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AMTSBLATT - Landkreis Neumarkt

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<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES LANDKREISES NEUMARKT I. D. OPF.<br />

Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf.<br />

Postfach 1405<br />

92304 <strong>Neumarkt</strong><br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr<br />

Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr<br />

Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr<br />

Das Amtsblatt wird auch veröffentlicht unter http://www.landkreis-neumarkt.de als Word-Dokument oder .pdf-Datei.<br />

- 236 -<br />

Telefon: 09181/470-0<br />

Telefax: 09181/470 320<br />

Email: landratsamt@landkreis-neumarkt.de<br />

Nr. 26 15.12.2010 2010<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Weihnachts- und Neujahrsgruß des Landrats 237<br />

Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma<br />

Naturenergie Lauterhofen GmbH & Co.KG, Fischermühle 1, 92283<br />

Lauterhofen; Antrag der Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH &<br />

Co.KG nach §§ 4 und 19 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung<br />

und zum Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den<br />

Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) auf den<br />

Grundstücken Fl.Nrn. 3886 und 3887, Gemarkung Lauterhofen, Markt<br />

Lauterhofen<br />

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der<br />

Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co. KG, Johann-Mois-Ring<br />

90, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom 18.01.2010, auf Erteilung einer<br />

immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG<br />

für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den<br />

Grundstücken Fl.-Nrn. 842 und 855 der Gemarkung Litzlohe,<br />

Gemeinde Pilsach<br />

Öffentliche Zustellung (Art. 15 VwZVG) 242<br />

Zweckverband zur Wasserversorung der Forchheimer Gruppe;<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

Teil II: Sonstige Bekanntmachungen<br />

Aufgebot eines Sparkassenbuches 244<br />

239<br />

240<br />

242<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


Weihnachts- und Neujahrsgruß<br />

des Landrats<br />

2 0 1 0<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

in wenigen Tagen feiern wir das Weihnachtsfest und gehen in ein neues Jahr. Zeit um<br />

kurz inne zu halten und sich auf das zu besinnen, was erreicht wurde.<br />

Geprägt von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gingen wir in das Jahr<br />

2010. Die schwierige wirtschaftliche Lage machte uns jedoch keineswegs<br />

handlungsunfähig. Im Gegenteil, wir haben in der Region mit unseren Betrieben,<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und allen Institutionen und Organisationen<br />

die Krise gut gemeistert und sehen die positiven Ergebnisse auch als Bestätigung<br />

unserer Arbeit.<br />

Beispielhaft für die Erfolge des zurückliegenden Jahres möchte ich nur einige<br />

Projekte nennen:<br />

Wir haben mehr als 10 Millionen Euro in unsere Schulen investiert und konnten so<br />

wichtige Vorhaben realisieren. Dazu gehören die Generalsanierung der<br />

Doppelturnhalle am Gymnasium Parsberg, der Neubau der Doppelturnhalle an der<br />

Mädchenrealschule und nicht zuletzt der Abschluss der Generalsanierung des<br />

Ostendorfer Gymnasiums. Allein diese Modernisierung kostete den <strong>Landkreis</strong> rund<br />

11 Mio. Euro. Geld, das gut angelegt ist in die Zukunftsfähigkeit des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Diese konnten wir in den letzten Jahren deutlich verbessern.<br />

So belegte unser <strong>Landkreis</strong> einen sehr guten 81. Platz unter den insgesamt 412<br />

getesteten Städten und <strong>Landkreis</strong>en der Bundesrepublik Deutschland im<br />

Zukunftsatlas 2010 der Prognos AG. Damit konnte sich der <strong>Landkreis</strong> gegenüber der<br />

letzten Untersuchung 2007 um über 50 Plätze verbessern und liegt nun im besten<br />

Fünftel. Die Zukunftschancen werden als hoch eingestuft, insbesondere weist der<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> eine hohe Dynamik und eine solide finanzielle Situation auf.<br />

Am Klinikum <strong>Neumarkt</strong> konnten wir auch in diesem Jahr wieder neue Chefärzte<br />

begrüßen.<br />

Prof. Dr. Frank Tympner trat in den Ruhestand. Als neuen Leiter der Medizinischen<br />

Klinik II konnte Priv. Doz. Dr. Claus Schäfer gewonnen werden. Dr. Thomas<br />

Ebersberger ist neuer Chefarzt der Klinik für Radiologie. Er trat die Nachfolge von<br />

Dr. Roland Mayer an.<br />

- 237 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


Einen wichtigen Schritt in die Zukunft stellt die Etablierung der Neurologischen<br />

Klinik als neue Hauptabteilung am Klinikum dar. Damit steht neurologische<br />

Fachkompetenz künftig zu jeder Zeit zur Verfügung. Priv. Doz. Dr. René Peter<br />

Handschu ist zum Chefarzt dieser medizinischen Fachrichtung berufen worden.<br />

Seit einigen Wochen können die Besucher des Klinikums 125 neu entstandene<br />

Parkplätze entlang der Nürnberger Straße nutzen. Eine lang ersehnte und wichtige<br />

Entlastung für uns alle.<br />

Das Kreisstraßennetz wurde auch heuer in wichtigen Teilen erneuert und das<br />

Radwegenetz an den Kreisstraßen wurde weiter ausgebaut. Rund 4 Mio. Euro wurden<br />

investiert und wir haben damit nicht nur die Verkehrssicherheit deutlich verbessert,<br />

sondern auch die Radwandermöglichkeiten für Touristen, aber auch für einheimische<br />

Familien optimiert.<br />

Mit unserem Regionalkonzept betreiben wir Zukunftspolitik wie kaum ein anderer<br />

<strong>Landkreis</strong> und sind auch in diesem Jahr wieder tüchtig vorangekommen. So konnte<br />

im Oktober das Landfrauenzentrum Sulzbürg im neuen Anbau des<br />

Familienerholungs- und Tagungszentrum offiziell eröffnet werden. Im Bereich<br />

Energie wurden die Bemühungen vieler Akteure, den Anteil der Wertschöpfung bei<br />

der regionalen Energieerzeugung im <strong>Landkreis</strong> zu erhöhen, mit Erfolg gekrönt.<br />

Zahlreiche Bürger investieren dank der neu gegründeten Bürgergenossenschaft<br />

„JurEnergie eG“ in Energieanlagen unserer Region.<br />

Voller Stolz blickten wir in diesem Jahr auf bedeutende Regionalentwicklungs-<br />

Projekte vergangener Jahre und feierten zusammen mit dem Bonussystem Regionaldo<br />

fünf Jahre erfolgreiche Unterstützung unserer regionalen Wirtschaftskreisläufe. Ein<br />

weiteres Jubiläum begingen wir mit dem Landschaftspflegeverband <strong>Neumarkt</strong>, der<br />

seit 15 Jahren das Bild unserer Heimatlandschaft ganz entscheidend mitprägt.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

Ziel all unserer Bemühungen ist es, den <strong>Landkreis</strong> <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. zukunftsfähig<br />

zu gestalten und die Lebensqualität zu sichern und zu verbessern. Auch im nächsten<br />

Jahr werden uns wieder neue Herausforderungen bevorstehen, die sich nur mit<br />

tatkräftiger Unterstützung erfolgreich bewältigen lassen.<br />

Ich möchte allen danken, die uns bei der Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben<br />

unterstützt haben. Den Mitgliedern des Kreistages, den Bürgermeistern und auch<br />

allen Verantwortlichen in den Städten, Märkten und Gemeinden. Mein ganz<br />

besonderer Dank gilt Ihnen, meine lieben Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das<br />

entgegengebrachte Vertrauen. Es ist die Grundlage jeglichen erfolgreichen Handelns.<br />

Der Erfolg für unser Tun hängt ganz entscheidend davon ab, dass wir gemeinsam an<br />

die Zukunft glauben und es weiterhin möglichst viele Menschen unter Ihnen gibt, die<br />

- 238 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


sich für das Allgemeinwohl einsetzen. Ehrenamtliches Engagement ist ein<br />

wesentliches Element, das unseren ländlichen Raum stärkt. Menschen, die<br />

Verantwortung übernehmen, die sich für allgemeine Ziele einsetzen, die etwas für<br />

ihre Mitmenschen tun, genau diese Menschen erfüllen unsere Gesellschaft mit Leben,<br />

sie machen unseren <strong>Landkreis</strong> menschlicher und freundlicher.<br />

Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wünsche ich frohes und gesegnetes<br />

Weihnachtfest im Kreise Ihrer Lieben und ein glückliches, gesundes und<br />

erfolgreiches Jahr 2011.<br />

Ihr<br />

Albert Löhner<br />

Landrat<br />

Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Az.: 45-170-186.H<br />

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH & Co.KG,<br />

Fischermühle 1, 92283 Lauterhofen; Antrag der Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH &<br />

Co.KG nach §§ 4 und 19 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer<br />

Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den Einsatz von Biogas aus der Landwirtschaft<br />

(NaWaRo) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3886 und 3887, Gemarkung Lauterhofen, Markt<br />

Lauterhofen<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf.<br />

vom 06.12.2010, Nr. 45-170-186.H<br />

Die Firma Naturenergie Lauterhofen GmbH & Co.KG, Fischermühle 1, 92283 Lauterhofen, hat mit<br />

Schreiben vom 12.05.2010, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigung nach § 4 Abs. 1 und § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Nr. 1.4<br />

Spalte 2 a des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) für<br />

die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den Einsatz von<br />

Biogas aus der Landwirtschaft (NaWaRo) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3886 und 3887,<br />

Gemarkung Lauterhofen, Markt Lauterhofen, gestellt.<br />

Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer<br />

standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr. 1.2.3<br />

Spalte 2 UVPG geprüft.<br />

- 239 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen ist.<br />

<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 06.12.2010<br />

LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />

TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT<br />

gez.<br />

Schreiner<br />

Regierungsdirektor<br />

Az. 45-170-197.H<br />

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag der Firma FLEMMA<br />

Öko-Energie GmbH & Co. KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom<br />

18.01.2010, auf Erteilung einer immissionsschutz-rechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1<br />

BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den<br />

Grundstücken Fl.-Nrn. 842 und 855 der Gemarkung Litzlohe, Gemeinde Pilsach<br />

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der<br />

9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) und § 3a des Gesetz über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat der Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co.KG,<br />

Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., am 13.12.2010 die Genehmigung nach § 4 Abs. 1<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 842 und 855 der Gemarkung<br />

Litzlohe, Gemeinde Pilsach, 2 Windenergieanlagen des Typs Vestas V90-2.0 MW zu errichten und<br />

zu betreiben.<br />

Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen, weil dies die Trägerin des<br />

Vorhabens beantragt hat.<br />

A) Die verfügenden Teile des Bescheides lauten:<br />

1. Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

Der Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co. KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318<br />

<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., wird nach näherer Bestimmung der Nr. 2 unter den Auflagen und<br />

Bedingungen in Nr. 3 die Genehmigung nach den §§ 4 Abs. 1 und 19 BImSchG i.V.m. Nr.<br />

1.6 Spalte 2 des Anhangs der 4. BImSchV erteilt, auf den Grundstücken Fl.Nr. 842 und Fl.Nr.<br />

855 der Gemarkung Litzlohe, Gemeinde Pilsach, zwei Windkraftanlagen zu errichten und zu<br />

betreiben.<br />

2. Nebenbestimmungen<br />

Die Genehmigung ist unter Ziffer 3 mit Inhalts- und Nebenbestimmungen zu folgenden<br />

Bereichen verbunden<br />

- Immissionsschutz<br />

- Technischer und sozialer Arbeitsschutz<br />

- Luftverkehrsrecht<br />

- Brandschutz<br />

- Baurecht<br />

- Sicherheitsrecht<br />

- Wasserrecht<br />

- 240 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


3. Kostenentscheidung<br />

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:<br />

Die Firma FLEMMA Öko-Energie GmbH & Co.KG, Johann-Mois-Ring 90, 92318 <strong>Neumarkt</strong><br />

i.d.OPf., hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.<br />

4. Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim<br />

Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben<br />

werden.<br />

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung<br />

dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in<br />

Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen<br />

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />

- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.<br />

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit<br />

01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

B) Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Das Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. hat gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die UVP-Pflicht des Vorhabens anhand einer<br />

standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c Satz 2 UVPG i. V. mit Anlage 1 Nr.<br />

1.6.3 UVPG geprüft.<br />

Die Prüfung hat ergeben, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen ist.<br />

C) Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides mit Begründung kann in der Zeit vom<br />

16.12.2010 bis einschließlich 17.01.2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten im<br />

Landratsamt <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Nürnberger Straße 1, 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 2. Stock, Zi.<br />

A 205, eingesehen werden.<br />

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 17.01.2011) gilt der Bescheid auch Dritten<br />

gegenüber als zugestellt.<br />

Mit der Zustellung beginnt der Lauf der o.g. Rechtsbehelfsfristen.<br />

<strong>Neumarkt</strong>, den 13.12.2010<br />

LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />

TECHNISCHER UMWELTSCHUTZ/STAATLICHES ABFALLRECHT<br />

gez. Luft<br />

Luft<br />

- 241 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


KFZ24/NM-AG196<br />

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG (Art. 15 VwZVG)<br />

”Für Skender Limani<br />

geb. am 01.07.1971 in Kremenata<br />

zuletzt wohnhaft in 92318 <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., Freystädter Str. 14,<br />

derzeit unbekannten Aufenthalts,<br />

ist an der Bekanntmachungstafel des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. ein Bescheid des<br />

Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom 29.11.2010, KFZ24/NM-AG196, zum Zwecke der<br />

öffentlichen Zustellung (Art. 15 VwZVG) ausgehängt.”<br />

<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 03.12.2010<br />

LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />

KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE<br />

Müller<br />

KFZ24/NM-KG108<br />

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG (Art. 15 VwZVG)<br />

”Für Wilfried Schieferl<br />

geb. am 24.11.1954 in Regensburg<br />

zuletzt wohnhaft in 80995 München, Ratoldstr. 30,<br />

derzeit unbekannten Aufenthalts,<br />

ist an der Bekanntmachungstafel des Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. ein Bescheid des<br />

Landratsamtes <strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf. vom 07.12.2010, KFZ24/NM-KG108, zum Zwecke der<br />

öffentlichen Zustellung (Art. 15 VwZVG) ausgehängt.”<br />

<strong>Neumarkt</strong> i.d.OPf., 07.12.2010<br />

LANDRATSAMT NEUMARKT I.D.OPF.<br />

KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE<br />

Müller<br />

51-8630<br />

Zweckverband zur Wasserversorgung der Forchheimer Gruppe;<br />

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Forchheimer erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des<br />

Kommunalabgabengesetzes folgende<br />

Satzung<br />

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 24.07.1996 in der<br />

derzeit gültigen Fassung (6. Änderungssatzung):<br />

- 242 -<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


§ 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

§ 1<br />

( 2 ) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss<br />

Netto<br />

(ohne<br />

Mehrwertsteuer)<br />

- 243 -<br />

Brutto<br />

(einschließlich<br />

Mehrwertsteuer)<br />

bis 6 m³ / h 54,00 EUR / Jahr 57,78 EUR / Jahr<br />

bis 10 m³ / h 90,00 EUR / Jahr 96,30 EUR / Jahr<br />

§ 2<br />

§ 10 Abs. 3 und Abs. 4 erhält folgende Fassung:<br />

( 3 ) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers<br />

Netto<br />

(ohne<br />

Mehrwertsteuer)<br />

Brutto<br />

(einschließlich<br />

Mehrwertsteuer)<br />

1,37 EUR 1,47 EUR<br />

( 4 ) Die Bauwasserpauschale für 1 Jahr beträgt<br />

Netto<br />

(ohne<br />

Mehrwertsteuer)<br />

Brutto<br />

(einschließlich<br />

Mehrwertsteuer)<br />

80,00 EUR 85,60 EUR<br />

Nach einem Jahr ist ein Wasserzähler einzubauen.<br />

§ 3<br />

Dise Satzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.<br />

Freystadt, 08. Dezember 2010<br />

gez.<br />

Gailler<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010


Teil II: Sonstige Bekanntmachungen<br />

Aufgebot<br />

Folgendes Sparkassenbuch, ausgestellt von der Sparkasse <strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf.-Parsberg, ist verloren<br />

gegangen:<br />

- 244 -<br />

Aushang von Aushang bis<br />

Sparbuch Nr. alt 112071063/neu 3124071063 03.12.2010 03.03.2011<br />

Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, innerhalb einer Frist von<br />

3 Monaten, vom Tage des Aufgebots an, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei der<br />

unterfertigten Sparkasse anzumelden, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.<br />

<strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf., den 03.12.2010<br />

Vorstand<br />

der Sparkasse <strong>Neumarkt</strong> i. d. OPf.-Parsberg<br />

Albert Löhner, Landrat<br />

Amtsblatt Nr. 26 vom 15.12.2010

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