AMTSBLATT - Landkreis Neumarkt
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3. Kostenentscheidung<br />
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:<br />
Die Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co.KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong><br />
i.d.OPf., hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.<br />
4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />
werden.<br />
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung<br />
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in<br />
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit<br />
01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
B) Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer<br />
standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr.<br />
1.6.3 UVPG geprüft.<br />
Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen ist.<br />
C) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung kann in der Zeit vom<br />
16.12.2010 bis einschließlich 17.01.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten im<br />
Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Nürnberger Straße 1, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 2. Stock, Zi.<br />
A 205, eingesehen werden.<br />
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 17.01.2011) gilt der Bescheid auch Dritten<br />
gegenüber als zugestellt.<br />
Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen.<br />
<strong>Neumarkt</strong>, den 13.12.2010<br />
LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />
TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT<br />
gez. Luft<br />
Luft<br />
- 241 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010