AMTSBLATT - Landkreis Neumarkt
AMTSBLATT - Landkreis Neumarkt
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<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES LANDKREISES NEUMARKT I. D. OPF.<br />
Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf.<br />
Postfach 1405<br />
92304 <strong>Neumarkt</strong><br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag - Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr<br />
Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr<br />
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr<br />
Das Amtsblatt wird auch veröffentlicht unter http://www.landkreis-neumarkt.de als Word-Dokument oder .pdf-Datei.<br />
- 236 -<br />
Telefon: 09181/470-0<br />
Telefax: 09181/470 320<br />
Email: landratsamt@landkreis-neumarkt.de<br />
Nr. 26 15.12.2010 2010<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
Weihnachts- und Neujahrsgruß des Landrats 237<br />
Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma<br />
Naturenergie Lauterhofen GmbH & Co.KG, Fischermühle 1, 92283<br />
Lauterhofen; Antrag der Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH &<br />
Co.KG nach §§ 4 und 19 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung<br />
und zum Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den<br />
Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) auf den<br />
Grundstücken Fl.Nrn. 3886 und 3887, Gemarkung Lauterhofen, Markt<br />
Lauterhofen<br />
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der<br />
Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co. KG, Johann-Mois-Ring<br />
90, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom 18.01.2010, auf Erteilung einer<br />
immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG<br />
für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den<br />
Grundstücken Fl.-Nrn. 842 und 855 der Gemarkung Litzlohe,<br />
Gemeinde Pilsach<br />
Öffentliche Zustellung (Art. 15 VwZVG) 242<br />
Zweckverband zur Wasserversorung der Forchheimer Gruppe;<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
Teil II: Sonstige Bekanntmachungen<br />
Aufgebot eines Sparkassenbuches 244<br />
239<br />
240<br />
242<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
Weihnachts- und Neujahrsgruß<br />
des Landrats<br />
2 0 1 0<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
in wenigen Tagen feiern wir das Weihnachtsfest und gehen in ein neues Jahr. Zeit um<br />
kurz inne zu halten und sich auf das zu besinnen, was erreicht wurde.<br />
Geprägt von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gingen wir in das Jahr<br />
2010. Die schwierige wirtschaftliche Lage machte uns jedoch keineswegs<br />
handlungsunfähig. Im Gegenteil, wir haben in der Region mit unseren Betrieben,<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und allen Institutionen und Organisationen<br />
die Krise gut gemeistert und sehen die positiven Ergebnisse auch als Bestätigung<br />
unserer Arbeit.<br />
Beispielhaft für die Erfolge des zurückliegenden Jahres möchte ich nur einige<br />
Projekte nennen:<br />
Wir haben mehr als 10 Millionen Euro in unsere Schulen investiert und konnten so<br />
wichtige Vorhaben realisieren. Dazu gehören die Generalsanierung der<br />
Doppelturnhalle am Gymnasium Parsberg, der Neubau der Doppelturnhalle an der<br />
Mädchenrealschule und nicht zuletzt der Abschluss der Generalsanierung des<br />
Ostendorfer Gymnasiums. Allein diese Modernisierung kostete den <strong>Landkreis</strong> rund<br />
11 Mio. Euro. Geld, das gut angelegt ist in die Zukunftsfähigkeit des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Diese konnten wir in den letzten Jahren deutlich verbessern.<br />
So belegte unser <strong>Landkreis</strong> einen sehr guten 81. Platz unter den insgesamt 412<br />
getesteten Städten und <strong>Landkreis</strong>en der Bundesrepublik Deutschland im<br />
Zukunftsatlas 2010 der Prognos AG. Damit konnte sich der <strong>Landkreis</strong> gegenüber der<br />
letzten Untersuchung 2007 um über 50 Plätze verbessern und liegt nun im besten<br />
Fünftel. Die Zukunftschancen werden als hoch eingestuft, insbesondere weist der<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> eine hohe Dynamik und eine solide finanzielle Situation auf.<br />
Am Klinikum <strong>Neumarkt</strong> konnten wir auch in diesem Jahr wieder neue Chefärzte<br />
begrüßen.<br />
Prof. Dr. Frank Tympner trat in den Ruhestand. Als neuen Leiter der Medizinischen<br />
Klinik II konnte Priv. Doz. Dr. Claus Schäfer gewonnen werden. Dr. Thomas<br />
Ebersberger ist neuer Chefarzt der Klinik für Radiologie. Er trat die Nachfolge von<br />
Dr. Roland Mayer an.<br />
- 237 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
Einen wichtigen Schritt in die Zukunft stellt die Etablierung der Neurologischen<br />
Klinik als neue Hauptabteilung am Klinikum dar. Damit steht neurologische<br />
Fachkompetenz künftig zu jeder Zeit zur Verfügung. Priv. Doz. Dr. René Peter<br />
Handschu ist zum Chefarzt dieser medizinischen Fachrichtung berufen worden.<br />
Seit einigen Wochen können die Besucher des Klinikums 125 neu entstandene<br />
Parkplätze entlang der Nürnberger Straße nutzen. Eine lang ersehnte und wichtige<br />
Entlastung für uns alle.<br />
Das Kreisstraßennetz wurde auch heuer in wichtigen Teilen erneuert und das<br />
Radwegenetz an den Kreisstraßen wurde weiter ausgebaut. Rund 4 Mio. Euro wurden<br />
investiert und wir haben damit nicht nur die Verkehrssicherheit deutlich verbessert,<br />
sondern auch die Radwandermöglichkeiten für Touristen, aber auch für einheimische<br />
Familien optimiert.<br />
Mit unserem Regionalkonzept betreiben wir Zukunftspolitik wie kaum ein anderer<br />
<strong>Landkreis</strong> und sind auch in diesem Jahr wieder tüchtig vorangekommen. So konnte<br />
im Oktober das Landfrauenzentrum Sulzbürg im neuen Anbau des<br />
Familienerholungs- und Tagungszentrum offiziell eröffnet werden. Im Bereich<br />
Energie wurden die Bemühungen vieler Akteure, den Anteil der Wertschöpfung bei<br />
der regionalen Energieerzeugung im <strong>Landkreis</strong> zu erhöhen, mit Erfolg gekrönt.<br />
Zahlreiche Bürger investieren dank der neu gegründeten Bürgergenossenschaft<br />
„JurEnergie eG“ in Energieanlagen unserer Region.<br />
Voller Stolz blickten wir in diesem Jahr auf bedeutende Regionalentwicklungs-<br />
Projekte vergangener Jahre und feierten zusammen mit dem Bonussystem Regionaldo<br />
fünf Jahre erfolgreiche Unterstützung unserer regionalen Wirtschaftskreisläufe. Ein<br />
weiteres Jubiläum begingen wir mit dem Landschaftspflegeverband <strong>Neumarkt</strong>, der<br />
seit 15 Jahren das Bild unserer Heimatlandschaft ganz entscheidend mitprägt.<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
Ziel all unserer Bemühungen ist es, den <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. zukunftsfähig<br />
zu gestalten und die Lebensqualität zu sichern und zu verbessern. Auch im nächsten<br />
Jahr werden uns wieder neue Herausforderungen bevorstehen, die sich nur mit<br />
tatkräftiger Unterstützung erfolgreich bewältigen lassen.<br />
Ich möchte allen danken, die uns bei der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben<br />
unterstützt haben. Den Mitgliedern des Kreistages, den Bürgermeistern und auch<br />
allen Verantwortlichen in den Städten, Märkten und Gemeinden. Mein ganz<br />
besonderer Dank gilt Ihnen, meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das<br />
entgegengebrachte Vertrauen. Es ist die Grundlage jeglichen erfolgreichen Handelns.<br />
Der Erfolg für unser Tun hängt ganz entscheidend davon ab, dass wir gemeinsam an<br />
die Zukunft glauben und es weiterhin möglichst viele Menschen unter Ihnen gibt, die<br />
- 238 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
sich für das Allgemeinwohl einsetzen. Ehrenamtliches Engagement ist ein<br />
wesentliches Element, das unseren ländlichen Raum stärkt. Menschen, die<br />
Verantwortung übernehmen, die sich für allgemeine Ziele einsetzen, die etwas für<br />
ihre Mitmenschen tun, genau diese Menschen erfüllen unsere Gesellschaft mit Leben,<br />
sie machen unseren <strong>Landkreis</strong> menschlicher und freundlicher.<br />
Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich frohes und gesegnetes<br />
Weihnachtfest im Kreise Ihrer Lieben und ein glückliches, gesundes und<br />
erfolgreiches Jahr 2011.<br />
Ihr<br />
Albert Löhner<br />
Landrat<br />
Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des <strong>Landkreis</strong>es<br />
Az.: 45-170-186.H<br />
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH & Co.KG,<br />
Fischermühle 1, 92283 Lauterhofen; Antrag der Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH &<br />
Co.KG nach §§ 4 und 19 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer<br />
Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft<br />
(NaWaRo) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3886 und 3887, Gemarkung Lauterhofen, Markt<br />
Lauterhofen<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />
vom 06.12.2010, Nr. 45-170-186.H<br />
Die Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH & Co.KG, Fischermühle 1, 92283 Lauterhofen, hat mit<br />
Schreiben vom 12.05.2010, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigung nach § 4 Abs. 1 und § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Nr. 1.4<br />
Spalte 2 a des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) für<br />
die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den Einsatz von<br />
Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3886 und 3887,<br />
Gemarkung Lauterhofen, Markt Lauterhofen, gestellt.<br />
Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer<br />
standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr. 1.2.3<br />
Spalte 2 UVPG geprüft.<br />
- 239 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen ist.<br />
<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 06.12.2010<br />
LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />
TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT<br />
gez.<br />
Schreiner<br />
Regierungsdirektor<br />
Az. 45-170-197.H<br />
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Firma FLEMMA<br />
Öko-Energie GmbH & Co. KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom<br />
18.01.2010, auf Erteilung einer immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1<br />
BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den<br />
Grundstücken Fl.-Nrn. 842 und 855 der Gemarkung Litzlohe, Gemeinde Pilsach<br />
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der<br />
9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) und § 3a des Gesetz über<br />
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />
Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat der Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co.KG,<br />
Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., am 13.12.2010 die Genehmigung nach § 4 Abs. 1<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 842 und 855 der Gemarkung<br />
Litzlohe, Gemeinde Pilsach, 2 Windenergieanlagen des Typs Vestas V90-2.0 MW zu errichten und<br />
zu betreiben.<br />
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Trägerin des<br />
Vorhabens beantragt hat.<br />
A) Die verfügenden Teile des Bescheides lauten:<br />
1. Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
Der Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co. KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318<br />
<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., wird nach näherer Bestimmung der Nr. 2 unter den Auflagen und<br />
Bedingungen in Nr. 3 die Genehmigung nach den §§ 4 Abs. 1 und 19 BImSchG i.V.m. Nr.<br />
1.6 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV erteilt, auf den Grundstücken Fl.Nr. 842 und Fl.Nr.<br />
855 der Gemarkung Litzlohe, Gemeinde Pilsach, zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu<br />
betreiben.<br />
2. Nebenbestimmungen<br />
Die Genehmigung ist unter Ziffer 3 mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zu folgenden<br />
Bereichen verbunden<br />
- Immissionsschutz<br />
- Technischer und sozialer Arbeitsschutz<br />
- Luftverkehrsrecht<br />
- Brandschutz<br />
- Baurecht<br />
- Sicherheitsrecht<br />
- Wasserrecht<br />
- 240 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
3. Kostenentscheidung<br />
In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:<br />
Die Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co.KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong><br />
i.d.OPf., hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.<br />
4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim<br />
Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />
werden.<br />
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung<br />
dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in<br />
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit<br />
01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
B) Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer<br />
standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr.<br />
1.6.3 UVPG geprüft.<br />
Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
durchzuführen ist.<br />
C) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung kann in der Zeit vom<br />
16.12.2010 bis einschließlich 17.01.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten im<br />
Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Nürnberger Straße 1, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 2. Stock, Zi.<br />
A 205, eingesehen werden.<br />
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 17.01.2011) gilt der Bescheid auch Dritten<br />
gegenüber als zugestellt.<br />
Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen.<br />
<strong>Neumarkt</strong>, den 13.12.2010<br />
LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />
TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT<br />
gez. Luft<br />
Luft<br />
- 241 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
KFZ24/NM-AG196<br />
ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG (Art. 15 VwZVG)<br />
”Für Skender Limani<br />
geb. am 01.07.1971 in Kremenata<br />
zuletzt wohnhaft in 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Freystädter Str. 14,<br />
derzeit unbekannten Aufenthalts,<br />
ist an der Bekanntmachungstafel des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. ein Bescheid des<br />
Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom 29.11.2010, KFZ24/NM-AG196, zum Zwecke der<br />
öffentlichen Zustellung (Art. 15 VwZVG) ausgehängt.”<br />
<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 03.12.2010<br />
LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />
KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE<br />
Müller<br />
KFZ24/NM-KG108<br />
ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG (Art. 15 VwZVG)<br />
”Für Wilfried Schieferl<br />
geb. am 24.11.1954 in Regensburg<br />
zuletzt wohnhaft in 80995 München, Ratoldstr. 30,<br />
derzeit unbekannten Aufenthalts,<br />
ist an der Bekanntmachungstafel des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. ein Bescheid des<br />
Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom 07.12.2010, KFZ24/NM-KG108, zum Zwecke der<br />
öffentlichen Zustellung (Art. 15 VwZVG) ausgehängt.”<br />
<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 07.12.2010<br />
LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />
KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE<br />
Müller<br />
51-8630<br />
Zweckverband zur Wasserversorgung der Forchheimer Gruppe;<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Forchheimer erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des<br />
Kommunalabgabengesetzes folgende<br />
Satzung<br />
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 24.07.1996 in der<br />
derzeit gültigen Fassung (6. Änderungssatzung):<br />
- 242 -<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
§ 1<br />
( 2 ) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss<br />
Netto<br />
(ohne<br />
Mehrwertsteuer)<br />
- 243 -<br />
Brutto<br />
(einschließlich<br />
Mehrwertsteuer)<br />
bis 6 m³ / h 54,00 EUR / Jahr 57,78 EUR / Jahr<br />
bis 10 m³ / h 90,00 EUR / Jahr 96,30 EUR / Jahr<br />
§ 2<br />
§ 10 Abs. 3 und Abs. 4 erhält folgende Fassung:<br />
( 3 ) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers<br />
Netto<br />
(ohne<br />
Mehrwertsteuer)<br />
Brutto<br />
(einschließlich<br />
Mehrwertsteuer)<br />
1,37 EUR 1,47 EUR<br />
( 4 ) Die Bauwasserpauschale für 1 Jahr beträgt<br />
Netto<br />
(ohne<br />
Mehrwertsteuer)<br />
Brutto<br />
(einschließlich<br />
Mehrwertsteuer)<br />
80,00 EUR 85,60 EUR<br />
Nach einem Jahr ist ein Wasserzähler einzubauen.<br />
§ 3<br />
Dise Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />
Freystadt, 08. Dezember 2010<br />
gez.<br />
Gailler<br />
Verbandsvorsitzender<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010
Teil II: Sonstige Bekanntmachungen<br />
Aufgebot<br />
Folgendes Sparkassenbuch, ausgestellt von der Sparkasse <strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf.-Parsberg, ist verloren<br />
gegangen:<br />
- 244 -<br />
Aushang von Aushang bis<br />
Sparbuch Nr. alt 112071063/neu 3124071063 03.12.2010 03.03.2011<br />
Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, innerhalb einer Frist von<br />
3 Monaten, vom Tage des Aufgebots an, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei der<br />
unterfertigten Sparkasse anzumelden, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.<br />
<strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf., den 03.12.2010<br />
Vorstand<br />
der Sparkasse <strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf.-Parsberg<br />
Albert Löhner, Landrat<br />
Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010