Stadt Zeitz Begründung
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Geschosse<br />
Die festgesetzten Geschosse wurden als Höchstgrenze festgesetzt und können<br />
unterschritten werden.<br />
Textliche Festsetzungen<br />
In den textlichen Festsetzungen (Teil B) des Bebauungsplanes Nr. 22 wird unter anderem<br />
die Zulässigkeit von Garagen und anderen Nebenanlagen geregelt. Es werden<br />
Festsetzungen zur Befestigung von Freiflächen und zur Begrünung getroffen.<br />
5.4. Verkehrliche Erschließung<br />
Die Erschließung erfolgt über die das Plangebiet tangierenden Straßen Geschwister- Scholl-<br />
Straße und Badstubenvorstadt. Die innere Erschließung erfolgt über den Brückenweg. Neue<br />
Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen. Stellplätze sind auf den jeweiligen privaten<br />
Baugrundstücken vorhanden und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />
5.5. Ver- und Entsorgung<br />
Es wird beabsichtigt, auf dem Gelände des Bebauungsplanes Nr. 22 ein Regenüberlaufbecken<br />
(RÜB) zu errichten. Die Sohle des RÜB wird in einer Tiefe von ca. 149,70 m<br />
über NN angelegt. Die Oberkante des Beckens soll bei ca. 153,70 m über NN liegen und der<br />
höchste Wasserstand bei ca. 152,58 m über NN. Die betreffende Fläche ist im<br />
Bebauungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung<br />
Regenüberlaufbecken (RÜB) festgesetzt.<br />
Aus sicherheitstechnischen Gründen wird das Betriebsgelände um das<br />
Regenüberlaufbecken und die dazugehörigen Anlagenteile eingezäunt. Innerhalb der<br />
Umzäunung wird als Sichtschutz eine Bepflanzung vorgenommen. Aus den gleichen<br />
Gründen: Sichtschutz, aber auch Verminderung möglicher Geruchsbelästigungen, wird<br />
empfohlen, die nicht für die Abwasserentsorgung benötigten Teilbereiche der Flurstücke<br />
143/1 der Flur 1 und 734 der Flur 42 aufzuforsten. Dies ist mit der Unteren Abfallbehörde des<br />
Burgenlandkreises abzustimmen, da möglicherweise Belastungen der angrenzenden<br />
Flurstücke auf den o.g. Bereich übergreifen (siehe dazu Punkt 7 Altlasten).<br />
Davon ausgenommen sind Stellplätze und Nebenanlagen.<br />
5.6. Löschwasserversorgung<br />
Gemäß der Stellungnahme des Sachgebietes Brand- und Katastrophenschutz vom 2. 5.<br />
2011 sollte das geplante Regenwasserüberlaufbecken für die Entnahme von Lösch- und<br />
Brauchwasser für den Brand- und Katastrophenfall vorgerüstet werden.<br />
Da das Regenüberlaufbecken nur bei Starkregen Wasser führt und es sich dabei um<br />
verdünntes Mischwasser handelt, ist die Nutzung der Anlage zu Löschwasserzwecken nicht<br />
möglich.<br />
Soweit es im Rahmen der Trinkwasserversorgung möglich ist, muss daher die<br />
Löschwasserversorgung über Hydranten erfolgen.<br />
Die Zufahrten und Aufstellflächen für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes<br />
sind auf eine Achslast von 10 t auszulegen.<br />
Bei Gebäuden mit 3- 4 Vollgeschossen ist der Einsatz des Drehleiterfahrzeuges notwendig.<br />
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