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Fliegerischer Dienst

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<strong>Fliegerischer</strong> <strong>Dienst</strong><br />

Ausbildung der Offiziere im Fliegerischen <strong>Dienst</strong><br />

Verpflichtungszeiten<br />

Die Mindestverpflichtungszeit beträgt in der Regel<br />

für alle Bewerberinnen und Bewerber 15 Jahre.<br />

Hiervon abweichend werden Kampfflugzeugführer<br />

und Waffensystemoffiziere der Luftwaffe grundsätzlich<br />

für eine Übernahme in das <strong>Dienst</strong>verhältnis<br />

einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten, ein<br />

geringer Teil mit der besonderen Altersgrenze des<br />

41. Lebensjahres vorgesehen (BO 41).<br />

Die <strong>Dienst</strong>zeit wird nicht sofort auf die volle Verpflichtungszeit,<br />

sondern jeweils nach bestandenen<br />

Ausbildungsabschnitten stufenweise festgesetzt.<br />

Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn der<br />

Offiziere des militärfachlichen <strong>Dienst</strong>es werden<br />

nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ohne<br />

weitere Antragstellung in das <strong>Dienst</strong>verhältnis einer<br />

Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten übernommen.<br />

Militärische Ausbildung/Studium<br />

Zunächst erfolgt die allgemeinmilitärische Ausbildung<br />

zum Offizier oder Unteroffizier.<br />

Nach der Einstellung oder Zulassung als Offizieranwärterin<br />

oder Offizieranwärter erfolgt die militärische<br />

Ausbildung zum Offizier des Heeres, der<br />

Luftwaffe bzw. der Marine.<br />

Im Anschluss daran nimmt man im Ausbildungsgang<br />

mit Studium vor Beginn der fliegerischen Ausbildung<br />

ein Studium an einer Universität der Bundeswehr<br />

auf.<br />

Für Angehörige des Heeres (Laufbahn der Offiziere<br />

Truppendienst) ist das Studium der Regelfall.<br />

Sprachausbildung<br />

Da die Durchführung des Flugbetriebs und die fliegerische<br />

Ausbildung zum Teil in englischer Sprache<br />

erfolgen, ist zuvor das notwendige Sprachleistungsprofil<br />

zu erwerben. Für Hubschrauberführeroffiziere<br />

des Heeres findet die Sprachausbildung<br />

im Rahmen der Offizierausbildung (für<br />

Truppenoffiziere) und für Offizieranwärter des militärfachlichen<br />

<strong>Dienst</strong>es vor der fliegerischen Ausbildung<br />

an der Heeresfliegerwaffenschule statt.

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