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Finanzhilfen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG)

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42 – 31331/20<br />

- Fahrradbeauftragter-<br />

Durchwahl (0511) 120-<br />

7854<br />

<strong>Finanzhilfen</strong> <strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Gemeindefinanzierungsgesetz</strong> (<strong>GVFG</strong>);<br />

- Förderung von selbstständig geführten Radwegen<br />

- Förderung von Radwegweisung<br />

Bearbeitet von Herrn Hornbach<br />

24.06.2004<br />

Zu den im Bund/Länder-Arbeitskreis Radverkehr erörterten Maßnahmen im Zusammenhang mit der<br />

Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans gehört auch eine offensive, zeitgemäße Auslegung des<br />

<strong>GVFG</strong> in Bezug auf den Radverkehr. Hierdurch würde den Landkreisen, Städten und Gemeinden<br />

mehr Spielraum bei der Radverkehrsfinanzierung eröffnet. Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs am<br />

Gesamtverkehr zu erhöhen. Diese Zielsetzung wird auch von der Nieders. Landesregierung<br />

unterstützt.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der GA-Arbeitskreis für Finanzierungsfragen des Gemeindeverkehrs<br />

(FAK) beschlossen:<br />

• Selbstständig geführte Radverkehrsanlagen in gemeindlicher Baulastträgerschaft können im<br />

Rahmen des <strong>GVFG</strong> förderfähig sein. Es muss sich – wie bei den Straßen für den<br />

motorisierten Verkehr auch - um für den Radverkehr wichtige Wege handeln. Die<br />

kommunalpolitische Zielsetzung muss gemäß § 3 <strong>GVFG</strong> durch die entsprechende<br />

Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde oder durch besondere Darstellung in<br />

einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan zum Ausdruck gebracht werden.<br />

• Mit der Wegweisung für den Radverkehr wird der Radverkehr auf sicheren und<br />

verkehrsgünstigen Radrouten geführt. Die Wegweisung für den Radverkehr stellt ein<br />

Dienstgebäude/ Telefon Telefax X.400 Bankverbindung<br />

Paketanschrift (0511) 120 -0 (0511) 120-5778 S=Poststelle;O=mw;P=land-ni;A=dbp;C=de Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 022 312<br />

Friedrichswall 1 Telex (0511) 120-5770 e-mail<br />

30159 Hannover 9 234 140 nl d poststelle@mw.land-ni.dbp.de


- 2 -<br />

eigenständiges „Verkehrsleitsystem“ dar. Sie dient der Optimierung, der Sicherheit und<br />

Leichtigkeit des gesamten Straßenverkehrs, insbesondere des Radverkehrs.<br />

Die Wegweisung für den Radverkehr gemäß „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für<br />

den Radverkehr“ der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen ist als<br />

System förderfähig im Sinne des § 2 Abs.1Zf.1 f <strong>GVFG</strong>. Voraussetzung ist die Ausweisung in<br />

einem Radverkehrsplan der Kommune oder des Kreises.<br />

Die Bezirksregierungen habe ich gebeten, ortsbezogene Spielräume bei der Beurteilung der<br />

Förderfähigkeit einer Maßnahme, in Bezug auf die vorstehenden Erweiterungen der <strong>GVFG</strong>-<br />

Fördermöglichkeiten für den Radverkehr, flexibel zu nutzen und offensiv auszulegen.<br />

Ich bitte, dies den Kommunen in ihrem Landkreis in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.<br />

Im Auftrage<br />

Dienstgebäude/ Telefon Telefax X.400 Bankverbindung<br />

Paketanschrift (0511) 120 -0 (0511) 120-5778 S=Poststelle;O=mw;P=land-ni;A=dbp;C=de Nord/LB (BLZ 250 500 00) Konto 106 022 312<br />

Friedrichswall 1 Telex (0511) 120-5770 e-mail<br />

30159 Hannover 9 234 140 nl d poststelle@mw.land-ni.dbp.de

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