Paraplegiker 2/2009
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Christian Janeczek, Dresden:<br />
Parkprobleme (betr. Para 1/09, S.13)<br />
Sehr geehrter Herr Hartmann, grundsätzlich<br />
ist ein Parken auf Gehsteigen auch für Menschen<br />
mit Behinderungen nicht zulässig. Etwas<br />
anderes ergibt sich auch nicht aus den<br />
EU-Bestimmungen bezüglich Parkerleichterungen<br />
für Behinderte. Diese Bestimmungen<br />
werden durch die Verwaltungsvorschriften<br />
zu § 46 StVO konkretisiert, welche<br />
ein Parken auf Gehsteigen nicht erlauben.<br />
Gehsteige werden nicht für Autos errichtet,<br />
sondern zur Sicherheit von Fußgängern.<br />
Der Gehsteig würde durch Fahrzeuge<br />
eingeengt und Fußgänger, insbesondere<br />
Schulkinder und Frauen mit Kinderwagen<br />
sowie auch Rollstuhlfahrer müssten gegebenenfalls<br />
die Fahrbahn benutzen.<br />
In dem von Ihnen geschilderten Fall sind<br />
jedoch weitere Aspekte zu berücksichti-<br />
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gen. Es ist davon auszugehen, dass Sie das<br />
Merkzeichen „aG“ erhalten haben, welches<br />
zum Ausdruck bringt, dass Sie sich wegen<br />
der Schwere Ihres Leidens dauernd nur<br />
mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung<br />
außerhalb Ihres Kraftfahrzeuges<br />
bewegen können. Die Erteilung des Merkzeichens<br />
stellt einen Nachteilsausgleich zur<br />
Teilhabe am öffentlichen Leben dar.<br />
Aus diesem Grund sind bei einem Parkverstoß<br />
die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.<br />
Zunächst herrschte nach Ihren<br />
Angaben Winterwetter. Aus dem Grund<br />
bestand im Umkreis von 300 Metern keine<br />
weitere Möglichkeit das Fahrzeug abzustellen.<br />
Von dem Ordnungsamt war, nach Prüfung<br />
weiterer Parkmöglichkeiten, daher zu prü-<br />
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