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AMTSBLATT - Landkreis Neumarkt

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3. Kostenentscheidung<br />

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:<br />

Die Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co.KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong><br />

i.d.OPf., hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.<br />

4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />

werden.<br />

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung<br />

dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in<br />

Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit<br />

01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

B) Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer<br />

standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr.<br />

1.6.3 UVPG geprüft.<br />

Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen ist.<br />

C) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung kann in der Zeit vom<br />

16.12.2010 bis einschließlich 17.01.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten im<br />

Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Nürnberger Straße 1, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 2. Stock, Zi.<br />

A 205, eingesehen werden.<br />

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 17.01.2011) gilt der Bescheid auch Dritten<br />

gegenüber als zugestellt.<br />

Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen.<br />

<strong>Neumarkt</strong>, den 13.12.2010<br />

LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />

TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT<br />

gez. Luft<br />

Luft<br />

- 241 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010

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