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Gemeindeplatz 4, 4632 Pichl/Wels<br />

www.raiffeisen-ooe.at/pichl<br />

Pichl bei Wels<br />

Einladung<br />

zur Generalversammlung<br />

der Raiffeisenbank Pichl<br />

Pichl bei Wels


Wir erlauben uns, Sie zur<br />

der Raiffeisenbank Pichl bei Wels<br />

GENERALVERSAMMLUNG<br />

am Sonntag, den 5. Oktober 2008, um 10.30 Uhr,<br />

im Gasthaus Hochhauser (Bruckwirt) Pichl bei Wels<br />

recht herzlich einzuladen.<br />

Im Anschluss an die Generalversammlung laden wir Sie recht herzlich zu einem<br />

gemeinsamen Mittagessen ein.<br />

Für die musikalische Umrahmung sorgt der Männergesangsverein Pichl bei Wels.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Franz Iglseder<br />

Obmann<br />

Dir. Gerhard Hochhauser Friedrich Waldenberger<br />

Geschäftsleiter Geschäftsleiter<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung, Begrüßung, Bestellung des Protokollführers, Wahl des Mitfertigers des Protokolls<br />

und der Stimmenzähler; Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bericht des Obmannes<br />

3. Vorlage des Jahresabschlusses 2007 und des Lageberichtes<br />

4. Revisionsbericht über das Geschäftsjahr 2007<br />

5. Bericht und Anträge des Aufsichtsrates auf<br />

a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes<br />

b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2007<br />

c) Verwendung des Gewinnes<br />

d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates<br />

6. Geschäftsbericht<br />

7. Änderung der Satzung § 20 Abs.3 (Wartehalbestunde)<br />

8. Neuwahlen in den Vorstand und Aufsichtsrat<br />

9. Verlosung Bausparquiz<br />

10. Ehrung langjähriger Mitinhaber<br />

11. Allfälliges<br />

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Kurzfassung des Revisionsberichtes liegen während der Einberufungsfrist im Geschäftslokal zur<br />

Einsichtnahme auf.<br />

Gemäß § 23 (1) der Satzung sind Wahlvorschläge zu den einzelnen zu besetzenden Mandaten spätestens fünf Tage vor der Generalversammlung<br />

schriftlich bei der Raiffeisenbank einzubringen.<br />

Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung kann über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer<br />

halben Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitinhaber beschlossen werden.

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