierungsbedarf und Fördermöglichkeiten<br />
Kalkulation und Preisbildung<br />
Marketing und Kundengewinnung<br />
Zielgruppe und Vorkenntnisse<br />
Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich für eine<br />
selbstständige Tätigkeit als Sprachmittler interessieren.<br />
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie entweder »nur«<br />
mit dem Gedanken spielen, bereits konkrete Pläne<br />
geschmiedet oder erste Schritte auf dem Markt unternommen<br />
haben. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.<br />
Teilnahmebeitrag (zzgl. 19 % MwSt.)<br />
(zweitägiges Seminar inklusive 1 Mittagessen,<br />
Pausenverpflegung, Seminarunterlagen und<br />
<strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Publikation »Grünes Licht«)<br />
Mitglieder 150 €<br />
Nichtmitglieder 190 €<br />
Kombipreis bei Buchung aller<br />
Seminare der Sonderreihe E1-3<br />
Mitglieder und Schüler der SFS 250 Euro<br />
Nichtmitglieder 340 Euro (zzgl. 19 % MwSt)<br />
Seminarübersicht 2. Hj. 2008<br />
++++++++++++++++++++++++++++<br />
NEU 2008-10 11. Oktober 2008 NEU<br />
Stilsicher Russisch schreiben (Doz.Russ.Hochsch.)<br />
++++++++++++++++++++++++++++<br />
2008-E2 1. November 2008<br />
Tools für Übersetzer: Hard-/Software (Axel Geffken)<br />
2008-7 15. November 2008<br />
Websites übersetzen (Dr. Arnim Mennecke)<br />
2008-E3 22. November 2008<br />
Word: Textverarbeitung professionell (C. Mielsch)<br />
2008-8 29.–30. November 2008<br />
Marketing mit Persönlichkeit (Dr. Thea Döhler)<br />
++++++++++++++++++++++++++++<br />
NEU 2008-9 6.–7. Dezember 2008 NEU<br />
Curso de corrección de estilo (José A. Moreno)<br />
++++++++++++++++++++++++++++<br />
In Planung ist außerdem ein Mini-Seminar zum Einsatz<br />
von Abbyy FineReader im Übersetzeralltag.<br />
Aktuelle Informationen zu allen Seminaren und das<br />
Anmeldeformular finden Sie immer unter<br />
www.adue-nord.de → Weiterbildung.<br />
Kollegentreffen<br />
Unsere Kollegentreffen finden üblicherweise am 2. Donnerstag<br />
der ungeraden Monate (März, Mai, Juli, September,<br />
November) statt.<br />
Auf dem Kollegentreffen im September geht es um die<br />
Reformen im Gesundheitswesen und die Folgen<br />
für die Krankenversicherung. Petra Vortkort von der<br />
privaten Krankenversicherung DKV (Anbieter des Rahmenvertrags<br />
für <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder) wird über den<br />
Reform-Dschungel in der Gesundheitspolitik referieren,<br />
über die Einführung eines Gesundheitsfonds, Beitragserhöhungen<br />
in der Gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
über Basis- und Wahltarife, über Wechselfristen für freiwillig<br />
Versicherte etc. Dies sind nur einige der zahlreichen<br />
Veränderungen, die spätestens zum 01.01.2009 auf die<br />
Versicherten zukommen. Gerne steht Frau Vortkort auch<br />
für Fragen rund um Gesundheitsreform und Krankenversicherung<br />
zur Verfügung.<br />
Das Kollegentreffen findet Donnerstag, am 11. September<br />
ab 19.30 Uhr in der Rudergesellschaft<br />
Hansa, Schöne Aussicht 39 in 22085 Hamburg statt.<br />
Nach Vortrag und Diskussion ist immer noch Zeit für<br />
Kontaktaufnahme und Gespräche mit Kollegen. Gäste<br />
sind uns herzlich willkommen!<br />
Informationen zu den Kollegentreffen finden Sie immer<br />
unter www.adue-nord.de → Termine).<br />
Dialogo italiano<br />
Wir treffen uns an jedem 3. Samstag im Monat und diskutieren<br />
ganz informell über aktuelle Themen, die die italienische<br />
Öffentlichkeit und den beruflichen Alltag bewegen.<br />
Nächste Treffen: 20. Sept. und 18. Okt. 2008;<br />
Ristorante Oscar, Am Güterbahnhof 5, Tor 8<br />
und 9 in 21035 Hamburg<br />
Herzlich willkommen sind alle Kolleginnen und Kollegen<br />
aus dem Großraum Hamburg mit Arbeitssprache Italienisch,<br />
wobei eine Mitgliedschaft im <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> nicht<br />
erforderlich ist.<br />
Weitere Informationen: giannina@adue-nord.de<br />
appleÛ„Î˚È ÒÚÓÎ<br />
Die Russisch-AG trifft sich üblicherweise alle 2 Monate<br />
bei einer Teilnehmerin/einem Teilnehmer zu Hause. Termin,<br />
Thema und Ort des nächsten Treffens stehen noch<br />
nicht fest.<br />
Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen und<br />
melden sich bitte bei Eleonora Büchner<br />
eleonora_buechner@t-online.de<br />
ƒÓ·appleÓ ÔÓʇÎÓ‚‡Ú¸ Í Ì‡¯ÂÏÛ ÒÚÓÎÛ<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 19
Grupo de español<br />
Veranstaltungen des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
Die Treffen Arbeitsgruppe Spanisch finden in den geraden<br />
Monaten am 3. Dienstag des Monats statt.<br />
Nächstes Treffen: Dienstag, 21. Oktober 2008<br />
um 19.00 Uhr im WESTWIND, Spadenteich 1<br />
(Hamburg Hauptbahnhof)<br />
Wir nutzen unsere Treffen, um Kontakte untereinander zu<br />
pflegen und uns fachlich auszutauschen. Es besteht auch<br />
die Möglichkeit, sich in den E-Mail-Verteiler der Gruppe<br />
einzutragen und darüber alle Infos und Nachrichten zu<br />
erhalten, die die Gruppe betreffen. Um sich in die Liste<br />
einzutragen, genügt es, eine Nachricht mit beliebigem<br />
Betreff und Text an folgende Adresse zu senden:<br />
ADUe-<strong>Nord</strong>-Spanisch-subscribe@yahoogroups.com<br />
Wir freuen uns auf weitere interessierte Kolleginnen und<br />
Kollegen. Kontakt: Karmele Rodríguez<br />
04105 152062 mail@karmelerodriguez.de<br />
Groupe de travail français<br />
Unsere Treffen finden üblicherweise am 1. Donnerstag<br />
des Monats statt. Wir haben ein Kooperationsnetzwerk<br />
aufgebaut und tauschen uns über alle Aspekte unserer<br />
Arbeit aus.<br />
Interessent(inn)en sind jederzeit herzlich willkommen und<br />
melden sich bei: Dominique Bohère<br />
040 5603828 d.bohere@t-online.de<br />
Einsteigerstammtisch<br />
Der Hamburger Stammtisch für Einsteiger ist die erste<br />
Anlaufstelle für Berufsanfänger, die sich mit Kollegen<br />
über verschiedene Aspekte der Existenzgründung und<br />
beruflichen Selbstständigkeit austauschen möchten.<br />
Die Treffen finden regelmäßig am letzten Dienstag<br />
des Monats statt (August-Treffen fällt aus!).<br />
Nächstes Treffen: Dienstag, 30. September ab<br />
20.00 Uhr in der »Filmhauskneipe«, Friedensallee<br />
7 in Hamburg-Ottensen<br />
Damit die Teilnehmer auch außerhalb der Treffen in Kontakt<br />
bleiben können, gibt es die Yahoo-Gruppe »Einsteigerstammtisch«(http://de.groups.yahoo.com/group/einsteigerstammtisch/).<br />
Hier finden eingetragene Mitglieder<br />
nützliche Informationen zur beruflichen Selbstständigkeit.<br />
Wer Fragen zum Stammtisch oder zur Yahoo-Gruppe hat,<br />
wendet sich bitte an Katarzyna Golab-Schafrik<br />
040 53206489 oder katarzyna@adue-nord.de.<br />
Rechtsberatung<br />
Durch die Kooperation mit der Aticom und dem BDÜ-<br />
Landesverband Bremen-Niedersachsen beträgt die<br />
Dauer der Rechtsberatung 4 Stunden. Die Rechtsberatung<br />
findet regelmäßig an jedem 1. und 3. Montag des<br />
Monats statt, und zwar von 15.00 bis 19.00 Uhr.<br />
Die nächsten Termine 2008:<br />
01.09. 15.09 06.10. 20.10. 03.11<br />
Der beratende Rechtsanwalt ist Dr. Wolfram Velten. Er ist<br />
zu den Sprechzeiten unter unserer speziellen Telefonnummer<br />
040 21980939 erreichbar.<br />
Die Rechtsberatung steht nur Mitgliedern des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
bzw. der kooperierenden Verbände offen und kann zu<br />
den angegebenen Zeiten telefonisch in Anspruch genommen<br />
werden. Es gibt auch die Möglichkeit, persönliche<br />
Gesprächstermine in der Kanzlei von Dr. Wolfram Velten<br />
zu vereinbaren.<br />
Marketingberatung<br />
Die kostenlose telefonische Marketingberatung für Mitglieder<br />
des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> von Dr. Thea Döhler findet regelmäßig<br />
an jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat von<br />
10 Uhr bis 12 Uhr statt. ACHTUNG, Ausnahme:<br />
Im Oktober findet die Beratung wegen Fortbildung<br />
der Beraterin am 3. und 5. Mittwoch statt.<br />
Die nächsten Termine 2008:<br />
10.09. 24.09 15.10. 29.10<br />
Die Marketingberatung steht nur <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitgliedern<br />
zur Verfügung und ist unter 04137 810893 zu erreichen.<br />
Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter<br />
geschaltet, dem Sie Ihr Anliegen schildern können.<br />
Oder senden Sie vorab eine E-Mail an<br />
marketingberatung@adue-nord.de<br />
Steuerberatung<br />
Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> können eine telefonische Steuerberatung<br />
in Anspruch nehmen, die von Steuerberater<br />
Hans Dohrndorf, Partner der von Berlichingen & Partner<br />
Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg, angeboten wird.<br />
Dieser Service ist für Mitglieder des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> kostenlos<br />
und deckt die Beantwortung steuerlicher Fragen ab, die<br />
direkten Bezug zur Ausübung ihres Berufs als Dolmetscher/Übersetzer<br />
haben. Weitergehende Leistungen wie<br />
das Anfertigen von Steuererklärungen fallen nicht hierunter<br />
und sind ggf. vom Mitglied selbst zu tragen.<br />
Unter 040 35763513 beantwortet Hans Dohrndorf<br />
werktags zwischen 17 und 18 Uhr Ihre Fragen.<br />
20 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Weitere Termine<br />
Die hier genannten Veranstaltungen sind eine willkürliche<br />
Terminsammlung von Weiterbildungsangeboten und<br />
Stammtischen, die für Übersetzer und Dolmetscher interessant<br />
sein könnten. Die Redaktion kann die Qualität der<br />
Veranstaltungen nicht überprüfen, diese Liste versteht sich<br />
nicht als Empfehlung des <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> und erhebt keinerlei<br />
Anspruch auf Vollständigkeit. Unter www.adue-nord.de<br />
→ Weiterbildung → Partner finden Sie direkte Links zu<br />
einigen deutschsprachigen Verbänden und Portalen, die<br />
ebenfalls interessante Seminare anbieten. Eine gute<br />
Übersicht bietet auch der internationale Veranstaltungskalender<br />
des britischen ITI<br />
(www.iti.org.uk/ice).<br />
Fortbildungsveranstaltung Hildesheim:<br />
Qualitätssicherung durch Mess- und Prüftechnik<br />
4.–6. September in Hildesheim<br />
Auch im Jahr 2008 setzen das Institut für Angewandte<br />
Sprachwissenschaft (IfAS) und das Institut für Physik und<br />
Technik (IPT) der Universität Hildesheim die Reihe der<br />
beliebten Hildesheimer Fortbildungsseminare fort. Auf<br />
Wunsch vieler Teilnehmer früherer Veranstaltungen steht<br />
im September 2008 das Schwerpunktthema Mess- und<br />
Prüftechnik auf dem Programm.<br />
Veranstalter: Uni Hildesheim und BDÜ<br />
Weitere Infos: www.bdue.de<br />
Weiterbildungsseminar Dolmetschen<br />
Japanisch/Deutsch<br />
11.–20. September 2008 in Heidelberg<br />
Voraussetzung: Einwandfreie Beherrschung der Muttersprache<br />
DE bzw. JP und hervorragende mündliche und<br />
schriftliche Kenntnisse der Fremdsprache JP bzw. DE.<br />
Veranstalter: Inst. für Japanologie der Uni Heidelberg<br />
Weitere Infos: www.rzuser.uni-hd.de/~hw3/<br />
Vorstellung der EN 15038:2006<br />
13. September 2008 in Köln oder<br />
17. September 2008 in Dortmund (Wiederh.)<br />
»Diese Norm ist zukunftsweisend für unseren Berufsstand<br />
und muss als Instrument der Professionalität betrachtet<br />
werden. Viele sind der Meinung, es führt kein Weg daran<br />
vorbei. Die Wirkung kann sich nicht richtig entfalten,<br />
wenn man sich nur auf eine Registrierung beschränkt,<br />
vielmehr sollte man auf die Zertifizierung durch ein offizielles<br />
Prüfinstitut hinarbeiten.«<br />
Veranstalter: Aticom, Referent: Martin Bindhardt, Sprachmittler<br />
sowie Auditor nach EN 15038<br />
Weitere Infos: www.aticom.de/a-seminf.htm<br />
Weitere Termine<br />
Computer und Übersetzen<br />
15.–24. September 2008 in Saarbrücken<br />
Seminar für Übersetzer und Dolmetscher über TM-<br />
Systeme sowie Software- und Website-Lokalisierung<br />
Veranstalter: FR 4.6 der Uni des Saarlandes<br />
Referenten: Karl-Heinz Freigang, Daniel Zielinski etc.<br />
Anmeldung: http://fr46.uni-saarland.de/fbs2008<br />
Fachseminar Juristisches Übersetzen in Paris<br />
17.–19. September 2008 in Paris<br />
Französischsprachiges Seminar, das Fachleute über alle<br />
Aspekte des französischen Justizsystems informieren soll;<br />
gut geeignet für Übersetzer die völlig andere Arbeitsgebiete<br />
haben, trotzdem jedoch regelmäßig oder gelegentlich<br />
mit juristischen Konzepten und Rechtsterminologie<br />
konfrontiert sind.<br />
Veranstalter: Französischer Übersetzerverband SFT<br />
Info und Anmeldung: www.sft.fr → »Formations«<br />
TM-Europe 2008 Conference<br />
9.–10. Oktober 2008 in Warschau<br />
Focusing on customers, vendors and process management<br />
from the global and the local perspective – best<br />
strategies and practices for GILT (globalization, internationalization,<br />
localization and translation) industry.<br />
Veranstalter: Translation Management Global und der<br />
polnische Verband PSBT<br />
Weitere Infos: www.tm-europe.org<br />
Medizinsprachmittlerkonferenz (EN/ES/PT)<br />
17.–18. Oktober 2008 in Lissabon<br />
Die »International Translation Conference on Health Sciences«<br />
in Lissabon wird vom internationalen Übersetzungsunternehmen<br />
Tradulínguas organisiert und ist als<br />
ATA-Weiterbildungsveranstaltung anerkannt.<br />
»Two full days of practical learning sessions -- translation<br />
and terminology workshops (in Portuguese, English, and<br />
Spanish) -- for the professional translator and interpreter<br />
of health-related materials delivered by physicians and<br />
other health professionals with extensive experience in<br />
translation, and by professional translators and interpreters<br />
and other leading experts in their field. Opportunities<br />
for skill-building, information-sharing, and networking.<br />
Choose from 22 Speakers, 23 Sessions, and 5 Conference<br />
Tracks.«<br />
Frühbucherschluss: 3. Oktober; weitere Infos unter<br />
www.tradulinguas.com/conf-med/index.htm<br />
15. Réseau franco-allemand<br />
24.–26. Oktober in Wien<br />
Alljährliches Treffen der FR/DE-Sprachmittler mit Rahmenprogramm<br />
und diversen Fachvorträgen<br />
Kosten: 100 Euro für Mitglieder<br />
Anmeldung: www.aticom.de/Anmeldungrfa08.pdf<br />
Anmeldeschluss: 15. September 2008<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 21
Weitere Termine Rezensionsangebot<br />
tekom-Jahrestagung<br />
5.–7. November 2008 in Wiesbaden<br />
Themen: Open Source, Lokalisierung, Content-Management,<br />
Produktdatenmanagement, Terminologie und<br />
Sprachtechnologie, User Assistance und XML-Anwendungen.<br />
Neue Themengebiete zu Grundlagen der Technischen<br />
Kommunikation: Management von Technischer<br />
Kommunikation, Professionelles Schreiben und Wissenschaftliche<br />
Beiträge<br />
Veranstalter: tekom<br />
Weitere Infos: www.tekom.de/tagung/<br />
Audiovisual translation workshop:<br />
Translating corporate films<br />
7. November 2008 in Köln<br />
»With the increasing use of video (also for Internet and<br />
now iPhone use) to promote goods and services, advertise<br />
a corporate image, communicate information, train staff,<br />
etc., professional translators are frequently faced with the<br />
task of translating corporate video material. The aim of the<br />
workshop is to outline the problems involved in translating<br />
corporate films and the strategies required to solve them.<br />
Course Language: English with multilingual examples<br />
Course Fee: € 100 (€ 30 for students)<br />
Referent: Dr. Jean-Pierre Mailhac, Senior Lecturer at the<br />
University of Salford, UK«<br />
Veranstalter: Fachhochschule Köln, Institut für Translation<br />
und mehrsprachige Kommunikation, Infos unter:<br />
www.f03.fh-koeln.de/Kalender/2008/06/f03_msg_02563.html<br />
Séminaire d’initiation juridique<br />
20.–22. November 2008 in Luxemburg<br />
Quelles sont les étapes dans le raisonnement pendant un<br />
délibéré : constatation de la violation d'une liberté fondamentale;<br />
justification de la violation; application des<br />
principes généraux?<br />
Veranstalter: AIIC<br />
Weitere Infos: www.aiic.net/ViewPage.cfm/article2222<br />
The Translator as Strategic Partner<br />
22.–23. November 2008 in London<br />
Conference on the practices and technologies of translation<br />
quality sponsored by Chartered Institute of Linguists,<br />
Institute of Translation and Interpreting and ProZ.<br />
Referenten (u. a.): Daniel Benito, Michael Benis, Istvan<br />
Lengyel und Jost Zetzsche<br />
Weitere Infos www.translationconference.org.uk<br />
Kurz vor Redaktionsschluss ...<br />
... erreichten uns noch Rezensionsangebote für drei aktuelle<br />
Fachbücher aus der Übersetzungswissenschaft<br />
vom Narr-Verlag. Wenn Sie Lust haben, sich mal wieder<br />
außerhalb des praktischen Tagesgeschäfts mit den theoretischen<br />
Grundlagen unserer Tätigkeit zu beschäftigen<br />
und eine Rezension über eines der folgenden Bücher<br />
zu schreiben, schicken Sie einfach eine E-Mail an<br />
infoblatt@adue-nord.de. Neben dem Erkenntnisgewinn<br />
dürfen Sie als Lohn der Mühe das Buch behalten!<br />
Susanne Göpferich, Translationsprozessforschung:<br />
Stand, Methoden, Perspektiven, 313 Seiten<br />
Das Buch bietet den ersten umfassenden Überblick über<br />
den Stand der Translationsprozessforschung (speziell der<br />
Übersetzungsprozessforschung) mit ihren Methoden und<br />
Analyseverfahren, den Möglichkeiten der Datendokumentation<br />
und -bereitstellung sowie ihren Modellen und<br />
Ergebnissen und zeigt zukunftsträchtige Perspektiven für<br />
die weitere Forschung auf. Es richtet sich an Übersetzungsstudierende,<br />
Übersetzungsdidaktiker und professionelle<br />
Übersetzer sowie Forschungsinteressierte gleichermaßen.<br />
Es bietet Anstöße zur Reflexion der eigenen<br />
kognitiven Prozesse und damit zur Optimierung der<br />
Übersetzungsleistungen.<br />
Radegundis Stolze, Übersetzungstheorien: Eine<br />
Einführung, 5., überarb. und erw. Auflage 2008, 285 S.<br />
Inzwischen gibt es eine kaum noch zu überblickende Vielzahl<br />
theoretischer Äußerungen zum Übersetzen, die auf<br />
einer unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektive<br />
basieren und teilweise widersprüchlich erscheinen. Das<br />
Studienbuch ordnet die Ideenvielfalt mit didaktischen<br />
Kategorien wie dem Blick auf die Sprachsysteme, auf die<br />
Texte, auf die Disziplin, auf das Handeln und auf den<br />
Übersetzer. Die einzelnen wissenschaftlichen Schulen<br />
werden dabei in ihren Kernaussagen, mit zentralen<br />
Modellen und Anwendungsbeispielen vorgestellt, auf<br />
Querverbindungen und Gegensätze wird hingewiesen.<br />
Zahlreiche Zitate aus den Originalwerken lassen die<br />
jeweilige Diktion ersichtlich werden.<br />
Christoph Strosetzki (Hg.), Übersetzung.<br />
Ursprung und Zukunft der Philologie? 367 S.<br />
Die Konstanten und Veränderungen in Tätigkeit und<br />
Selbstverständnis von Übersetzern und Philologen stehen<br />
im Zentrum dieses Bands. Es diskutierten Vertreter der<br />
Übersetzungswissenschaft, der mittellateinischen, romanischen<br />
und germanistischen Sprach- bzw. Literaturwissenschaft.<br />
Die Themen reichen von der Übersetzungsleistung<br />
der ersten Glossen bis zu heutigen Lehrplänen<br />
europäischer Universitäten. Entstehung, Wandel und Beispiele<br />
von Übersetzungen im Zusammenhang mit der<br />
Philologie präsentieren Wissenschaftler aus Belgien,<br />
Frankreich, Deutschland und Spanien am Beispiel literarischer<br />
Meisterwerke von Goethe bis Montaigne.<br />
22 <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008
Datenänderungen<br />
Die Geschäftsstelle bittet:<br />
Änderungen von Postadressen, E-Mail-Adressen,<br />
Telefon- und Faxnummern und Ähnlichem rechtzeitig<br />
an die Geschäftsstelle senden.<br />
Änderungen dieser Art nur an die Geschäftsstelle senden,<br />
nicht an das <strong>Infoblatt</strong> und auch nicht an einzelne<br />
Vorstandsmitglieder.<br />
Daten im Internet werden periodisch (etwa alle<br />
3 Monate) auf der Grundlage der Daten aus der<br />
Datenbank in der Geschäftsstelle aktualisiert. Bitte<br />
daher keine Meldung an den Seitenmeister machen.<br />
Manuelle Einzeländerungen im Internet sind nicht<br />
möglich.<br />
Bei Änderungen gleichzeitig mitteilen, ob sonstige<br />
Daten wie zum Beispiel Privatanschriften, Mobiltelefonnummer<br />
weiterhin gültig sind.<br />
Abonnement<br />
Elektronisches Abonnement (PDF-Datei):<br />
Kostenlos auf Anforderung: infoblatt@adue-nord.de<br />
Druck-Abonnement<br />
Jahresabonnement (6 Ausgaben mit je mindestens<br />
24 Seiten); 27 € im Inland (inkl. 7 % MwSt.), 45 € im<br />
Ausland inkl. Porto- und Versandkosten; zu bestellen<br />
über das Internet (www.adue-nord.de → Bestellungen<br />
<strong>Infoblatt</strong>).<br />
In eigener Sache<br />
Personenbezeichnungen in den Veröffentlichungen des<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> beschränken sich aus Gründen der Lesbarkeit<br />
im Allgemeinen auf die Grundform, schließen aber weibliche<br />
und männliche Personen gleichermaßen ein.<br />
Die Inhalte des <strong>Infoblatt</strong>s werden nach bestem Wissen<br />
erstellt, aber die Redaktion übernimmt keine Gewähr für<br />
die Richtigkeit, Gültigkeit oder Vollständigkeit. Links zu<br />
externen Internetangeboten sowie von dort aus weiterführende<br />
Links verweisen auf Inhalte fremder Anbieter, für<br />
die nur der jeweilige Anbieter verantwortlich ist.<br />
Redaktions-/Anzeigenschluss<br />
für das nächste <strong>Infoblatt</strong>:<br />
Montag, 6. Oktober 2008<br />
Impressum Mediadaten<br />
Impressum<br />
Redaktion Helke Heino (v.i.S.d.P.)<br />
Layout und Druck TETRADOC<br />
Endkorrektorat von Artikeln, die mit sf gekennzeichnet<br />
sind: Sybille Frey (www.freytrans.de)<br />
Leserbriefe und Mitteilungen<br />
infoblatt@adue-nord.de <strong>Infoblatt</strong> · c/o TETRADOC ·<br />
Schönberger Straße 26 · 23896 Walksfelde<br />
04543 891667 04543 891668<br />
Erscheinen und Auflage 6-mal jährlich · etwa 430<br />
auf Papier · über 540 per E-Abo · etwa 2500 Internetabrufe<br />
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der<br />
Autoren, nicht notwendigerweise die der Redaktion oder des<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> wieder.<br />
© <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong>. Nachdruck, auch auszugsweise,<br />
nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion<br />
Anzeigenpreisliste Nr. 5<br />
Gültig seit 1. August 2005<br />
Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer!<br />
Anzeigen<br />
Schwarz-weiß in Druckauflage, Farbe in elektronischer Auflage;<br />
Platzierungswünsche im Innenteil werden nach Möglichkeit<br />
berücksichtigt.<br />
¼ Seite im Innenteil (117 mm hoch x 85 mm breit) 65,00 €<br />
½ Seite im Innenteil (117 mm hoch x 180 mm breit) 105,00 €<br />
1 Seite im Innenteil (260 mm hoch x 180 mm breit) 190,00 €<br />
1 Seite U2, U3 oder U4 (grün, Maße wie innen) 255,00 €<br />
Der Rand der Seiten kann aus technischen Gründen nicht bedruckt<br />
werden. Die Anzeige ist in einer von uns verarbeitbaren<br />
Form anzuliefern, vorzugsweise als PDF-Datei (Adobe Acrobat)<br />
oder in einem PC-Grafikformat wie JPG oder TIF.<br />
Beilagenwerbung<br />
Preise jeweils pro Blatt A4 oder kleiner, bis 160 g/m²<br />
Gesamte Druckauflage........................................... 80,00 €<br />
Diese Preise setzen die Lieferung der Beilage durch den Kunden<br />
voraus. Die elektronisch zu veröffentlichenden Beilagen sind als<br />
PDF-Datei zu liefern. Gedruckte und elektronische Beilagen<br />
müssen rechtzeitig zum Anzeigenschluss vorliegen.<br />
Wir können Beilagen unter Umständen im Rahmen unserer<br />
technischen Möglichkeiten gegen Kostenübernahme auch für<br />
Sie produzieren. Näheres vereinbaren Sie bitte mit uns.<br />
Kleinanzeigen<br />
In der Rubrik »Kleinanzeigen« können die <strong>ADÜ</strong>-<strong>Nord</strong>-Mitglieder<br />
Referenzmaterial wie Wörterbücher/CDs suchen, verkaufen oder<br />
verschenken, auf interessante Veranstaltungen hinweisen,<br />
Mitfahr-/Mitwohngelegenheiten bei Konferenzen suchen oder<br />
anbieten und Ähnliches.<br />
Kleinanzeigen sind kostenlos, aber Mitgliedern vorbehalten.<br />
Werbung für Sprachmittlerleistungen wird nicht veröffentlicht.<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> · <strong>Infoblatt</strong> 4/2008 23
Geschäftsstelle (GS)<br />
Vorstand<br />
Kontaktpersonen beim <strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong><br />
Noëlle Friebel (nf)<br />
Öffnungszeiten: Mo und Do 9.30–12.30 Uhr<br />
<strong>ADÜ</strong> <strong>Nord</strong> e. V.<br />
Wendenstraße 435 in 20537 Hamburg<br />
040 2191001 040 2191003<br />
info@adue-nord.de www.adue-nord.de<br />
1. Vorsitzende<br />
Natascha Dalügge-Momme (ndm)<br />
Vertretung des Verbandes nach außen<br />
Koordination GS<br />
04102 8249340<br />
natascha@adue-nord.de<br />
2. Vorsitzende<br />
Helke Heino (hh)<br />
Interne und externe Kommunikation<br />
Redaktion <strong>Infoblatt</strong><br />
04543 891667<br />
helke@adue-nord.de<br />
Schatzmeister<br />
Michael Friebel (mf)<br />
Finanzen Versicherungen und Steuern<br />
04105 660484<br />
michael@adue-nord.de<br />
Schriftführerin<br />
Silke Voigt (sv)<br />
Ausbildung Berufseinstieg Transforum<br />
040 21982815<br />
silke@adue-nord.de<br />
Referentin<br />
Giannina Gindler (gg)<br />
Vereidigungen D/Ü für Gerichte, Polizei, Behörden<br />
04102 678674<br />
giannina@adue-nord.de<br />
Beauftragte<br />
Seitenmeister Datenbank<br />
Per N. Döhler (pd)<br />
04137 810161<br />
per@adue-nord.de<br />
Einsteigerstammtisch<br />
Katarzyna Golab-Schafrik (kg)<br />
040 53206489<br />
katarzyna@adue-nord.de<br />
Wiebke Räke (wr)<br />
040 28513185<br />
wiebke@adue-nord.de<br />
Schleswig-Holstein<br />
Thekla Kruse (tk)<br />
0461 28556<br />
thekla@adue-nord.de<br />
Weiterbildung<br />
Georgia Mais (gm)<br />
040 21986625<br />
seminare@adue-nord.de<br />
Literarisches Übersetzen<br />
Maralde Meyer-Minnemann<br />
040 8802343<br />
maralde@adue-nord.de<br />
Angestellte Dolmetscher und Übersetzer<br />
Marietta Müller<br />
040 76757458<br />
marietta@adue-nord.de<br />
FIT Europa/Normenausschüsse<br />
Terence Oliver (to)<br />
04171 73366<br />
terry@adue-nord.de<br />
Konferenzdolmetschen<br />
Manuela B. Wille (mw)<br />
040 76411025<br />
manu@adue-nord.de<br />
Gebärdensprachdolmetschen<br />
Simone Scholl<br />
040 428383535 (Büro)<br />
04151 867139 (privat)<br />
simone@adue-nord.de<br />
Andrea Schaffers, DAW-GmbH<br />
040 428386581 (Büro)<br />
040 8803578 (privat)<br />
Die Postadressen der Vorstandsmitglieder und Beauftragten finden Sie im Internet unter www.adue-nord.de Über uns Leute.