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Paraplegiker 2/2009

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Christian Janeczek, Dresden:<br />

Parkprobleme (betr. Para 1/09, S.13)<br />

Sehr geehrter Herr Hartmann, grundsätzlich<br />

ist ein Parken auf Gehsteigen auch für Menschen<br />

mit Behinderungen nicht zulässig. Etwas<br />

anderes ergibt sich auch nicht aus den<br />

EU-Bestimmungen bezüglich Parkerleichterungen<br />

für Behinderte. Diese Bestimmungen<br />

werden durch die Verwaltungsvorschriften<br />

zu § 46 StVO konkretisiert, welche<br />

ein Parken auf Gehsteigen nicht erlauben.<br />

Gehsteige werden nicht für Autos errichtet,<br />

sondern zur Sicherheit von Fußgängern.<br />

Der Gehsteig würde durch Fahrzeuge<br />

eingeengt und Fußgänger, insbesondere<br />

Schulkinder und Frauen mit Kinderwagen<br />

sowie auch Rollstuhlfahrer müssten gegebenenfalls<br />

die Fahrbahn benutzen.<br />

In dem von Ihnen geschilderten Fall sind<br />

jedoch weitere Aspekte zu berücksichti-<br />

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gen. Es ist davon auszugehen, dass Sie das<br />

Merkzeichen „aG“ erhalten haben, welches<br />

zum Ausdruck bringt, dass Sie sich wegen<br />

der Schwere Ihres Leidens dauernd nur<br />

mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung<br />

außerhalb Ihres Kraftfahrzeuges<br />

bewegen können. Die Erteilung des Merkzeichens<br />

stellt einen Nachteilsausgleich zur<br />

Teilhabe am öffentlichen Leben dar.<br />

Aus diesem Grund sind bei einem Parkverstoß<br />

die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.<br />

Zunächst herrschte nach Ihren<br />

Angaben Winterwetter. Aus dem Grund<br />

bestand im Umkreis von 300 Metern keine<br />

weitere Möglichkeit das Fahrzeug abzustellen.<br />

Von dem Ordnungsamt war, nach Prüfung<br />

weiterer Parkmöglichkeiten, daher zu prü-<br />

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