Stadt Zeitz Begründung
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1b. Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre<br />
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Bedeutung für den Bauleitplan<br />
Vorrangiges Ziel des Bebauungsplanes Nr. 22 ist es, dieses innenstadtnahe Gebiet neu zu<br />
ordnen, das heißt störende Nutzungen bzw. Bebauungen zu verlagern, die freiwerdenden<br />
Flächen verträglichen Nutzungen zuzuführen und die zukünftigen baulichen Maßnahmen so<br />
zu gestalten, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entstehen. Dazu sollen die<br />
vorhandenen Altlasten saniert und Abbruchflächen einer neuen Nutzung zugeführt werden.<br />
2a. Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
2.a.1. Schutzgut Mensch<br />
In der unmittelbaren Nähe des geplanten Regenüberlaufbeckens befindet sich keine<br />
Wohnbebauung, sodass Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch<br />
Geruchsbelästigungen u.a. ausgeschlossen werden können.<br />
Durch die Nutzung des zurzeit leerstehenden Gebäudes - welches dann auch optisch<br />
aufgewertet werden würde -, können neue Arbeitsplätze entstehen und somit wird den<br />
Bedürfnissen des Schutzgutes Mensch entsprochen.<br />
Bewertung:<br />
Das Schutzgut Mensch wird durch den Bebauungsplan Nr. 22 „ZEKIWA- Altwerk“ nicht<br />
negativ beeinflusst.<br />
2.a.2. Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
Der Geltungsbereich bietet durch den Wildwuchs auch Lebensraum für einige Tier- und<br />
Pflanzenarten, welche jedoch schon durch die vorhandenen Altlasten geschädigt sind. Es<br />
sind keine seltenen oder unter Schutz stehenden Lebewesen in diesem Gebiet bekannt.<br />
Durch die Bauarbeiten an dem Regenüberlaufbecken, den dazugehörigen unterirdischen<br />
Leitungen und gegebenenfalls an dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude wird<br />
natürlich die vorhandene Flora und Fauna gestört, jedoch geschieht dies nicht zwingend<br />
nachhaltig. Die bereits vorhandenen Abbruchflächen sollen als Grünflächen gestaltet und<br />
aufgewertet werden. Dies bietet Tier- und Pflanzenarten neuen Lebensraum.<br />
Bewertung:<br />
Es werden keine Tier- und Pflanzenarten nachhaltig beeinträchtigt. Der Lebensraum für<br />
Tiere und Pflanzen im Planbereich wird positiv beeinflusst.<br />
2.a.4. Schutzgut Luft und Klima<br />
Durch das Regenüberlaufbecken können geringfügige Geruchsbelästigungen entstehen, die<br />
jedoch durch die großen Abstände zu den umgebenden Wohnbebauungen außerhalb des<br />
Geltungsbereiches das Schutzgut Luft/ Klima nicht nachhaltig beeinträchtigen Durch die<br />
Planung mit verstärkter Naherholungsfunktion und umfassender Begrünung wird die<br />
bestehende Situation für das Schutzgut Luft und Klima verbessert.