Lohngruppe 2 a

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Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen © ABD, Erstellt am 09.08.2012 Fassung vom 20.11.2009 Lohngruppe 2 a 1. Angelernte Arbeiter, das sind Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung erfordern. Beispiele zu 1.: 1.1 Arbeiter an Bürovervielfältigungsmaschinen, soweit nicht höher eingereiht. 1.2 frei, 1.3 Arbeiter mit einfachen Arbeiten in der Photographie (z.B. Abdeckarbeiten), soweit nicht höher eingereiht, 1.4 Arbeiter mit einfachen Kopierarbeiten, 1.5 Buchbindereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht, 1.6 Druckereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht, 1.7 (frei), 1.8 Lichtpausarbeiter, soweit nicht höher eingereiht. 2. (frei), 3. Arbeiter mit Tätigkeiten der Lohngruppen 1, 1 a und 2, die die Körperkräfte außerordentlich beanspruchen oder mit besonderer Verantwortung verbunden sind. Beispiele zu 3.: 3.1 Helfer an Heizungsanlagen, 3.2 Lagerarbeiter, soweit nicht höher eingereiht. 4. Arbeiter der Lohngruppe 2 Nr. 1 nach dreijähriger Bewährung in dieser Lohngruppe. 5. Arbeiter der Lohngruppe 2 Nrn. 4, 6.1 bis 6.6, 6.8, 6.9 und 6.11 nach vierjähriger Tätigkeit in der jeweiligen Fallgruppe dieser Lohngruppe. 6. Ferner: 6.1 Aktenhefter (Aktenkleber) nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 2, 6.2 (frei), 6.3 Archivarbeiter, soweit nicht höher eingereiht, 6.4 Boten, soweit nicht höher eingereiht, 6.5 bis 6.8 (frei), 6.9 Maschinenputzer nach einjähriger Bewährung in der Lohngruppe 2, 6.10 (frei), 6.11 Pförtner a) an verkehrsreichen Eingängen oder b) mit einfachem Fernsprechvermittlungsdienst, soweit nicht höher eingereiht, 6.12 bis 6.13 (frei), 6.14 Wagenpfleger, soweit nicht höher eingereiht. Dazu: 15. In Galerien und Museen Beispiele zu 3.: 15.3.1 Galerieaufseher, soweit nicht höher eingereiht, 15.3.2 Museumsaufseher, soweit nicht höher eingereiht. Zu 6.: 15.6.1 Arbeiter als Parkaufseher, 15.6.2 Galeriearbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 2, Teil A A, 2. Allgemeine VO/ Tätigkeitsmerkmale A, 2.14. LG-Verzeichn. LG 2 a

Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen<br />

© ABD, Erstellt am 09.08.2012<br />

Fassung vom 20.11.2009<br />

<strong>Lohngruppe</strong> 2 a<br />

1. Angelernte Arbeiter, das sind Arbeiter mit Tätigkeiten, die eine handwerkliche oder fachliche<br />

Anlernung erfordern.<br />

Beispiele zu 1.:<br />

1.1 Arbeiter an Bürovervielfältigungsmaschinen, soweit nicht höher eingereiht.<br />

1.2 frei,<br />

1.3 Arbeiter mit einfachen Arbeiten in der Photographie (z.B. Abdeckarbeiten), soweit nicht höher<br />

eingereiht,<br />

1.4 Arbeiter mit einfachen Kopierarbeiten,<br />

1.5 Buchbindereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht,<br />

1.6 Druckereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht,<br />

1.7 (frei),<br />

1.8 Lichtpausarbeiter, soweit nicht höher eingereiht.<br />

2. (frei),<br />

3. Arbeiter mit Tätigkeiten der <strong>Lohngruppe</strong>n 1, 1 a und 2, die die Körperkräfte außerordentlich<br />

beanspruchen oder mit besonderer Verantwortung verbunden sind.<br />

Beispiele zu 3.:<br />

3.1 Helfer an Heizungsanlagen,<br />

3.2 Lagerarbeiter, soweit nicht höher eingereiht.<br />

4. Arbeiter der <strong>Lohngruppe</strong> 2 Nr. 1 nach dreijähriger Bewährung in dieser <strong>Lohngruppe</strong>.<br />

5. Arbeiter der <strong>Lohngruppe</strong> 2 Nrn. 4, 6.1 bis 6.6, 6.8, 6.9 und 6.11 nach vierjähriger Tätigkeit in der<br />

jeweiligen Fallgruppe dieser <strong>Lohngruppe</strong>.<br />

6. Ferner:<br />

6.1 Aktenhefter (Aktenkleber) nach einjähriger Bewährung als solche in der <strong>Lohngruppe</strong> 2,<br />

6.2 (frei),<br />

6.3 Archivarbeiter, soweit nicht höher eingereiht,<br />

6.4 Boten, soweit nicht höher eingereiht,<br />

6.5 bis 6.8 (frei),<br />

6.9 Maschinenputzer nach einjähriger Bewährung in der <strong>Lohngruppe</strong> 2,<br />

6.10 (frei),<br />

6.11 Pförtner<br />

a) an verkehrsreichen Eingängen oder<br />

b) mit einfachem Fernsprechvermittlungsdienst, soweit nicht höher eingereiht,<br />

6.12 bis 6.13 (frei),<br />

6.14 Wagenpfleger, soweit nicht höher eingereiht.<br />

Dazu:<br />

15. In Galerien und Museen<br />

Beispiele zu 3.:<br />

15.3.1 Galerieaufseher, soweit nicht höher eingereiht,<br />

15.3.2 Museumsaufseher, soweit nicht höher eingereiht.<br />

Zu 6.:<br />

15.6.1 Arbeiter als Parkaufseher,<br />

15.6.2 Galeriearbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der <strong>Lohngruppe</strong> 2,<br />

Teil A<br />

A, 2. Allgemeine VO/ Tätigkeitsmerkmale<br />

A, 2.14. LG-Verzeichn.<br />

LG 2 a


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© ABD, Erstellt am 09.08.2012<br />

Fassung vom 20.11.2009<br />

15.6.3 Museumsarbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der <strong>Lohngruppe</strong> 2.<br />

Teil A<br />

A, 2. Allgemeine VO/ Tätigkeitsmerkmale<br />

A, 2.14. LG-Verzeichn.<br />

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