23.06.2013 Aufrufe

Stadt Zeitz Begründung

Stadt Zeitz Begründung

Stadt Zeitz Begründung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Geschosse<br />

Die festgesetzten Geschosse wurden als Höchstgrenze festgesetzt und können<br />

unterschritten werden.<br />

Textliche Festsetzungen<br />

In den textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 22 wird unter anderem<br />

die Zulässigkeit von Garagen und anderen Nebenanlagen geregelt. Es werden<br />

Festsetzungen zur Befestigung von Freiflächen und zur Begrünung getroffen.<br />

5.4. Verkehrliche Erschließung<br />

Die Erschließung erfolgt über die das Plangebiet tangierenden Straßen Geschwister- Scholl-<br />

Straße und Badstubenvorstadt. Die innere Erschließung erfolgt über den Brückenweg. Neue<br />

Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen. Stellplätze sind auf den jeweiligen privaten<br />

Baugrundstücken vorhanden und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />

5.5. Ver- und Entsorgung<br />

Es wird beabsichtigt, auf dem Gelände des Bebauungsplanes Nr. 22 ein Regenüberlaufbecken<br />

(RÜB) zu errichten. Die Sohle des RÜB wird in einer Tiefe von ca. 149,70 m<br />

über NN angelegt. Die Oberkante des Beckens soll bei ca. 153,70 m über NN liegen und der<br />

höchste Wasserstand bei ca. 152,58 m über NN. Die betreffende Fläche ist im<br />

Bebauungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung<br />

Regenüberlaufbecken (RÜB) festgesetzt.<br />

Aus sicherheitstechnischen Gründen wird das Betriebsgelände um das<br />

Regenüberlaufbecken und die dazugehörigen Anlagenteile eingezäunt. Innerhalb der<br />

Umzäunung wird als Sichtschutz eine Bepflanzung vorgenommen. Aus den gleichen<br />

Gründen: Sichtschutz, aber auch Verminderung möglicher Geruchsbelästigungen, wird<br />

empfohlen, die nicht für die Abwasserentsorgung benötigten Teilbereiche der Flurstücke<br />

143/1 der Flur 1 und 734 der Flur 42 aufzuforsten. Dies ist mit der Unteren Abfallbehörde des<br />

Burgenlandkreises abzustimmen, da möglicherweise Belastungen der angrenzenden<br />

Flurstücke auf den o.g. Bereich übergreifen (siehe dazu Punkt 7 Altlasten).<br />

Davon ausgenommen sind Stellplätze und Nebenanlagen.<br />

5.6. Löschwasserversorgung<br />

Gemäß der Stellungnahme des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz vom 2. 5.<br />

2011 sollte das geplante Regenwasserüberlaufbecken für die Entnahme von Lösch- und<br />

Brauchwasser für den Brand- und Katastrophenfall vorgerüstet werden.<br />

Da das Regenüberlaufbecken nur bei Starkregen Wasser führt und es sich dabei um<br />

verdünntes Mischwasser handelt, ist die Nutzung der Anlage zu Löschwasserzwecken nicht<br />

möglich.<br />

Soweit es im Rahmen der Trinkwasserversorgung möglich ist, muss daher die<br />

Löschwasserversorgung über Hydranten erfolgen.<br />

Die Zufahrten und Aufstellflächen für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes<br />

sind auf eine Achslast von 10 t auszulegen.<br />

Bei Gebäuden mit 3- 4 Vollgeschossen ist der Einsatz des Drehleiterfahrzeuges notwendig.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!